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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

13.218 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 11:57
@Gast009
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:Wenn es so ist, dass nur DNA-Spuren der TV im Fahrerbereich (Lenkrad etc. ) gefunden wurden, ist ihr Anwalt in Erklärungsnot. Er muss dies ja widerlegen.
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:Falls die Überwachungskamera in der Schweriner Strasse das Auto aufgenommen hat (was die Polizei noch am Überprüfen ist) und das Kennzeichen zu sehen war, und dies am 10.10.2025 zwischen ca. 10:30 und 11:15 der Fall war, dann ist sie in Erklärungsnot!
Nein. In Deutschland muss die Staatsanwaltschaft der Beschuldigten die Tat nachweisen. Dazu ist keine Erklärung seitens der Beschuldigten nötig.
Sie kann, wie @s0101 bereits schrieb, durchgängig schweigen.
Machen übrigens viele Beschuldigte auf Anraten ihres Rechtsanwalts.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 11:59
Zitat von honeybeehoneybee schrieb:Ich weiß, dass die Anwälte zum Schweigen raten. Aber mal ehrlich, wenn man des Mordes an einem Kind verdächtigt wird und man war es nicht, dann würde man doch aussagen. Klar, zunächst eventuell einmal nichts sagen bis man sich mit dem Anwalt beraten hat. Aber dann doch relativ zeitnah. Welchen Vorteil soll es denn haben zu Schweigen wenn man unschuldig ist?
Ich könnte mir vorstellen, dass der Anwalt erst mal abwarten möchte, was die Ermittler noch so alles an Indizien und Beweisen ausgraben können.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:00
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Selbst wenn ein Autoschrauber zum Auslesen von Fehlercodes mal kurz auf dem Fahrersitz gesessen hat, werden von dem Hautschuppen vorhanden sein. Oder ein Beifahrer verliert auch am laufenden Band Hautschuppen, die ja nicht begrenzt auf dem Beifahrersitz verbleiben, sondern auch in den Fahrerbereich streuen.
Dann wird sich das ja nachweisen können, zu welchem Zeitpunkt jemand am Auto rumgeschraubt hat. Wenn das dann zufällig am 10.10. gewesen wäre und der Autoschrauber danach eine Probefahrt über Güstrow und Klein-Upahl gemacht hätte, wäre das ja wohl auch belegbar.

Mir fehlt nur der Glaube daran...


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:01
Zitat von EddotEddot schrieb:Aus diesen Gründen bin ich damals auch ohne Anwalt vor Gericht. Nuja... nach der Verurteilung habe ich einen Anwalt aufgesucht und der hat mich dann erstmal aufgeklärt.

- das Gericht legt zu Grunde das ein Zeuge nicht lügen darf und es demnach nicht tun wird, der Angeklagte schon und wird daher auch davon Gebrauch machen

- desweiteren wird ein Zeuge immer etwas übertreiben und ein Angeklagter immer abschwächen... also sucht man die "Wahrheit" in der "Mitte" (zum Nachteil des Angeklagten, wenn dieser dann die Wahrheit sagt)

- auch dieses "Aussage gegen Aussage" gibt es im (Straf)prozess nicht. Da heißt es Staatsanwalt gegen Angeklagten und der Staatsanwalt hat einen Zeugen -> den/die Geschädigte


Am Ende fällt das Gericht ein Urteil. Und da relativiert sich dann auch dieses "im Zweifel für den Angeklagten". Nützt nix, wenn das Gericht keine Zweifel hat.
Naja, ganz so holzschnittartig läuft es im deutschen Strafprozess nun wahrlich nicht ab, sonst könnte ja wirklich ab morgen die KI entscheiden und es bräuchte keine Strafrichter mehr. Kommt es auf Zeugenaussagen an oder ist es eine "Aussage gegen Aussage"-Konstellation, ist allein maßgeblich, wie glaubhaft die einzelnen Schilderungen sind. Dabei mögen auch bestimmte Erfahrungswerte und typische aussagepsychologische Erwägungen eine Rolle spielen, aber keinesfalls und auch nicht annähernd so maximal pauschal und undifferenziert wie du schreibst. Dass eine Zeugenaussage aus den geschilderten Gründen grundsätzlich erst einmal "mehr Wert" hat als Angaben eines Beschuldigten/Angeklagten stimmt etwa so einfach nicht.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:03
Zitat von jaskajaska schrieb:Nein. In Deutschland muss die Staatsanwaltschaft der Beschuldigten die Tat nachweisen. Dazu ist keine Erklärung seitens der Beschuldigten nötig.
Sie kann, wie @s0101 bereits schrieb, durchgängig schweigen.
Machen übrigens viele Beschuldigte auf Anraten ihres Rechtsanwalts.
Ja, das weiß ich, natürlich kann sie schweigen. Aber Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass sie bei einer evtl. Anklage wegen Mordes das Gericht als freie Frau verlassen kann, wenn unzählige Indizien (auch Zeugenaussagen) gegen sie sprechen, die sie und ihr Anwalt nicht entkräften können.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:14
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Aus Perspektive der TV macht Schweigen durchaus Sinn und ja, das Schweigen an sich darf natürlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Es geht doch hier aber auch darum, den Mord an einem Kind aufzuklären.....
Du hast absolut Recht! Und wenn die TV unschuldig sein sollte und Angaben machen kann, die sie entlasten wird sie dies auch tun. Insbesondere wenn sie Hinweise auf den wirklichen Täter hat.

