Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
09.03.2026 um 12:47Vorsatz braucht es schon, sonst wäre es ja eine fahrlässige Tötungemz schrieb:Es braucht weder ein Tatmotiv noch einen Vorsatz, um einen Mord bzw. Totschlag verurteilen zu können.
Vorsatz braucht es schon, sonst wäre es ja eine fahrlässige Tötungemz schrieb:Es braucht weder ein Tatmotiv noch einen Vorsatz, um einen Mord bzw. Totschlag verurteilen zu können.
Klar, der Eventualvorsatz muss schon gegeben sein.OpLibelle schrieb:Vorsatz braucht es schon, sonst wäre es ja eine fahrlässige Tötung
Selma1898 schrieb:Schon allein die Tatsache, heimlich ein krank gemeldetes Schulkind ohne Wissen der Eltern abzuholen ist in meinen Augen schon "heimtückisch" genug.
Da geb ich Dir völlig recht dass allein das schon völlig übergriffig und verurteilenswert war.Selma1898 schrieb:Für mich ist das allein bereits eine heimtückische Entführung eines Minderjährigen.
Wissen wir nicht. Der eigentliche "Plan" der "Entführung" könnte ein gänzlich anderer gewesen sein, aber irgendwas lief dann verheerend falsch.Selma1898 schrieb:Da ist nichts " aus dem Ruder gelaufen".

Kältezeit schrieb:Und um einen Schuldspruch mach ich mir persönlich keine Sorgen. Die StA erhebt erst Anklage, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch.
Darf sie doch gar nicht, bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung und die Staatsanwaltschaft vertritt als Anklägerin, so wie der Name ja schon sagt, den Staat, der in unserem Fall Gott sei Dank ein Rechtsstaat. Was wäre das denn für eine Auffassung von Rechtsstaatlichkeit, wenn die anklagende Behörde vorab, schon während der laufenden Ermittlungen, vor der Zulassung der Anklage und damit lange vor der Feststellung im Urteil, ob ein Bürger zurecht einer Straftat beschuldigt wurde, Details veröffentlichen würde, was sie denkt, was der Bürger wie verbrochen hat?!Kältezeit schrieb:Warum sollte die StA, alles was sie inpetto hat, vorab schon veröffentlichen? Wenn die StA nach monatelangen Ermittlungen Anklage wegen Mordes erhebt, dann sicher nicht, weil ihnen nichts Besseres eingefallen ist, sondern weil sie glauben, dass die Beweislage vor Gericht tragfähig ist.
Wer hätte Dir das denn auch zeigen sollen oder wollen?Manatee schrieb:Darum geht es mir nicht, aber ich habe bisher einfach noch nichts gesehen, was auch nur annähernd in Richtung überzeugende, lückenlose Indizienkette geht. Aber vielleicht hast du recht und das wird alles auf magische Weise im Prozess auftauchen.
Nein, das bedeutet es nicht. Aber es bedeutet, dass sie sich bewusst war, etwas verbotenes zu tun und sie deshalb besser daran tut, die Tat und ihre Täterschaft zu verschleiern. Es spricht also erstmal vor allem gegen eine fehlender oder eineschränkte Einsichtsfähigkeit.wobel schrieb:Dass sie dann ihre Täterschaft verdecken wollte ist klar - bedeutet aber nicht dass sie vorab geplant gewesen ist. Sonderlich "geplant" erscheint das Anzünden für meine Augen nicht gewesen zu sein.
. Um die Spuren der Tat zu beseitigen soll sie den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben.Später ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Hört sich aber für mich so an, als wäre Sie nochmals zum Tatort zurückgekommen und zumindesten der Versuch des zu -verbrennens war nicht geplant.
