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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

14.213 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 11:40
@Manatee
Nochmal: die eigentliche Beweisaufnahme findet erst im Gericht während des Prozesses statt.
Und um einen Schuldspruch mach ich mir persönlich keine Sorgen. Die StA erhebt erst Anklage, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch.
Warum sollte die StA, alles was sie inpetto hat, vorab schon veröffentlichen? Wenn die StA nach monatelangen Ermittlungen Anklage wegen Mordes erhebt, dann sicher nicht, weil ihnen nichts Besseres eingefallen ist, sondern weil sie glauben, dass die Beweislage vor Gericht tragfähig ist.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 11:48
@Tiergarten
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich finde es zwingend notwendig, im Rahmen einer Pressekonferenz Details zu veröffentlichen und sich auch kritischen Fragen zu den Ermittlungen zu stellen.
Wichtig ist nur, während des Prozesses detailliert alle Indizien (be- und entlastend) zu analysieren.
Was wir als Öffentlichkeit wissen oder wissen mögen spielt keiner Rolle.


@Manatee
Zitat von ManateeManatee schrieb:Damit will man eine Mordanklage vor Gericht bringen? Sehr unterirdisch
Du kannst sicher sein, dass eine zusammenfassende Pressemitteilung nicht die vollständigen Informationen beinhaltet, wie sie in der Anklage stecken, die dem Gericht vorliegt. Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Fall mehrere Verhandlungstage angesetzt werden, was schon zeigt, dass die 2 Sätze, auf die Du Dich grade berufst, nicht mal ansatzweise umfassen, was es alles gibt.
Aber nach deinen bisherigen Beiträgen hier bist Du ohnehin eher von der Unschuld der Verdächtigen überzeugt und es ist irgendwie logisch, dass Du alles nur durch diese Brille siehst und auch dann entsprechend deutest.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 11:50
Zitat von ManateeManatee schrieb:"Der hinreichende Verdacht..."

Echt jetzt - lol. Damit will man eine Mordanklage vor Gericht bringen?
Genau das verlangt das Gesetz, einen hinreichenden Tatverdacht.
Das passt also, oder was hättest du denn jetzt gerne vorausgesetzt?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 11:55
Zitat von ManateeManatee schrieb:
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Rostock der hinreichende Verdacht, dass sich die Angeschuldigte am Morgen des 10.10.2025 zu der Wohnanschrift des Fabian begeben und den ihr gut bekannten achtjährigen Jungen unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben soll.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6231364

"Der hinreichende Verdacht..."

Echt jetzt - lol. Damit will man eine Mordanklage vor Gericht bringen? Sehr unterirdisch, was sie heute abgeliefert haben. Ich bleibe dabei, so wie sich das bis heute präsentiert, wird das nicht für eine Verurteilung wegen Mordes reichen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich muss ehrlich gestehen, dass ich die Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei enttäuschend finde.

Monatelang haben die Ermittlungsbehörden aus wohl nachvollziehbaren Gründen detaillierte Informationen zurückgehalten. Nun, da die Ermittlungen abgeschlossen sind und Anklage erhoben wurde, hätte man die Öffentlichkeit meiner Meinung nach umfangreich informieren sollen und müssen.

Stattdessen wurde nur eine dürre Mitteilung verfasst mit den allernotwendigsten Angaben. Aber wichtige Aspekte fehlen völlig - wie zum Beispiel Ausführungen zum Motiv.

