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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

36.873 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:31
Das Plädoyer von Frau Habetha sollte sich jeder, der den Fall verfolgt, zu Gemüte führen. Vor allem die Personen, die an die Unschuld der Angeklagten glauben.

Nach den ausführlichen Ausführungen der Staatsanwaltschaft und dem Plädoyer der Nebenklage wird es schwierig werden für die Verteidigung und vor allem für die Angeklagte, hier noch irgendwie punkten zu können.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:32
Als Habetha frühere Äußerungen der Angeklagten über Fabian zitiert, flüstert Gina H. ihrem Anwalt Andreas Ohm zu: „Stimmt doch alles nicht.“
Kann man sich nicht ausdenken... unfassbar.
Ich kann mir schon richtig vorstellen, wie G.s letzte Worte ablaufen werden.



https://m.bild.de/regional/rostock/live-ticker-zum-mordprozess-um-fabian-gina-h-raeumt-alibi-deal-ein-69f2f4ded6078134c45a3b9c?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:33
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ein wirklich starkes Plädoyer (soweit es durch die Ticker zu beurteilen ist). Bei den Ausführungen über Fabian (aus Sicht seiner Mama, Freunde etc) musste ich selbst beim Lesen echt schlucken.
Ging mir auch so.
Unfassbar, wie Dorina das überhaupt alles aushalten kann. Ich bewundere ihre Stärke ja schon lange, aber gerade wurde mir nochmal bewusst, wie unvorstellbar grausam das alles ist. Ihr Kind kommt nicht wieder.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:35
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Das ist aus dem Mund der Angeklagten ja dann nochmal eine klare Bestätigung des auch im Gutachten erwähnten "Feindbild"-Aspekts aus dem angenommenen Motivbündel. Bemerkenswert!
Das Zitat ging ja weiter:
Durch den Tod des Jungen habe sie Nachteile in ihrem eigenen Leben erfahren. Eine Mutter hat einen Sohn verloren. Und das Opfer wurde zum Schuldigen gemacht."
Vor und nach dem Tod hat sie das Kind gehasst.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:35
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Was für ein wortgewaltiges, absolut zutreffendes Plädoyer von Frau Habetha.
Eigentlich kann man hinsichtlich des Hintergründe kaum von Glück sprechen, aber ich bin froh dass Dorina genau diese Anwältin an ihrer Seite hat.
Sie ist wirklich eine würdige Stimme für Fabian.
Nehme ich auch so wahr.
Ich finde ihr Plädoyer großartig und die Art wie sie Fabian, das Opfer dieser grausamen Tat, in den Mittelpunkt stellt und ihn beschreibt und würdigt sehr berührend und bewegend.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Störung der Totenruhe (§ 168 Abs. 1 StGB) ist nur gegeben, wenn mit der Leiche "grober Unfug" getrieben wird. Wer in Verdeckungsabsicht eine Leiche verbrennt, treibt keinen groben Unfug, sondern will seine Spuren verwischen.
Da schaun wir uns doch am Besten erst mal an, was das mit dem "groben Unfug" so auf sich hat und stellen tatsächlich fest, den gibt es gar nicht mehr, der wurde längst aus dem StGB gestrichen. Das verrät uns die KI
Übersicht mit KI
Der Begriff „grober Unfug“ ist heute kein Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) mehr.
Da lasst uns doch einfach mal genauer, nämlich ins Gesetz schaun:
Strafgesetzbuch (StGB) - § 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html
Und in der Tat, das steht rein gar nichts von "grobem" Unfug, da ist von "beschimpfendem" Unfug die Rede.

Auch hier greife ich auf die Erkenntnisse der KI zurück, die den beschimpfenden Unfug wie folgt definiere.
Definition: Beschimpfender Unfug liegt vor, wenn jemand eine besonders derbe Miss- oder Verachtung gegenüber einem verstorbenen Menschen, dessen Körper, Leichenteilen, Asche oder einer Aufbahrungs-, Beisetzungs- oder Totengedenkstätte zum Ausdruck bringt.
Ist das jetzt eine derbe Missachtung eines toten Körpers, übergieße ich ihn mit Grillanzünder und zünde ihn an und wenn ich ihn in der Natur auslege, in der Hoffnung, dass ihn möglicherweise die Wildschweine fressen?

