Persephon3 schrieb:Ich verstehe das so, dass der Ermittlungserfolg hinsichtlich der Indizien- / Beweiskette wahrscheinlich nicht unmittelbar von der Toxikologie abhängt.
Es zeigt aber auch, dass der Körper wahrscheinlich nicht mehr in einem Zustand gewesen sein kann, in dem ein toxikologisches Ergebnis schnell und einfach erzielbar gewesen wäre.
Es kann auch einfach mit dem konkreten Vorwurf zusammenhängen.
Angenommen es gibt einen Streit zw 2 Personen, einer zieht ein Messer, der andere stirbt.
Dann muss das Gericht entscheiden ob Totschlag, Mord, Körperverletzung mit Todesfolge.
Wird das Opfer aber zB vorher mit Medikamenten betäubt, oder in einen Zustand der Bewusstseinstrübung gebracht und dann kommt das Messer zum Einsatz, dann war das Opfer vermutlich wehrlos und es könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Mordmerkmal Heimtücke wg Wehrlosigkeit kommen.
Da das Strafmaß sich ja auch nach dem Delikt richter und die Tat schon lückenlos rekonstruiert werden sollte, spielt das mMn schon eine große Rolle.
Wenn ein Mordvorwurf im Raum steht, werden Verteidiger immer versuchen, dass dieser entkräftet wird (Unfall, Totschlag, KV mit Todesfolge).
Da macht es schon Sinn wenn man als StA keine Überraschungen erleben muss