Ich wollte nur aufzeigen, dass die Situation nicht so einfach ist, wie sie scheint und das Aussagen die der Wahrheit entsprechen und auch Hinweise auf den Täter enthalten nicht unbedingt weiter helfen.
Ohne Rechtsbeistand kann das schnell nach hinten los gehen.
Und daher ist das Schweigen sinnvoll (bzw. die Aussagen erstmal nur gegenüber dem RA zu machen), denn Beweise müssen andere bringen und um den Rest kümmert sich der RA.
Zitat von BohoBoho schrieb:Du vergleichst hier offensichtlich Deinen persönlichen Fall mit diesem Fall - dazu noch ohne überhaupt Zeugen und deren Aussagen zu kennen. Du unterstellst potentiell den aktuell bekannten 4(!) Zeugen, dass jeder von ihnen lügen würde.
Ich habe keinem einzigen der 4 Zeugen unterstellt das er lügt. Und ich gehe auch nicht davon aus, das Zeugen grundsätzlich lügen. Wie kommst Du auf sowas?
Zitat von BohoBoho schrieb:Natürlich werden Zeugen zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet und machen sich ebenfalls strafbar. Und natürlich werden Zeugenaussagen auch auf Wahrheitsgehalt geprüft. Da wird nicht grundsätzlich erstmal geglaubt - eine Zeuge ist ja ein Teil der Indizien- oder Beweiskette vor Gericht.
Das ist absolut falsch!
Sorry, wenn ich meine Geschichte noch mal als Beispiel anführe. :-\

In meinem Fall wurden (neben der "Geschädigten") noch 2 weitere Zeugen präsentiert. Zeuge 1 war der Ehemann der "Geschädigten".
Ehemann und Ehefrau haben total unterschiedliche Storys erzählt und sich teilweise gegenseitig widersprochen!
Ich habe natürlich auf die Lügen und die Widersprüche hingewiesen. Bei der Urteilsverkündung hat dann die Richterin einen Satz gesagt, den ich wohl auch nie vergessen werden: "Das die Zeugen unterschiedliche Aussagen machen, zeigt nur das sie sich nicht abgesprochen haben!"


Und Zeugin 2, eine Hausbewohnerin, hat ausgesagt, dass sie etliche Streits - in einem fest definierten Zeitraum - zwischen der "Geschädigten" und mir beobachtet hat.
Zwar konnte ich nachweisen, dass ich in diesem Zeitraum gar nicht vor Ort war, dass ich im Urlaub und 500km weit weg war und auch die "Geschädigte" hat in der Berufungsurlaub gesagt, dass es diese Streits nie gab.
Dennoch hat man die Zeugin gewähren lassen. Und auch wenn die Aussagen nicht entscheident waren, so reichten sie aus mich vor Gericht in einem entsprechendem Licht darzustellen.


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Ganz allgemein wollte ich nur die Komplexität so einer Geschichte aufzeigen und das vieles vor Gericht anders läuft, als wir alle denken (anhand eigenen Erlebtes, auch wenn es wirklich Pillepalle war).
Ich denke auch da es hier um Totschlag/Mord geht, wird das Gericht anders auf die Indizien/Beweise schauen und anders abwägen, als in meinem Fall. Da wollten die nur schnell zum Mittagessen. ;-)


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Ansonsten ist bekannt das es 4 Zeugen gibt, von denen 3 Aussagen auch öffentlich bekannt sind.
Ausgehend davon dass der Zeuge zur Nachtwanderung seine Aussage wohl schon am 14.10. gemacht hat, aber das erst bekannt wurde kurz vor dem Haftprüfungstermin (3.12.), kann man davon ausgehen dass die Ermittler noch viel mehr Indizien haben, die uns nicht bekannt sind.

