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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

36.839 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:14
Eine Frage. Gilt das Anzünden der Leiche eigentlich als Störung der Totenruhe?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:15
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Eine Frage. Gilt das Anzünden der Leiche eigentlich als Störung der Totenruhe?
Nope


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:16
Es sei fernliegend, dass Gina H. im Vorfeld alles vorgebe, Christian D. aber selbst vor Ort bestimmt habe, wo gesucht werde. Christian D. sei näher an den Tümpel getreten, während Gina H. an der Böschung stand. Er habe zunächst nur eine „verbrannte Puppe" und „schwarze Rohre" erkannt, Gina H. sei sich jedoch schnell sicher gewesen, dass es die Leiche von Fabian gewesen sei.

„Warum verschaffte sich die Angeklagte nicht selbst einen Überblick, weil man sich nur deshalb getroffen und verabredet hatte? Sie hat dies nur nicht getan, weil sie wusste, dass es sich um Fabian handelt."

Gina H. schmunzelt inzwischen immer wieder während des Vortrags und schaut zu ihrem Verteidiger Andreas Ohm.
Während der Staatsanwalt über eine verbrannte Kinderleiche und Cs diesbezügliche Aussagen spricht, schmunzelt G. Sie scheint Spaß zu haben.

Das schmunzeln wird ihr bald vergehen.





https://www.rtl.de/news/liveticker-zum-mordprozess-im-fall-fabian-8-aus-guestrow-staatsanwaltschaft-sicher-hier-hat-sich-gina-h-selbst-verraten-id31224931.html#google_vignette


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:17
Erwartungsgemäß beantragt die StA die Veurteilung wegen Mordes in heimtückischer Begehung und aus niederen Beweggründen und beantragt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zusätztlich wird auch die Einziehung des Pick-Ups als Tatmittel beantragt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:19
Vor 6 Minuten
Svenja Hoffmann
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes
„Erschwerend ist zu berücksichtigen, dass sie bei der Tatbegehung zwei Mordmerkmale – Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe – erfüllt hat. Hinzu kommt, dass eine Übertötung erfolgt ist."

Zugute gehalten wird ihr, dass in Zukunft nicht zu erwarten sei, dass sie eine vergleichbare Tat noch einmal begehen könnte. Außerdem sei sie bisher nicht straffällig gewesen.

Staatsanwalt Oliver Schley schließt sein Plädoyer mit den Worten: „Ich beantrage, die Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen."
Quelle: https://www.rtl.de/news/liveticker-zum-mordprozess-im-fall-fabian-8-aus-guestrow-staatsanwaltschaft-sicher-hier-hat-sich-gina-h-selbst-verraten-id31224931.html#google_vignette

Wie zu erwarten war, wird die besondere Schwere der Schuld beantragt. Alles andere wäre auch mehr als verwunderlich gewesen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:20
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Während der Staatsanwalt über eine verbrannte Kinderleiche und Cs diesbezügliche Aussagen spricht, schmunzelt G. Sie scheint Spaß zu haben.

Das schmunzeln wird ihr bald vergehen.
Habe erst vor 30 Minuten anfangen können mich durch die Ticker zu lesen, das ist mir auch gleich wieder aufgefallen.
Schmunzel hier und tuschel mit Ohm da.
Das diese Person noch immer was zum schmunzeln findet ist Wahnsinn.
Dieser Begriff ist im Prozess immerhin so oft gefallen,dass er mittlerweile in mir ein Grauen auslöst.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:21
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ist das Schlussplädoyer der StA. wirklich so uninteressant, dass man hier zeitgleich diese Metadiskussionen führt, obwohl der Fall vor dem Abschluss steht und ein Urteil erwartet wird? Gibt das Plädoyer nicht genügend Diskussionstoff her?
Anscheinend nicht.
Hier wird doch schon seit Wochen wieder alles hoch- und runterdiskutiert, etliche Wiederholungen. Für mich ist das fein, ich halte mich raus und konzentriere mich da eher auf das Wichtige - und das sind nun die Plädoyers und dann das Urteil.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Insgesamt empfinde ich das Plädoyer der StA. als ziemlich dezidiert und viele Punkte davon haben sich auch hier innerhalb der Diskussion für die meisten so dargestellt.
Ja, es stellt sich schon alles ziemlich klar dar.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:24
Zitat von Jesse6Jesse6 schrieb:Nope
Doch, natürlich gilt das als Störung der Totenruhe, so lange klar ist, dass er bereits tot war.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:26
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das schmunzeln wird ihr bald vergehen.
Das denke ich auch! Die Zeiten des Schmunzeln ist vorbei

