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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

18.337 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 13:09
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb:Die Homepage des LG Rostock ist ein einziges Drama. Nichts zu finden
Stimmt, die Homepage lebt nur in der Vergangenheit.
Das heizt die Diskussion hier noch mehr an.

Für März etc. ist alles einsehbar.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 15:10
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb:Kennt jemand die konkreten geplanten Sitzungstermine ?
Die Homepage des LG Rostock ist ein einziges Drama. Nichts zu finden.
Vorbildlich in Deutschland ist das LG Heilbronn.
Einfach beim LG anrufen und erfragen. Die haben im Moment zwar wahrscheinlich jede Menge solcher Anfragen:
Neben den Pressevertretern, die sich akkreditieren mussten, gebe es auch Anfragen von Menschen, die als Öffentlichkeit dem Prozess beiwohnen wollen. Die fragen teilweise, ob Sitzplätze reserviert werden können. Es gebe ein „deutschlandweites Interesse“ daran, so die Sprecherin.
Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/rostock/prozess-im-mordfall-fabian-gerichtssaal-fuer-fast-100-000-euro-extra-aufgeruestet-4528699

Aber da müssen sie halt durch, wenn sie es nicht schaffen, die Homepage zu pflegen.

Ansonsten werden in manchen LG auch am Anschlag vor dem Gerichtssaal alle Termine ausgehangen. Das ist aber unterschiedlich.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Anklagesatz ist nicht Anklageschrift. Er gibt das Delikt wieder, weswegen der Angeklagte verurteilt werden soll (XY hat am ## jenes ## gemacht und dadurch ## Delikt verwirklicht."
Kann es sein, dass Du noch nie in einer deutschen Gerichtsverhandlung warst? Alle Prozessbeteiligten (Richter, StA, Verteidiger, Nebenklage) haben einen riesigen Aktenberg und könnten theoretisch alles selber nachlesen. Es gilt aber das Mündlichkeitsprinzip, d.h. nur das was im Gerichtssaal besprochen wurde, darf auch in die Schlussplädoyers und die Urteilsfindung eingebracht werden. Eine ganz große Ausnahme ist das Selbstleseverfahren, über das das Gericht größer Schriftstücke einführen kann, aber das ist wirklich eine Ausnahme. Es werden deshalb auch jede Menge Urkunden verlesen, z.B. ärztliche Atteste, die belegen, dass ein Zeuge aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen kann oder Briefe, die er Angeklagte aus der U-Haft heraus geschrieben hat und die beschlagnamt wurden, weil sie verfahrensrelevante Infos enthielten.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 16:21
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Kann es sein, dass Du noch nie in einer deutschen Gerichtsverhandlung warst? Alle Prozessbeteiligten (Richter, StA, Verteidiger, Nebenklage) haben einen riesigen Aktenberg und könnten theoretisch alles selber nachlesen. Es gilt aber das Mündlichkeitsprinzip, d.h. nur das was im Gerichtssaal besprochen wurde, darf auch in die Schlussplädoyers und die Urteilsfindung eingebracht werden. Eine ganz große Ausnahme ist das Selbstleseverfahren, über das das Gericht größer Schriftstücke einführen kann, aber das ist wirklich eine Ausnahme. Es werden deshalb auch jede Menge Urkunden verlesen, z.B. ärztliche Atteste, die belegen, dass ein Zeuge aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen kann oder Briefe, die er Angeklagte aus der U-Haft heraus geschrieben hat und die beschlagnamt wurden, weil sie verfahrensrelevante Infos enthielten.
Das ist korrekt.

Nicht korrekt oder jedenfalls sehr missverständlich war deine Antwort auf die sehr konkrete Frage, ob die Anklageschrift öffentlich zugänglich ist. In ihren 63 Seiten.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber sie wird insofern veröffentlicht, dass sie am ersten Prozesstag vollständig verlesen wird. Und da Gerichtsprozesse öffentlich sind, ist somit auch die Anklageschrift veröffentlicht.

Aber für uns bleibt eben nur das, was darüber in öffentlichen Medien von der Presse berichtet wird. Leider sind das oft nur ein paar zusammenfassende Sätze, obwohl die Anklageschrift ja 63 Seiten umfassen soll.
Deine Antwort habe ich so verstanden, dass diese 63 Seiten Anklageschrift vorgetragen und protokolliert werden.