Auch wurde seitens der Ermittler offiziell bestätigt, dass die TV schon vor dem Auffinden ins Visier geraten ist durch widersprüchliche Aussagen. Daher werden die Indizien wohl für eine Anklage reichen und auch für einen Schuldspruch.
Und auf Grund der bekannten Sachlage, glaube ich auch, dass dies korrekt wäre.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:23
Zitat von HeavythoughtsHeavythoughts schrieb:Magst Du das "nichts" etwas konkretisieren, was für Dich nicht zusammenpasst? Würde mich interessieren, was Dich zu dieser Einschätzung kommen lässt.
Nein. Aber über 13.150 Post (ohne die, welche gelöscht werden mussten)
vom 14. 10. 2025 bis heute,
...,
die vielen fragwürdigen SM, YT- Aktivitäten, Gerüchte und Diffamierungen,
die unklare Vermissungszeit des Jungen,
die Suche und die ganz besondere Zurückhaltung der EB in diesem Fall,
die Hundspuren am Inselsee und den Bushaltestellen und die Zeugensichtung Dönermann, die dann plötzlich widerlegt wurde,
der Fundort am Tümpel/Wald bei Klein Upahl, der Auffindezeitpunkt und die Zeiten,
die Auffindeperson, Bekanntschafts- u. Verwandschaftsverhältnisse,
der Zustand der Kinderleiche – Tatwerkzeug? genaue Todesart? Brandspuren und Feuerfotos, (unbekannt sind die Obduktionsergebnisse, noch fehlen die toxischen Ergebnisse, …),
die Unklarheit, was ist Tatort, was ist Fundort?,
weiter die angeblichen nächtlichen Besuche am Fundort,
uns unbekannte Zeugenaussage-Zeiten,
Cam-Auswertung,
...,
...,
die Liste wird sicher noch viel weitergehen...
Wir wissen zu wenig!
Es ist ein besonders mysteriöser Fall.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:26
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:alls die Überwachungskamera in der Schweriner Strasse das Auto aufgenommen hat
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Naja, ganz so holzschnittartig läuft es im deutschen Strafprozess nun wahrlich nicht ab, sonst könnte ja wirklich ab morgen die KI entscheiden und es bräuchte keine Strafrichter mehr. Kommt es auf Zeugenaussagen an oder ist es eine "Aussage gegen Aussage"-Konstellation, ist allein maßgeblich, wie glaubhaft die einzelnen Schilderungen sind. Dabei mögen auch bestimmte Erfahrungswerte und typische aussagepsychologische Erwägungen eine Rolle spielen, aber keinesfalls und auch nicht annähernd so maximal pauschal und undifferenziert wie du schreibst. Dass eine Zeugenaussage aus den geschilderten Gründen grundsätzlich erst einmal "mehr Wert" hat als Angaben eines Beschuldigten/Angeklagten stimmt etwa so einfach nicht.
Das Gesagte stammt von einem Rechtsanwalt!

Die Aussage gegen Aussage Konstellation gibt es im Strafrecht nicht. Das trifft lediglich auf das Zivilrecht zu.
Wie schon gesagt, im Strafrecht, geht es Staatsanwalt gegen Angeklagter und der Staatsanwalt hat einen Zeugen. Und das kann im Zweifel auch der Geschädigte sein, derjenige der die Anzeige gemacht hat!

Das eine Falschaussage eines Zeugen strafbar ist, aber die eines Angeklagten nicht, ist auch bekannt. Und genau das nimmt das Gericht auch als Basis.


Das Ganze soll doch auch nur die Umstände so einer Gerichtsgeschichte aufzeigen. Natürlich kommt es dann in jedem Fall auf die tatsächlichen Zeugen, Indizien, Beweise an...
...wenn ein 2m großer Kampfsportler behauptet eine 1,50m große übergewichtige Frau habe ihn gejagt und verhauen, wird sicherlich auch ein Gericht ins grübeln kommen!