Ich finde es zwingend notwendig, im Rahmen einer Pressekonferenz Details zu veröffentlichen und sich auch kritischen Fragen zu den Ermittlungen zu stellen.
Dem kann ich mich nur anschliessen, viel Lärm um nichts, total unterirdisch.
"Hinreichend" ist der gesetzliche Wortlaut für die Hürde der Anklageerhebung (§ 170 Abs. 1 StPO), das ist dir offensichtlich unbekannt. Die Staatsanwaltschaft nutzt den korrekten rechtlichen Begriff, sie schreiben deshalb nicht je nach dem Grad der Stärke ihrer Überzeugung "wir sind absolut überzeugt", "wir sind uns ziemlich sicher" o.ä., aus der Anklageerhebung und der gewählten Formulierung kann man damit in die eine wie in die andere Richtung nur genau das ableiten: nach Abschluss der Ermittlungen ist für die Anklagebehörde eine Verurteilung der Angeklagten wahrscheinlicher als ein Freispruch. Bei dieser Einschätzung weiß die Anklagebehörde, dass eine Verurteilung nur erfolgen kann, wenn das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt ist.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 11:57
Zitat von jaskajaska schrieb:Aber nach deinen bisherigen Beiträgen hier bist Du ohnehin eher von der Unschuld der Verdächtigen überzeugt und es ist irgendwie logisch, dass Du alles nur durch diese Brille siehst und auch dann entsprechend deutest.
Darum geht es mir nicht, aber ich habe bisher einfach noch nichts gesehen, was auch nur annähernd in Richtung überzeugende, lückenlose Indizienkette geht. Aber vielleicht hast du recht und das wird alles auf magische Weise im Prozess auftauchen.
Zitat von emzemz schrieb:Genau das verlangt das Gesetz, einen hinreichenden Tatverdacht.
Das passt also, oder was hättest du denn jetzt gerne vorausgesetzt?
Wie wärs mit "dringender Tatverdacht, der durch erdrückende Beweislage erhärtet werden konnte"? Davon scheinen wir Meilen weit entfernt zu sein.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:00
@RitterTrenk
Hab Dank für den nüchternen Beitrag und die korrekte Einordnung!

