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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

14.886 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 18:38
Zitat von emzemz schrieb:Noch scheint die Klage nicht vom Gericht zugelassen worden zu sein.
Das Verfahren müsste spätestens am 6. Mai 2026 anfangen. Ansonsten Haftprüfungstermin.
Ich kann mir vorstellen, dass das in der Presse überdramatsiert dargestellt wurde. Ich denke, dass es wichtig wäre, dass bis zu diesem Termin darüber entschieden wird, ob die Anklage zugelassen wird. Wenn diese nicht zugelasen würde, würde es eh einen Haftprüfungstermin geben, bei dem die Beschuldigte sehr gute Chancen hätte, dass sie nicht weiter in U-Haft bleiben muss.
Wenn die Anklage dagegen zugelassen wird, und der Prozess z.B. Anfang Juni terminiert wird, wird es einen Haftprüfungstermin geben, der dann aber nur eine formale Sache ist. Die U-Haft würde in dem Falle mit sehr großer Wahrscheinlichkeit aufrechterhalten werden.
Diese gesetzliche Regelung dient ja dazu, dass man Beschulidgten nicht zumuten will, unnötig lange in U-Haft zu sitzen, weil dabei ja juristisch gesehen eine unschuldige Person, der die Schuld noch nicht nachgewiesen wurde, ihrer Freiheit beraubt wird. StA und Gericht sollen so gezwungen werden, zügig zu arbeiten.
Wenn sie dies aber tun und sachlich begründen können, warum der Prozess erst im Juni oder Juli beginnen kann, z.B. weil es aufgrund anderer, schon laufernder Verhandlungen oder schon längerfristig bestehender Urlaubspläne vorher keine Termine gefunden werden können, dann stellt das kein Hindernis dar, warum der Beschuldigten nicht zumutbar sein soll, noch ein oder zwei weitere Monate bis Prozessbeginn in U-Haft zu sitzen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 18:50
Zitat von GrillageGrillage schrieb:z.B. weil es aufgrund anderer, schon laufernder Verhandlungen oder schon längerfristig bestehender Urlaubspläne vorher keine Termine gefunden werden können, dann stellt das kein Hindernis dar, warum der Beschuldigten nicht zumutbar sein soll, noch ein oder zwei weitere Monate bis Prozessbeginn in U-Haft zu sitzen.
Ernsthaft? Nur weil ein Prozeßbeteiligter schon länger seinen Wanderurlaub in Tirol gebucht hat, soll ein Beschuldigter "ein oder zwei Monate" länger in U-Haft ausharren? Das ist doch absurd!


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:11
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass das in der Presse überdramatsiert dargestellt wurde. Ich denke, dass es wichtig wäre, dass bis zu diesem Termin darüber entschieden wird, ob die Anklage zugelassen wird.
Nein, das Verfahren muss dann begonnen haben. Das ist definitiv so.
Zitat von Serval69Serval69 schrieb:Und in diese Strategie passt kein von der Verteidigung in Auftrag gegebenes Gutachten, welches sich mit der Schuldfähigkeit der TV befasst.
Halte es für sehr wahrscheinlich, dass das Gericht von sich aus einen psychiatrischen Gutachter hinzuziehen wird.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:23
Zitat von Serval69Serval69 schrieb:Ernsthaft? Nur weil ein Prozeßbeteiligter schon länger seinen Wanderurlaub in Tirol gebucht hat, soll ein Beschuldigter "ein oder zwei Monate" länger in U-Haft ausharren? Das ist doch absurd!
Wenn die Anklage zugelassen wird, besteht eine gute Chance, dass die Beschuldigte mind. die nächsten 15 Jahre in Haft sitzen wird. Die zwei zusätzlichen Monate werden ihr natürlich angerechnet.
So ein große Schwurgerichtskammer betreut ja nun mal nicht nur diesen einen Prozess. Bei Kapitaldelikten sind das regelmäßig irgendwas zwischen 10 bis 20 Prozesstagen. Um dem Beschleunigungsgebot genüge zu tun, muss o, Durchschnitt mehr als ein Prozesstag pro Woche stattfinden; 1,1 Verhandlungstage/Woche reicht aus, so dass man dann auch mal grob von 9 bis 19 Wochen Prozessdauer rechnen kann.
Die Prozesse, die vor einer bestimmten Schwurgerichtskammer geführt werden überschneiden sich zeitlich bzs. werden parallel geführt.
Bei einem Verhandlungstermin müssen die 3 Richter und die 2 Schöffen und der oder die Verteidiger des Angeklagten anwesend sein. Der StA kann ich notfalls von einem Kollegen vertreten lassen, wird aber nicht gerne gemacht.
Ich schau mir gerade einen Prozess an, der auf 16 Verhandlungstage angesetzt war, es wird aber zunehmend absehbar, dass man damit nicht hinkommen wird, weil zusätzliche Zeugen sowohl von StA als auch Verteidigung und Nebenklage beantragt wurden. Jetzt werden ein oder zwei Zusatztermine dazwischengenommen, aber der Richter hat erklärt, dass wenn bis zum ursprünglichen Termin für das Urteil kein Urteil gesprochen ist, sich der Prozess bis in den august hinziehen wird, weil ab da immer irgendein Richter oder Schöffe in Urlaub sein wird. Er hat aber klipp und klar gesagt, dass das nichts ausmache, der Prozess wird solange dauern, wie nötig und es werden keine Zeugen abgelehnt, nur weil man vor dem Urlaub der Richter fertig sein will.

