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Todesdrama am Großglockner

656 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 13:46
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich gehe auch davon aus, dass sie den Notruf wählen wollte. Aber was passierte dann? Sie muss ja gemerkt haben, dass sie sich verwählt hat, keine Verbindung zustande kam. Dennoch gab es keinen zweiten Versuch.
Hier irritiert mich etwas die Zeitnähe.
Gegen 17:30 Uhr der erfolglose Versuch, die gewählte, inexistente 149-Nummer (Rettung: 140) und kurz nach 18 Uhr die SMS an die Mutter (zur Beruhigung) ...
Was in der Zeitspanne dazwischen geschah wird kaum/nicht aufklärbar sein.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:48
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich gehe auch davon aus, dass sie den Notruf wählen wollte. Aber was passierte dann? Sie muss ja gemerkt haben, dass sie sich verwählt hat, keine Verbindung zustande kam. Dennoch gab es keinen zweiten Versuch.
Vielleicht war es nur ein halbherziger Versuch, weil sie selbst ambivalent war? Vielleicht sagte er auch: "Ach lass das, wir kommen schon weiter" und sie hat sich überzeugen lassen.
Oder eine brenzlige Situation löste sich in dem Moment erstmal in Wohlgefallen auf? @Silberstreif. vermutete ja schon, dass der Anruf während des Seilpendlers gewesen sein könnte.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:55
Und zu allem Übel "verliert" er auch noch die Bodycam! Wer's glaubt........

Ich denke nicht, dass er sie am Berg weg geworfen hat. Denn dann müsste er in der ständigen Angst leben, dass sie eines Tages gefunden wird.

Er wird sie noch am Körper getragen und erst später entsorgt haben.

Deshalb auch meine Frage, was nach dem Notruf um 3:30 geschah. Wartete er auf die Bergretter oder ist er direkt danach abgestiegen?

Aber wie ein User bereits erwähnte: man wird ihn wohl kaum durchsucht haben.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:59
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Fairerweise muss man trotzdem sagen, dass wir nicht wissen können, was dieser 149-Verwähler bedeutet und ob er überhaupt irgendwas bedeutet. Es ist halt nicht die 140 gewesen, auch wenn ich es für wahrscheinlich halte, dass diese Nummer gemeint war.
Ich gehe auch davon aus, dass sie den Notruf wählen wollte. Aber was passierte dann? Sie muss ja gemerkt haben, dass sie sich verwählt hat, keine Verbindung zustande kam. Dennoch gab es keinen zweiten Versuch.
In Österreich fangen eine ganze Reihe von Notnummern mit 14.. an.
Dagegen wenn man man Wien anwählen will, muss man 01... wählen

140 – Bergrettung (u.a. auch bei Gasgebrechen, laut Verordnung)
141 – Ärztenotdienst / Ärztefunkdienst
142 – Telefonseelsorge (Krisen- und Seelsorgetelefon)
144 – Rettungsdienst / Notarzt


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Todesdrama am Großglockner

um 14:02
Ich suche gerade nach den „Spuren von Blut circa 10 Meter oberhalb ihres späteren Fundorts“.

Ich hab jetzt diesen Artikel gefunden und einen Screenshot gemacht
Quelle:
IMG 7971Original anzeigen (2,5 MB)
https://www.kleinezeitung.at/kaernten/19276696/polizei-ermittelt-gegen-partner-der-verstorbenen-wegen-fahrlaessiger

Da ist eine Stelle rechts auf der ein roter Fleck zusehen ist, ist das Blut oder eine Markierung? Markierungen am Berg sind eher rot weiß gestreift oder?
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb am 20.02.2026:Also dürfte der Richter von einem Sturz ausgehen, wo weder die Verstorbene noch die Kraft hatte sich nochmal hoch zu ziehen, noch der Freund das konnte. Da war ja auch ein Stück weiter oben Blut im Schnee, anscheinend von aufgeschürften Händen (sie hatte dann keine Handschuhe mehr an)
Beklemmende Einblicke auf erfrorene Bergsteigerin

P. behauptete, er habe seiner Freundin nach dem Zusammenbruch den Rucksack samt Splitboards abgenommen. Dann habe er sie mit einer Seilschlinge an einem Felsblock gesichert, sie auf ihren Rucksack gesetzt und sei bei ihr geblieben.
Nach anderthalb Stunden will er aufgebrochen sein.

Die Fragen an Zeugen, Gutachter und P. lieferten beklemmende Einblicke. Immer wieder blendete der Richter auf zwei TV-Bildschirmen Fotos von Bergrettern ein. Zu sehen: Kerstin G.s Leichnam. Er hängt an einem Seil auf einem kleinen Felsvorsprung. Also rund zehn Meter unterhalb des Platzes, an dem P. seine Freundin gesichert haben will.

Der Körper wirkt auf den Bildern stark überstreckt. Merkwürdig fand Hofer darüber hinaus, dass die junge Frau ihren Rucksack samt Splitboard auf dem Rücken trug. Ihr Partner P. beteuerte mehrfach, er wisse es nicht, warum das so sei.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger ergibt seine Aussage Sinn.
Blut auf dieser Kante, wenn es die gezeigte Stelle sein soll. Auch sonst wenn sie 10 Meter weiter oben gewesen sein sol im Schnee.


Was mich im Nachhinein interessiert wie die „Stimmung“ war, nachdem feststand dass Kerstin verstorben ist. Im ticker vom Prozess stand, dass TPs Bruder im riet nichts mehr zu sagen.

