Serval69 schrieb:Es geht um Selbstachtung. Wenn ich als Verteidiger feststelle, dass ich ein totes Pferd reite, würde ich meine Strategie halt mal überdenken. Da fällt ja kein Zacken aus der Krone. Jedenfalls erscheint es sinnvoller, als sich jetzt wochenlang dem Gespött der Medien preiszugeben. Um es klar zu sagen: Der Zug ist bereits abgefahren. In diesem Prozess ist für die Angeklagte kein Freispruch rauszuholen. Aber man könnte es wenigstens noch einigermaßen seriös über die Bühne bringen. So das jetzt aber bis zur Urteilsverkündung in diesem Stil weitergeht, sind die Verteidiger für high-profile trials dauerhaft diskreditiert. Das kann nicht in deren Interesse sein.
Es ist aber doch nicht die Aufgabe der Verteidiger, sich selbst darzustellen und möglichst gut aus dem Prozess rauszugehen. Sie sind dafür da, die Rechte ihrer MAndantin zu sichern und zu gewährleisten, dass sie einen fairen Prozess bekommt. Sie müssen z.B. darauf achten, dass prozessual alles mit rechten Dingen zu geht und dass die Beweise, auch wenn sie erst mal in den Akten stehen, juristisch verwertbar im Prozess herausgearbeitet werden.
Natürlich spricht viel dafür, dass die Angeklagte die Tat begangen hat. Aber das ist ja nur der erste Schritt der Urteilsfindung. Danach geht es um die juristische Einordnung der Tat als Straftat und da kann - auch wenn sie es nachgewiesenermaßen war, die den Jungen getötet hat von lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld (wegen Mordes mit zwei Mordmerkmalen) bis Freispruch (wegen Notwehr) und auch alles dazwischen rauskommen.
Wenn sie es schaffen, von Mord mit festgestellter besonderer Schwere der Schuld auf Mord zu kommen, erspart das ihrer Mandantin einige JAhre Haftstrafe. Genauso wie wenn sie für Totschlag verurteilt würde.
Es geht halt nichtnur um schuldig oder nicht, sondern auch darum, wessen sie sich schuldig gemacht hat und wie das juristisch einzuordnen ist.
out_sider schrieb:Ohm ist Pflichtverteidiger, Löcke als Wahlverteidiger benannt. Am zweiten Prozesstag war mindestens zwei Mal in den Tickern zu lesen, dass sie öfter mit Löcke flüsterte, nicht mit Ohm (zumindest wurde es nicht transportiert durch die Ticker). Irgendwie mach Ohm aktuell den Eindruck eines Passagiers auf der Rückbank, alle Versuche für Show kamen von Löcke.
Der Mann heißt Löcker, nicht Löcke
__gans.ehrlich schrieb:@LL Warum raten sie ihr nicht zum Geständnis wenn kein Blumentopf mehr zu holen ist.
Sie wussten doch alles aus den Akten.
Warum sollten sie das tun? Bei Mord gibt es nur eine lebenslange Haftstrafe und keine Abzüge für ein Geständis. Die Angeklagte hat dadurch keinerlei Vorteile. Nicht mal den Prozess würde die sich ersparen, weil auch ein Geständnis kein Beweis für eine Täterschaft ist, da es ja auch erfunden oder falsch erinnert sein oder aber nur teilweise wahr kann.
Und ganz nebenbei: den Anwälten ist es auch ziemlich egal, wie zeitaufwendig der Prozess ist, also wie viele Verhandlungstage angesetzt sind, das sie auch als Pflichtverteidiger für jeden Verhandlungstag einen Tagessatz bekommen.
Interested schrieb:Ist es nicht eigenartig, dass der MR auf die Frage zum Tattag, fast auf Minuten genau wissen will, wann er wo war - Auto kaputt, Werkstatt, Förster getroffen 11:02 oder 11:05 - 11:58 wieder bei der Arbeit usw. aber sich nicht an Inhalte des Telefonates mit Gina erinnern will? Wo sich seine ganze Welt ausschließlich um ihr krankes Hirn und Sein dreht? Ausgerechnet diese Inhalte sind ihm entfallen? Warum wurde da nicht dezidierter nachgehakt?
MR würde ich definitiv nicht von der Angel lassen - das sollte sie aus ihm rauserfragen, worum es genau in dem Gespräch ging, denn dass er lügt, ist offensichtlich.
Warum will er sie unbedingt decken? (no pun intended^^)
Das hat er ja aber direkt nach dem Verschwinden so ausgesagt, als die Erinnerung noch frisch war.
Enterprise1701 schrieb:lol...er darf im Auto sitzen aber selber nicht fahren. Seine Rolle verstehe ich auch nicht.
Ich vermute, wie
@Zaunkönigin auch, dass es zwei vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger sind. Dabei geht es vor allem darum, das Verfahren zu sichern und es ist deshalb durchaus üblich, bei so aufwenidgen Verfahren (immerhin bisher 17 geplante Verhandlungstage) zwei Pflichtverteidiger zu bestellen. Wenn einer ausfällt, weil er z.B. während des Prozesses länger krank wird, ist der Prozess geplatzt, weil die Angeklagte ohne Verteidigung da steht. Man kann nicht einfach im laufenden Prozess einen neuen Anwalt hinsetzen, der die erste Hälfte verpasst hat und keine Zeit hatte, sich einzuarbeiten.
Wenn also bei zwei Pflichtverteidigern einer ausfällt, ist immer noch einer da, der den gesamten Prozess verfolgt hat und die Aktenlage kennt.
Oft gibt es sogar auch einn Ersatzrichter und einen Ersatzschöffen, die mit im Saal sitzen, aber nicht mitverhandeln, denn wenn von denen einer ausfällt, ist der Prozess genauso geplatzt, wie wenn die Angeklagte plötzlcih ohen Verteidigung dastünde.