Wie willst Du es denn sonst machen? Irgendwann muss auch mal ein Richter in Urlaub und wenn die Richter zu Beginn des Jahres die Urlaubstermine einreichen, ist noch nicht bekannt, welche Verfahren im Laufe des Jahres wann von welcher Kammer verhandelt werden. Die Verfahren werden per Verteilungsplan einer bestimmten Kammer zugeordnet. Dem liegt ein bestimmter Schlüssel zugrude, so das sichergestellt wird, dass die Zuordenung gerecht und nicht nach Gusto passiert. Es geht dabei aber definitiv nicht darum, wer gerade mehr Zeit hat.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 19:37
Zitat von emzemz schrieb:Nein, das Verfahren muss dann begonnen haben. Das ist definitiv so.
Nein:
§ 121 STPO
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Es ist prinzipiell möglich, dass die U-Haft länger als 6 Monate aufrechterhalten und die StPO nennt keine konkrete Frist, in der das Gericht über die Zulassung der Anklage entscheiden muss. Es gilt lediglich der Beschleunigungsgrundsatz, das Gericht ist verpflichtet, das Verfahren ausreichend zu fördern. Auf Deutsch: der Antrag und die akten dürfen nicht wochenlang unebarbeitet irgendwo rumliegen. Das Gericht kann aber argumentieren, dass es mehr Zeit benötigt, um die Zulassung zu prüfen.
Damit die U-Haft aufgehoben würde, müsste das Oberlandesgericht festgestellen, dass das Gericht schuldhaft das Verfahren nicht ausreichend gefördert hat.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 20:27
Zitat von GrillageGrillage schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Nein, das Verfahren muss dann begonnen haben. Das ist definitiv so.
Nein:
Ich versuch's nochmal.
Es genügt nicht, die Anklage vor dem 6.5. zuzulassen, und dann schaut man halt mal, wann später der Prozess starten kann.
Eintscheidend ist die Dauer der U-haft, heißt, nach 6 Monaten hat eine Haftprüfung stattzufinden.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 20:51
Zitat von emzemz schrieb:Eintscheidend ist die Dauer der U-haft, heißt, nach 6 Monaten hat eine Haftprüfung stattzufinden.
Ja natürlich. Aber hat doch null Konsequenz, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass die Ermittler getrödelt haben und / oder das Gericht das Verfahren unzureichend befördert hat. Wenn das nicht der Fall ist, wird die U- Haft halt beibehalten und nach 3 Monsten wird wieder geprüft.
Es ist aber nicht so, dass die Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt wird, wenn am 6.5. noch kein Hauptverfahren eröffnet ist, und schon gar nicht, wenn dann noch kein Prozesstsg stattgefunden hat.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 21:24
Meint Ihr wirklich, dass hier Fristen nicht eingehalten werden, was die U-Haft und eine evtl Haftprüfung betrifft? An einem "Verfahrensfehler" wird es sicherlich nicht scheitern. Ja, es fällt einem schwer abzuwarten (zumindest geht es mir so), dass endlich Recht gesprochen werden kann, aber wir müssen uns leider noch ein wenig gedulden.


