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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

18.342 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.04.2026 um 16:00
Zitat von MeinNameMeinName schrieb:Wird die Anklageschrift komplett und mit allem veröffentlicht?
Nein, nicht so, dass man von überall her darauf zugreifen und es nachlesen kann.
Aber sie wird insofern veröffentlicht, dass sie am ersten Prozesstag vollständig verlesen wird. Und da Gerichtsprozesse öffentlich sind, ist somit auch die Anklageschrift veröffentlicht.

Aber für uns bleibt eben nur das, was darüber in öffentlichen Medien von der Presse berichtet wird. Leider sind das oft nur ein paar zusammenfassende Sätze, obwohl die Anklageschrift ja 63 Seiten umfassen soll.
Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben: 63 Seiten Vorwürfe gegen Fabians mutmaßliche Mörderin
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/anklage-erhoben-63-seiten-vorwuerfe-gegen-fabians-mutmassliche-moerderin-69ae969710f264d559778f67


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.04.2026 um 16:26
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich habe mir inzwischen einmal die erste Folge des Podcasts angehört. Mein Eindruck: Es wird sachlich und seriös berichtet - von einer offenkundigen Unsauberkeit mal abgesehen (Fabian soll demnach am Tattag „mit Erlaubnis seiner Mutter“ das Haus verlassen haben, sei dann aber „nicht zum verabredeten Zeitpunkt“ zurückgekommen).
Hab's zwischenzeitlich auch angehört und denke auch dass das - sofern es so durchgezogen wird wie angekündigt - eine gute, seriöse Quelle sein könnte. Mit der "Erlaubnis" ist ihnen wohl ein Fehler unterlaufen (bin da fast schon zusammengezuckt als ich das gehört habe), wenn schon das nicht stimmen würde wär's natürlich krass.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber für uns bleibt eben nur das, was darüber in öffentlichen Medien von der Presse berichtet wird. Leider sind das oft nur ein paar zusammenfassende Sätze, obwohl die Anklageschrift ja 63 Seiten umfassen soll.
Mir kommen 63 Seiten auch extrem viel vor - ich muß aber gestehen dass ich mir sowas noch nie angeschaut habe, vielleicht bestehen etliche Seiten einer solchen Anklageschrift auch nur aus Aufzählungen wie z.B. der Zeugen?
Das, was tatsächlich strafbar ist (Kindesentführung, Tötung, Leichenschändung) dürfte davon doch nur einen Bruchteil ausmachen, oder?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.04.2026 um 17:13
Zitat von wobelwobel schrieb:Hab's zwischenzeitlich auch angehört und denke auch dass das - sofern es so durchgezogen wird wie angekündigt - eine gute, seriöse Quelle sein könnte. Mit der "Erlaubnis" ist ihnen wohl ein Fehler unterlaufen (bin da fast schon zusammengezuckt als ich das gehört habe), wenn schon das nicht stimmen würde wär's natürlich krass.
Ich gehe auch davon aus, dass das ein Fehler sein muss, in meinen Augen sogar ein ziemlich krasser.
Wenn es stimmen würde, wäre die Polizei doch viel eher auf die Spur von Gina H gekommen. Sie wäre dann ja die erste Anlaufstelle gewesen und hätte sich dazu äußern müssen, was sie mit Fabian unternommen hat und warum er nicht zu Hause ist.
Zitat von wobelwobel schrieb:Mir kommen 63 Seiten auch extrem viel vor - ich muß aber gestehen dass ich mir sowas noch nie angeschaut habe, vielleicht bestehen etliche Seiten einer solchen Anklageschrift auch nur aus Aufzählungen wie z.B. der Zeugen?
Das, was tatsächlich strafbar ist (Kindesentführung, Tötung, Leichenschändung) dürfte davon doch nur einen Bruchteil ausmachen, oder?
Darin steht der Tatablauf beschrieben, wie ihn die StA annimmt. Der ist ja Grundlage für die Anklage, denn es muss ja einen Straftat benannt werden, deren sich der Angeklagte aus Sicht der StA schuldig gemacht hat. Das angenomme Geschehen muss so genau dargelegt werden, dass man daraus juristisch die vorgeworfene Straftat ableiten kann. Dazu muss z.B. das Motiv benannt werden und/oder das heimtückische Verhalten bei der Tat, damit erkennbar ist, dass es Mord und kein Totschlag war.
Es muss auch dargelegt werden, an welchen wesentlichen Ermittlungsergebnissen das jeweils festgemacht wird. Es reicht also nicht, einfach nur die Namen der möglichen Zeugen zu benennen sondern auch kurz darzulegen, was sie wann und wo gesehen haben und was die Ermittler daraus ableiten. Und es reicht auch nicht, zu schreiben, dass sie nach der Tat Brandbeschleuniger kaufte und die Leiche anzündete, sondern es muss genauer beschrieben werden, wie das ablief.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.04.2026 um 21:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mein Eindruck: Es wird sachlich und seriös berichtet - von einer offenkundigen Unsauberkeit mal abgesehen (Fabian soll demnach am Tattag „mit Erlaubnis seiner Mutter“ das Haus verlassen haben, sei dann aber „nicht zum verabredeten Zeitpunkt“ zurückgekommen).
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich gehe auch davon aus, dass das ein Fehler sein muss, in meinen Augen sogar ein ziemlich krasser.
Wenn es stimmen würde, wäre die Polizei doch viel eher auf die Spur von Gina H gekommen. Sie wäre dann ja die erste Anlaufstelle gewesen und hätte sich dazu äußern müssen, was sie mit Fabian unternommen hat und warum er nicht zu Hause ist.
Na ja, laut dem NDR-Podcast soll Fabian die Erlaubnis der Mutter gehabt haben, das Haus zu verlassen. Er sei nur nicht zum vereinbarten Termin zurückgekehrt.

