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Todesdrama am Großglockner

656 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 15:49
Zitat von svenskensvensken schrieb:sie haben ja anfangs andere Tourengeher getroffen, und die haben evtl. bemerkt, dass er eine Cam dabei hat. Da hat er dann proaktiv gesagt, dass er sie verloren hat.
Die GoPro kam im Prozess auch nochmal zur Sprache, als der Alpinpolizist befragt wird:
Maximilian Werner 19.2.2026, 19:46
"Okay" ...
... schnauft der Richter einmal durch und fragt, welche Information der Zeuge genau weitergegeben habe. "Wir haben versucht, den Ball flachzuhalten und so schnell wie möglich, den Abtransport durchzuführen."

Später – zwei Tage später, gegen 8 Uhr früh (diese Angabe wurde korrigiert) – habe der Angeklagte den Zeugen am Telefon gefragt, ob bei der Bergung die GoPro-Kamera, die der Angeklagte verloren habe, gefunden worden sei. Das verneinte der Zeuge, später sei noch explizit danach gesucht worden – ohne Erfolg.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401219/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet


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Todesdrama am Großglockner

um 15:51
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Ich finde auch, dass zu wenig gefragt wurde im Prozess und hoffe, dass im weiteren Verlauf tiefer darauf eingegangen wird. Vielleicht ist es sogar besser, wenn es kein alpinerfahrener Vorsitz wäre!?!?
Der Prozess geht doch weiter?


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Todesdrama am Großglockner

um 16:01
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Der Prozess geht doch weiter?
Beide Seiten haben Berufung eingelegt ...
Nun verfasst der Richter das Urteil nochmals schriftlich, stellt es beiden Seiten postalisch zu. Ab diesem Zeitpunkt haben diese 4 Wochen Zeit, ihre Berufung zu begründen/einzureichen.

Das Ganze wird dann mit neuem Termin beim OLG Innsbruck, mit anderem Richter, weiter/neu verhandelt ...


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Todesdrama am Großglockner

um 16:22
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Der Prozess geht doch weiter?
Ich hege keine großen Hoffnungen, zumal nur der Angeklagte Berufung wegen Schuld eingelegt hat und er günstige Feststellungen des Erstrichters zum Ablauf ja nicht bekämpfen wird. Im Urteil wird der Richter einen bestimmten Tathergang beschreiben (ehrlich gesagt weiß ich trotz unzähligem Nachlesen immer noch nicht, was er genau annimmt) und die dazugehörigen Zeugenaussagen würdigen.
Es kann sich hier keine Verschlechterung für den Angeklagten mehr ergeben (Verschlechterungsverbot).

Ich habe es hier bereits vor ein paar Tagen geschrieben, dass es im Grunde va Sache der Staatsanwaltschaft gewesen wäre, die Ungereimheiten zu hinterfragen und zwar schon in der Anklage, später dann eben im Verfahren. So wird das sicher nicht neu aufgerollt, wie man sich das vielleicht vorstellen möchte.


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Todesdrama am Großglockner

um 16:25
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Auf Bewährung! Unfassbar.
Nun, in Deutschland ist das sogar gesetzlich so vorgesehen (§ 56 Abs. 1 StGB): Bewährung ist bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu gewähren,
"wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind."
In Österreich dürfte das ähnlich sein. Hier hat das Gericht in Innsbruck sicher berücksichtigt: Keine Vorstrafen, geregelte und gesicherte Verhältnisse (Job, Wohnung, Finanzen), die Besonderheit (Einmaligkeit) der Tat, seine Einlassung zum Geschehen, (Teil-)Reue. Es ist zu erwarten, dass er in absehbarer Zeit eine solche oder ähnliche Tat nicht nochmals begehen wird.

SpoilerIn Bayern gab es mal eine Zeit (ich weiß nicht, wie das heute ist), da bekamen auch unbescholtene Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung in betrunkenem Zustand aus generalpräventiven Erwägungen ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Was in vielen Fällen einem Todesurteil der bürgerlichen Existenz gleich kam (Job verloren, Frau weg, Geld weg, Haus weg, Suchtspirale).
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Das Ganze wird dann mit neuem Termin beim OLG Innsbruck, mit anderem Richter, weiter/neu verhandelt ...
Und weil dann nur über die Höhe der Strafe verhandelt wird, wird sich zeigen, ob das in Augen vieler (auch meiner) "milde" Urteil Bestand haben wird. Bewährung dürfte es aber so oder so wieder werden.