Außer sie hat ein plausible Alternative. Aber ich sehe diese nicht - außer sie lässt eine::/….naja egal.

Ich denke sie wird verurteilt werden


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:28
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Wie kann denn 'die Persoenlichkeit' oder 'der Charakter' einer Person zur Wahrheitsfindung herangezogen werden?
Indem zb durch Zeugen die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten gestärkt wird oder eben nicht.
Hier koennen doch auch nur bestimmte Aussagen der Angeklagten widerlegt oder in Zweifel gezogen werden (wenn ein Sachverhalt nicht zu frueheren Aussagen der Angeklagten oder zu Zeugenaussagen passt. Oder zu z. B. Handydaten, Fahrzeugaten, Kameraaufnahmen).

Aber aus der Persoenlichkeit kann man nicht schlussfolgern, ob eine Person eine bestimmte Tat begangen hat oder nicht.
Und hier wurden Persoenlichkeit und Wahrheitsfindung in einen direkten Zusammenhang gebracht.
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:All solche Eigenschaften und Charakterzüge würde man sich als Teil der Wahrheitsfindung im Rahmen eines Strafprozesses zu den entsprechend angeklagten Taten natürlich anschauen.
Im Rahmen der Motiv-Findung oder der Bildung des Strafmasses, ja.
Aber doch nicht zur Wahrheitsfindung!
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Wundert mich ehrlich gesagt, dass man darüber überhaupt diskutieren muss, so offensichtlich wie es ist.
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:von als von vielen Jahrzehnten Studium, Referendariat und anwaltlicher Praxis
Ich wundere mich auch.

Wie definierst Du denn Wahrheitsfindung?
Fuer mich ist es die Aufklaerung eines Sachverhaltes - also letztendlich, ob ein Tatverdaechtiger die ihm vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht bzw. ob Zweifel daran bestehen.

Und das ist losgeloest von der Persoenlichkeit.
Eine schuldfaehige Person ist schliesslich in der Lage, sich zu entscheiden, ob sie ihre Idee, eine andere Person zu toeten, umsetzt oder nicht.
Und ist nicht 'ihrer Persoenlichkeit' ausgeliefert.

Und ein psychiatrischer Gutachter gibt auch keinen Tipp ab in dem Sinne, ja, die war es oder nein, die war es nicht.
Zitat von paddgopaddgo schrieb:Wäre die Angeklagte nicht Gina, sondern ein Vater mit 3 Kindern, unauffälliger Kommunikation, guten Job und auch sonst mit einem gesunden sozialen Umfeld, dann würde dieser Punkt (sei es als "Indiz" oder die Frage der psychischen und persönlichen Schulfähigkeit) deutlich schwächer ausfallen.
Was waere denn die Schlussfolgerung?
Wie viele gute Nachbarn und Freunde mit einem unauffaelligen Leben sind denn schon zu Moerdern geworden - doch einige.
Und die meisten 'Gestoerten' duerften keine gravierenden Straftaten gegehen.
Auch Menschen mit paedophiler Veranlagung sind nicht automatisch Taeter.....