Oder ist das Verwischen von Spuren generell straffrei?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:50
Zitat von Jesse6Jesse6 schrieb:Vor und nach dem Tod hat sie das Kind gehasst.
Daran zweifle ich, dass sie zu solchen Gefühlen wie Liebe oder Hass überhaupt fähig ist. Ob sie Fabian gehasst hat? Er hat für sie wohl eher ein Problem dargestellt, dass es aus dem Weg zu räumen galt. Bar jeder Emotionen.
Und ich zweifle auch daran, dass sie ein Schuldempfinden hat, darüber, was sie getan hat. Sie wird sich die 15 Jahre (+) in der JVA einrichten und wahrscheinlich wird es ihr damit nicht mal schlecht gehen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:55
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ein wirklich starkes Plädoyer (soweit es durch die Ticker zu beurteilen ist). Bei den Ausführungen über Fabian (aus Sicht seiner Mama, Freunde etc) musste ich selbst beim Lesen echt schlucken.
Geht mir auch so, was nicht zuletzt an meinem jüngsten Sohn liegt der nahezu gleich alt wie Fabian ist und ebenso verkuschelt und anhänglich.
Außerdem hat er einen Freund, der Fabian äußerlich und von den Interressen her ähnlich ist.
Er hat auch so ein freundliches Gesicht.
Es tut mir so leid für Dorina und für Fabian.
Und alles nur, weil dieses Biest von Gina das so wollte.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nehme ich auch so wahr.
Ich finde ihr Plädoyer großartig und die Art wie sie Fabian, das Opfer dieser grausamen Tat, in den Mittelpunkt stellt und ihn beschreibt und würdigt sehr berührend und bewegend.
Ja nicht wahr?
Während des Prozesses waren natürlich andere Dinge vorrangig und wichtig. Nun ist ist der Zeitpunkt wo endlich all das Emotionale seinen Platz bekommt.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Kann man sich nicht ausdenken... unfassbar.
Ich kann mir schon richtig vorstellen, wie G.s letzte Worte ablaufen werden.
Und dann ist sie weg.
Weg, weg, weg.
Und hoffentlich kräht dann nach dieser geltungssüchtigen, nach Aufmerksamkeit heischenden, durch und durch bösartigen Person bald kein Hahn mehr danach.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:56
29.10.2026 - 14:47 Uhr
„Der Tod trägt einen Namen: Mord“
Zum Abschluss wird Nebenklage-Anwältin Christine Habetha deutlich: „Meine Mandantin hat ihren Sohn verloren. Ein Urteil mildert den Schmerz nicht.“ Es könne ihr aber die Gewissheit geben, dass der Tod ihres Kindes nicht ungesühnt bleibe. „Der Tod trägt einen Namen, nämlich Mord. Und der Täter trägt einen Namen, nämlich den der Angeklagten.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/rostock/live-ticker-zum-mordprozess-um-fabian-gina-h-raeumt-alibi-deal-ein-69f2f4ded6078134c45a3b9c#6ae34e7a17b020aa62e9041f

Sehr starkes Plädoyer der Anwältin von Fabians Mutter.

Und in meinen Augen sehr passende Schlußworte. Mal schauen, was die Angeklagte (mit oder ohne ChatGPT) für morgen so an letzten Worten parat hält.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:59
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Daran zweifle ich, dass sie zu solchen Gefühlen wie Liebe oder Hass überhaupt fähig ist
Liebe nicht, Hass ja:
12:28 Uhr: Staatsanwalt Oliver Schley sprach von einem „nicht unerheblichen Maß an Frust und Hass“ gegenüber Fabian.

12:25 Uhr: Er erklärte, Fabian habe aus dem Weg geräumt werden müssen und sich für Gina H. zu einer „Hassperson“ entwickelt.

Quelle: https://www.bild.de/regional/rostock/live-ticker-zum-mordprozess-um-fabian-gina-h-raeumt-alibi-deal-ein-69f2f4ded6078134c45a3b9c



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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 14:59
Zitat von emzemz schrieb:Oder ist das Verwischen von Spuren generell straffrei?
Herzlichen Dank für diese wesentliche Präzisierung der Totenruhe durch KI (die ich aus Prinzip nicht nutze).

Handlungen, mit denen der Täter die Strafverfolgung erschweren oder verhindern will, die sind jedenfalls keine Strafvereitelung. Aber es gibt keine Privilegierung, was solche Handlungen betrifft, sonst gäbe es keinen Mord in Verdeckungsabsicht. Und wer ein Haus anzündet, um Tatortspuren zu verwischen, der begeht Brandstiftung.