Das müsste ja nicht zwingend zu Gina H. geführt haben. Fabian könnte ja zum Beispiel die Wohnung verlassen haben, um sich etwas zu kaufen.

Die Aussage mit der angeblichen Erlaubnis steht allerdings im krassen Gegensatz zu der Erklärung der Mutter, dass Fabian an dem Tag keinesfalls das Haus verlassen sollte. Oder ist diese Behauptung von Dorina L. inzwischen korrigiert worden? Habe ich da etwas übersehen?

Auffällig bleibt auf jeden Fall, dass Fabian aus dem Haus ging, ohne sein Handy, seine Jacke oder sonst etwas mitzunehmen.

Bei der Gelegenheit: Hat man bei dem Jungen eigentlich einen Haustürschlüssel gefunden? Es wäre ja sehr vielsagend, wenn er den auch nicht eingesteckt hätte. Hat vielleicht jemand anders (Gina H.?) beim Abholen des Kindes die Haustür hinter sich zugezogen?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.04.2026 um 23:07
Hier ein Artikel über den anstehenden Prozess aus dem Nordkurier. Er fast, wie viele andere Artikel, die Vorgeschichte zusammen.
Neu war für mich die Info, dass unter den Zeugen auch ein Brandsachverständiger ist:
Insgesamt sind etwa 60 Zeugen geladen, dazu kommen mehrere Experten, darunter Rechtsmediziner und ein Brandsachverständiger. Am ersten Verhandlungstag sind nach Informationen des Nordkurier noch keine Zeugen geladen. Die Kammer will zunächst die Anklage hören und wird die Angeklagte und ihren Verteidiger fragen, ob sie sich zu den Vorwürfen äußern wollen.
Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/prozessbeginn-im-mordfall-fabian-wann-das-urteil-fallen-koennte-4529207


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

26.04.2026 um 23:37
"Verlesen" wird die Anklageschrift wohl nicht in dem Sinn, dass sie mündlich vorgetragen wird. Der Richter protokolliert förmlich eine "Verlesung" eines Schriftstücks ohne Wiedergabe des wortwörtlichen Inhalts. Damit wird es Teil des Akts.
So kenne ich es zumindest, es sei denn, eine Partei besteht auf den Vortrag.