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:31
Zitat von Lumina85Lumina85 schrieb:Doch, natürlich gilt das als Störung der Totenruhe, so lange klar ist, dass er bereits tot war.
Nein, nicht automatisch. Hier kommt eher Verdeckungsabsicht in Betracht


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:32
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Das diese Person noch immer was zum schmunzeln findet ist Wahnsinn
Besonders helle ist ja sowieso nicht, aber es spricht auch für ihren miesen Charakter. Wer bei solchen Schilderungen "schmunzelt", unabhängig davon, dass es dabei um ihre Zukunft geht, ist für mich das Letzte.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:37
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Aber aus der Persoenlichkeit kann man nicht schlussfolgern, ob eine Person eine bestimmte Tat begangen hat oder nicht.
Und hier wurden Persoenlichkeit und Wahrheitsfindung in einen direkten Zusammenhang gebracht.
All das gehört zur Wahrheitsfindung doch dazu. Natürlich nicht nur, innerhalb der Beweisaufnahme werden ja auch andere Dinge angeführt. Aber die Persönlichkeitsstruktur eines Angeklagten gehört doch auch unweigerlich dazu. Charaktereigenschaften, Verhalten vor und nach einer evtl Tat etc.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:37
Zitat von Lumina85Lumina85 schrieb:Doch, natürlich gilt das als Störung der Totenruhe, so lange klar ist, dass er bereits tot war.
Zitat von Jesse6Jesse6 schrieb:Nein, nicht automatisch. Hier kommt eher Verdeckungsabsicht in Betracht
Das Verbrennen der Leiche sei durch Verschleierungsverhalten motiviert gewesen.
Fabian-Mordprozess in Rostock: Gina H. hatte wohl Geldsorgen: Cousin bürgte für 28.000 Euro - FOCUS online
https://share.google/BpDI68JSWfZQgQfvD
Dann könntest du recht haben @Jesse6
,danke.
Vielleicht kommt ja noch mehr dazu.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:39
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Was waere denn die Schlussfolgerung?
Wie viele gute Nachbarn und Freunde mit einem unauffaelligen Leben sind denn schon zu Moerdern geworden - doch einige.
Und die meisten 'Gestoerten' duerften keine gravierenden Straftaten gegehen.
Auch Menschen mit paedophiler Veranlagung sind nicht automatisch Taeter.....
Darum geht es nicht. Natürlich wird nicht jeder psychisch Erkrankte zum Mörder. Und auch der liebe Nachbar begeht mitunter schwere Straftaten. Das ist doch völlig klar und selbstverständlich.

Mir geht es, immer noch, um das Gesamtbild: Wenn eine psychische Auffälligkeit besteht, so wird diese auch herangezogen, wie man nun gerade auch live miterleben darf.
Ich wiederhole mich, immer gerne wieder: Im Gesamtbild wird diese Auffälligkeit berücksichtigt - ob man das will oder nicht. Meinetwegen auch subjektiv. Es ist einfach so.

Und nein, das ist kein Beweis, meinetwegen auch kein "Indiz". Es ist ein Puzzlestück, auch wenn es noch so klein sein mag.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:40
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:All das gehört zur Wahrheitsfindung doch dazu.
Eben nicht.
Wahrheitsfindung, das Ausloten, ob und welches Motiv vorlag, sowie die Findung des Strafmasses sind doch unterschiedliche Dinge!

Die Frage auch an Dich: was ist denn fuer Dich Wahrheitsfindung? Und welches Persoenlichkeitsmerkmal soll mit dieser verknuepft sein?
Zitat von paddgopaddgo schrieb:Im Gesamtbild
Zum Gesamtbild gehoeren fuer mich neben der Wahrheitsfindung auch die Ergruendung eines moeglichen Tatmotives und die Findung des Strafmasses. Und bei den letzteren spielt das pychiatrische Gutachten bzw. die Persoenlichkeit des Angeklagten mAn eine Rolle.
Aber eben nicht bei der Wahrheitsfindung.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

um 12:49
Ich bin sehr gespannt auf das Plädoyer der Verteidigung. Die können im Grunde nicht viel vorzubringen haben.


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