OpLibelle schrieb:Ein ausgesprochen guter Punkt, zu dem es eine rechtlich ganz eindeutige Antwort des BGH aus vielen Fällen in der Vergangenheit gibt, die vielleicht den einen oder anderen User (auch in anderen Fäden in diesem Forum) überraschen mag.<
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Der BGH stellte fest,
1.) man muss nicht - oder besser: darf nicht - einem Angeklagten glauben, was immer er sagt, bloß weil man nicht konkret das Gegenteil beweisen kann und
2.) man muss nicht - oder besser: darf nicht - entlastende Annahmen zum Tatverlauf machen, wenn es au diese keine konkreten Hinweisen gibt.
Im Richterdeutsch klingt das so:Denn ebenso wie Einlassungen eines Angeklagten, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt und
deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne Weiteres als unwiderlegt hinzunehmen und den Feststellungen zugrunde zu legen sind, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt, ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat
Quelle: https://dejure.org/ext/278f62c1f14301fb2e475ecb2f7c043e
Vielen, vielen Dank für diese Info. Damit bestätigst Du, was ich vor einigen Jahren vor Gericht erlebt habe und hier vor einiger Zeit auch mal dargelegt habe.
(M)Ein damaliger Anwalt hat mir das nach dem Prozess erklärt. Er drückte es damals so aus:
"Der Angeklagte darf lügen, also geht das Gericht davon aus, dass er das auch tun wird. Der Zeuge darf nicht lügen, also geht man davon aus, dass er dies nicht tun wird"
Blutgräfin schrieb:Ich finde es ja durchaus löblich, die Unschuldsvermutung ernst zu nehmen und nach entlastenden Hinweisen zu suchen, aber sie an den Haaren herbeizuziehen, halte ich für unsinnig.
OpLibelle schrieb:Du wirst im jedem Verfahren - selbst bei geständigen Angeklagten - mit etwas Phantasie eine Geschichte zusammenbasteln können, die mit den Beweisen irgendwie in Einklang zu bringen ist.
Wir verstehen uns da vielleicht etwas falsch. Mir liegt nichts daran irgendwelche Geschichten zu Recht zu spinnen. Es geht lediglich darum, darauf hinzuweisen, dass wir hier von Indizien sprechen und es eben auch alternative Möglichkeiten gibt.
Daher sollten wir uns an die (bekannten) Indizien halten, diese als solche nehmen und eben nicht so einen Mist zusammen zu spinnen. Denn wenn es gegen die TV geht, dann scheint das offenstichlich kein Problem zu sein, sich etwas zu Recht zu spinnen. ;-)
Um das auch noch mal klar zu machen:
Wenn ihr mich fragt ob die TV auf Grund der bekannten Indizien schuldig ist, würde ich das mit ja beantworten.
Ob ich sie deshalb verurteilen würde, wäre ich mir aktuell(!) unsicher.
Daher hoffe ich, es gibt noch einige Hinweise, die diese Indizien dann entsprechend erhärten.
wobel schrieb:
Eddot schrieb:Okay, was ich sagen wollte: Es ist nach wie vor unklar woher die TV wußte das der Junge überhaupt zu Hause war.
Spielt das denn überhaupt eine Rolle?
Nein, streng genommen spielt es keine Rolle. Aber wenn wir davon ausgehen, dass sie es nicht wußte, dann reden wir über einen "Mord durch Zufall"? Ich weiß nicht wie man es sonst ausdrücken soll...
Denn wie wahrscheinlich ist es, dass jemand an Tag X mit einer Tötungsabsicht zur Person Y fährt und genau die eine mögliche Konstellation, nämlich dass der Junge alleine zu Hause ist, trifft dann auch noch zu?