Ja, das Mündlichkeitsprinzip besagt, dass alles mündlich vorgetragen werden muss.
Wer etwas Tatreleventes behauptet, muss das im Prozess mündlich machen und dafür Zeugen oder Urkunden als Beweismittel vorlegen.
Diese Urkunden (Arztbrief, Liegenschaftsvertrag, Kontoauskunft, was auch immer) werden auch nicht wörtlich wiedergegeben und (für das Publikum) derart protokolliert, so wie du es jetzt wiederholt darstellst. Sie werden in der Verhandlung dem Akt beigezogen, aber eben nicht in dem Sinne, wie du es hier nahelegst. Aber du kannst ja gerne morgen berichten.

Und was der Unterschied zwischen Anklagesatz und Anklageschrift ist, ist dir ja offenbar so klar, dass du keine Antwort gibst.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 16:26
@klara.verstand
Die Antwort war doch klar verständlich.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 16:28
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Antwort war doch klar verständlich.
Okay, wie verstehst du sie?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 18:28
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Deine Antwort habe ich so verstanden, dass diese 63 Seiten Anklageschrift vorgetragen und protokolliert werden.
Nein, das habe ich nicht geschrieben und auch nicht gemeint. Die Ankageschrift wird nur von der StA vorgetragen und damit ist sie in den Prozess eingebracht. Protokolliert wird da nichts.

Inhaltlich wird Deutschland in Strafprozessen gar nichts protokolliert. Wenn der Angeklagte etwas aussagt, kommt ins Protokoll "Der Angeklagte ließ sich zur Sache ein." Was er gesagt hat, ist niergendwo nachzulesen. Genauso ist es mit der Anklageschrift. Und wenn Fotos gezeigt werden steht im Protokoll: "Es werden die Bilder Nr. x-y auf den Seiten X,Y, Z des Aktenbandes XY in Augenschein genommen." Alle Prozessbeteiligten haben die Bilder in ihren Akten, aber es zählen am Ende nur die Bilder, die im Gerichtssaal angeschaut wurden.
Es gilt eben das Mündlichkeitsprinzip.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Diese Urkunden (Arztbrief, Liegenschaftsvertrag, Kontoauskunft, was auch immer) werden auch nicht wörtlich wiedergegeben und (für das Publikum) derart protokolliert, so wie du es jetzt wiederholt darstellst. Sie werden in der Verhandlung dem Akt beigezogen, aber eben nicht in dem Sinne, wie du es hier nahelegst. Aber du kannst ja gerne morgen berichten.
Doch, sie werden wortwörtlich verlesen, aber nicht protokolliert. Es wird nicht gesagt: "Dem Gericht liegt ein Attest des Arztes XY vor, das aussagt, dass der Zeuge AB aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, im Gerichtssaal zu erscheinen und eine Aussage zu machen. " Sondern es wird der Wortlauf des Attestes verlesen.

Für das Publikum wird überhaupt nichts protokolliert. Man kann gerne selber handsachriftlich mitschreiben, aber es gibt kein inhaltliches Protokoll der Aussagen, weder für die allegmeine Öffentlichkeit noch für die Prozessbeteiligten.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 18:54
Der Stern hat einen Liveblog zum Prozess gestartet, der ohn Paywall einsehbar ist:

https://www.stern.de/panorama/verbrechen/fall-fabian-live--der-stern-liveblog-zum-prozess-gegen-gina-h--37340810.html

Offenbar ist geplant, dass dieser an den Prozesstagen ebenfalls zur Verfügung steht. Im Moment sind dort vor allem Links zu ausfühlichereren Artikeln zu finden, die dann allerdings wiederum kostenpflichtig sind.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 19:14
Zitat von GrillageGrillage schrieb:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und ich denke, er wird auch etwas zur Art des benutzten Brandbeschleunigers sagen, sowie etwas dazu, wie lange das Feuer in etwa gebrannt haben kann und wie große es war
Mehrere Medien berichten, dass es sich um Grillanzünder gehandelt haben soll, zb hier:

https://www.focus.de/panorama/aus-haus-gelockt-dann-erstochen-so-verlief-der-fabian-mord-prozess-startet-vot-dem-landgericht-rostock_4dbe4b8c-1a46-479d-a90f-0948f19fb437.html


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 20:01
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Stern hat einen Liveblog zum Prozess gestartet, der ohn Paywall einsehbar ist:

https://www.stern.de/panorama/verbrechen/fall-fabian-live--der-stern-liveblog-zum-prozess-gegen-gina-h--37340810.html

Offenbar ist geplant, dass dieser an den Prozesstagen ebenfalls zur Verfügung steht. Im Moment sind dort vor allem Links zu ausfühlichereren Artikeln zu finden, die dann allerdings wiederum kostenpflichtig sind.
Vielen Dank, @Grillage, für die Info.