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gestern um 21:40
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Ich vermute, und das ist jetzt wirklich nur eine Vermutung, dass es im Prozess auch um eine mögliche Einschränkung der Schuldfähigkeit gehen wird. Das würde ich als eine mögliche Strategie seitens der Verteidigung sehen.
Falls es ein entsprechendes Gutachten geben wird.
Zitat von Serval69Serval69 schrieb:Die Strategie der Verteidigung, soweit bislang erkennbar, zielt darauf ab, dass die TV sich nicht zur Sache einlässt und die Indizien am Ende für eine Verurteilung nicht ausreichen. Und in diese Strategie passt kein von der Verteidigung in Auftrag gegebenes Gutachten, welches sich mit der Schuldfähigkeit der TV befasst.
Leider habe ich dafür jetzt keine Quelle parat, aber meines Wissens soll es bereits ein Gutachten geben, das Gina H. ungeachtet ihrer psychischen Probleme Schuldfähigkeit bescheinigt. Mir ist aber auch nicht bekannt, wer eine solche Expertise in Auftrag gegeben haben könnte. Vielleicht weiß da jemand mehr und könnte aushelfen?

Mit einem derartigen Gutachten wäre jedenfalls eine Einschränkung der Schuldfähigkeit als taktisches Kalkül der Verteidigung, wie es Selma vermutete, quasi vom Tisch.

Was ich mir allerdings durchaus vorstellen könnte, ist, dass seitens des Gerichts restriktiv verfahren wird, wenn etwa intime gesundheitliche Aspekte wie psychische Erkrankungen im Prozess zur Sprache kommen. Das könnte bis zum zeitweisen Ausschluss der Öffentlichkeit führen.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 22:03
@Tiergarten
Ein Gutachten beurteilt unter anderem die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Muss diese bei Schuldunfähigkeit grundsätzlich gestört sein oder bezieht sich dies auch auf partielle oder temporäre Einschränkungen?

Es handelt sich ja nicht um eine Täterin, die, ich sag mal bedingt durch eine wahnhafte Psychose, ziellos mit dem Messer auf andere einsticht.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 23:01
Zitat von TriceratopsTriceratops schrieb:Meint Ihr wirklich, dass hier Fristen nicht eingehalten werden, was die U-Haft und eine evtl Haftprüfung betrifft? An einem "Verfahrensfehler" wird es sicherlich nicht scheitern. Ja, es fällt einem schwer abzuwarten (zumindest geht es mir so), dass endlich Recht gesprochen werden kann, aber wir müssen uns leider noch ein wenig gedulden.
Natürlich werden da keine Fristen versäumt werden.
Aber anders, als es teilweise in der Presse stand und wie es auch hier diskutiert wurde, gibt es eben keine Frist, die vorschreibt, dass spätestens am 6.5. der erste Prozesstag stattfinden muss, da die Angeklagte sonst aus der U-Haft entlassen werden muss.
Es ist vielmehr so, dass ein Haftbefehl, der eine U-Haft anordnet, nur für 6 Monate gültig ist. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Urteil erfolgt ist, muss eine Haftprüfung durch das Oberlandesgericht mit Anhörung des Beschuldigten stattfinden.
Ermittler und Gerichte sind durch den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung angehalten, in Verfahren, in denen Personen in U-Haft sitzen, zügig zu arbeiten und diese Verfahren mit gewisser Priorität zu bearbeiten, um die Beschuldigten, für die ja erst mal die Unschuldsvermutung gilt, nicht unnötig lange der Freiheit zu berauben.
Deshalb wird bei einem solchen Haftprüfungstermin dann geprüft, ob Ermittle, StA und Gericht das Verfahren ausreichend gefördert haben (oder aber ob sie rumgetrödelt haben).
Ermittlungen sind nicht mit der Festnahme und der Überstellung in U-Haft abgeschlossen, sondern auch dabach gibt es noch viel zu ermitteln. Aufwenidige Ermittlungen sind regelmäßig ein Grund, warum eine U-Haft über 6 Monate hinaus als notweniodg ist und für den Beschuldigten dann hinzunehmen ist. Außerdem benötigt das Gericht eben auch eine angemessene Zeit, um eine Anklage zu prüfen. Dazu müssen nicht nur die Anklageschrift der StA gelesen werden, sondern auch 1000de Seiten Akten. Wir die Anklage zugelassen, muss die Hauptverhandlung geplant und terminiert werden. Es wird eine Zeugenliste erstellt, Gutachter beauftragt, geschätzt, wie viele Verhandlungstage benötigt werden. An den Terminen müssen dann eben auch alle Verfahrnesbeteiligten verfügbar sind.