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Todesdrama am Großglockner

um 16:28
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hege keine großen Hoffnungen, zumal nur der Angeklagte Berufung wegen Schuld eingelegt hat
Nein, inzwischen hat die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt, nämlich
... eine Überprüfung der Strafhöhe ...
Die Berufung der Staatsanwaltschaft hebt damit das Verschlechterungsverbot auf.

Quelle:
https://www.alpin.de/home/news/63413/artikel_grossglockner__verurteilter_bergsteiger_und_staatsanwalt_legen_berufung_ein.html


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um 16:32
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Die Berufung der Staatsanwaltschaft hebt das Verschlechterungsverbot auf.
Ja, betreffend die Strafhöhe.


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um 16:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Spoiler
Aber nicht zwingend, wenn ein (Regional-) Politiker involviert ist/war ... ;)


Und zu diesem konkreten, jetzt verhandelten Fall: Es bleibt spannend.


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Todesdrama am Großglockner

um 16:44
Auf dieser Webcam sieht es für mich so aus, als ob sich zwischen 21.00 und 21.30 das Licht am Berg wieder nach unten bewegt und um 22.30 ist es dann wieder auf der 21.00 Position oder täuscht das mit den Aufnahmen?


https://www.foto-webcam.eu/webcam/lucknerhaus/2025/01/18/2100


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Todesdrama am Großglockner

um 16:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hier hat das Gericht in Innsbruck sicher berücksichtigt: Keine Vorstrafen, geregelte und gesicherte Verhältnisse (Job, Wohnung, Finanzen), die Besonderheit (Einmaligkeit) der Tat, seine Einlassung zum Geschehen, (Teil-)Reue.
Hier kann ich keine Reue erkennen, der Täter hält sich für unschuldig, und bezüglich der "Einlassungen zum Geschehen" hält der Richter große Teile der Aussagen des Angeklagten für unglaubwürdig, ob das nun die plötzliche Leistungsverschlechterung der Kerstin G ist oder wie er sie zurückgelassen hat. Deshalb ist das sehr milde Urteil nicht nachvollziehbar.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und weil dann nur über die Höhe der Strafe verhandelt wird,
Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?
Das kann ich mir kaum vorstellen.
Da der Verteidiger alle möglichen drei Punkte der Berufung neu prüfen lassen will, wird m. E. der ganze Fall inklusive aller Ungereimtheiten nochmals auf den Prüfstand gestellt. Oder liege ich da falsch?

Verteidigung und Angeklagter erhoffen den Freispruch (wg der Befragungssituation bei der Alpinpolizei bzgl. des fehlenden Hinweises zum Aussageverweigerungsrecht, Zuziehung eines Rechtsbeistandes) und die Staatsanwaltschaft einzig und allein wegen der Strafhöhe?

Da denke ich schon, dass das Ganze in der Tiefe mit allen Unstimmigkeiten der Aussagen des Verurteilten nochmal genauer unter die Lupe genommen werden wird - anders machte die Berufung kaum bis wenig Sinn.
Aber vielleicht täusche ich mich ja auch?!?



Einen Freispruch kann ich mir unter den gegeben Umständen beim besten Willen nicht vorstellen.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:07
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb am 21.02.2026:
Kerstin G. habe um 18:07 Uhr an ihre Mutter geschrieben: "Wir sind fertig mit der Tour." Der Angeklagte hat dazu keine Wahrnehmung. Um 17:30 Uhr habe Kerstin G. versucht, die 149 zu wählen.
Es gibt ja irgendwie unterschiedliche Beschreibungen vom Wortlaut der Nachricht. Ich ging auch immer davon aus, dass sie der Beruhigung der Mutter diente. Wenn der Wortlaut sinngemäß war "Sind fertig mit der Tour", könnte das doch auch so sein, dass sie in dem Moment damit eigentlich "abbrechen" meinte. Was irgendwie auch im Kontext mit dem verfehlten (vermeintlichen) Notruf eine halbe Stunde vorher im Einklang stünde. Ihr war womöglich nämlich nicht bewusst, dass - so ist es überall zu lesen - das Zurückgehen ebenfalls ein schwieriges Unterfangen ist. Er bestreitet das, weil seiner Version nach bis dahin noch alles in (halbwegs) bester Ordnung war.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:12
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?
Der Prozess wird nur wiederholt, falls das OLG Insbruck Verfahrensfmängel feststellen sollte.
Ansonsten kann sich das Strafmaß in beide Richtungen ändern.
https://on.orf.at/video/14312457/16043267/grossglockner-prozess-geht-in-die-verlaengerung