@Manatee
Zitat von ManateeManatee schrieb:Darum geht es mir nicht, aber ich habe bisher einfach noch nichts gesehen, was auch nur annähernd in Richtung überzeugende, lückenlose Indizienkette geht. Aber vielleicht hast du recht und das wird alles auf magische Weise im Prozess auftauchen.
DU benötigst doch diese lückenlose Indizienkette nicht. Die benötigt das Gericht im Fall einer Verurteilung.
Allein, dass Du Dein Anspruchsdenken hier so hoch ansetzt, ist falsch.
Da gibt es keine Dinge, die auf magische Weise auftauchen. Die liegen alle der Staatsanwaltschaft vor und dem Gericht und auch dem Verteidiger.
Diese Parteien haben es jetzt in der Hand, den Fall zu untersuchen und die Ermittlungsergebnisse samt Zeugenaussagen einzuordnen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:02
Zitat von ManateeManatee schrieb:Wie wärs mit "dringender Tatverdacht, der durch erdrückende Beweislage erhärtet werden konnte"? Davon scheinen wir Meilen weit entfernt zu sein.
Den dringenden Tatverdacht, den braucht's für die Anordnung von Untersuchungshaft gemäß § 112 StPO.
Wobei der scheint ja bereits dafür gesorgt zu haben, dass die Angeklagte nicht aus der U-Haft entlassen wurde, wie vom Verteidiger beantragt.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:06
Zitat von GrillageGrillage schrieb:der Regel gibt es in einem solchen Prozess keine psychologischen Gutachten, sondern nur ein psychiatrisches. Und darin geht es um die Frage, ob die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldfähig, vermindert schuldfähig oder schuldunfähig war.
Es wird also geprüft, ob sie Einsicht darin hatte, dass es falsch und nicht erlaubt war, das Kind zu töten (was nur in ganz ganz wenigen Fällen verneint wird, dazu müssen schon massive psychiatrische Erkrankunge, etwa eine Schizophrenie vorliegen) und ob sie steuerungsfähig war, also in der Lage war, ihre Handlungen zu kontrollieren und zu steuern.
Vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe an der Schuldfähigkeit natürlich auch gar keine Zweifel.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:06
Zitat von jaskajaska schrieb:DU benötigst doch diese lückenlose Indizienkette nicht. Die benötigt das Gericht im Fall einer Verurteilung.
Allein, dass Du Dein Anspruchsdenken hier so hoch ansetzt, ist falsch.
Ja, das ist richtig. Ich hatte einfach gehofft, dass wir heute ein paar Fakten erfahren und etwas Gehaltvolles diskutieren können.
Das war in anderen Fällen durchaus der Fall bei Abschluss der Untersuchungen.
Aber hier haben wir nichts und müssen uns weiter Gedulden bis zum Prozess.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:10
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Man kann jetzt schon vorhersehen, wie beide Fragestellungen beantwortet werden werden: sie wird sowohl einsichts- als auch steuerungsfähig gewesen sein. Denn sie hat die Tat ja offenbar geplant, ist zielgerichtet vorgegangen (z.B. in dem sie eine Gelegenheit genutzt hat, in der sie Fabian relativ unbemerkt unter ihre Kontrolle bringen kann, in dem sie zu einem abgelegenen Ort gefahren ist, in dem sie ein Tatwerkzeug mitgenommen hat, in dem sie mit ihm gezielt zu dem Teich als ihr geeiegnet erscheinenden Tatort gegangebn ist) und hat auch danach Handlungen vorgenommen, um ihre Täterschaft zu verdecken (Anzünden der Leiche).
Ob das alles so "geplant" war wird sich zeigen bzw. muss nicht so gewesen sein.
Wir wissen nicht ob sie wirklich vorhatte Fabian zu töten als sie ihn zuhause "abgeholt" hat. Immernoch kann es so gewesen sein dass sie garnichts Böses vorhatte, die Sache dann aber "aus dem Ruder" gelaufen ist. Ein Tatwerkzeug muß sie nicht gezielt mitgenommen haben (das kann auch schon im Auto gelegen haben / Standardausrüstung gewesen sein).
Dass sie dann ihre Täterschaft verdecken wollte ist klar - bedeutet aber nicht dass sie vorab geplant gewesen ist. Sonderlich "geplant" erscheint das Anzünden für meine Augen nicht gewesen zu sein.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das zielgerichtete Vorgehen, also ihn aus der Wohnung zu locken, 15 km mit ihm im Auto rumzufahren, mit ihm gezielt zum abgelegenen Teich zu gehen, eine geeigenete Tatwaffe und Material zum späteren Anzünden der Leiche dabei zu haben, lassen eindeutig darauf schließen, dass sie an vielen einzelnen Stellen auch anders hätte abbiegen, sich anders hätte entscheiden können und es eben keine spontane Tat mit Impulsdurchbruch war.
Seh ich nicht so. Nicht mal was Tatwaffe und Brandbescheuniger angeht (ich hätte beides auch ungeplant im Auto).

Leider ändert das natürlich alles nichts am Tod von Fabian.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:11
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ab jetzut darfst Du sie sogar als "Angeklagte" bezeichnen, denn die StA hat ja Anklage gegen sie eingereicht. Das Gericht entscheidet jetzt, ob die Anklage zugelassen wird und ein Hauptverfahren eröffnet wird, ob es also zu einem Prozess kommt. Aber angeklagt ist die damit bereits.
Wieder was gelernt...

