Jascha schrieb:Etwas nicht wahrhaben wollen oder können ist übrigens auch eine Art von Selbstschutz, was ihm als Vater des Opfers zustehen würde.
Ja.
Als Kindsvater muß er zu allererst mal damit klar kommen dass sein Kind ermordet wurde - das allein ist schon schwer genug.
Dass ausgerechnet seine Ex dafür angeklagt wird und die Beweise stark genug sind, sie in U-Haft zu halten trotz mehrerer Haftprüfungen ist kaum zu verkraften.
oneeightseven schrieb:Es scheint so überzeugend gewesen zu sein, das man der TV ihr Fahrzeug sowie Ihr Handy zurückgab und trotz der Belastung durch zwe Zeugen,die Nozwendigkeit sie in UHaft zu nehmen, erst Wochen später sah.Das wäre, sollte Gina H. des Mordes schuldig gesprochen werden, doch -imho- sehr erklärungwürdig.
Vielleicht war genau das auch nur Taktik?
Zaunkönigin schrieb:Nein, er könnte sich nur dann auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn er ein Angehöriger oder der Ehemann der Angeklagten wäre.
Er ist doch Angehöriger des Opfers!
Wirklich "zwingen" kannst Du eh niemanden.
Und was soll er schon groß aussagen können außer dass die Beschuldigte fähig gewesen wäre, Fabian aus der Wohnung zu "locken", weil Fabian ihr durch die langjährige Bindung vertraut hat?
Ich erwarte nicht dass da irgendwelche irgendwie schrägen Dinge ans Licht kommen könnten - genauso wenig wie bei der Kindsmutter.
Es wird die gleichen Vor- und Nachteile wie bei anderen Patchwork-Familien gegeben haben (inkl. diverser daraus automatisch entstehender Probleme).