Selma1898 schrieb:Danke, dass du das noch mal so genau darlegst. Also steht und fällt hier das Mordmerkmal mit dem Abholen des Jungen von zu Hause.
Also muss es triftige Beweise geben, dass sie ihn vorsätzlich gelockt hat.
Nein, meiner Meinung nach nicht unbedingt. Ich vermute das zwar auch, dass sie die Tat geplant hat und es schon zum Plan gehörte, ihn von zuHause wegzulocken, mit ihn an eine einsame Stelle zu fahren und ihn dort (aus niedrigen Beweggründen) zu töten.
Aber sie könnte den Tatentschluss ja auch erst später gefasst haben. Vielleicht hatte sie wirklich vor, mit ihm einen Ausflug zu machen, hat ihn deshalb an der Wohnung abgeholt und ist mit ihm im Auto rumgefahren. Vielleicht hat er nicht so begreistert reagiert, wie sie sich das vorgestellt hat, hat gequengelt, dass er lieber wieder nach HAuse will oder "gedroht" es seiner Mutter zu erzählen.
In dem Fall könnte sie ihn auch heimtückisch vom Auto zum See gelockt haben.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die StA schon nachvollziehen kann, wie sie ihn aus der Wohnung gelockt hat, wie sie das vorbereitet hat, ob sie direkt sie zum Tatort gefahren ist oder erst noch anderswo war etc. Wor müssen halt abwarten, wie das im Prozess verargumentiert werden wird.
Hexe40 schrieb:Wo bitte habe ich etwas ins lächerliche gezogen?
Hier:
Hexe40 schrieb:Also Freispruch.. eine der angebotenen Befindlichkeiten werden sicherlich zutreffen bei dieser Frau.
Hexe40 schrieb:Ich war entsetzt über deine evtl. Entschuldigungen für die Befindlichkeiten der Angeklagten.
Ich habe keinerlei Entschuldigungen für die Befindlichkeiten der Beschuldigten vorgebracht und mir fallen auch gar keine ein. Ich habe stattdessen versucht anhand von Beispielen Erklärungen zu liefern, warum sie eine erwachsene Person von einem Kind derart provoziert fühlen könnte, dass "etwas aus dem Ruder läuft" (so war die Formulierung, die hier gebraucht wurde).
Man kann halt nicht davon ausgehen, dass alle erwachsenen Menschen stehts wohlübelegt handeln, in der Lage sind, ihre Emotionen zu reflektieren und zu kontrollieren und sich niemals in emotionalen Ausnahmesituationen befinden. Wenn das der Fall wäre, gäbe es wohl deutlich weniger Körperverletzungen, Totschlags- und Morddelikte in unserem Land.