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27.04.2026 um 04:23
@klara.verstand
Die Anklage (jedenfalls abstrakter und konkreter Anklagesatz, nicht die Aufzählung der Beweismittel oder das Ergebnis der Ermittlungen) werden zwingend tatsächlich verlesen. Öffentlichkeit und Mündlichkeitsgrundsatz verlangen es im deutschen Strafprozessrecht so.

Weiß nicht, ob deine Erfahrungen aus einer anderen Rechtsordnung oder aus einem anderen Rechtsgebiet herrühren.

D.H. man wird erfahren, welche Straftat-Bestände sie durch welche ihr vorgeworfenen Handlungen verwirklicht haben soll.


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27.04.2026 um 07:33
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Na ja, laut dem NDR-Podcast soll Fabian die Erlaubnis der Mutter gehabt haben, das Haus zu verlassen. Er sei nur nicht zum vereinbarten Termin zurückgekehrt.
Der NDR kennt die Indizien und Zeugenaussagen zur Zeit genauso wenig wie wir. Die Autoren des Podcasts können aktuell nur das wiederholen, was bisher entweder in offiziellen Pressemitteilungen stand, auf eigenen Recherchen beruhte oder aus anderen Medienberichten zitiert werden kann.

Dass bei der Werbung für den Podcast vor Prozessbeginn auch mal etwas hochgeholt geworden sein konnte, was zum Zeitpunkt des Erscheinens vielleicht nur ein bewusst oder unbewusst „zusammengeschnittener“ Artikel auf Basis eines längeren Interviews gewesen sein könnte, wissen wir nicht. Relevant ist das. was Dorina L. im Rahmen der Vermisstenmeldung und bei späteren Vernehmungen zu Protokoll gegeben hat und das wird erst im Prozess an die Öffentlichkeit gelangen können.

Je heftiger die Diskussionen im Internet, desto mehr Clicks sind zu erwarten…
Je größer eine vermeintliche Sensation, desto mehr Clicks sind zu erwarten…

Denn am Leid der Betroffenen auf beiden Seiten lässt sich (viel) Geld verdienen, das beiden Parteien nicht zu Gute kommen wird. Für die bleibt - egal wie es ausgeht - nur ein Scherbenhaufen übrig, denn nichts wird Fabian wieder zurück zu seiner Mutter bringen können.


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27.04.2026 um 07:49
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Neu war für mich die Info, dass unter den Zeugen auch ein Brandsachverständiger ist:
Das war zu erwarten.


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27.04.2026 um 08:57
Zitat von JaschaJascha schrieb:Der NDR kennt die Indizien und Zeugenaussagen zur Zeit genauso wenig wie wir. Die Autoren des Podcasts können aktuell nur das wiederholen, was bisher entweder in offiziellen Pressemitteilungen stand, auf eigenen Recherchen beruhte oder aus anderen Medienberichten zitiert werden kann.
In den ersten Tagen nach Fabians Verschwinden wurde das in verschiedenen Medien berichtet, war aber von Anfang an von Seiten der Mutter nie so kommuniziert worden.

Überrascht mich, dass das dann in dem Podcast Niederschlag findet, da das eigentlich noch in den ersten 10 Tagen nach Fabians Verschwinden schon korrigiert wurde.


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27.04.2026 um 11:02
@abgelenkt: Ja, ich wollte nur darauf hinweisen, dass man nicht erwarten kann, dass die 63 Seiten "vorgelesen" werden. Weil oben dezidiert vom Umfang der Anklageschrift geschrieben wurde, den die Medien dann nur rudimentär wiedergäben .
Man erfährt also nicht eingangs, was in dem Schriftstück im Detail ausgeführt wird.
Natürlich wird der Strafvorwurf ausführlich dargetan. Auch der vermutete Ablauf.
Aber zum Beispiel welcher Zeuge und welches Beweismittel wofür beantragt ist, Auszüge aus Einvernahmen, also all das, was da in diesen 63 Seiten drinnen steht, und sicher auch sehr interessant ist, werden wir nicht zu Beginn hören. Das widerspräche ja auch dem Grundsatz der Unmittelbarkeit bei der Beweisaufnahme.

