Interested schrieb:Glaubst du, einer random Spaziergängerin hätte man auch das Handy abgenommen?
Wenn sie eine derart unplausible Story (Spaziergang mit gehbehinderter Freundin auf unwegsamem Gelände) erzählt hätte und von selbst ungefragt darauf hingewiesen hätte, dass ihre Spuren am Auffindeort zu finden seien (obwohl das den Ermittlern ja sowieso klar sein musste od später damit erklärbar gewesen wäre, dass sie die Leiche gefunden hat), dann hätte das auch bei einer anderen Finderin wohl Fragen aufgeworfen. Täter sind aber statistisch meist im persönlichen Umfeld zu finden und die Finderin wurde bei der Vermisstensuche mehrfach als verdächtig genannt (vom Vater selbst, von Arbeitskollegen des Vaters), es gab also hier weitere Anhaltspunkte, sich die Finderin genauer anzusehen.
Zu dem Zeitpunkt (am 17.10.) wären sowohl Brandbeschleuniger als auch Grillanzünder Täterwissen gewesen. Sie hat als Finderin gesehen, dass die Leiche verbrannt wurde, konnte aber nicht wissen, dass Brandbeschleuniger benutzt wurde. Die Verwendung des Terminus Brandbeschleuniger wäre verdächtig, weil ich mir schwer vorstellen kann, dass jemand bei einem Reservekanister mit Benzin od bei einem Grillanzünder von einem Brandbeschleuniger spricht.
Sollte sie sich aber explizit um einen Grillanzünder Sorgen gemacht haben, macht sie das nicht minder verdächtig, weil man ev davon ausgehen konnte, dass Brandbeschleuniger verwendet wurde, aber da würde ich spontan nicht von einem flüssigen Grillanzünder ausgehen, sondern eher von Benzin und dann müsste ich mir über Grillanzünder im Auto gar keine Gedanken machen, weil ich davon ausginge, dass ein Brandsachverständiger den verwendeten Brandbeschleuniger näher bestimmen kann, sodass es im weiteren Verlauf keine Rolle spielen würde, dass ich eine Flasche Grillanzünder im Auto hatte.
Wenn ich am 10.10. mein Auto geputzt hätte, hätte ich den Grillanzünder vermutlich ausgeräumt. Warum sie angeblich nicht wusste, ob er sich noch im Auto befand, ist mir unklar, weil sie das doch unschwer sofort überprüfen hätte können, indem sie dort nachsteht, wo sie den Grillanzünder üblicherweise aufbewahrt.
Wegen dem Handy: Wie hätte sie denn begründen sollen, dass sie Handy und Auto nicht der Polizei überlässt? Das hätte sie doch erst recht verdächtig gemacht. Das Handy hatte sie im Tatzeitraum ausgeschaltet und das Auto nach der Tat gereinigt. Vermutlich hat sie geglaubt das reicht, um ihr nichts nachweisen zu können. Später wurde sie dann aber eventuell doch nervös und suchte vorauseilend nach alternativen Erklärungen für etwaige Spuren von Fabian od von Grillanzünder im Auto.