Marienkäfer1 schrieb:Das bedeutet, dass sie ihrem Anwalt wohl auch nicht ihre Tatbegehung mitgeteilt hat. Das ist natürlich nicht erforderlich und ich habe schon von Anwälten gehört, die das gar nicht wissen wollen.
Warum sollte das nicht erforderlich sein?
Spätestens vor Gericht wird der Anwalt wohl lieber nicht mit Erkenntnissen der EB konfrontiert werden die seine Klientin ihm verschwiegen hat - ein guter Anwalt lässt es sicherlich nicht darauf ankommen dass seine Verteidigungsstrategie komplett ins Leere läuft weil die EB mehr über die Tat weiß als er.
Boho schrieb:Wann waren die Ferien rum? Die Trennung war Ende August, da kann sie gut den aktuellen Stundenplan gekannt haben, weil Fabian bis zur Trennung dann Freitag schonmal bei ihr war oder sie ihn sogar abgeholt hat.
Versteh ich nicht - vor den Ferien hatte Fabian doch sicher einen anderen Stundenplan als im neuen Schuljahr?
Boho schrieb:Sie kann auch einfach eine ihr bekannte Mutter eines Schulkameraden von Fabian gefragt haben, wie lange die kids Schule haben.
Also ich wäre schon sehr verwundert wenn eine Mutter aus einem völlig anderen Ort deren Kind auf eine völlig andere Schule geht mich danach fragt wie denn der Schulschluß ist. Ich würde direkt fragen warum sie das denn wissen will weil es mir komisch vorkäme.
Suppengespenst schrieb:Zu Beginn jeden Schuljahres wird zudem schriftlich festgehalten wer außer den Sorgeberechtigten das Kind abholen darf.
Wie das funktionieren soll ist mir ehrlich gesagt ein großes Rätsel. Hier ist bei Schulschluß zum Ärger aller an der Grundschule alles komplett zugeparkt mit Elterntaxis, da warten die Eltern allerdings meistens im Auto. Wie kontrolliert die Schule das denn wenn die Kinder aus der Schule strömen dass die auch ins richtige Auto steigen? Unsere Grundschule hat rund 500 Schüler und das Städtchen ist nicht mal halb so groß wie Güstrow. Pi-mal-Daumen gäbe es dann in Güstrow rund 1000 Schüler die da aus der Schule strömen - und dann soll da jemand mit dem Klemmbrett daneben stehen und die Ausweise der Eltern bzw. registrierten Personen kontrollieren?
Bitte erklärt mir mal wie das funktionieren soll!
Mutette schrieb:Desweiteren haben wir in der Grundschule eine "Verlässlichkeit" was bedeutet die Kinder werden immer bis zu einer bestimmten Zeit betreut hier ist es 12.30 vorher kommt hier kein Kind aus der Schule es sei denn es ist krank.
Danke dass Du das schreibst! Mir geht nämlich die ganze Zeit im Kopf herum wie das eigentlich für normal arbeitende Eltern funktionieren soll wenn die Kids schon vor 12:00 Uhr Schulende haben wenn normale Eltern bei der Arbeit sind - ich kann mir nicht vorstellen dass die Schulen darauf keine Rücksicht nehmen, denn dann könnten ja ganz viele Eltern garnicht mehr arbeiten gehen.
Mutette schrieb:wir liefen durch die Stadt und sind vom Ordnungsamt angehalten wurden mit der Frage warum das Kind nicht in der Schule ist.
Ich glaube zwar nicht dass das häufig vorkommt, aber ja klar - wir haben eine Schulpflicht in Deutschland und es stehen empfindliche Strafen bis hin zu Gefängnis darauf wenn man sich nicht daran hält. Deshalb schreib ich ja die ganze Zeit dass es ja klar ist dass die Mutter Fabian ausdrücklich verboten hat rauszugehen.
Jascha schrieb:Möchtest Du verraten, in welchem Bundesland das so gehandhabt wird?
Vermutlich überall wo Ordnungsamt und Polizei nicht völlig unterbesetzt und überfordert sind (was bei uns in BaWü leider der Fall ist) - es gibt wie gesagt eine Schulpflicht und ein Verstoß dagegen kann nicht nur teuer werden sondern im Extremfall einen sogar die Freiheit kosten.