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:36
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:die vielen fragwürdigen SM, YT- Aktivitäten, Gerüchte und Diffamierungen,
Meinst Du die gegen die Mutter, die Freundin, den Vater oder gegen die TV?
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:die unklare Vermissungszeit des Jungen,
Der Zeitraum wurde klar eingegrenzt: zwischen 10:50 Uhr (Verlassen des Hauses) und 15:00 Uhr (Feuer am Tümpel)
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:die Suche und die ganz besondere Zurückhaltung der EB in diesem Fall,
Die auch nach der Verhaftung vom StA erläutert wurde.
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:die Zeugensichtung Dönermann, die dann plötzlich widerlegt wurde,
Der Dönermann will den Jungen am Samstag gesehen haben - da war Fabian schon tot - reicht das als Widerlegung?
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:die Auffindeperson, Bekanntschafts- u. Verwandschaftsverhältnisse
TV soll die Ex-Freundin des Vaters sein - Motiv potentiell Eifersucht, Rache, sonstwas...
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:weiter die angeblichen nächtlichen Besuche am Fundort
Die Personen, die mit der TV am Tümpel gewesen sein wollen, haben sich dazu als zeugen offensichtlich gegenüber der Polizei geäußert. Nach dem, was berichtet wurde, sehr zeitnah zum Fund der Leiche, weit vor der Verhaftung der TV
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:Tatwerkzeug?
Es wurde früh in Medienberichten erwähnt, dass man nach einem Messer suchen würde, ebenso direkt nach dem Auffinden der Leiche, dass der Leichnam angezündet wurde - beides wurde später ja durch Berichte bestätigt
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb:Es ist ein besonders mysteriöser Fall.
Mysteriös finde ich ihn persönlich nicht. Der Junge wurde nahe seiner Wohnung aufgegabelt, kurz darauf getötet, seine Leiche am späteren Fundort abgelegt (vielleicht auch dort direkt getötet, das weiss man aktuell noch nicht), wenige Tage später gefunden von der TV.

Eben diese TV wurde dann drei Wochen später aufgrund der Indizienlage und aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts wegen Mordes verhaftet und sitzt in U-Haft. Die Rechtmäßigkeit dieser U-Haft wurde von einer Instanz bestätigt, der Anwalt lässt aktuell eine weitere Instanz das ganze prüfen.

Die EB gehen aktuell davon aus, dass die TV die Tat alleine begangen hat, auf Basis der vorliegenden mittelbaren Beweise (auch Indizien genannt) mangels Hinweisen auf eine andere Tatbeteiligung. Es wird weiter ermittelt, binnen 6 Monaten nach Verhaftung muss die StA Anklage erheben, oder die TV ist wieder freizulassen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:36
Zitat von EddotEddot schrieb:Das Gesagte stammt von einem Rechtsanwalt!

Die Aussage gegen Aussage Konstellation gibt es im Strafrecht nicht. Das trifft lediglich auf das Zivilrecht zu.
Wie schon gesagt, im Strafrecht, geht es Staatsanwalt gegen Angeklagter und der Staatsanwalt hat einen Zeugen. Und das kann im Zweifel auch der Geschädigte sein, derjenige der die Anzeige gemacht hat!

Das eine Falschaussage eines Zeugen strafbar ist, aber die eines Angeklagten nicht, ist auch bekannt. Und genau das nimmt das Gericht auch als Basis.


Das Ganze soll doch auch nur die Umstände so einer Gerichtsgeschichte aufzeigen. Natürlich kommt es dann in jedem Fall auf die tatsächlichen Zeugen, Indizien, Beweise an...
...wenn ein 2m großer Kampfsportler behauptet eine 1,50m große übergewichtige Frau habe ihn gejagt und verhauen, wird sicherlich auch ein Gericht ins grübeln kommen!
Das von mir Gesagte auch, ich bin einer.

Will nicht in Abrede stellen, dass dein damaliger Verteidiger dir das so erklärt oder du ihn so verstehen durftest, aber aus dem Umstand, dass du einmal in eigener Sache mit einem Strafprozess zu tun hattest oder einmal mit einem Strafverteidiger gesprochen hast, lassen sich schwerlich irgendwelche allgemeingültigen Regeln oder Gesetzmäßigkeiten einer "Gerichtsgeschichte" und damit für alle oder alle typischen Strafprozesse in Deutschland aufstellen.

