@out_sider Danke für die Zusammenfassung
out_sider schrieb:Der Staatsanwalt hat ihm aber auch nochmal zu verstehen gegeben, dass er dann zur Zulassung ansich nichts sagen kann, weil die Pressehoheit mit Einreichung der Anklage auf das Landgericht übergegangen ist.
Das steht auch seit dem 09.März auf den Seiten der Polizei MV - ist jetzt also nix, was Jens S. jetzt neu verkündet hätte:
POL-HRO: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des Polizeipräsidiums Rostock zum Ermittlungsverfahren des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow - Abschluss der Ermittlungen
Nr.6231364 | 09.03.2026 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat die von der Kriminalpolizei Rostock durchgeführten Ermittlungen in dem o.g. Verfahren abgeschlossen und die seit dem 07.11.2025 in Untersuchungshaft befindliche Gina H. wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes und aus sonst niedrigen Beweggründen zum Nachteil des achtjährigen Fabian zum Landgericht Rostock angeklagt.
Die Pressehoheit ist mit der Anklageerhebung an das Landgericht Rostock übergegangen.
Quelle:
https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=218302&processor=processor.sa.pressemitteilung
out_sider schrieb:Wenn halt nach Terminen gesucht wird, wo alle Verfahrensbeteiligte können, wirds wohl auf eine Zulassung der Anklage hinauslaufen
Hör nochmal hin - Jens S. hat gefragt, "wie es sich verhält, wenn das Gericht nach Terminen sucht, d
ann liegt es doch nahe, dass die Anklage zugelassen wurde." Und dann habe Nowack gesagt, "dass es nur so Sinn machen kann."
Und WTH grinst, kichert und lobt Jens mit einem "Strategisch Formuliert".
Aber was davon kann man ernst nehmen, wenn J. beschreibt, dass er diese Aussage Novack quasi in den Mund gelegt hat?
Also, aus meinem Arbeitsalltag:
Ich plane doch im voraus, und es gibt 'Platzhalter', die frühzeitig in die Kalender der betroffenen Personen eingestellt werden, wenn um einen bestimmten Dreh herum relevante Infos erwartet werden. Eben, weil dann mehr Ruhe drin ist und man nicht ständig ad-hoc Leute, die bereits gut gefüllte Kalender haben, zusammentrommeln muss.
Will sagen: ich würde vermuten, dass die Terminabstimmung noch während der Prüfung der Anklage anläuft - und damit die Termine sehr zeitnah herausgehen können, wenn die Anklage denn offiziell zugelassen wird.
Und da stimme ich Dir zu, da kann der Infofluss über die Anwältin der Nebenklage an die Mutter an Jens S. durchgegeben worden sein.
Nur: das ist doch alles heisse Luft.
Fakt ist: der nächste Schritt wird sein, dass die Anklage zugelassen (mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit, dass hattest Du bereits im Dez ausgeführt) bzw. abgelehnt wird.
Das Landgericht Landgerichtes Rostock veröffentlicht hier seine Pressemitteilungen und Termine - für diejenigen, die an offiziellen Informationen interessiert sind:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/landgericht-rostock/Aktuelles/?pager.page.nr=0&pager.items.offset=0
Jascha schrieb:ab ca. 1:20:19 die Information „und ich habe das ja immer abgesprochen mit den Ermittlungsbehörden. Wir haben ja nie zu irgendeinem Zeitpunkt Dinge veröffentlicht, wo wie irgendetwas gefährdet hätten oder wo die Polizei nicht wollte, dass wir das tun. […] Es gab ja auch Dinge, die wir ewig lang zurückgehalten gaben, wie z.B. jetzt den Zeugen, den haben wir ja letztes Jahr schon gedreht und ausfindig gemacht gehabt.“
Und - warum jetzt? Warum nicht erst nach abgeschlossener Anhörung des Zeugen vor Gericht?
Was Jens S. auch weiss bzw. wissen sollte:
Für Zeug:innen gilt, dass diese vor ihrer eigenen Aussage dem Verfahren nicht beiwohnen dürfen, um nicht beeinflusst zu werden. Zeug:innen werden deswegen von dem:der Richter:in gesondert in den Sitzungssaal gerufen.
QUelle:
https://jurios.de/2022/12/20/no-gos-im-gericht-wie-man-sich-bei-einer-gerichtsverhandlung-auf-keinen-fall-verhalten-sollte/und
Erst wenn ein Zeuge endgültig entlassen werden kann, darf er der weiteren Verhandlung beiwohnen.
Quelle:
https://ruessmann.jura.uni-saarland.de/rw20/akzpo/397-29.htmWas also ist daran ethisch, solch einen Zeugen vor seiner Aussage im Prozess zu interviewen und Teile des Interviews an die Öffentlichkeit zu geben??
Und welcher Teil an Information wurde zurückgehalten - wenn ich es mit einer alten t-online Meldung abgleiche, gingen die Aussagen des Tümpelzeugen doch schon Anf. Dez an die Öffentlichkeit - und da waren die polizeilichen Ermittlungen noch in vollem Gange:
Zeuge will Kinderleiche gesehen haben
Brisante Aussage im Fall Fabian
Aktualisiert am 02.12.2025
Der mutmaßliche Zeuge sagte RTL: Er gehe davon aus, dass es der Verdächtigen darum ging, dass er Spuren an Tümpel und Leiche hinterlässt. Er sei mit der Situation überfordert gewesen. Außerdem habe er Angst gehabt, in Verdacht zu geraten – daher habe er nicht sofort die Polizei informiert, sondern erst später eine Aussage gemacht. Laut RTL soll die Verdächtige zudem noch eine weitere Person zu Fabians Leiche geführt haben, bevor sie sich am 14. Oktober an die Polizei wandte.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack wollte sich auf Anfrage von t-online nicht zu dem Bericht äußern. Auch Andreas Ohm, der Rechtsanwalt der Verdächtigen, dementierte nicht, dass seine Mandantin zwei Personen die Leiche gezeigt haben soll.
Quelle:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_101026182/fabian-zeuge-berichtet-von-unheimlicher-nacht-am-tuempel.htmlSchwerpunkt auf Schicksalsgeschichten
Quelle:
https://www.schwarck-media.de/#werdegangDas ist halt etwas anderes, als eine seriöse Kriminalberichtserstattung.