Unter dem Strich ist jetzt eh nur der nächste Schritt in Richtung Prozeß gemacht, im Rahmen einer potentiellen Verhandlung werden dann ziemlich sicher weitere Details ans Tageslicht kommen, bis dahin werden die EB keine weiteren Details bekanntgeben.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:14
Zitat von wobelwobel schrieb:Ob das alles so "geplant" war wird sich zeigen bzw. muss nicht so gewesen sein.
Wir wissen nicht ob sie wirklich vorhatte Fabian zu töten als sie ihn zuhause "abgeholt" hat. Immernoch kann es so gewesen sein dass sie garnichts Böses vorhatte, die Sache dann aber "aus dem Ruder" gelaufen ist. Ein Tatwerkzeug muß sie nicht gezielt mitgenommen haben (das kann auch schon im Auto gelegen haben / Standardausrüstung gewesen sein).
Dass sie dann ihre Täterschaft verdecken wollte ist klar - bedeutet aber nicht dass sie vorab geplant gewesen ist. Sonderlich "geplant" erscheint das Anzünden für meine Augen nicht gewesen zu sein.
Nicht völlig ausgeschlossen. Die Überzeugung der StA ist eine andere, was durch die gewählten Formulierungen und die mitangeklagten niedrigen Beweggründe fest steht.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:19
Zitat von HeavythoughtsHeavythoughts schrieb:die Beschuldigte (so darf man sie ja jetzt glaube ich offiziell nennen)
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ab jetzut darfst Du sie sogar als "Angeklagte" bezeichnen, denn die StA hat ja Anklage gegen sie eingereicht.
Weder noch. Im sog. Zwischenverfahren, also nach Anklageerhebung und vor Zulassung der Anklage, ist die rechtlich richtige Bezeichnung "Angeschuldigte". So steht's in § 157 StPO. https://dejure.org/gesetze/StPO/157.html

---
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Monatelang haben die Ermittlungsbehörden aus wohl nachvollziehbaren Gründen detaillierte Informationen zurückgehalten. Nun, da die Ermittlungen abgeschlossen sind und Anklage erhoben wurde, hätte man die Öffentlichkeit meiner Meinung nach umfangreich informieren sollen und müssen.
Langsam. Übermäßig viel darf die Staatsanwaltschaft nicht plaudern, schon wegen § 353 d, Abs 3. StPO:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, ... , ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind ...

https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html
Zitat von ManateeManatee schrieb:Aber vielleicht hast du recht und das wird alles auf magische Weise im Prozess auftauchen.
Das wird nicht auf magische Weise in den Prozess eingebracht, sondern durch verlesen der Anklageschrift. Und mit dem Verlesen wird deren Inhalt dann auch öffentlich.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:20
Zitat von wobelwobel schrieb:Immernoch kann es so gewesen sein dass sie garnichts Böses vorhatte, die Sache dann aber "aus dem Ruder" gelaufen ist.
@wobel
Wir reden hier von einem Kind.
Was soll bei einer Diskussion mit einem 8 jährigen Jungen so aus dem Ruder laufen?
Mir fällt da nichts ein, absolut NICHTS
Zitat von wobelwobel schrieb:Seh ich nicht so. Nicht mal was Tatwaffe und Brandbescheuniger angeht (ich hätte beides auch ungeplant im Auto).
Sie ist Reiterin, als nächstes wird sicherlich ein Leatherman vermutet.
Hast du wirklich noch zur heutigen Zeit einen Reservekanister im Auto?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:23
Zitat von ManateeManatee schrieb:Darum geht es mir nicht, aber ich habe bisher einfach noch nichts gesehen, was auch nur annähernd in Richtung überzeugende, lückenlose Indizienkette geht. Aber vielleicht hast du recht und das wird alles auf magische Weise im Prozess auftauchen.
Wieso braucht's denn da Magie? Natürlich haben EB deutlich mehr als veröffentlicht wurde.
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Nicht völlig ausgeschlossen. Die Überzeugung der StA ist eine andere, was durch die gewählten Formulierungen und die mitangeklagten niedrigen Beweggründe fest steht.
Als ich das zum ersten Mal gelesen habe klang das irgendwie so ein bisschen nach "zweitem Standbein" bzw. "wenn nicht A dann B"...
Aber das wirst Du sicherlich deutlich besser beurteilen können.