Ich meine, das steht auch schon so im Thread*, wie auch der Abschnit zur GoPro aus dem Standard-Ticker uvm.
* @emz ?

- - -
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Darüber hinaus kann ich mich nach wie vor nicht des Eindrucks erwehren, dass er seine Freundin gar nicht zurück haben möchte.
Inzwischen denke ich, dass das Urteil, eventuell härter ausgefallen wäre, wenn K. überlebt hätte und zu den Vorgängen am Großglockner aussagen gekonnt hätte.
Dass er in seinem Umfeld und auf Social-Media einen gewaltigen Image-Schaden erfahren würde, könnte ihm schon irgendwann oben auf dem Berg bewusst gewesen sein. Das würde u. a. seinen seltsamen Anruf um 0.45 Uhr erklären, von dem er im Nachhinein behauptet, es sei ein Notruf. Warum hat er sich danach nicht nach dem Stand der Dinge erkundigt bzw. war selbst nicht mehr erreichbar? Dass er noch um ca. 3.00 Uhr davon ausging, dass K. noch lebt, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich denke nicht, dass die Tour so geplant war, denn von Ks. sicherlich schwächender Lungenentzündung wussten vermutlich beide nichts. Aber vielleicht traf er irgendwann eine eiskalte Entscheidung zu „seinen Gunsten“.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es ist nicht klar, ob er dieses hätte erkennen müssen in dieser Situation.
Ich denke ja. Dass eine körperlich und psychisch geschwächte Person, die bei Minusgraden (gefühlte Temperatur von -20 Grad wegen des Windes) ohne Decke und bewegungsunfähig an exponierter Stelle eines Berges liegt, innerhalb weniger Stunden erfrieren wird, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Zumindest hätte er damit ernsthaft rechnen müssen.
Außerdem hat er die Kälte am eigenen Leib gespürt. Nur konnte er sich durch Bewegung und Flucht in den Notraum besser davor schützen.
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Das ist derart merkwürdig. Es muss doch einen Grund geben, dass der Richter so sehr zu Gunsten des Angeklagten urteilt.
Eine Rolle könnte vielleicht auch gespielt haben, dass es in Ö. das erste strafrechtliche Urteil war.
Das Urteil nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau am Großglockner ist die erste strafrechtliche Verurteilung zu einer "Gefälligkeitsführung" in Österreich überhaupt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und mit fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe nicht allzu hoch ausgefallen ist: Der Ausgang des Glockner-Prozesses hat Signalwirkung.
https://www.derstandard.at/story/3000000309455/das-urteil-im-glockner-prozess-ist-richtungsweisend

Und auch in der internationalen Presse wird das Urteil z. T. als richtungsweisend erwähnt:

Internationale Stimmen
Von USA bis Indien: Glockner-Urteil „wegweisend“
https://www.krone.at/4053590


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Todesdrama am Großglockner

um 17:15
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Verteidigung und Angeklagter erhoffen den Freispruch (wg der Befragungssituation bei der Alpinpolizei bzgl. des fehlenden Hinweises zum Aussageverweigerungsrecht, Zuziehung eines Rechtsbeistandes) und die Staatsanwaltschaft einzig und allein wegen der Strafhöhe?
Ja, wogegen soll sie denn berufen, der Richter hat wegen des beantragten Delikts verurteilt, und vorgeworfen hat ihm die Staatsanwaltschaft grobe Fahrlässigkeit weil
Vorwurf:

