Suppengespenst schrieb:Nur eine Frage noch.
Dass unter den 60 Zeugen Fabians Eltern sein sollen, schließt dann den Vater mit ein?
Aber wenn er ebenfalls Nebenkläger wäre, würde es wahrscheinlich extra erwähnt werden?
Mich würde auch interessieren, wie das prinzipiell geregelt ist? Wer kann den überhaupt als "Nebenklägerpartei" auftreten? Ich kenne es von anderen Prozessen, dass die Eltern des Opfers gemeinsam Nebenkläger sind und durch einen Anwalt vertreten werden.
Hier vor Ort verfolge ich eine Prozess, an dem die Kinder der Opfer als Nebenkläger teilnehmen. Die beiden Töchter haben einen gemeinsamen Anwalt, der Sohn eine eigene Anwältin. Allerdings ist der Sohn auch in deutlich stärkerer und anderer Art von den Konsequenzen des Verbrechens betroffen als die Töchter.
Wenn ich mich richtig erinnere, waren im Fall Jutta H. aus Lindenfels der Vater und der Bruder des Opfers als Nebenkläger am Prozess beteiligt, beide hatten einen anderen Anwalt, was aber wohl daran lag, dass der Sohn nicht davon überzeugt war, dass der richtige Täter auf der Anklagebank saß. Er hatte also andere Interessen im Prozess als der Vater.
Deswegen frage ich mich, ob jeder Angehörige für sich selbst Nebenkläger sein kann? Und eben auch wie das bei einem geschiedenen Elternpaar ist? Im Prinzip haben sie sicher schon die gleichen Interessen, aber gerade hier im Fall vom ermordeten Fabian hieß es ja mehrmals, der Vater würde weiter zu Gina H. stehen. Insofern hat er ja sicherlich andere Interessen im Prozess als die Mutter, die von Gina H.s Schuld auszugehen scheint (zumindest wenn man dieser Raffaela glauben will). Insofern wird er z.B. auch andere Fragen an die Zeugen stellen wollen.
Also meine Frage ist: unter welchen Bedingungen können Angehörige als eigene Nebenklägerpartei an einem Prozess teilnehmen?