Es ist also mit nichten so, dass der Prozess am 6.5. starten muss. Es ist lediglich so, dass wenn er bis dahin nicht gestartet wird, eine Haftprüfung erfolgt. Wenn das Gericht und die Ermittler/StA nachvollziehbar darlegen können, dass sie die Zeit gebraucht haben, um die Anklage zu erstellen (StA) und dann zu prüfen (Gericht) und sich keine neuen, den Beschuldigten entlastenden Indizien oder Beweise ergeben haben, bleibt er in Haft. Damit ist keine Frist versäumt und kein Verfahrensfehler passiert, und in diesem Fall ist es eben nur eine Formalie.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Leider habe ich dafür jetzt keine Quelle parat, aber meines Wissens soll es bereits ein Gutachten geben, das Gina H. ungeachtet ihrer psychischen Probleme Schuldfähigkeit bescheinigt. Mir ist aber auch nicht bekannt, wer eine solche Expertise in Auftrag gegeben haben könnte. Vielleicht weiß da jemand mehr und könnte aushelfen?
Normalerweise wird dazu ein Gutachter vom Gericht bestellt, der den Beschuldigten auch vor der Hauptverhandlung bereits exploriert. Der Beschulidgte muss nicht mit ihm reden. Er erstellt dann auf Basis dieser Gespräche (wenn der Beschuldigte denn mit ihm geredet hat) und der Aktenlage ein vorläufiges Gutachten. Das ist wichtig, weil es ggfls. eine Konsequenz hat, wenn sich bei einem Abgeklagten vorab abzeichnet, dass er unter eine psychischien Erkrankung leidet, die dazu führt, dass er schuldunfähig. In dem Prozess geht es dann nicht darum, eine Strafe festzulegen, sondern festzustellen, ob der Angeklagte vom Gericht in eine therapeutische Einrichtung eingewiesen wird.

Dieser Gutachter sitzt dann auch in jedem Verhandlungstermin und verfolgt das Verhalten und die Einlassungen des Angeklagten, außerdem die Zeugenaussagen und arbeitet neue Erkenntnisse daraus dann ggfls. in sein Gutachten ein. Das endgültigte Gutachten wird dann gegen Ende des Prozesses von ihm vorgestellt, meist am Verhandlungstermin direkt vor den Plädoyers.
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Ein Gutachten beurteilt unter anderem die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Muss diese bei Schuldunfähigkeit grundsätzlich gestört sein oder bezieht sich dies auch auf partielle oder temporäre Einschränkungen?
Nein, das bezieht sich immer nur auf den Tatzeitpunkt. Wenn jemand im oder kurz vor dem Prozess Anzeichen einer akuten psychischen Erkrankung zeigt, die zur Schuldunfähigkeit führt, aber offensichtlich ist, dass diese am Tattag noch nicht vorlag, dann gilt er für diese Tat als schuldfähig.
Andererseits kann auch jeman zum Tatzeitpunkt schuldunfähig oder eingeschränkt schuldfähig sein, im Prozess dann aber "voll normal" sein (z.B. weil er bei der Tat unter starkem Drogeneinfluss stand oder inzwischen erfolgreich therapiert wurde), dann gilt eben der Zustand zum Tatzeitpunkt.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

gestern um 23:05
[
Möglich wäre zum Beispiel, dass Frauen ihrem Partner oder Ex-Partner das nehmen wollen, was ihm am meisten bedeutet – sein Kind. Vielleicht aus Eifersucht auf die enge Bindung zwischen Vater und Kind. Und auch eine Trennung kann problematisch sein, wenn Frauen den Schmerz nicht ertragen. Nach dem Motto: Wenn ich dich nicht haben kann, sollst du auch nicht glücklich sein.
Quelle:
https://www.morgenpost.de/panorama/article410421566/guestrow-fabian-mord-tatmotiv-frauen-kriminalitaet-expertin.html
Die zitierten Bewertungen der forensischen Psychologin Dr. Gilda Giebel sind zwar pauschal gehalten, könnten aber meines Erachtens auf den Fall in Güstrow in bemerkenswerter Weise zutreffen.

Zumindest ließe sich damit das Motiv für den Mord an Fabian näher erschließen. Demnach ging es womöglich mehr darum, dem Vater des kleinen Jungen das Liebste zu rauben - aus Wut und Enttäuschung darüber, dass man selber nach eigenem Empfinden gedemütigt und im Stich gelassen wurde.


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