Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 12:14Eine Frage. Gilt das Anzünden der Leiche eigentlich als Störung der Totenruhe?
NopeSuppengespenst schrieb:Eine Frage. Gilt das Anzünden der Leiche eigentlich als Störung der Totenruhe?
Es sei fernliegend, dass Gina H. im Vorfeld alles vorgebe, Christian D. aber selbst vor Ort bestimmt habe, wo gesucht werde. Christian D. sei näher an den Tümpel getreten, während Gina H. an der Böschung stand. Er habe zunächst nur eine „verbrannte Puppe" und „schwarze Rohre" erkannt, Gina H. sei sich jedoch schnell sicher gewesen, dass es die Leiche von Fabian gewesen sei.Während der Staatsanwalt über eine verbrannte Kinderleiche und Cs diesbezügliche Aussagen spricht, schmunzelt G. Sie scheint Spaß zu haben.
„Warum verschaffte sich die Angeklagte nicht selbst einen Überblick, weil man sich nur deshalb getroffen und verabredet hatte? Sie hat dies nur nicht getan, weil sie wusste, dass es sich um Fabian handelt."
Gina H. schmunzelt inzwischen immer wieder während des Vortrags und schaut zu ihrem Verteidiger Andreas Ohm.
Vor 6 MinutenQuelle: https://www.rtl.de/news/liveticker-zum-mordprozess-im-fall-fabian-8-aus-guestrow-staatsanwaltschaft-sicher-hier-hat-sich-gina-h-selbst-verraten-id31224931.html#google_vignette
Svenja Hoffmann
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes
„Erschwerend ist zu berücksichtigen, dass sie bei der Tatbegehung zwei Mordmerkmale – Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe – erfüllt hat. Hinzu kommt, dass eine Übertötung erfolgt ist."
Zugute gehalten wird ihr, dass in Zukunft nicht zu erwarten sei, dass sie eine vergleichbare Tat noch einmal begehen könnte. Außerdem sei sie bisher nicht straffällig gewesen.
Staatsanwalt Oliver Schley schließt sein Plädoyer mit den Worten: „Ich beantrage, die Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen."
Habe erst vor 30 Minuten anfangen können mich durch die Ticker zu lesen, das ist mir auch gleich wieder aufgefallen.Photographer73 schrieb:Während der Staatsanwalt über eine verbrannte Kinderleiche und Cs diesbezügliche Aussagen spricht, schmunzelt G. Sie scheint Spaß zu haben.
Das schmunzeln wird ihr bald vergehen.
Anscheinend nicht.Interested schrieb:Ist das Schlussplädoyer der StA. wirklich so uninteressant, dass man hier zeitgleich diese Metadiskussionen führt, obwohl der Fall vor dem Abschluss steht und ein Urteil erwartet wird? Gibt das Plädoyer nicht genügend Diskussionstoff her?
Ja, es stellt sich schon alles ziemlich klar dar.Interested schrieb:Insgesamt empfinde ich das Plädoyer der StA. als ziemlich dezidiert und viele Punkte davon haben sich auch hier innerhalb der Diskussion für die meisten so dargestellt.
Doch, natürlich gilt das als Störung der Totenruhe, so lange klar ist, dass er bereits tot war.Jesse6 schrieb:Nope
Das denke ich auch! Die Zeiten des Schmunzeln ist vorbeiPhotographer73 schrieb:Das schmunzeln wird ihr bald vergehen.
Hier koennen doch auch nur bestimmte Aussagen der Angeklagten widerlegt oder in Zweifel gezogen werden (wenn ein Sachverhalt nicht zu frueheren Aussagen der Angeklagten oder zu Zeugenaussagen passt. Oder zu z. B. Handydaten, Fahrzeugaten, Kameraaufnahmen).Photographer73 schrieb:
Indem zb durch Zeugen die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten gestärkt wird oder eben nicht.Justsaying schrieb:Wie kann denn 'die Persoenlichkeit' oder 'der Charakter' einer Person zur Wahrheitsfindung herangezogen werden?
