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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
06.05.2026 um 19:46Sicher ? In der Anklageschrift stand m.W auch Heimtücke. Das Strafgesetzbuch :RitterTrenk schrieb:Du legst absolut überzogene Anforderungen an den notwendigen Beweismaßstab für eine Verurteilung an. Ob die Angeklagte Fabian mit dem Hund, mit Pokemon-Karten oder mit dem Versprechen eines Ausflugs in die Eisdiele aus dem Haus gelockt hat (oder mit einer der 100 weiteren denkbaren Geschichten, die eine bekannte Erwachsene einem Kind offensichtlich auftischen kann), kann völlig dahin stehen und muss nicht nachgewiesen werden.
In einem Mordprozess in Deutschland müssen Nachweise oder Beweismittel dafür erbracht werden, wie das Opfer aus dem Haus gelockt wurde, wenn dies für die Feststellung von Mordmerkmalen wie Heimtücke oder Planung relevant ist.Wichtige Punkte zur Beweisführung:Beweislast: Grundsätzlich trägt die Staatsanwaltschaft die Beweislast. Sie muss dem Angeklagten die Tat nachweisen.Heimtücke: Das Locken aus dem Haus dient oft dazu, das Opfer arg- und wehrlos zu machen, was als Heimtücke gewertet wird.Quelle: Google mit Verweis auf das Strafgesetzbuch







