Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
um 17:31Nicht jeder Zeugen kann Akteneinsicht erlangen. Nur Zeugen mit berechtigtem Interesse und dann über einen Anwalt. Der Tümpelzeuge, der meinte, ihm sei versucht worden belastendes Material unterzuschieben, könnte schon ein berechtigtes Interesse geltend machen.Justsaying schrieb:Insg. sehe ich auch hier keine Notwendigkeit, dem Anwalt des Zeugen Akteneinsicht zu gewaehren.
Und ueber vorhandene/nicht vorhandene DNA-Spuren zu plaudern.
Der Zeuge kann es auch nur vermutet haben, dass seine DNA am Tatort gefunden wurde.