Im Rahmen der Motiv-Findung oder der Bildung des Strafmasses, ja.RitterTrenk schrieb:All solche Eigenschaften und Charakterzüge würde man sich als Teil der Wahrheitsfindung im Rahmen eines Strafprozesses zu den entsprechend angeklagten Taten natürlich anschauen.
RitterTrenk schrieb:Wundert mich ehrlich gesagt, dass man darüber überhaupt diskutieren muss, so offensichtlich wie es ist.
Ich wundere mich auch.RitterTrenk schrieb:von als von vielen Jahrzehnten Studium, Referendariat und anwaltlicher Praxis
Was waere denn die Schlussfolgerung?paddgo schrieb:Wäre die Angeklagte nicht Gina, sondern ein Vater mit 3 Kindern, unauffälliger Kommunikation, guten Job und auch sonst mit einem gesunden sozialen Umfeld, dann würde dieser Punkt (sei es als "Indiz" oder die Frage der psychischen und persönlichen Schulfähigkeit) deutlich schwächer ausfallen.
Nein, nicht automatisch. Hier kommt eher Verdeckungsabsicht in BetrachtLumina85 schrieb:Doch, natürlich gilt das als Störung der Totenruhe, so lange klar ist, dass er bereits tot war.
Besonders helle ist ja sowieso nicht, aber es spricht auch für ihren miesen Charakter. Wer bei solchen Schilderungen "schmunzelt", unabhängig davon, dass es dabei um ihre Zukunft geht, ist für mich das Letzte.Suppengespenst schrieb:Das diese Person noch immer was zum schmunzeln findet ist Wahnsinn
All das gehört zur Wahrheitsfindung doch dazu. Natürlich nicht nur, innerhalb der Beweisaufnahme werden ja auch andere Dinge angeführt. Aber die Persönlichkeitsstruktur eines Angeklagten gehört doch auch unweigerlich dazu. Charaktereigenschaften, Verhalten vor und nach einer evtl Tat etc.Justsaying schrieb:Aber aus der Persoenlichkeit kann man nicht schlussfolgern, ob eine Person eine bestimmte Tat begangen hat oder nicht.
Und hier wurden Persoenlichkeit und Wahrheitsfindung in einen direkten Zusammenhang gebracht.
Lumina85 schrieb:Doch, natürlich gilt das als Störung der Totenruhe, so lange klar ist, dass er bereits tot war.
Jesse6 schrieb:Nein, nicht automatisch. Hier kommt eher Verdeckungsabsicht in Betracht
Das Verbrennen der Leiche sei durch Verschleierungsverhalten motiviert gewesen.
Fabian-Mordprozess in Rostock: Gina H. hatte wohl Geldsorgen: Cousin bürgte für 28.000 Euro - FOCUS onlinehttps://share.google/BpDI68JSWfZQgQfvD
Darum geht es nicht. Natürlich wird nicht jeder psychisch Erkrankte zum Mörder. Und auch der liebe Nachbar begeht mitunter schwere Straftaten. Das ist doch völlig klar und selbstverständlich.Justsaying schrieb:Was waere denn die Schlussfolgerung?
Wie viele gute Nachbarn und Freunde mit einem unauffaelligen Leben sind denn schon zu Moerdern geworden - doch einige.
Und die meisten 'Gestoerten' duerften keine gravierenden Straftaten gegehen.
Auch Menschen mit paedophiler Veranlagung sind nicht automatisch Taeter.....
Eben nicht.Photographer73 schrieb:All das gehört zur Wahrheitsfindung doch dazu.
Zum Gesamtbild gehoeren fuer mich neben der Wahrheitsfindung auch die Ergruendung eines moeglichen Tatmotives und die Findung des Strafmasses. Und bei den letzteren spielt das pychiatrische Gutachten bzw. die Persoenlichkeit des Angeklagten mAn eine Rolle.paddgo schrieb:Im Gesamtbild