"Angeschuldigte" darf man sie jetzt nennen. Zur Angeklagten wird sie erst, wenn die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wurde.Grillage schrieb:b jetzut darfst Du sie sogar als "Angeklagte" bezeichnen, denn die StA hat ja Anklage gegen sie eingereicht. Das Gericht entscheidet jetzt, ob die Anklage z
Es bedeutet dass sie sich NACH der Tötung bewußt war, dass sie etwas verbotenes getan hat. Nicht dass sie sich während der Tat selbst dessen bewußt war oder dieses Verbotene geplant hat.Grillage schrieb:Nein, das bedeutet es nicht. Aber es bedeutet, dass sie sich bewusst war, etwas verbotenes zu tun und sie deshalb besser daran tut, die Tat und ihre Täterschaft zu verschleiern. Es spricht also erstmal vor allem gegen eine fehlender oder eineschränkte Einsichtsfähigkeit.
Also für so dumm halte ich sie wirklich nicht dass sie diesen Plan für schlau gehalten hätte. Auf mich wirkt da etliches viel zu improvisiert.Grillage schrieb:Und andererseits muss ein Plan nicht gut, klug durchdacht und/oder geeignet sein. Jeder Planer plant im Rahmen seiner intelektuellen, planerischen Möglichkeiten, die unterschiedlich ausgeprägt sind. Und wenn jemand nicht die hellste Kerze auf der Torte ist, kann es sein, dass sich ein True Crime-Nerd, der sich viel mit Verbrechen und ihrer Aufklärung beschäftigt hat und deshalb eine andere Lebenserfahrung hat, wundert, wie man sich so bescheuert verhalten kann, wie es manch ein Täter tut.
So interpretiere ich das aktuell auch - es passt auch besser zum zeitlichen Ablauf ab Abholung, zumindest sofern sie dann wirklich mit Fabian direkt zum Tümpel gefahren ist. Bis da dann das Feuer gebrannt hat verging ja dann doch noch so einiges an Zeit.oneeightseven schrieb:Später ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Hört sich aber für mich so an, als wäre Sie nochmals zum Tatort zurückgekommen und zumindesten der Versuch des zu -verbrennens war nicht geplant.
Natürlich kann auch ein 8jähriges Kind etwas tun oder sagen, durch dass sich eine erwachsene Frau provoziert, gekränkt, verletzt, gedehmütigt etc. fühlt. Und je nach Vorgeschichte, Tagesform, psychischer Verfassung kann das eben auch dazu fühlen, dass dadurch bei einer erwachsenen Frau die Sicherungen durchbrennen.Hexe40 schrieb:Wir reden hier von einem Kind.
Was soll bei einer Diskussion mit einem 8 jährigen Jungen so aus dem Ruder laufen?
Mir fällt da nichts ein, absolut NICHTS
Ein Plan muss ja nicht langfristig geplant gewesen sein. Ein Plan ist es auch, wenn sie diesen spontan vor der Haustür fasst, in dem Moment, in dem sie erfährt, dass Fabian zu hause und nicht in der Schule ist. Oder er kann auch erst während der Autofahrt in ihrem Kopf aufgekommen sein.Grollie schrieb:Was gegen einen lange Planung spricht: Die Info, dass er an dem Tag zu Hause war, die muss ja eher kurzfristig gekommen sein. Sie hat ihn ja laut Anklage "unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt". Dass er zu Hause, hatte sich ja kurzfristig ergeben. Es sei denn, es geschah um die Mittagszeit, und er war Freitags regelmüßig um diese Zeit alleine zu Hause. Sie kannte ja seinen Stundenplan und die Gewohnheiten der Familie. Ziemlich abartig wäre das ganze, insbesondere auch mit der nach-Tat-Inszenierung bei RTL.
Vor allem braucht es keinen Plan.emz schrieb:Um es mal ganz platt zu sagen:
Es braucht weder ein Tatmotiv noch einen Vorsatz, um einen Mord bzw. Totschlag verurteilen zu können.