Durchführung der Tour, obwohl G. dafür zu unerfahren gewesen sei
Der Beginn der Tour sei um zwei Stunden zu spät erfolgt
keine Notausrüstung, es wurde kein Biwak mitgeführt
falsche Ausrüstungsgegenstände: G. hatte ein Splitboard bei sich und führte die Besteigung mit für eine kombinierte Tour ungeeigneten Snowboard-Softboots durch
nicht rechtzeitige Umkehr trotz schwieriger Wetter- und Windbedingungen sowie der fortgeschrittenen Tageszeit. P. hätte „spätestens am Frühstücksplatzl“ erkennen sollen, dass das Erreichen des Gipfels unrealistisch geworden war, und den Abstieg veranlassen müssen
P. habe unterlassen, rechtzeitig einen Notruf abzusetzen
P. habe unterlassen, beim Überflug des Polizeihubschraubers Kontakt zu Rettungskräften aufzunehmen; Rettungskräfte habe er zu spät verständigt
P. habe erst zu spät einen Alpinpolizisten angerufen, habe danach sein Telefon auf lautlos gestellt und weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen.
Als P. abstieg, um Hilfe zu holen, habe er es unterlassen, G. an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen. Er habe auch nicht darauf geachtet, dass ein im Rucksack von Kerstin G. vorhandener Biwaksack und eine Alu-Rettungsdecke verwendet werden.
Quelle: Wikipedia: Tod einer Bergsteigerin am Großglockner im Jänner 2025

Der Richter ist dabei davon ausgegangen:
Nicht angenommen wurde,
• dass die Tour um 2 Stunden zu spät gestartet wurde, da der Angeklagte mit einer
höheren Durchschnittsgeschwindigkeit zu diesem Zeitpunkt rechnen durfte;
• der Vorwurf, zu wenig Ausrüstung mitgeführt zu haben, da der Angeklagte zwar für
sich keine Notfallausrüstung mit sich führte, jedoch jene der Kerstin G** hätte
verwenden können;
• die Anwendung der falschen Sicherungsmethode (Sichern von Stand zu Stand statt
am laufenden Seil), da letztere in der Bergsportführerausbildung geschult wird, diese
Sicherungsmethode jedoch durchaus komplex ist und dies dem Angeklagten bei
Betrachtung der differenzierten Maßfigur nicht abverlangt werden konnte;
• der Vorwurf, den Notruf statt um 0.35 Uhr erst um 03.30 Uhr abgesetzt zu haben (er
hätte ohnehin viel früher abgesetzt werden müssen), da das Gericht davon ausging,
dass der Angeklagte der Ansicht war, seine Schilderung beim Telefonat um 00.35 Uhr
sei hinreichend als Notruf zu verstehen gewesen.
Quelle https://www.justiz.gv.at/file/2c94848b4689b3dd0146c8a4a64e02b2.de.0/Medieninfo_Urteil%20HV%20Gro%C3%9Fglockner_Schuldspruch.pdf?forcedownload=true


Die Staatsanwaltschaft also hat im Prozess ja niemals irgendwas, das uns da jetzt beschäftigt, hinterfragt oder ihm im Prozess zum Vorwurf gemacht. Der Richter hat ja auch irgendwann gemeint, er gäbe den Akt nicht der Staatsanwaltschaft zur Abänderung des Strafantrags zurück.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:15
Zitat von parabolparabol schrieb:Deshalb ist das sehr milde Urteil nicht nachvollziehbar.
Er hat alles Beweisbare einbezogen. Was nicht zu beweisen war, wurde dem Angeklagten zu seinen Gunsten ausgelegt. Mehr wird da mit den spärlichen Aussagen des TP nicht wirklich möglich gewesen sein - und somit ist er dem Grundsatz "in dubio pro reo" gefolgt.

