Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
um 12:40Nach dem Verlesen der Anklageschrift sind aus meiner Sicht folgende erste Schlussfolgerungen erlaubt:
1.
Gina H. sah nach heftigen Streitigkeiten mit Fabians Vater und der von ihm am 9.10. per Chat endgültig vollzogenen Trennung nur noch eine Chance für eine Wiederbelebung der Beziehung, indem sie Fabian als offenkundige Ursache der Konflikte beseitigte. Sie hatte also nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ein Motiv.
2.
Gina H. parkte ihr auffälliges Fahrzeug zu einem tatrelevanten Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe der Wohnadresse von Fabian in Güstrow. Für das Halten in einer konkret benannten Parklücke vor den Häusern Schweriner Straße 38/39 muss es demnach Zeugen geben.
3.
Gina H. schaltete vor der Tat ihr Handy aus und nahm es um 12.43 Uhr -also nach der Tötung von Fabian- wieder in Betrieb. Das weist ebenso auf eine vorsätzliche Tat hin wie das offensichtliche Mitführen eines Messers, das sie dann auch offenbar unauffindlich entsorgte.
4.
Von einer stringenten Planung bis ins letzte Detail kann aber wohl keine Rede sein. So entschloss sich die Täterin augenscheinlich erst am Tatort zum Verbrennen der Leiche, weil sie Grillanzünder als Brandbeschleuniger wohl nicht mitgenommen hatte und erst nachträglich besorgen musste. Auch Vorkehrungen für ein Verstecken des toten Jungen waren nicht getroffen worden.
1.
Gina H. sah nach heftigen Streitigkeiten mit Fabians Vater und der von ihm am 9.10. per Chat endgültig vollzogenen Trennung nur noch eine Chance für eine Wiederbelebung der Beziehung, indem sie Fabian als offenkundige Ursache der Konflikte beseitigte. Sie hatte also nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ein Motiv.
2.
Gina H. parkte ihr auffälliges Fahrzeug zu einem tatrelevanten Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe der Wohnadresse von Fabian in Güstrow. Für das Halten in einer konkret benannten Parklücke vor den Häusern Schweriner Straße 38/39 muss es demnach Zeugen geben.
3.
Gina H. schaltete vor der Tat ihr Handy aus und nahm es um 12.43 Uhr -also nach der Tötung von Fabian- wieder in Betrieb. Das weist ebenso auf eine vorsätzliche Tat hin wie das offensichtliche Mitführen eines Messers, das sie dann auch offenbar unauffindlich entsorgte.
4.
Von einer stringenten Planung bis ins letzte Detail kann aber wohl keine Rede sein. So entschloss sich die Täterin augenscheinlich erst am Tatort zum Verbrennen der Leiche, weil sie Grillanzünder als Brandbeschleuniger wohl nicht mitgenommen hatte und erst nachträglich besorgen musste. Auch Vorkehrungen für ein Verstecken des toten Jungen waren nicht getroffen worden.