Das ist aber dann eine heimtückische Entführung, bzw. in diesem Fall eine heimtückische Entziehung eines minderjährigen Kindes. Für den Nachweis der Heimtücke bei der Tötung reicht es nicht, dass sie ihn unter einem Vorwand heimlich aus der Wohumng gelockt hat.Selma1898 schrieb:Mal zum Thema heimtückischen Verhaltens:
Schon allein die Tatsache, heimlich ein krank gemeldetes Schulkind ohne Wissen der Eltern abzuholen ist in meinen Augen schon "heimtückisch" genug. Da ist nichts " aus dem Ruder gelaufen".
Für mich ist das allein bereits eine heimtückische Entführung eines Minderjährigen.
Aha, und Du meinst, dass ist einer dieser klassischen Fälle, wo die Angeklagte im Moment der Tat so außer sich war, dass ihr nicht mehr bewusst war, dass es verboten ist, einen anderen menschen, in diesem Fall ein 8jähriges Kind zu töten. Und als sie nach der Tat wieder aus dem Tunnel kam, hat sie erkannt, was sie da schlimmes verbotenes getan hat und sich gedacht, dass sie dann mal lieber die Spuren verwischen sollte....?!wobel schrieb:Es bedeutet dass sie sich NACH der Tötung bewußt war, dass sie etwas verbotenes getan hat. Nicht dass sie sich während der Tat selbst dessen bewußt war oder dieses Verbotene geplant hat.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Rostock der hinreichende Verdacht, dass sich die Angeschuldigte am Morgen des 10.10.2025 zu der Wohnanschrift des Fabian begeben und den ihr gut bekannten achtjährigen Jungen unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben soll.Bekannt war ja, daß ihr Auto dort gesehen wurde, mich würde ja schon interessieren, ob sich noch jemand auf den Fahndungsaufruf gemeldet und vielleicht sogar sie gesehen hat, oder ob diese Kameraauswertungen in der Straße, bzw. rund um die Wohnung was ergaben.
Aus der Pressemitteilung:Manatee schrieb:Ich hatte einfach gehofft, dass wir heute ein paar Fakten erfahren und etwas Gehaltvolles diskutieren können.
Anschließend soll sie mit dem Jungen in ihrem Kraftfahrzeug zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gefahren und gemeinsam mit ihm zu dem dort befindlichen, verdeckt liegenden Teich gelaufen sein.Ich glaube ja, daß das in der Beweiskraft fast dem eines Fingerabdrucks gleich kommt.
Das muss auch so gewesen sein: Ihr Auto war zwischen 11:15 und 15:00 Uhr in dem Bereich Klein Upahl/Lähnwitz/Großupahler See; um 12.30 ("halb einse rum") sieht der Zeuge Olaf als er den Kollegen das Mittagessen bringt das Auto von Gina H. vom Tümpel / Wald kommend nach Upahl fahrend Quelle (Anm: Anhand der in der neuen PM beschriebenen Spuren, wonach wohl feststeht, daß sie mit Fabian zum Tümpel lief, ist es ergal ob der Zeuge sie am Steuer sah, denn durch die Fußspuren ist ihre Anwesenheit ja belegt) Das Feuerfoto war dann ja erst gegen 15.00 Uhr.wobel schrieb:So interpretiere ich das aktuell auch - es passt auch besser zum zeitlichen Ablauf ab Abholung, zumindest sofern sie dann wirklich mit Fabian direkt zum Tümpel gefahren ist. Bis da dann das Feuer gebrannt hat verging ja dann doch noch so einiges an Zeit.
Also Freispruch.. eine der angebotenen Befindlichkeiten werden sicherlich zutreffen bei dieser Frau.Grillage schrieb:Natürlich kann auch ein 8jähriges Kind etwas tun oder sagen, durch dass sich eine erwachsene Frau provoziert, gekränkt, verletzt, gedehmütigt etc. fühlt. Und je nach Vorgeschichte, Tagesform, psychischer Verfassung kann das eben auch dazu fühlen, dass dadurch bei einer erwachsenen Frau die Sicherungen durchbrennen.