Der Verurteilte hat einfach ein riesengroßes Glück mit diesem alpinerfahrenen Richter gehabt - und fordert nun sein Schicksal heraus, ganz schwierig.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:24
Zitat von BohoBoho schrieb:Auf dieser Webcam sieht es für mich so aus, als ob sich zwischen 21.00 und 21.30 das Licht am Berg wieder nach unten bewegt und um 22.30 ist es dann wieder auf der 21.00 Position oder täuscht das mit den Aufnahmen?


https://www.foto-webcam.eu/webcam/lucknerhaus/2025/01/18/2100
Ja, mir stellt sich auch die Frage. Zwischen 21 Uhr und 22.30 Uhr passiert nicht viel - obwohl gegen 22 Uhr der Hubschrauber dort war und langsame Bewegung wahrnehmen konnte. Ich habe cam Lucknerhaus (grosse Entfernung), Glocknerwinkel und Adlersruhe miteinander verglichen. Es gibt da um 1.30 Uhr noch eine seltsame "Lichterkette" oder 2 Lichter, was ich nicht richtig erkennen kann.
0.00 Uhr erkenne ich auf Glocknerwinkel 2 Lichter. Kann das zeitlich sein?
https://www.foto-webcam.eu/webcam/glocknerwinkel/2025/01/19/0000
(Manchmal dauerts, bis das Bild einigermassen scharf wird. Einfach nochmal die Zeitleiste schieben.) Hier noch cam Adlersruhe
https://www.foto-webcam.eu/webcam/adlersruhe/2025/01/18/2130


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Todesdrama am Großglockner

um 17:33
Zitat von watnuwatnu schrieb:Eine Rolle könnte vielleicht auch gespielt haben, dass es in Ö. das erste strafrechtliche Urteil war.
Das Urteil nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau am Großglockner ist die erste strafrechtliche Verurteilung zu einer "Gefälligkeitsführung" in Österreich überhaupt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und mit fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe nicht allzu hoch ausgefallen ist: Der Ausgang des Glockner-Prozesses hat Signalwirkung.
Die Haftung dem Grunde nach zu bejahen, war schon richtungsweisend.
Im Vorfeld wurde sehr viel der Aspekt diskutiert, wann und unter welchen Umständen jemand haftbar ist. Das hat auch für Aufregung bei Alpinisten gesorgt, weil ja irgendwie plakativ im Raum stand, man hafte nun auch für fehlerhafte Ausrüstung seines Partners. Oder Fehleinschätzungen jeder Art. Verständlich.
Da gab es auch viele Fürsprecher, die dazu einmahnten, dass das Abschätzen von Gefahren in diesen Extremsituationen sehr schwierig ist. ABER: Man kannte keine Details, man konnte sich mit ihnen nicht beschäftigen.
Jetzt denke ich an einigen Punkten, dass es - hätte man den Hergang mehr hinterfragt - für die Haftung vielleicht gar nicht mehr darauf angekommen wäre, ob er als Gefälligkeitsführer anzusehen war.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:51
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Vielleicht war es nur ein halbherziger Versuch, weil sie selbst ambivalent war? Vielleicht sagte er auch: "Ach lass das, wir kommen schon weiter" und sie hat sich überzeugen lassen.
Oder eine brenzlige Situation löste sich in dem Moment erstmal in Wohlgefallen auf? @Silberstreif. vermutete ja schon, dass der Anruf während des Seilpendlers gewesen sein könnte.
Was es dabei aber auch zu bedenken gibt, ist die Kälte. Wenn meine Hände eisekalt sind, und das kommt schon nach manchem Gassigang vor, ohne dass draußen Minusgrade herrschen, bekomme ich manchmal die Haustür nicht aufgeschlossen, so steif sind meine Finger. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass das Verfehlen der Taste 0 mit kalten Fingern zu tun hatte, falls es überhaupt Kerstin war, die das Handy für beides, den verpatzten Notruf und die SMS, bedient hat.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Beide Seiten haben Berufung eingelegt ...
Nun verfasst der Richter das Urteil nochmals schriftlich, stellt es beiden Seiten postalisch zu. Ab diesem Zeitpunkt haben diese 4 Wochen Zeit, ihre Berufung zu begründen/einzureichen.

