Isis63 schrieb:Was wenn die vom Verteidiger angesprochene "Bombe" der Fakt ist, dass GH und MR sich im Gefängnis verlobt haben. Damit entginge MR einer weiteren Zeugenaussage: "Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO): Verlobte genießen in Strafverfahren ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, sie können die Aussage vollständig verweigern, um ihren Partner nicht zu belasten".
Das hätte dann aber zwischen Donnerstag,30.4.2026, ca. 18:00 Uhr und Dienstag, 5.5.2026, 9:30 Uhr passieren müssen, denn beim letzten Termin wurde er dazu ja im Rahmen der Belehrung bereits befragt.
Das Zeugnisverweigerungsrecht beinhaltet außerdem nur das Recht, das gesamte Zeugnis zu verweigern. Rosinen rauspicken, indem er am Donnersatg schwärmt, was für eine liebevolle und leidenschaftliche Parterin Gina H gewesen ist und jedn Konflikt mit ihr als Missverständnis abtut, und dann am Dienstag zu sagen, man sei verlobt und deshalb wolle er nichts mehr sagen, ist halt nicht davon gedeckt. Wenn man sich zur Aussage entschließt, muss man alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Wenn er sich dann zwischenzeitlich verloben würde, würde das Zeugnisverweigerungsrecht auch rückwirkend gelten, dann dürften seine Aussagen vom Donnerstag und auch die, die er zuvor bei der Polizei gemnacht hat, nicht mehr verwertet weden. Allerdings wissen Gerichte darum und es gibt deshalb die Einschränkung, dass die Verlobung auch glaubhaft sein muss. Und eine "Verlobung auf dem Gerichtsflur" oder gar von der Anklagebank aus sind das eben nicht.
Zudem bin mir ziemlich sicher, dass der Zeuge und die Angeklagte zwischen dem Donnerstag und dem Dienstag keinerlei persönlichen Kontakt hatten. Die U-Haft von dringend Tatverdächtigen und Abgeklagten dient ja der Verhinderung von Verdunklungsgefahr, da wird man der Angeklagten kaum einen Kontakt zum Zeugen, der gerade in ihrem Prozess aussagt und dessen Aussage unterbrochen wurde, gestatten, weder als Besuch (der eh nicht so spontan und kurzfristigt beantragt und genehmigt werden kann) noch per Telefon.
Die für 14.45 Uhr und 15.45 Uhr geplante Vernehmung der Freunde von Fabian erfolgt wegen des kindlichen Alters der Zeugen gemäß § 171 Abs. 2 GVG voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Quelle:
https://www.fr.de/panorama/mordprozess-fabian-rostock-aktuell-100-000-euro-guestrow-zr-94281545.htmlIch hoffe, dass das nicht passieren wird, denn das bedeutet leider in der Konsequenz, dass dann auch die Plädoyers und die Urteilsverbegründungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden.
Der § 171b (2) GVG besagt, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden "soll" (nicht muss!), wenn ein Zeuge unter 18 Jahren in einem Prozess, in dem eine Straftat gegen das Leben verhandelt wird, aussagen muss. Beides trifft hier ohne Zweifel zu, aber es gibt einen gewissen Entscheidungsspielraum für die Kammer.
Allerdings ist der Ausschluss der Öffentlichkeit vorgeschrieben, wenn der jeweilige Zeuge das beantragt. Wünschen die Zeugen dies also und sagen dies auch (und der Richter wird sie danach fragen) muss die Kammer die Öffentlichkeit ausschließen (§ 171b (3) Satz 1 GVG). Daraus folgt dann zwangsläufig und ohne Entscheidungsspielraum, dass die Öffentlichkeit für die Plädoyers und die Urteilsbegründung ausgeschlossen wird (§ 171b (3) Satz 2 GVG)
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__171b.htmlEs wäre natürlich extrem frustrierend, wenn die Plädoyers nicht öffentlich wären und vor allem auch die Urteilsbrgründung. Wir würden dann also zwar erfahren, wie das Urteil lautet und zu welcher Strafe die verurteilt wurde, dieser Teil der Urteilsverkündung wäre öffentlich, aber eben nicht erfahren, wie das Gericht das begründet, welche Indizien es wie gewertet hat und warum es bestimmte Straftatbestände als erfüllt oder eben nicht erfüllt ansieht. Auch was die StA am Ende in der GEsamtschau für Argumente bringen wird, und vor allem was ihrer Verteidiger noch als entlastend werten und welche Strafe sie fordern, bleibt hinter verschlossenen Türen.
Klar, der Schutz von Zeugen hat einen hochen Stellenwert und wir reden hier über 7-,8- oder 9jährige Kinder, deren Freund vor nicht allzulanger Zeit brutal ermordet wurde. Die in einem Gerichtssaal mit 50 Journalisten und 100 Zuschauern aussagen zu lassen, wäre eine absolute Zumutung!
Aber für uns ist das natürlich tortzdem frustrierend: angesetzt ist 1 Stunde für die Vernehmung der Freunde und weil diese eine Stunde nicht öffentlich ist, sind Plädoyers und Urteilsbegründung es ebenfalls auch nicht, obwohl mehr als 100 Stunden verhandelt werden wird, die darin zusammengefasst werden. Gina H und ihre Verteidiger werden sich die Hände reiben (bzw. natürlich haben die das vorher gewusst, denn sie kannten ja die Zeugenliste), denn denen wird es gerade Recht sein, dass das nicht öffentlich sein wird.