sunrise2008 schrieb:Interessant werden im Laufe der Verhandlung evtl. Details werden, wie auch ein psychologisches Gutachten der Angeklagten.
In der Regel gibt es in einem solchen Prozess keine psychologischen Gutachten, sondern nur ein psychiatrisches. Und darin geht es um die Frage, ob die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldfähig, vermindert schuldfähig oder schuldunfähig war.
Es wird also geprüft, ob sie Einsicht darin hatte, dass es falsch und nicht erlaubt war, das Kind zu töten (was nur in ganz ganz wenigen Fällen verneint wird, dazu müssen schon massive psychiatrische Erkrankunge, etwa eine Schizophrenie vorliegen) und ob sie steuerungsfähig war, also in der Lage war, ihre Handlungen zu kontrollieren und zu steuern.
Man kann jetzt schon vorhersehen, wie beide Fragestellungen beantwortet werden werden: sie wird sowohl einsichts- als auch steuerungsfähig gewesen sein. Denn sie hat die Tat ja offenbar geplant, ist zielgerichtet vorgegangen (z.B. in dem sie eine Gelegenheit genutzt hat, in der sie Fabian relativ unbemerkt unter ihre Kontrolle bringen kann, in dem sie zu einem abgelegenen Ort gefahren ist, in dem sie ein Tatwerkzeug mitgenommen hat, in dem sie mit ihm gezielt zu dem Teich als ihr geeiegnet erscheinenden Tatort gegangebn ist) und hat auch danach Handlungen vorgenommen, um ihre Täterschaft zu verdecken (Anzünden der Leiche).
Das gezielte Aufsuchen eines abgelegenen Ortes und der Versuch, Spuren zu vernichten lassen eindeutig erkennen, dass es ihr bewusst war, dass sie Fabian nicht töten durfte, weshalb sie sich dabei nicht erwischen lassen durfte.
Das zielgerichtete Vorgehen, also ihn aus der Wohnung zu locken, 15 km mit ihm im Auto rumzufahren, mit ihm gezielt zum abgelegenen Teich zu gehen, eine geeigenete Tatwaffe und Material zum späteren Anzünden der Leiche dabei zu haben, lassen eindeutig darauf schließen, dass sie an vielen einzelnen Stellen auch anders hätte abbiegen, sich anders hätte entscheiden können und es eben keine spontane Tat mit Impulsdurchbruch war.