Ich dachte, das Wort "verlesen" könnte einen falschen Eindruck vermitteln. Es ist kein "Vorlesen" der 63 Seiten.


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27.04.2026 um 11:12
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Neu war für mich die Info, dass unter den Zeugen auch ein Brandsachverständiger ist:
Zitat von JaschaJascha schrieb:Das war zu erwarten.
Dass ein Brandexperte hinzugezogen wird, der den Grad der Verbrennung sowie das Ausmaß einer etwaigen Spurenvernichtung erläutern soll, finde ich gut und vernünftig.

Ich kann mich an einen anderen Prozess erinnern, in dem gerätselt wurde, wieviel Blut das Opfer (die Leiche wurde nie gefunden) wohl verloren haben könnte. Blutreste entdeckte man auf der Terrasse, im Garten (teils versickert) und in einem Auto.

Trotz der unklaren Lage verzichtete das Gericht damals darauf, einen Experten zur Abschätzung des Blutverlusts hinzuzuziehen - mit der Folge, dass die Frage bis zum Schluss umstritten blieb.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 11:32
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dass ein Brandexperte hinzugezogen wird, der den Grad der Verbrennung sowie das Ausmaß einer etwaigen Spurenvernichtung erläutern soll, finde ich gut und vernünftig.
Und ich denke, er wird auch etwas zur Art des benutzten Brandbeschleunigers sagen, sowie etwas dazu, wie lange das Feuer in etwa gebrannt haben kann und wie große es war. Ein Beweismittel wird ja sicher auch das Bild mit dem Feuer sein, das bei Aktenzeichen XY gezeigt wurde und die Reiterin, die es aufgenommen hat wird mit Sicherheit als Zeugin aussagen.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Man erfährt also nicht eingangs, was in dem Schriftstück im Detail ausgeführt wird.
Doch, das Schriftstück wird verlesen, von Anfang bis Ende.
Für Gerichtsprozesse in Deutschland gilt das das Öffentlichkeitsprinzip und das Mündlichkeitsprinzip, so wie @abgelenkt schon geschrieben hat.
Die Öffentlichkeit - also Presse und Zuschauer - sollen die Möglichkeit haben, dem Prozess zu folgen und sind damit eine wichtige, das Justizsystem kontrollierende Instanz. Wie sollen sie denn einen Prozess verfolgen und die Arbeit der StA und der Kammer bewerten können, wenn sie nicht im Detail erfahren, was der/dem Angeklagten genau vorgeworfen wird und warum?!
Es werden in der Anklageschrift nicht alle Zeugen und das, was sie ausgesagt haben, benannt. Aber die StA muss darin darlegen, sie sie auf den Trichter gekommen ist, dass der/die Angeklagte das getan hat, was sie ihm vorwirft und dass er es auf die Art und Weise getan hat, wie sie es ihm vorwirft. Dazu gehört es auch, zentrale Zeugen und Beweismittel zu benennen.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Aber zum Beispiel welcher Zeuge und welches Beweismittel wofür beantragt ist, Auszüge aus Einvernahmen, also all das, was da in diesen 63 Seiten drinnen steht, und sicher auch sehr interessant ist, werden wir nicht zu Beginn hören.
Wir werden es nicht hören, denn es wird nicht schriftlich veröffentlicht und Tonaufnahmen sind nicht erlaubt. Wir werden es also nur auds zweiter Hand erfahren, entweder von Journalisten oder einem Almy-Mitschreiber, der sich als Zuschauer in den Gerichtssaal setzt. Und natürlich wird das immer nur eine Zusammenfassung sein. Bei den Journlisten fällt die in der Regel relativ kurz aus, denn natürlich kann man in einem halbseitigen Artikel über den Prozessbeginn nur die wesentlichen Punkte wiedergeben.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 11:43
Der Nordkurier berichtet am Tag vor dem Prozessbeginn über den Gerichtssaal, in dem die Verhandlung stattfindet. Demnach wurde der Saal 2.002, der gößte Saal im Landgericht, extra noch einmal mit mehr Stuhlreihen ausgestattet, um mehr Plätze für interessierte Zuschauer zur Verfügung zu stellen.
. 50 Presseplätze und 106 Stühle für die Öffentlichkeit seien vorgesehen.
Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/rostock/prozess-im-mordfall-fabian-gerichtssaal-fuer-fast-100-000-euro-extra-aufgeruestet-4528699

