Kältezeit schrieb:Aus Perspektive der TV macht Schweigen durchaus Sinn und ja, das Schweigen an sich darf natürlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Es geht doch hier aber auch darum, den Mord an einem Kind aufzuklären.....
Du hast absolut Recht! Und wenn die TV unschuldig sein sollte und Angaben machen kann, die sie entlasten wird sie dies auch tun. Insbesondere wenn sie Hinweise auf den wirklichen Täter hat.
Ich wollte nur aufzeigen, dass die Situation nicht so einfach ist, wie sie scheint und das Aussagen die der Wahrheit entsprechen und auch Hinweise auf den Täter enthalten nicht unbedingt weiter helfen.
Ohne Rechtsbeistand kann das schnell nach hinten los gehen.
Und daher ist das Schweigen sinnvoll
(bzw. die Aussagen erstmal nur gegenüber dem RA zu machen), denn Beweise müssen andere bringen und um den Rest kümmert sich der RA.
Boho schrieb:Du vergleichst hier offensichtlich Deinen persönlichen Fall mit diesem Fall - dazu noch ohne überhaupt Zeugen und deren Aussagen zu kennen. Du unterstellst potentiell den aktuell bekannten 4(!) Zeugen, dass jeder von ihnen lügen würde.
Ich habe keinem einzigen der 4 Zeugen unterstellt das er lügt. Und ich gehe auch nicht davon aus, das Zeugen grundsätzlich lügen. Wie kommst Du auf sowas?
Boho schrieb:Natürlich werden Zeugen zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet und machen sich ebenfalls strafbar. Und natürlich werden Zeugenaussagen auch auf Wahrheitsgehalt geprüft. Da wird nicht grundsätzlich erstmal geglaubt - eine Zeuge ist ja ein Teil der Indizien- oder Beweiskette vor Gericht.
Das ist absolut falsch!
Sorry, wenn ich meine Geschichte noch mal als Beispiel anführe. :-\In meinem Fall wurden (neben der
"Geschädigten") noch 2 weitere Zeugen präsentiert. Zeuge 1 war der Ehemann der
"Geschädigten".
Ehemann und Ehefrau haben total unterschiedliche Storys erzählt und sich teilweise gegenseitig widersprochen!
Ich habe natürlich auf die Lügen und die Widersprüche hingewiesen. Bei der Urteilsverkündung hat dann die Richterin einen Satz gesagt, den ich wohl auch nie vergessen werden:
"Das die Zeugen unterschiedliche Aussagen machen, zeigt nur das sie sich nicht abgesprochen haben!"
Und Zeugin 2, eine Hausbewohnerin, hat ausgesagt, dass sie etliche Streits - in einem fest definierten Zeitraum - zwischen der
"Geschädigten" und mir beobachtet hat.
Zwar konnte ich nachweisen, dass ich in diesem Zeitraum gar nicht vor Ort war, dass ich im Urlaub und 500km weit weg war und auch die
"Geschädigte" hat in der Berufungsurlaub gesagt, dass es diese Streits nie gab.
Dennoch hat man die Zeugin gewähren lassen. Und auch wenn die Aussagen nicht entscheident waren, so reichten sie aus mich vor Gericht in einem entsprechendem Licht darzustellen.
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Ganz allgemein wollte ich nur die Komplexität so einer Geschichte aufzeigen und das vieles vor Gericht anders läuft, als wir alle denken (anhand eigenen Erlebtes, auch wenn es wirklich Pillepalle war).
Ich denke auch da es hier um Totschlag/Mord geht, wird das Gericht anders auf die Indizien/Beweise schauen und anders abwägen, als in meinem Fall. Da wollten die nur schnell zum Mittagessen. ;-)
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Ansonsten ist bekannt das es 4 Zeugen gibt, von denen 3 Aussagen auch öffentlich bekannt sind.
Ausgehend davon dass der Zeuge zur Nachtwanderung seine Aussage wohl schon am 14.10. gemacht hat, aber das erst bekannt wurde kurz vor dem Haftprüfungstermin (3.12.), kann man davon ausgehen dass die Ermittler noch viel mehr Indizien haben, die uns nicht bekannt sind.
Auch wurde seitens der Ermittler offiziell bestätigt, dass die TV schon vor dem Auffinden ins Visier geraten ist durch widersprüchliche Aussagen. Daher werden die Indizien wohl für eine Anklage reichen und auch für einen Schuldspruch.
Und auf Grund der bekannten Sachlage, glaube ich auch, dass dies korrekt wäre.