A.Nonym.01 schrieb:Somit steht für mich eine Verurteilung außer Frage, nachdem nun auch ihre Schuldfähigkeit festgestellt wurde.
Das ist leider ein Missverständnis. Die Richter sind nicht gebunden an die Einschätzung eines Gutachters. Die Gutachter bleiben Gutachter und haben keinen zwingend, unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung eines Richters.
MINKA123 schrieb:Der Gutachter sagte ja es sind 20 Fragen und jede Frage hat mindestens einen Punkt erhalten. Ich finde das ziemlich eindeutig. Welche Erkrankung würdest du den denken. Es könnte halt dann nur zusätzlich sein. Deswegen hätte sie auch psychopathische Züge.
Die Informationen sind jetzt auch nach dem Gutachten recht spärlich für mein Empfinden geblieben, oft nur ein- oder zweizeilig.
Nach der Liste der Anzeichen/Symptome zur Psychopathie treffen eben
https://soztheo.de/glossar/psychopathy-checklist-revised-pcl-r/einige der Symptome weniger auf die Angeklagte. Der Gutachter selbst hat ja manches rausgegriffen, um zu verdeutlichen, dass manches auf sie nicht zutrifft, was typischerweise bei der Psychopathie vorkommt. Den genauen Wortlaut kenne ich jedoch nicht und ob er hier den Bezug zur Psychopathie hergestellt hat.
Unter 11. "die Promiskuität" -sehe ich jetzt nicht bei ihr. Bei der "histrionischen Persönlichkeitsstörung" wird jedoch häufig die Aufmerksamkeit durch "äußere Attraktivität" gesucht. Lügen und Manipulieren findet man bei diesem Störungsbild auch häufig. Nur sind Lügen nicht gleich Lügen, können sich wohl unterschiedlich zeigen, je nach Störungsbild. Dies müsste dann ein/e erfahrene Gutachter/in "auseinander zu halten versuchen".
Bei Punkt 2. "Erheblich übersteigertes Selbstwertgefühl" sehe ich eher das Gegenteil bei ihr gegeben. Eher eine große Unsicherheit. Es muss sich aber nicht unbedingt widersprechen, denke ich. Sie hat gegenüber dem Gutachter ausgesagt, dass ihre Schwester ihr die "Freunde ausgespannt habe". Dann war sie mit der Erziehung ihres Kindes überfordert, und hat sich Hilfe geholt. Jemand mit einem übersteigerten Selbstwertgefühl wird sich wohl kaum eingestehen, dass die Schwester attraktiver und beruflich erfolgreicher ist oder dass sie Hilfe von Dritten braucht bei der Erziehung. Eine solche "Hilflosigkeit" könnte jedoch auch dazu dienen, um sich als "Opfer" zu stilisieren.
Eine Schuldfähigkeit nach Dr. Keiper fiel eng mit den Begriffen der "Steuerungsfähigkeit" und "Einsichtsfähigkeit" zusammen, und dass die Tat geplant gewesen sei.
Eine detaillierte Tatplanung erfordert komplexe kognitive Leistungen
, was häufig eine Schuldunfähigkeit ausschließt (laut KI).
Gerade darüber, nicht wegen fehlender Indizien für die Angeklagte als Täterin, ob die Angeklagte von langer Hand geplant hat, das ist jedenfalls schwer zu beantworten.