Und das, was du als vermeintliche Grundannahmen in einem Strafverfahren präsentierst, stimmt nun einmal so ganz und gar nicht. Und selbstverständlich gibt es auch im Strafrecht Aussage gegen Aussage-Konstellationen, sehr häufig sogar, nur anders als der Volksmund meint, führen solche Konstellationen nicht automatisch zu einem Freispruch oder, wie du offenbar meinst, in der Regel zu einer Verurteilung (weil das Gericht "als Basis" nimmt, dass Zeugen nicht lügen). Sie führen dann zu einer Verurteilung, wenn das Gericht zweifelsfrei davon ausgeht, dass die Aussage des Zeugen glaubhaft ist und die Gegenrede des Angeklagten nicht (und es sonst keine Beweise/Indizien gibt). Und sie führen dann zwingend zu einem Freispruch, wenn die Aussage des Belastungszeugen nicht glaubhaft ist oder beide im Raum stehende sich widersprechende Aussagen gleichermaßen glaubhaft (und es sonst keine Beweise/Indizien gibt).


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:45
Mal angenommen, die TV würde vom Landgericht verurteilt werden und auch während des Prozesses schweigen, könnte sie bzw. ihr Verteidiger dann trotzdem Revision einlegen?
Oder müsste sie dazu aussagen?
Hätte Schweigen einen negativen Einfluss auf die Stattgabe der Revision, oder würde sich das allein nach den Indizien und ggf Beweisen richten?


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gestern um 12:49
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Das von mir Gesagte auch, ich bin einer.
Das will ich ebenfalls nicht in Abrede stellen.

Dann ist Ihnen ja bekannt das Angeklagte lügen dürfen und das unwahre Aussagen von Zeugen strafbar sind.
Sie wollen doch nicht durch Ihre Aussagen implizieren, dass Gerichte das nicht als Basis nehmen?

Und das es durch diese Konstellation eben häufig besser ist für einen Angeklagten zu schweigen... (und den RA die Arbeit machen zu lassen).
...mehr habe ich nicht gesagt!

Das was Sie als Argument im zweiten Absatz anführen, habe ich ebenfalls in meinem letzten Beispiel angesprochen.
Denn natürlich ist nicht alles schwarz-weiß... natürlich gibt es unglaubhafte Zeugen und glaubhafte (dennoch schuldige) Angeklagte.
Und natürlich wägt ein Gericht dieses auch immer ab!

Aber warum erzähle ich das überhaupt. Sie sind doch Rechtsanwalt und ich nur für mein Gesagtes verantwortlich und nicht was Sie verstehen! ;-)