Das Ganze wird dann mit neuem Termin beim OLG Innsbruck, mit anderem Richter, weiter/neu verhandelt ...
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hege keine großen Hoffnungen, zumal nur der Angeklagte Berufung wegen Schuld eingelegt hat und er günstige Feststellungen des Erstrichters zum Ablauf ja nicht bekämpfen wird. Im Urteil wird der Richter einen bestimmten Tathergang beschreiben (ehrlich gesagt weiß ich trotz unzähligem Nachlesen immer noch nicht, was er genau annimmt) und die dazugehörigen Zeugenaussagen würdigen.
Es kann sich hier keine Verschlechterung für den Angeklagten mehr ergeben (Verschlechterungsverbot).

Ich habe es hier bereits vor ein paar Tagen geschrieben, dass es im Grunde va Sache der Staatsanwaltschaft gewesen wäre, die Ungereimheiten zu hinterfragen und zwar schon in der Anklage, später dann eben im Verfahren. So wird das sicher nicht neu aufgerollt, wie man sich das vielleicht vorstellen möchte.
Vielleicht ist die Justiz hier zu vorsichtig gewesen, eben weil der Fall bereits im Vorfeld des Prozesses eine breite Öffentlichkeit beschäftigt hat. Man wollte sich möglicherweise nicht den Vorwurf der Vorverurteilung machen lassen.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hege keine großen Hoffnungen, zumal nur der Angeklagte Berufung wegen Schuld eingelegt hat
Nein, inzwischen hat die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt, nämlich
... eine Überprüfung der Strafhöhe ...
Die Berufung der Staatsanwaltschaft hebt damit das Verschlechterungsverbot auf.

Quelle:
https://www.alpin.de/home/news/63413/artikel_grossglockner__verurteilter_bergsteiger_und_staatsanwalt_legen_berufung_ein.html
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Und zu diesem konkreten, jetzt verhandelten Fall: Es bleibt spannend.
Dann darf man hoffen, dass jetzt genauer hingeguckt wird. Diese ganzen Ungereimtheiten werden ganz sicher nochmal thematisiert. Ich würde mich wundern, wenn es keine Verschlechterung für den Angeklagten gäbe.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:17
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:0.00 Uhr erkenne ich auf Glocknerwinkel 2 Lichter. Kann das zeitlich sein?
Auf "Glocknerwinkel" sehe ich klar 1 Licht sehr gut unterm Gipfel, wenn man vergrößert. Ab 20 Uhr bis 22 ging es bloß ein Stückchen ostwärts weiter, aber nicht aufwärts. (20.30 ist gar kein Licht zu sehen). Von 22 bis 0.00 Uhr ging es weiter hoch (22.30 war der Hubschrauber), ab 0.30 ist das Licht verschwunden (23.00 Uhr ist das Bild so aufgehellt, dass man nichts erkennen kann).
Was schließt man daraus? Da der Hubschrauber beide gesehen hat, dürften sie beide hochgekletert sein. Als er die Bergrettung nach Mitternacht anrief, war das Licht erstmals verschwunden.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:19
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich hege keine großen Hoffnungen, zumal nur der Angeklagte Berufung wegen Schuld eingelegt hat
Nö, nicht nur wegen der Schuld, sondern der Verteidiger hat das volle Programm der Berufung eingelegt:
Berufung gegen Urteil nach Glockner-Tragödie
Nach der Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck vergangene Woche hat der 37-jährige Salzburger volle Berufung angemeldet. Wie sein Verteidiger Kurt Jelinek gegenüber der österreichischen Tageszeitung "Standard" bestätigte, richtet sich das Rechtsmittel gegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe.
Quelle:
https://www.alpin.de/home/news/63413/artikel_grossglockner__verurteilter_bergsteiger_und_staatsanwalt_legen_berufung_ein.html


Der Verteidiger hat echt Nerven.
(dass er meint, er könne am OLG ein besseres Ergebnis für seinen Mandanten erzielen)



Und ich denke, der Staatsanwalt hat dem eben äußerst alpinerfahrenen Richter Hofer weitgehend freie Hand gelassen, und sich nicht weiter eingemischt, da dieser (Hofer) viel mehr Expertise auf dem Gebiet hat als er selber - auch das war dem Angeklagten gegenüber mehr als sehr, sehr fair.


Nur wird der Verurteilte nun im weiteren Verlauf am OLG kaum mehr auf ebensolche Könner auf ihrem Gebiet stossen ...


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