Das wäre natürlich sehr hilfreich, wenn der „Stern“ per Liveblog über den Prozess in Rostock berichten würde.

Zusammen mit dem regelmäßigen Podcast des NDR ergäbe sich so schon einmal eine tragfähige Basis für eine Diskussion hier im Thread.

Allerdings: In einem anderen Verfahren (um die Entführung der Block-Kinder in Hamburg) habe ich beobachtet, dass der „Stern“ da auch mit einem Liveblog vertreten ist - aber nur gelegentlich. Dort beschränkt man sich offenkundig auf besonders interessant erscheinende Prozesstage.

Mal sehen, wie es hier wird. Aber man muss augenscheinlich nicht so schwarz sehen, wie ich das befürchtet habe. Scheinbar wird die Paywall der Medien ja doch nicht so massiv und undurchlässig…:).


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 21:14
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:von einer offenkundigen Unsauberkeit mal abgesehen (Fabian soll demnach am Tattag „mit Erlaubnis seiner Mutter“ das Haus verlassen haben, sei dann aber „nicht zum verabredeten Zeitpunkt“ zurückgekommen).
Am 11. Oktober 2025 stand im Presseportal Blaulicht, der Junge werde seit dem 10. Oktober 2025 um 18:30 vermisst. Wieso das denn, wenn er doch um 15:00 beim Nachhausekommen nicht da war? Von wem außer von der Mutter soll die Polizei denn zu diesem Zeitpunkt ihre Informationen gehabt haben als von der Mutter? Bei der Schule wird bestimmmt noch nicht nachgefragt worden sein, wenn die Vermisstenmeldung selbst erst gegen 20:00 Uhr erfolgt ist?
11.10.2025 – 04:35

Polizeipräsidium Rostock

POL-HRO: Öffentlichkeitsfahndung nach 8-Jährigem Jungen aus Güstrow
Güstrow (ots)


Seit dem 10.10.2025, 18:30 Uhr wird der 8-Jährige aus Güstrow
vermisst.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6135571


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 21:30
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nein, das habe ich nicht geschrieben und auch nicht gemeint. Die Ankageschrift wird nur von der StA vorgetragen und damit ist sie in den Prozess eingebracht. Protokolliert wird da nichts.

Inhaltlich wird Deutschland in Strafprozessen gar nichts protokolliert. Wenn der Angeklagte etwas aussagt, kommt ins Protokoll "Der Angeklagte ließ sich zur Sache ein." Was er gesagt hat, ist niergendwo nachzulesen. Genauso ist es mit der Anklageschrift. Und wenn Fotos gezeigt werden steht im Protokoll: "Es werden die Bilder Nr. x-y auf den Seiten X,Y, Z des Aktenbandes XY in Augenschein genommen." Alle Prozessbeteiligten haben die Bilder in ihren Akten, aber es zählen am Ende nur die Bilder, die im Gerichtssaal angeschaut wurden.
Es gilt eben das Mündlichkeitsprinzip.
Ich finde, so etwas grundsätzlich Falsches kann hier einfach nicht stehengelassen werden.

Protokolliert sollte der Prozess lückenlos sein, und dieses scheinbar harmlose Protokoll jeder Verhandlung ist die Basis für Rechtsmittel.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 21:50
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Protokolliert sollte der Prozess lückenlos sein, und dieses scheinbar harmlose Protokoll ieder Verhandlung ist die Basis für Rechtsmittel.
Liess doch bitte einmal genau, was ich geschrieben habe, bevor Du es als "grundsätzlich falsch" bezeichnest.
Natürlich wird auch im deutschen Strafprozessen ein lückenloses Protokoll geführt. Allerdings ist das kein inhaltliches Portokoll, d.h. es steht da z.B. nur, dass der Angeklagte sich zur Sache eingelassen hat, aber nicht, was er genau gesagt hat.
Es schreibt eben auch keiner mit, wenn die Anklage verlesen wird, sondern es wird nur protokolliert, dass die Anklageschrift verlesen wurde.