Selbst wenn man eine Tötung im Affekt zugrundelegen würde, so würde das nicht zu einem Freispruch führen.Hexe40 schrieb:
Also Freispruch.. eine der angebotenen Befindlichkeiten werden sicherlich zutreffen bei dieser Frau.Grillage schrieb:Natürlich kann auch ein 8jähriges Kind etwas tun oder sagen, durch dass sich eine erwachsene Frau provoziert, gekränkt, verletzt, gedehmütigt etc. fühlt. Und je nach Vorgeschichte, Tagesform, psychischer Verfassung kann das eben auch dazu fühlen, dass dadurch bei einer erwachsenen Frau die Sicherungen durchbrennen.
Da gibt's jede Menge das die Beschuldigte hätte triggern können, dazu braucht's nicht mal besonders ausgeprägte Fantasie.Hexe40 schrieb:Wir reden hier von einem Kind.
Was soll bei einer Diskussion mit einem 8 jährigen Jungen so aus dem Ruder laufen?
Mir fällt da nichts ein, absolut NICHTS
Es ist doch völlig egal von welcher Marke und welcher Art das Werkzeug war. Fakt ist doch, dass die allermeisten Menschen in ihrem Auto etwas haben das geeignet dafür sein könnte. Und gerade weil sie Reiterin ist, gibt's da noch zahlreiche andere Möglichkeiten abseits vom Schweizer Taschenmesser.Hexe40 schrieb:Sie ist Reiterin, als nächstes wird sicherlich ein Leatherman vermutet.
Hast du wirklich noch zur heutigen Zeit einen Reservekanister im Auto?
Falls sie sich überhaupt jemals dazu äußert... Aber ich vermute das auch dass die Verteidigung in diese Richtung gehen wird.Grillage schrieb:Und je nachdem, wie erdrückend die Indizien und Beweise sind, dass sie die Tötung begangen hat, kann ich mir vorstellen, dass sie versuchen wird, so eine Story als Erklärung für ihr Verhalten vorzubringen, um einer Verurteilung wegen Mordes zu entgegen und stattdessen mit Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge davonzukommen.
Hast Du dafür irgendwelche Belege?Grillage schrieb:Aha, und Du meinst, dass ist einer dieser klassischen Fälle, wo die Angeklagte im Moment der Tat so außer sich war, dass ihr nicht mehr bewusst war, dass es verboten ist, einen anderen menschen, in diesem Fall ein 8jähriges Kind zu töten. Und als sie nach der Tat wieder aus dem Tunnel kam, hat sie erkannt, was sie da schlimmes verbotenes getan hat und sich gedacht, dass sie dann mal lieber die Spuren verwischen sollte....?!
Sorry, sowas kommt in schlechten Kriminalromanen vor, aber in der Realität gibt es solche phasenweisen Aussetzer der fehlenden Einsichtsfähigkeit nicht.
Du gehst von Provokation aus - das geht da denke ich in die falsche Richtung.Hexe40 schrieb:Mal ehrlich @Grillage wie kann man sich vorstellen, dass man sich von von einem Jungen - wobei sie als Stiefmutter bezeichnet wurde und selber ein Kind in dem Alter hat - provozieren lassen kann, dass man es sogar tötet.
Also ich hab immer ein (kleines) Taschenmesser dabei - ob in der Hand-, Jacken- oder Hosentasche. Gerade wenn's in die "freie Natur" geht. Bin aber auch in einem outdoor-begeisterten Haushalt aufgewachsen.Selma1898 schrieb:Ich denke nicht, dass de Angeschuldigte rein aus Gewohnheit ein Messer mit auf einen Spaziergang mit zu einem auf dem Feld gelegenen Tuempel nimmt. [...]
In dem Moment, wo sie das Messer mitnimmt, gehe ich in diesem Fall von Vorsatz aus.
Das ist nicht sonderbar sondern so läuft das Zwischenverfahren ab.Hexe40 schrieb:Selbst der Anwalt der Tatverdächtigen sagte gegenüber der Presse, er würde noch keine Details kennen.
Finde ich auch sehr sonderbar.