Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
09.12.2025 um 15:39Je nachdem was man unter "schlimm" versteht. Es ist halt verboten mit solchen Kameras den öffentlichen Raum zu filmen. Mag sein dass man dafür nicht in den Knast wandert sondern nur eine Geldstrafe bezahlen muß, aber es ist auf jeden Fall nicht erlaubt.Stiefel1973 schrieb:Also ich denke, da ist eine falsch eingestellte Kamera nicht sonderlich schlimm.
Deswegen können die Bilder trotzdem in Fällen wie diesem durchaus hilfreich sein.
Selbst wenn Du nur eine einfache Wildkamera in Deinem Garten aufhängen willst steht in der Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Warnung drin was Du damit filmen darfst und was nicht. Ich denke mal die Mühe würde man sich nicht machen wenn das "nicht sonderlich schlimm" wäre.
Persönlich fände ich das aber auch nicht gut - es hat ja Gründe warum man eine Videoüberwachung entsprechend ausschildern muß.