Die Tötung als solche wird wohl zweifelsfrei zugeordnet werden können, nicht aber ob und wann im Kopf der Tatverdächtigen "die Sicherungen durchgebrannt" sind. Ich glaube halt immernoch nicht an einen echten Tötungs-Plan mit entsprechenden Vorbereitungen.
Man wird sehen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:34
Zitat von wobelwobel schrieb:Ich glaube halt immernoch nicht an einen echten Tötungs-Plan mit entsprechenden Vorbereitungen.
Man wird sehen.
Die Frage ist immer noch, weshalb sie genau diesen Ort (Tümpel) ausgewählt hat, wo es doch genug Wälder im Umfeld gibt. Da steckt möglichwerweise ein Motiv- Puzzleteil dahinter (Tümpel = ein Zusammenhang mit Fabians Vater z.B.).
Ich gehe insofern von ganz konkreten einem (Rache-) Plan aus. Trennung, dann Kontaktsperre zu Fabian, das, was hier schon besprochen wurde. Insbesondere, weil das Wochenende mit dem Papa unmittelbar bevorstand. Was gegen einen lange Planung spricht: Die Info, dass er an dem Tag zu Hause war, die muss ja eher kurzfristig gekommen sein. Sie hat ihn ja laut Anklage "unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt". Dass er zu Hause, hatte sich ja kurzfristig ergeben. Es sei denn, es geschah um die Mittagszeit, und er war Freitags regelmüßig um diese Zeit alleine zu Hause. Sie kannte ja seinen Stundenplan und die Gewohnheiten der Familie. Ziemlich abartig wäre das ganze, insbesondere auch mit der nach-Tat-Inszenierung bei RTL.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:34
Zitat von ManateeManatee schrieb:Ja, das ist richtig. Ich hatte einfach gehofft, dass wir heute ein paar Fakten erfahren und etwas Gehaltvolles diskutieren können.
Das war in anderen Fällen durchaus der Fall bei Abschluss der Untersuchungen.
Aber hier haben wir nichts und müssen uns weiter Gedulden bis zum Prozess.
Nur werden Verfahren nicht geführt, damit Foren was zum Diskutieren haben.
Da es zudem um ein Kind geht, ist allein schon von daher vorsichtiger mit der Bekanntgabe von Fakten umzugehen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:37
Zitat von wobelwobel schrieb:Als ich das zum ersten Mal gelesen habe klang das irgendwie so ein bisschen nach "zweitem Standbein" bzw. "wenn nicht A dann B"...
Aber das wirst Du sicherlich deutlich besser beurteilen können.
Ist durchaus "üblich", dass mehrere Mordmerkmale gleichzeitig verwirklicht sind, gerade auch die Kombination von Heimtücke und niedrigen Beweggründen findet sich in einer recht hohen Prozentzahl von Anklagen und Urteilen. Zumal sich die Heimtücke auf die Art und Weise der Tatbegehung bezieht und die Beweggründe auf die dahinter stehende besonders verwerfliche Motivation beziehen. Ist also nicht ungewöhnlich oder als aus Beweisnot bemühtes "zweites Standbein" zu bewerten. De facto kann es natürlich schon dazu kommen, dass am Ende "nur" ein Mordmerkmal zu beweisen ist, deshalb übrig bleibt und die Verurteilung wegen Mordes untechnisch gesprochen "rettet". Eine gewisse Auffangwirkung der niedrigen Beweggründe, deren Abgrenzung zu "normalen" Tötungsmotiven zudem schwierig und schwammig ist, ist in der Praxis dann auch durchaus auszumachen und wird zT auch in der Fachliteratur kritisiert.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:41
Um es mal ganz platt zu sagen:
Es braucht weder ein Tatmotiv noch einen Vorsatz, um einen Mord bzw. Totschlag verurteilen zu können.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 12:43
Mal zum Thema heimtückischen Verhaltens:
Schon allein die Tatsache, heimlich ein krank gemeldetes Schulkind ohne Wissen der Eltern abzuholen ist in meinen Augen schon "heimtückisch" genug. Da ist nichts " aus dem Ruder gelaufen".

Für mich ist das allein bereits eine heimtückische Entführung eines Minderjährigen.


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