Außerdem wurde an der technischen Aussattung des Saals gearbeitet. In MV wird gerade auf elektronischen Aktenverkehr in der Justiz umgestellt und der Prozess ist einer der ersten, der mit dieser elektronischen Akte geführt werden wird. Deshalb musste die IT-Infrastruktur in dem Saal entsprechend ausgerüstet werden.

Außerdem gibt es neue Technik, damit die vielen Zuschauer die gezeigten Bilder auch gut sehen können:
„Es wurden zwei neue Laser-Beamer installiert, damit man etwas sehen kann, wenn zum Beispiel Bilder vorgezeigt werden. Es wurden zwei Bildschirme angeschafft, damit die Öffentlichkeit auch informiert ist, was in Augenschein genommen wird und das nicht nur vorne auf der Richterbank zu sehen ist.“
Quelle: s.o.

Die Umbauten haben insgesamt fast 100.000 € gekostet:
Insgesamt seien gut 99.600 Euro investiert worden.
Quelle: s.o.

Von den 17 geplanten Porzesstagen sollen 15 im großen Saal stattfinden, also nur 2 in dem kleineren, in dem deutlich weniger Journalisten und Zuschauer Platz haben.

Der Bericht ist sehr interessant, es gibt auch einige Fotos des Gerichtssaals.


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27.04.2026 um 11:58
Zitat von wobelwobel schrieb:Mir kommen 63 Seiten auch extrem viel vor - ich muß aber gestehen dass ich mir sowas noch nie angeschaut habe, vielleicht bestehen etliche Seiten einer solchen Anklageschrift auch nur aus Aufzählungen wie z.B. der Zeugen?
Das, was tatsächlich strafbar ist (Kindesentführung, Tötung, Leichenschändung) dürfte davon doch nur einen Bruchteil ausmachen, oder?
Würde ich eher als "normale" Länge einer Anklage für eine Kapitalstraftat einordnen. In der Tat werden auch Zeugen und weitere Beweismittel aufgelistet, was alleine relativ viel Platz einnimmt, auch relevante Örtlichkeiten werden meist etwas genauer beschrieben. Und zudem wird man ja durchaus auch sehr detailreich die für das Motiv und damit auch das Mordmerkmal niedrige Beweggründe relevante Vorgeschichte mit Beziehung zu Fabians Vater etc aufführen und den von den EB angenommenen Tatablauf recht minutiös nachzeichnen. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder der organisierten Kriminalität mit mehren Beteiligten sind Anklageschriften oft auch mehrere Hundert Seiten lang.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 12:24
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Doch, das Schriftstück wird verlesen, von Anfang bis Ende.
Für Gerichtsprozesse in Deutschland gilt das das Öffentlichkeitsprinzip und das Mündlichkeitsprinzip, so wie @abgelenkt schon geschrieben hat.
Die Öffentlichkeit - also Presse und Zuschauer - sollen die Möglichkeit haben, dem Prozess zu folgen und sind damit eine wichtige, das Justizsystem kontrollierende Instanz. Wie sollen sie denn einen Prozess verfolgen und die Arbeit der StA und der Kammer bewerten können, wenn sie nicht im Detail erfahren, was der/dem Angeklagten genau vorgeworfen wird und warum?!
Es werden in der Anklageschrift nicht alle Zeugen und das, was sie ausgesagt haben, benannt. Aber die StA muss darin darlegen, sie sie auf den Trichter gekommen ist, dass der/die Angeklagte das getan hat, was sie ihm vorwirft und dass er es auf die Art und Weise getan hat, wie sie es ihm vorwirft. Dazu gehört es auch, zentrale Zeugen und Beweismittel zu benennen.
Ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbeischreiben. Aber du meinst und hast es mE so formuliert, dass das Schriftstück vorgelesen/vorgetragen wird.
So hast du ja geschrieben, dass diese 63 Seiten dadurch "öffentlich" werden und man sinngemäß mitschreiben könnte, wenn man nur nicht an den Umständen scheiterte. Meinst du denn, der Richter liest das vor? Bzw weißt du, wie diese Schriftstücke aufgebaut sind?