Über dem Landgericht gibt es keine weitere Tatsacheninstanz, weshalb als Rechtsmittel bei einem am am Landgericht durchgeführten Strafverfahren (und darüber reden wir ja hier) nur die Revision und keine Berufung zugelassen sind. Es wird vom BGH also nur auch Rechtfehler und nicht auf inhaltliche Fehler geprüft, weswegen auch kein inhaltlichers, sondern nur ein prozessuales Protokoll angefertigt wird, das dann zusammen mit dem schriftlichen Urteil die Basis für die Revision ist.

Im übrigen ist es ziemlich egal, was Du meinst, was und wie genau protokolliert werden sollte. Deutsche Strafgerichte arbeiten nach den Vorschriften der StPO und nicht nach dem, was Du gerne hättest, dass es getan werden soll.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Nicht korrekt oder jedenfalls sehr missverständlich war deine Antwort auf die sehr konkrete Frage, ob die Anklageschrift öffentlich zugänglich ist. In ihren 63 Seiten.
Nochmal, da Du es bisher ja offenbar überlesen hast:
Nein, die Anklageschrift ist nicht öffentlich zugänglich. Sie wird verlesen und gilt damit als öffentlich mitgeteilt. Aber man kann sie als Bürger niergendwo einsehen, weder vor, noch während noch nach dem Prozess. Man kann sich in den Gerichtssaal hocken und zuhören, nachlesen ist nicht vorgesehen.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Sie werden in der Verhandlung dem Akt beigezogen, aber eben nicht in dem Sinne, wie du es hier nahelegst. Aber du kannst ja gerne morgen berichten.
Wir haben hier keinen"Akt", dem was beigezogen werden kann, denn wir sind hier nicht im Ösiland. Um hier eine Urkunde in ein Gerichtsverfahren einbringen zu können muss diese Urkunde an einem der Verhandlungstage im Gerichtssaal verlesen werden. Einzige Ausnahme ist die Einführung im Selbstleseverfahren, das wird aber relativ selten gemacht:
§ 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren

(1) Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind.
(2) Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn die Richter und Schöffen vom Wortlaut der Urkunde Kenntnis genommen haben und die übrigen Beteiligten hierzu Gelegenheit hatten. Widerspricht der Staatsanwalt, der Angeklagte oder der Verteidiger unverzüglich der Anordnung des Vorsitzenden, nach Satz 1 zu verfahren, so entscheidet das Gericht. Die Anordnung des Vorsitzenden, die Feststellungen über die Kenntnisnahme und die Gelegenheit hierzu und der Widerspruch sind in das Protokoll aufzunehmen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__249.html


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 22:00
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Liess doch bitte einmal genau, was ich geschrieben habe, bevor Du es als "grundsätzlich falsch" bezeichnest.
Natürlich wird auch im deutschen Strafprozessen ein lückenloses Protokoll geführt. Allerdings ist das kein inhaltliches Portokoll, d.h. es steht da z.B. nur, dass der Angeklagte sich zur Sache eingelassen hat, aber nicht, was er genau gesagt hat.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Inhaltlich wird Deutschland in Strafprozessen gar nichts protokolliert. Wenn der Angeklagte etwas aussagt, kommt ins Protokoll "Der Angeklagte ließ sich zur Sache ein." Was er gesagt hat, ist niergendwo nachzulesen. Genauso ist es mit der Anklageschrift. Und wenn Fotos gezeigt werden steht im Protokoll: "Es werden die Bilder Nr. x-y auf den Seiten X,Y, Z des Aktenbandes XY in Augenschein genommen." Alle Prozessbeteiligten haben die Bilder in ihren Akten, aber es zählen am Ende nur die Bilder, die im Gerichtssaal angeschaut wurden.
Es gilt eben das Mündlichkeitsprinzip.

Eine große Diskrepanz. Wobei es ja vollkommen irrelevant ist. Aber du belehrst ja auch Leute falsch, weil du es nicht besser weißt, das wollte ich aufzeigen und nicht mehr … wen es interessiert.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

27.04.2026 um 22:02
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Bei der Gelegenheit: Hat man bei dem Jungen eigentlich einen Haustürschlüssel gefunden? Es wäre ja sehr vielsagend, wenn er den auch nicht eingesteckt hätte. Hat vielleicht jemand anders (Gina H.?) beim Abholen des Kindes die Haustür hinter sich zugezogen?
Ich gehe mal davon aus, dass man dann Spuren von Gina H. an Türe und/oder in der Wohnung selbst gefunden hätte…wenn man denn überhaupt nach Spuren gesucht hat. Die ominöse Fussmatte wurde ja erst nach Tagen abgeholt..

Kann natürlich sein und es wurde nicht veröffentlicht. Schauen wir….


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