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:51
Zitat von JaschaJascha schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass der Anwalt erst mal abwarten möchte, was die Ermittler noch so alles an Indizien und Beweisen ausgraben können.
Das denke ich auch - vor allem wird er erstmal seinen Fokus darauf richten die TV aus der U-Haft zu bekommen, möglichst noch vor Weihnachten.
Zitat von EddotEddot schrieb:Ausgehend davon dass der Zeuge zur Nachtwanderung seine Aussage wohl schon am 14.10. gemacht hat, aber das erst bekannt wurde kurz vor dem Haftprüfungstermin (3.12.), kann man davon ausgehen dass die Ermittler noch viel mehr Indizien haben, die uns nicht bekannt sind.
Und wenn's doch andersrum lief und Gina reingelegt wurde, die beiden Zeugen sich abgesprochen haben usw.?
Abgesehen davon gehe ich auch fest davon aus dass man deutlich mehr Indizien haben müßte schon für die Verhaftung/U-Haft.
Zitat von EddotEddot schrieb:Auch wurde seitens der Ermittler offiziell bestätigt, dass die TV schon vor dem Auffinden ins Visier geraten ist durch widersprüchliche Aussagen. Daher werden die Indizien wohl für eine Anklage reichen und auch für einen Schuldspruch.
Widersprüchliche Aussagen reichen aber nicht für eine Mordanklage.
Zitat von EddotEddot schrieb:Und auf Grund der bekannten Sachlage, glaube ich auch, dass dies korrekt wäre.
Wir wissen doch viel zu wenig, also MIR reicht das noch lange nicht, und ich bin (aktuell) durchaus überzeugt davon dass sie schuldig ist (wenn auch vielleicht nicht alleine).
Zitat von HeavythoughtsHeavythoughts schrieb:Es wurde früh in Medienberichten erwähnt, dass man nach einem Messer suchen würde, ebenso direkt nach dem Auffinden der Leiche, dass der Leichnam angezündet wurde - beides wurde später ja durch Berichte bestätigt
Nein, genau das wurde eben nicht gesagt oder geschrieben. Das wurde nur aus der Suche mit Metalldetektoren geschlossen (was an sich schon totaler Quatsch ist). Ein Messer als Tatwaffe wurde bis heute nicht bestätigt.
Was wir vom Journalisten JS wissen ist, dass Fabians Leiche Stichverletzungen aufwies (die ja nicht zwingend von einem Messer stammen müssen).
Zitat von HeavythoughtsHeavythoughts schrieb:Mysteriös finde ich ihn persönlich nicht. Der Junge wurde nahe seiner Wohnung aufgegabelt, kurz darauf getötet, seine Leiche am späteren Fundort abgelegt (vielleicht auch dort direkt getötet, das weiss man aktuell noch nicht), wenige Tage später gefunden von der TV.
Mysteriös finde ich bisher auch nichts. Vielleicht noch die Sache mit den Tümpelzeugen. Da könnte man schon eine Geschichte drumherum daherspekulieren in der Gina zum unschuldigen Bauernopfer wird. Aber selbst mit viel Phantasie fällt mir kein Motiv für einen Fremdtäter ein das nicht schon ausgeschlossen worden wäre.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 12:59
Zitat von EddotEddot schrieb:Aber warum erzähle ich das überhaupt. Sie sind doch Rechtsanwalt und ich nur für mein Gesagtes verantwortlich und nicht was Sie verstehen! ;-)
Also ich bin immer sehr dankbar dafür wenn ein Profi wie @RitterTrenk Dinge klarstellt, die nicht so ganz korrekt ausgedrückt wurden.
Am besten man lässt sich immer anwaltlich vertreten, manchmal schon damit der einen auch grundsätzlich aufklären kann was sinnvoll ist und was nicht. Du hast freiwillig darauf verzichtet und das war halt ein Fehler.


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gestern um 13:03
Zitat von EddotEddot schrieb:Das will ich ebenfalls nicht in Abrede stellen.

Dann ist Ihnen ja bekannt das Angeklagte lügen dürfen und das unwahre Aussagen von Zeugen strafbar sind.
Sie wollen doch nicht durch Ihre Aussagen implizieren, dass Gerichte das nicht als Basis nehmen?

Und das es durch diese Konstellation eben häufig besser ist für einen Angeklagten zu schweigen... (und den RA die Arbeit machen zu lassen).
...mehr habe ich nicht gesagt!

Das was Sie als Argument im zweiten Absatz anführen, habe ich ebenfalls in meinem letzten Beispiel angesprochen.
Denn natürlich ist nicht alles schwarz-weiß... natürlich gibt es unglaubhafte Zeugen und glaubhafte (dennoch schuldige) Angeklagte.
Und natürlich wägt ein Gericht dieses auch immer ab!

Aber warum erzähle ich das überhaupt. Sie sind doch Rechtsanwalt und ich nur für mein Gesagtes verantwortlich und nicht was Sie verstehen! ;-)
Von mir aus können wir gerne beim Forums-Du bleiben :).

Und doch, ich möchte sehr wohl sagen, dass der Grundsatz der Straffreiheit einer unwahren Aussage eines Angeklagten bei gleichzeitiger Strafbarkeit einer Falschaussage eines Zeugen, von Gerichten nicht "als Basis" für die Bewertung der Aussagen der beiden genommen wird und ein Angeklagter damit grundsätzlich erstmal im Nachteil gegenüber einem Zeugen ist, wenn es um die Bewertung der Glaubhaftigkeit von Aussagen geht.

Es ist deshalb auch nicht "durch diese Konstellation" häufig besser, für einen Angeklagten zu schweigen. Es gibt viele Konstellationen, in denen Anwälte dazu raten, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen, die haben aber eben nichts mit den von dir geschilderten angeblichen Regeln und Gesetzmäßigkeiten zu tun, die es tatsächlich so nicht gibt. Soll gar kein Angriff auf dich sein, aber hier sollen sich bitte auch keine urbanen Legenden zum Strafprozess verbreiten.


