Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet
30.11.2025 um 20:25Ich hatte gerade mal über die GoogleKI versucht, rauszubekommen, wie stark das Morddezernat zu Zeiten des Mordes an Reiner Koch gefordert gewesen sein könnte.
Die KI kommt, so wie wir auch, nur schlecht an nicht digitalisierte Datenbanken und Archive von daher ist das recht ergebnislos verlaufen.
Allerdings war es so, dass es eine Republikflucht am 22.1.73 gegeben hatte, bei der ein Säugling bereits mit Atemstillstand in der BRD ankam und so musste tatsächlich kurz nach Reiners Auffinden das Morddezernat der Kripo Berlin in diesem Falle ermitteln und dazu wohl auch Personal bereitstellen.
Ist vielleicht leicht off-topic.
Ich wollte halt aus zwei Gründen wissen, was da so MoKo-technisch gesehen nach dem Mord an Reiner los gewesen ist.
Einmal, um zu schauen, ob da grundsätzlich um die Zeit rum einiges an Mordfällen aufgelaufen ist und deshalb ggfs. der Mord an Reiner vernachlässigt werden mußte
oder auch um zu schauen, ob da ein Gerhard und/oder Chipstütenmann ggfs. irgendwo tot aufgefunden worden sein könnte.
Ich hatte ja mal kurzfristig bedacht, dass der Gerhard und/oder Chipstütenmann von jemandem, der Reiner oder seiner Familie nahestand, im Rahmen von Selbstjustiz getötet worden sein könnte und von daher niemand die Personalien vom Gerhard und/oder Chipstütenmann bekommen hatte. Auch nicht nach Zeugenaufruf (wobei ich denke, dass der Zeugenaufruf aus 2025 diesbezüglich der allererste gewesen sein wird und ich habe auch nichts stichhaltiges um Gerhard und/oder Chipstütenmann als Täter zu erachten)
Andere Tötungsdelikte und Vermisstenmeldungen aus 1973 kann die KI nicht ermitteln, mit verweis auf fehlende Informationsmöglichkeiten.
Die KI kommt, so wie wir auch, nur schlecht an nicht digitalisierte Datenbanken und Archive von daher ist das recht ergebnislos verlaufen.
Allerdings war es so, dass es eine Republikflucht am 22.1.73 gegeben hatte, bei der ein Säugling bereits mit Atemstillstand in der BRD ankam und so musste tatsächlich kurz nach Reiners Auffinden das Morddezernat der Kripo Berlin in diesem Falle ermitteln und dazu wohl auch Personal bereitstellen.
Ist vielleicht leicht off-topic.
Ich wollte halt aus zwei Gründen wissen, was da so MoKo-technisch gesehen nach dem Mord an Reiner los gewesen ist.
Einmal, um zu schauen, ob da grundsätzlich um die Zeit rum einiges an Mordfällen aufgelaufen ist und deshalb ggfs. der Mord an Reiner vernachlässigt werden mußte
oder auch um zu schauen, ob da ein Gerhard und/oder Chipstütenmann ggfs. irgendwo tot aufgefunden worden sein könnte.
Ich hatte ja mal kurzfristig bedacht, dass der Gerhard und/oder Chipstütenmann von jemandem, der Reiner oder seiner Familie nahestand, im Rahmen von Selbstjustiz getötet worden sein könnte und von daher niemand die Personalien vom Gerhard und/oder Chipstütenmann bekommen hatte. Auch nicht nach Zeugenaufruf (wobei ich denke, dass der Zeugenaufruf aus 2025 diesbezüglich der allererste gewesen sein wird und ich habe auch nichts stichhaltiges um Gerhard und/oder Chipstütenmann als Täter zu erachten)
Ob die West Berliner Mordkommission auch im Falle Holger H. Ermittelte?Quelle: GoogleKI
Ja, die West-Berliner Mordkommission ermittelte im Fall von Holger H., jedoch unter sehr schwierigen Bedingungen.
Holger H. (*1971; † 22. Januar 1973) war das jüngste Todesopfer an der Berliner Mauer, er wurde nur 15 Monate alt. Er starb, als seine Eltern versuchten, mit einem umgebauten Fahrzeug (vermutlich einem präparierten Auto mit Geheimfach) über den Grenzübergang Drewitz/Dreilinden von der DDR nach West-Berlin zu fliehen.
Die Rolle der West-Berliner Mordkommission
Die West-Berliner Mordkommission ermittelte aus zwei Gründen:
Fundort im Westen: Obwohl die tragischen Ereignisse auf dem Gebiet der DDR begannen, als das Fahrzeug am Grenzübergang kontrolliert wurde, kam das Fahrzeug am West-Berliner Kontrollpunkt Dreilinden an. Zu diesem Zeitpunkt atmete Holger H. nicht mehr. Da der Tod auf West-Berliner Territorium festgestellt wurde, war die West-Berliner Polizei zuständig.
West-Berliner Recht: Nach westdeutschem Verständnis handelte es sich um einen Todesfall, der untersucht werden musste. Die West-Berliner Justiz sah die Handlungen der DDR-Grenzorgane grundsätzlich als rechtswidrig an.
Ermittlungsschwierigkeiten:
Die Ermittler der West-Berliner Mordkommission standen vor enormen Hürden:
Sie hatten keinen Zugriff auf die relevanten Zeugen, die die Familie kontrolliert hatten, da diese in der DDR blieben.
Die DDR-Behörden mauerten und stellten keine Informationen oder Akten zur Verfügung.
Das Ergebnis der Ermittlungen:
Die Untersuchungen der West-Berliner Staatsanwaltschaft ergaben später, dass der Junge während der übermäßig langen und stressigen Kontrolle im Versteck an einer Bronchitis in Verbindung mit Erstickungssymptomen starb, nachdem seine Mutter ihm aus Panik den Mund zugehalten hatte.
Nach der Wiedervereinigung wurde der Fall im Rahmen der sogenannten Mauerschützenprozesse juristisch aufgearbeitet. Dabei wurde entschieden, dass die Eltern nicht wegen fahrlässiger Tötung strafbar waren, da ihr Handeln im Kontext des extremen Fluchtdrucks und der DDR-Gängelung gesehen werden musste.
Die West-Berliner Mordkommission hat also ermittelt, aber ihre Möglichkeiten waren 1973 durch die politische Teilung stark eingeschränkt.
Andere Tötungsdelikte und Vermisstenmeldungen aus 1973 kann die KI nicht ermitteln, mit verweis auf fehlende Informationsmöglichkeiten.


