Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
um 12:07Von außen wirklich halbwegs seriös einschätzen, wie belastend einzelne Indizien sind, kann man erst, wenn man den vollständigen Hintergrund kennt, also wohl im Rahmen der Hauptverhandlung.
Sich auf Basis von einer dürren Angabe in einem Pressebericht seitenlang etwa über die Küchenrolle und den Blutfleck auszulassen, bringt aus meiner Sicht wenig, denn natürlich macht es für die Bewertung einen entscheidenden Unterschied, wo genau im Fahrzeug die Küchenrolle gefunden wurde, wie groß der Blutfleck war, wie oft Fabian zu Lebzeiten tatsächlich mit dem Fahrzeug mitgefahren ist und wann zuletzt vor der Tat und auch wie der Gesamtzustand des Fahrzeugs (vor der Reinigung) war. Wenn es sich um ein eher wüstes Fahrzeuginnere handelt, bei dem man auch Bonbonpapier von 2024 und monatealte Werbeprospekte unter dem Sitz findet, mag da auch eine vermeintlich alte Küchenrolle besser erklärbar sein (dafür dann wieder die spontane Fahrzeugreinigung nach dem Tattag nicht). Und darüber hinaus wäre dann auch wissenswert, wie die Angeschuldigte auf den Fund (spontan) reagiert hat, bevor sie nur noch geschwiegen hat, wie sie sich gegenüber dem Umfeld dazu geäußert hat und ob es womöglich eine sogar von Dritten bestätigte Geschichte zu einem blutenden Kind im Auto gibt (Ball gegen die Nase bekommen o.ä.) oder Fabians Vater so etwas eher klar ausschließen kann ("Fabian ist nur 5 mal mitgefahren, hätte ich von gewusst, wenn er da geblutet hätte").
Kurzum, dieses einzelne Indiz kann zwischen einem kleinen Puzzleteil der Anklage und einem schwer belastenden Beweisanzeichen, das gemeinsam mit 3-4 anderen Indizien schon für eine Verurteilung reichen kann, alles bedeuten und wir wissen dazu derzeit nichts.
Ähnliches gilt für die Fußspur, das Waschen des Fahrzeugs und praktisch alle bekannt gewordenen Indizien.
Insgesamt möchte ich aber auch nochmal daran erinnern, dass bei der Beweiswürdigung das hier sehr oft und immer wieder bemühte "man müsste erstmal alle alternativen Erklärungen ausschließen, bevor ein Indiz als belastend bewertend werden darf" schlicht nicht stimmt. Das gilt, wenn es zwei oder mehrere gleich wahrscheinliche Erklärungen gibt, von der nur eine belastend wäre. Wenn es aber so ist, dass die belastende Würdigung eines Indizes die wahrscheinlichste ist und eine alternative nicht-belastende Erklärung (beispielhaft/fiktiv: "Küchenrolle hat jemand anderes in Ginas Auto gelegt" / "Autowäsche direkt nach Leichenfund war einfach spontaner Impuls der Angeschuldigten, die davor ihr Auto aber 26 Monate lang nicht gewaschen hat") eher fernliegend, dann kann das Gericht das Indiz ohne weiteres als belastend bewerten und entsprechend in der Gesamtwürdigung berücksichtigen.
Sich auf Basis von einer dürren Angabe in einem Pressebericht seitenlang etwa über die Küchenrolle und den Blutfleck auszulassen, bringt aus meiner Sicht wenig, denn natürlich macht es für die Bewertung einen entscheidenden Unterschied, wo genau im Fahrzeug die Küchenrolle gefunden wurde, wie groß der Blutfleck war, wie oft Fabian zu Lebzeiten tatsächlich mit dem Fahrzeug mitgefahren ist und wann zuletzt vor der Tat und auch wie der Gesamtzustand des Fahrzeugs (vor der Reinigung) war. Wenn es sich um ein eher wüstes Fahrzeuginnere handelt, bei dem man auch Bonbonpapier von 2024 und monatealte Werbeprospekte unter dem Sitz findet, mag da auch eine vermeintlich alte Küchenrolle besser erklärbar sein (dafür dann wieder die spontane Fahrzeugreinigung nach dem Tattag nicht). Und darüber hinaus wäre dann auch wissenswert, wie die Angeschuldigte auf den Fund (spontan) reagiert hat, bevor sie nur noch geschwiegen hat, wie sie sich gegenüber dem Umfeld dazu geäußert hat und ob es womöglich eine sogar von Dritten bestätigte Geschichte zu einem blutenden Kind im Auto gibt (Ball gegen die Nase bekommen o.ä.) oder Fabians Vater so etwas eher klar ausschließen kann ("Fabian ist nur 5 mal mitgefahren, hätte ich von gewusst, wenn er da geblutet hätte").
Kurzum, dieses einzelne Indiz kann zwischen einem kleinen Puzzleteil der Anklage und einem schwer belastenden Beweisanzeichen, das gemeinsam mit 3-4 anderen Indizien schon für eine Verurteilung reichen kann, alles bedeuten und wir wissen dazu derzeit nichts.
Ähnliches gilt für die Fußspur, das Waschen des Fahrzeugs und praktisch alle bekannt gewordenen Indizien.
Insgesamt möchte ich aber auch nochmal daran erinnern, dass bei der Beweiswürdigung das hier sehr oft und immer wieder bemühte "man müsste erstmal alle alternativen Erklärungen ausschließen, bevor ein Indiz als belastend bewertend werden darf" schlicht nicht stimmt. Das gilt, wenn es zwei oder mehrere gleich wahrscheinliche Erklärungen gibt, von der nur eine belastend wäre. Wenn es aber so ist, dass die belastende Würdigung eines Indizes die wahrscheinlichste ist und eine alternative nicht-belastende Erklärung (beispielhaft/fiktiv: "Küchenrolle hat jemand anderes in Ginas Auto gelegt" / "Autowäsche direkt nach Leichenfund war einfach spontaner Impuls der Angeschuldigten, die davor ihr Auto aber 26 Monate lang nicht gewaschen hat") eher fernliegend, dann kann das Gericht das Indiz ohne weiteres als belastend bewerten und entsprechend in der Gesamtwürdigung berücksichtigen.