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gestern um 13:20
Zitat von SuppengespenstSuppengespenst schrieb:Mal angenommen, die TV würde vom Landgericht verurteilt werden und auch während des Prozesses schweigen, könnte sie bzw. ihr Verteidiger dann trotzdem Revision einlegen?
Ja, selbstverständlich. Das hat gar keinen Zusammenhang mit einer allfälligen Revision. Eine solche richtet sich zumeist gegen formelle Fehler in der Urteilsbegründung.


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gestern um 13:53
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Und doch, ich möchte sehr wohl sagen, dass der Grundsatz der Straffreiheit einer unwahren Aussage eines Angeklagten bei gleichzeitiger Strafbarkeit einer Falschaussage eines Zeugen, von Gerichten nicht "als Basis" für die Bewertung der Aussagen der beiden genommen wird und ein Angeklagter damit grundsätzlich erstmal im Nachteil gegenüber einem Zeugen ist, wenn es um die Bewertung der Glaubhaftigkeit von Aussagen geht.
Der damals kontaktierte Anwalt hat das Gegenteil gesagt. Somit haben wir hier Aussage gegen Aussage. ;-)

Das noch andere Punkte bei der Bewertung der Glaubhaftigkeit eine Rolle spielen, damit haben Sie, ähmm, hast Du natürlich Recht! Und so verallgemeinert sollte meine Aussage auch nicht verstanden werden (also das es immer zutrifft).
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Es ist deshalb auch nicht "durch diese Konstellation" häufig besser, für einen Angeklagten zu schweigen. Es gibt viele Konstellationen, in denen Anwälte dazu raten, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen, die haben aber eben nichts mit den von dir geschilderten angeblichen Regeln und Gesetzmäßigkeiten zu tun, die es tatsächlich so nicht gibt. Soll gar kein Angriff auf dich sein, aber hier sollen sich bitte auch keine urbanen Legenden zum Strafprozess verbreiten.
Das sind sicherlich diese kleinen Knackpunkte an denen man einander vorbei redet.
Meiner Meinung/Erfahrung nach ist es eine mögliche Konstellation, warum man als Angeklagter schweigen sollte.
Natürlich hast Du auch da Recht, dass es viele Konstellationen gibt. Und ja, diese müssen auch nicht, (mit denen vom kontaktierten Anwalt ;-) ) erwähnten "Gesetzmäßigkeiten" oder "Regeln" zu tun haben.


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gestern um 13:54
Zitat von wobelwobel schrieb:Nein, genau das wurde eben nicht gesagt oder geschrieben. Das wurde nur aus der Suche mit Metalldetektoren geschlossen (was an sich schon totaler Quatsch ist). Ein Messer als Tatwaffe wurde bis heute nicht bestätigt.
Was wir vom Journalisten JS wissen ist, dass Fabians Leiche Stichverletzungen aufwies (die ja nicht zwingend von einem Messer stammen müssen).
Zitat: "Das bedeutet auch Medienberichte, die dann auch zurückgezogen wurden zum Teil, dass diese Leiche verbrannt sein soll, die können Sie zum jetzigen Zeitpunkt weder bestätigen noch dementieren?" (Im Video ab 01:05 min)

https://www.welt.de/vermischtes/video68ee405e7d532d835d5fbd04/kinderleiche-bei-guestrow-werden-moeglicherweise-sogar-noch-weitere-spezialhunde-einsetzen.html

Es gab also (zurückgezogene) Medienberichte zum Thema Verbrennen, ebenso, dass nach einem Messer gesucht worden sein soll.
Nach Nordkurier-Informationen soll dabei insbesondere nach einer möglichen Tatwaffe, einem Messer, gesucht worden sein.
Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/guestrow/mordfall-fabian-polizei-suchte-bei-agrarbetrieb-offenbar-nach-der-tatwaffe-4030202
Nach Informationen aus Ermittlerkreisen stehen vor allem Kleidungsstücke und die mutmaßliche tatwaffe, ein Messer, im Fokus der Suche
https://www.n-tv.de/panorama/Polizei-durchsucht-im-Fall-Fabian-Muelldeponie-nahe-Guestrow-article26115546.html


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 14:26
Zitat von HeavythoughtsHeavythoughts schrieb:Es gab also (zurückgezogene) Medienberichte zum Thema Verbrennen, ebenso, dass nach einem Messer gesucht worden sein soll.
Offiziell bestätigt wurde es trotzdem nicht - im Gegensatz zum Anbrennen.


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gestern um 14:57
@Heavythoughts
Der von Dir zitierte Artikel ist vom 14. Oktober 2025 und damit überholt.


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