§ 168 StGB ist deshalb nicht abwegig. Es kommt auf den Vorsatz an, also was handlungsleitendes Motiv ist. Im Fall des "Kannibalen von Rothenburg" hat der BGH § 168 Abs. 1 StGB bejaht (trotz Einwilligung des Getöteten in seine Verspeisung). BGH, Urteil vom 22. April 2005 – 2 StR 310/04.

Hier wissen wir nicht konkret, warum H. die Leiche angezündet hat, aber eine Verdeckungsmotiv ist nicht abwegig. Damit fehlt es dann am "beschimpfenden Unfug", weil wir keine Anhaltspunkte dafür haben, dass H. die Leiche des F. der Lächerlichkeit usw. preis gegeben wollte.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 15:02
Zitat von UltravoxfanUltravoxfan schrieb:Kann das jemand einordnen? Wozu soll das dienen?
Nach § 74 StGB können Gegenstände, die zur Vorbereitung oder Durchführung einer Tat genutzt wurden, vom Staat eingezogen werden. Da das Fahrzeug genutzt worden sein soll, um das Opfer zum Tatort zu transportieren, verliert GH, wenn sie am 10.11.2026 rechtskräftig verurteilt wird, dauerhaft das Eigentum daran. Das Auto gehört dann dem Staat und wird wahrscheinlich in einer Justizauktion versteigert werden.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 15:07
Zitat von Jesse6Jesse6 schrieb:Liebe nicht, Hass ja:
Hass funktioniert nicht ohne Liebe, hell nicht ohne dunkel 🤷🏼‍♀️

Sie ist zu keinerlei adäquaten Emotionen fähig -ausnahmlos kalt, abgestumpft und ohne jegliche Emotionen außer ein paar wenigen "antrainierten". Ein verdorbener, böser und Abgrundtief verachtenswerter Mensch.

Möge GH im Gefängnis versauern und möge die Justiz mit voller härte zuschlagen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 15:08
Was ich sehr richtig und bedeutend fand: Wie Frau Habetha am Schluss noch einmal herausgestellt hat, dass das „wichtigste Indiz“ das „eindeutige Täterwissen“ gewesen sei, das Gina H. mit dem Heranführen der Zeugen zum Tatort Tümpel bewiesen habe.

Kein Mensch konnte zu diesem Zeitpunkt wissen, dass Fabian tot und verbrannt an dieser Schweinesuhle lag - nur die Angeklagte. Ein klarer Hinweis auf die Täterschaft von Gina H.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 15:15
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Herzlichen Dank für diese wesentliche Präzisierung der Totenruhe durch KI (die ich aus Prinzip nicht nutze).
Vielleicht wäre das gar nicht so schlecht, würdest du sie nutzen. Dann würdest du uns so manchen groben Unsinn ersparen. Wobei es allein schon hilfreich wäre, würdest du richtig abschreiben und dir nicht aus "beschimpfend" ein "grob" zusammenbasteln. Den Rest deiner pseudojuristischen Erwiderung habe ich mir nicht zu Gemüte geführt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 15:15
Zitat von _Salzbrezel_Salzbrezel schrieb:Hass funktioniert nicht ohne Liebe, hell nicht ohne dunkel 🤷🏼‍♀️
Man kann jemanden hassen, ohne ihn zuvor geliebt zu haben. Der Gutachter sagte, für G.H. ist „Liebe = Besitzen“. Sie kann aber Emotionen wie Hass, Kränkung, Wut, Rachegefühle, Eifersucht etc. empfinden. Wie oft war sie auf M.R. wütend? Sogar ihr „geliebtes“ Pferd hat sie aus Wut verdroschen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 15:21
Man hätte auch einfach aufmerksam dem Plädoyer der StA. folgen können, die dort davon spricht, dass sie den Jungen angezündet hat, um Spuen zu verwischen und ihn ihn wie Müll entsorgt hat (wer den Fall aufmerksam verfolgt hat, weiß auch, dass Gina gerne ihren Müll verbrannt hat), in der Hoffnung, Wildschweine würden ihn auffressen. Das ist menschenverachtend und Verächtlichmachung des Opfers. Das Anzünden des Körpers erfüllt den Tatbestand der Störung der Totenruhe § 168 Abs. 1 StGB und wird in das Strafmaß mit einfließen und strafschärfend gewertet werden.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 15:27
@Interested

Wenn sie das Kind vorrangig angezündet hat, um Spuren zu beseitigen, kommt aber eher Verdeckungsabsicht (§ 211 StGB) in Frage

Siehe auch: https://www.hrr-strafrecht.de/4/02/4-183-02.php


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