Es gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz - der vorgeworfene Sachverhalt und die Straftat werden dargetan, aber es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, "ihren" in der Anklageschrift (oft im Indikativ formuliert) behaupteten Sachverhalt im Verfahren zu belegen (Unmittelbarkeit, Mündlichkeit). Natürlich kann die Staatsanwaltschaft im Eröffnungsplädoyer ihre Anklageschrift wortwörtlich vorlesen, aber das wird sie üblicherweise nicht tun.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 12:41
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:So hast du ja geschrieben, dass diese 63 Seiten dadurch "öffentlich" werden und man sinngemäß mitschreiben könnte, wenn man nur nicht an den Umständen scheiterte. Meinst du denn, der Richter liest das vor?
Nein, das liest der/die StA vor.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Natürlich kann die Staatsanwaltschaft im Eröffnungsplädoyer ihre Anklageschrift wortwörtlich vorlesen, aber das wird sie üblicherweise nicht tun.
Doch das tut sie und das ist in der StPO so vorgeschrieben:

§ 243 (3) StPO - Gang der Hauptverhandlung
(3) Darauf verliest der Staatsanwalt den Anklagesatz. Dabei legt er in den Fällen des § 207 Abs. 3 die neue Anklageschrift zugrunde. In den Fällen des § 207 Abs. 2 Nr. 3 trägt der Staatsanwalt den Anklagesatz mit der dem Eröffnungsbeschluß zugrunde liegenden rechtlichen Würdigung vor; außerdem kann er seine abweichende Rechtsauffassung äußern. In den Fällen des § 207 Abs. 2 Nr. 4 berücksichtigt er die Änderungen, die das Gericht bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung beschlossen hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__243.html
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Bzw weißt du, wie diese Schriftstücke aufgebaut sind?
Auch das ist vorgeschrieben:
§ 200 Inhalt der Anklageschrift

(1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben. Bei der Benennung von Zeugen ist nicht deren vollständige Anschrift, sondern nur deren Wohn- oder Aufenthaltsort anzugeben. In den Fällen des § 68 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 genügt die Angabe des Namens des Zeugen. Wird ein Zeuge benannt, dessen Identität ganz oder teilweise nicht offenbart werden soll, so ist dies anzugeben; für die Geheimhaltung des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen gilt dies entsprechend.

(2) In der Anklageschrift wird auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. Davon kann abgesehen werden, wenn Anklage beim Strafrichter erhoben wird.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__200.html


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 12:53
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Doch das tut sie und das ist in der StPO so vorgeschrieben:

§ 243 (3) StPO - Gang der Hauptverhandlung
Anklagesatz ist nicht Anklageschrift. Er gibt das Delikt wieder, weswegen der Angeklagte verurteilt werden soll (XY hat am ## jenes ## gemacht und dadurch ## Delikt verwirklicht."


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 13:00
Gut das morgen um 9:30 Uhr die Verhandlung beginnt.

Dann haben sich endlich die Fragen über den Umfang und Inhalt der Verlesung erledigt.

Dauert doch nicht mehr lange..


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 13:05
Frage:
Kennt jemand die konkreten geplanten Sitzungstermine ?
Die Homepage des LG Rostock ist ein einziges Drama. Nichts zu finden.
Vorbildlich in Deutschland ist das LG Heilbronn.
Dort finde ich: Datum, Zeit, Aktenzeichen UND eine kleine Fallzusammenfassung. Kann also eine Verknüpfung zwischen Aktenzeichen und Fall betreiben.
Danke, falls jemand hier konkret etwas veröffentlicht.


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