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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

15.166 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 16:00
Zitat von MeinNameMeinName schrieb:Wird die Anklageschrift komplett und mit allem veröffentlicht?
Nein, nicht so, dass man von überall her darauf zugreifen und es nachlesen kann.
Aber sie wird insofern veröffentlicht, dass sie am ersten Prozesstag vollständig verlesen wird. Und da Gerichtsprozesse öffentlich sind, ist somit auch die Anklageschrift veröffentlicht.

Aber für uns bleibt eben nur das, was darüber in öffentlichen Medien von der Presse berichtet wird. Leider sind das oft nur ein paar zusammenfassende Sätze, obwohl die Anklageschrift ja 63 Seiten umfassen soll.
Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben: 63 Seiten Vorwürfe gegen Fabians mutmaßliche Mörderin
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/anklage-erhoben-63-seiten-vorwuerfe-gegen-fabians-mutmassliche-moerderin-69ae969710f264d559778f67


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 16:26
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich habe mir inzwischen einmal die erste Folge des Podcasts angehört. Mein Eindruck: Es wird sachlich und seriös berichtet - von einer offenkundigen Unsauberkeit mal abgesehen (Fabian soll demnach am Tattag „mit Erlaubnis seiner Mutter“ das Haus verlassen haben, sei dann aber „nicht zum verabredeten Zeitpunkt“ zurückgekommen).
Hab's zwischenzeitlich auch angehört und denke auch dass das - sofern es so durchgezogen wird wie angekündigt - eine gute, seriöse Quelle sein könnte. Mit der "Erlaubnis" ist ihnen wohl ein Fehler unterlaufen (bin da fast schon zusammengezuckt als ich das gehört habe), wenn schon das nicht stimmen würde wär's natürlich krass.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber für uns bleibt eben nur das, was darüber in öffentlichen Medien von der Presse berichtet wird. Leider sind das oft nur ein paar zusammenfassende Sätze, obwohl die Anklageschrift ja 63 Seiten umfassen soll.
Mir kommen 63 Seiten auch extrem viel vor - ich muß aber gestehen dass ich mir sowas noch nie angeschaut habe, vielleicht bestehen etliche Seiten einer solchen Anklageschrift auch nur aus Aufzählungen wie z.B. der Zeugen?
Das, was tatsächlich strafbar ist (Kindesentführung, Tötung, Leichenschändung) dürfte davon doch nur einen Bruchteil ausmachen, oder?


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 17:13
Zitat von wobelwobel schrieb:Hab's zwischenzeitlich auch angehört und denke auch dass das - sofern es so durchgezogen wird wie angekündigt - eine gute, seriöse Quelle sein könnte. Mit der "Erlaubnis" ist ihnen wohl ein Fehler unterlaufen (bin da fast schon zusammengezuckt als ich das gehört habe), wenn schon das nicht stimmen würde wär's natürlich krass.
Ich gehe auch davon aus, dass das ein Fehler sein muss, in meinen Augen sogar ein ziemlich krasser.
Wenn es stimmen würde, wäre die Polizei doch viel eher auf die Spur von Gina H gekommen. Sie wäre dann ja die erste Anlaufstelle gewesen und hätte sich dazu äußern müssen, was sie mit Fabian unternommen hat und warum er nicht zu Hause ist.
Zitat von wobelwobel schrieb:Mir kommen 63 Seiten auch extrem viel vor - ich muß aber gestehen dass ich mir sowas noch nie angeschaut habe, vielleicht bestehen etliche Seiten einer solchen Anklageschrift auch nur aus Aufzählungen wie z.B. der Zeugen?
Das, was tatsächlich strafbar ist (Kindesentführung, Tötung, Leichenschändung) dürfte davon doch nur einen Bruchteil ausmachen, oder?
Darin steht der Tatablauf beschrieben, wie ihn die StA annimmt. Der ist ja Grundlage für die Anklage, denn es muss ja einen Straftat benannt werden, deren sich der Angeklagte aus Sicht der StA schuldig gemacht hat. Das angenomme Geschehen muss so genau dargelegt werden, dass man daraus juristisch die vorgeworfene Straftat ableiten kann. Dazu muss z.B. das Motiv benannt werden und/oder das heimtückische Verhalten bei der Tat, damit erkennbar ist, dass es Mord und kein Totschlag war.
Es muss auch dargelegt werden, an welchen wesentlichen Ermittlungsergebnissen das jeweils festgemacht wird. Es reicht also nicht, einfach nur die Namen der möglichen Zeugen zu benennen sondern auch kurz darzulegen, was sie wann und wo gesehen haben und was die Ermittler daraus ableiten. Und es reicht auch nicht, zu schreiben, dass sie nach der Tat Brandbeschleuniger kaufte und die Leiche anzündete, sondern es muss genauer beschrieben werden, wie das ablief.


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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden

um 21:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mein Eindruck: Es wird sachlich und seriös berichtet - von einer offenkundigen Unsauberkeit mal abgesehen (Fabian soll demnach am Tattag „mit Erlaubnis seiner Mutter“ das Haus verlassen haben, sei dann aber „nicht zum verabredeten Zeitpunkt“ zurückgekommen).
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich gehe auch davon aus, dass das ein Fehler sein muss, in meinen Augen sogar ein ziemlich krasser.
Wenn es stimmen würde, wäre die Polizei doch viel eher auf die Spur von Gina H gekommen. Sie wäre dann ja die erste Anlaufstelle gewesen und hätte sich dazu äußern müssen, was sie mit Fabian unternommen hat und warum er nicht zu Hause ist.
Na ja, laut dem NDR-Podcast soll Fabian die Erlaubnis der Mutter gehabt haben, das Haus zu verlassen. Er sei nur nicht zum vereinbarten Termin zurückgekehrt.

Das müsste ja nicht zwingend zu Gina H. geführt haben. Fabian könnte ja zum Beispiel die Wohnung verlassen haben, um sich etwas zu kaufen.

Die Aussage mit der angeblichen Erlaubnis steht allerdings im krassen Gegensatz zu der Erklärung der Mutter, dass Fabian an dem Tag keinesfalls das Haus verlassen sollte. Oder ist diese Behauptung von Dorina L. inzwischen korrigiert worden? Habe ich da etwas übersehen?

Auffällig bleibt auf jeden Fall, dass Fabian aus dem Haus ging, ohne sein Handy, seine Jacke oder sonst etwas mitzunehmen.

Bei der Gelegenheit: Hat man bei dem Jungen eigentlich einen Haustürschlüssel gefunden? Es wäre ja sehr vielsagend, wenn er den auch nicht eingesteckt hätte. Hat vielleicht jemand anders (Gina H.?) beim Abholen des Kindes die Haustür hinter sich zugezogen?


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