Ich meine wenn ich einen Autounfall verursache, und eine Person dabei später am Unfallort stirbt. Kann ich doch den Sanitätern nicht die Schuld geben?!
Hanser ist einer der beiden Bergführer, die die Leiche der 33-jährigen Salzburgerin erst gegen 10 Uhr am 19. Januar kurz unterhalb des Glocknergipfels bergen konnten. Ein Einsatz des Rettungshubschraubers war nach Angaben der Polizei nach dem Ansteigen der Windstärke in der Nacht auch am Morgen weder zur Rettung noch Bergung möglich. "Ich kenne den Alpinpolizisten seit langem, er ist ein sehr gewissenhafter Mensch", so Hanser. "Solche Anschuldigungen jemandem gegenüber zu erheben, der sein Leben riskiert, um anderen zu helfen, ist menschlich verwerflich."
Beschuldigter gibt merkwürdige Antwort auf Frage von Bergretter

Hanser hatte schon nach einem Hubschrauberflug über den Unglücksort am frühen Sonntagmorgen erfahren, dass die Freundin des 36-Jährigen wohl nicht mehr leben würde. "Als ich sie dann selbst gesehen habe, war das schon an der komischen Körperposition, wie sie dort lag, zu erkennen", erinnert sich der Bergretter betroffen.

Vor dem Bergungseinsatz, der wegen Windgeschwindigkeiten von bis zu 100 Stundenkilometern sehr gefährlich war, hatte Hanser den 36-Jährigen gefragt, wie es denn seiner Freundin ginge. "Ich hatte ihn das einfach so ohne Hintergedanken gefragt, Smalltalk. Er hat sehr gefasst geantwortet und meinte, es ginge ihr 'gut'"
Quelle: https://www.focus.de/panorama/grossglockner-drama-bergfuehrer-zweifeln-an-alibi-des-freundes-der-erfrorenen-33_24662c58-59ad-4435-a91f-7f9369a62d73.html


Man geht mit seiner Partnerin zu einer Tour, die viel zu schwierig ist für sie und das Wetter zu schlecht ist.

Die außerdem körperlich angeschlagen war, wenn es nicht der Partner mitbekommen hat, wer dann? Man telefoniert doch und hört den anderen Husten oder seine heisere Stimme.

Sie hätten umkehren können und müssen, am Frühstücksplatzl
Letzte Warnung Lebensgefahr, und zusätzlich schlechtes Wetter und Orkan.

Ein Hubschrauber drängt seine Hilfe auf! Die ignoriert wird.

Er ruft um 0:35 zurück weil er von Bergwacht und Alpinpolizei mehrmals telefonisch angerufen wird. Er sagt heroben sei alles in Ordnung sie brauchen Nix!

Der alpinpolizist schickt nochmals eine WhatsApp hinterher.

Um 3:40 dann der Notruf in dem er erst sagt „wir“
sind in der Schutzhütte und dann doch erwähnt, dass seine Freundin oben zurück gelassen hat.

Als die Bergwacht ihn in seiner Hütte erreichte, gibt er die Antwort es ginge seiner Freundin „gut“?!


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Todesdrama am Großglockner

um 14:10
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:
Als ich sie dann selbst gesehen habe, war das schon an der komischen Körperposition, wie sie dort lag, zu erkennen", erinnert sich der Bergretter betroffen.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/grossglockner-drama-bergfuehrer-zweifeln-an-alibi-des-freundes-der-erfrorenen-33_24662c58-59ad-4435-a91f-7f9369a62d73.html
Tatsache ist, die Position wie sie da hing, war für die Experten rätselhaft, und zwar sowohl wenn man annimmt dass sie zum Zeitpunkt des Absturzes alleine unterwegs war als auch wenn der Angeklagte noch mit dabei war.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:17
https://www.alpin.de/home/news/63413/artikel_grossglockner__verurteilter_bergsteiger_und_staatsanwalt_legen_berufung_ein.html

Auch wenn ich die moralische Empörung in den Beiträgen durchaus nachempfinden kann und vielfach auch teile, so möchte ich doch den Blick wieder auf den juristischen Aspekt lenken, was den Fortgang anbelangt.

Die erste Frage ist, wird das OLG Verfahrensfehler feststellen.
Wenn nicht, dann wird lediglich die Höhe der Strafe neu zu beurteilen sein.
Ob der Tennengauer Bergsteiger, dessen Freundin am Großglockner erfroren ist, doch noch freigesprochen wird oder eine noch strengere Strafe bekommt, ist nach wie vor offen. Beide Seiten, Anklage wie Verteidigung, haben Berufung angemeldet.

Beide Seiten warten auf die schriftliche Version des Urteils aus Innsbruck. Aber jetzt schon sei die Verteidigungs-Richtung klar, sagt Verteidiger Kurt Jelinek: „Ich habe Rechtsmittel angemeldet, wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe.“, ...

Der Tennengauer sei unschuldig. Jetzt muss das Oberlandesgericht Innsbruck prüfen, ob das Urteil formelle Fehler aufweist. Wenn ja, müsste der Fall neu verhandelt werden. Wenn nein, ist das Urteil grundsätzlich in Ordnung.

Staatsanwaltschaft will strengere Strafe

Dann prüft das Oberlandesgericht, ob die Höhe der Strafe – fünf Monate auf Bewährung plus rund 10.000 Euro Geldstrafe – angemessen ist. Die Richter dort haben drei Möglichkeiten: Strafe verringern, erhöhen oder belassen. Diese Entscheidung ist automatisch endgültig und rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck will mit ihrer Berufung eine strengere Strafe erreichen, mit dem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung ist sie zufrieden.



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Todesdrama am Großglockner

um 14:30
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Hier irritiert mich etwas die Zeitnähe.
Gegen 17:30 Uhr der erfolglose Versuch, die gewählte, inexistente 149-Nummer (Rettung: 140) und kurz nach 18 Uhr die SMS an die Mutter (zur Beruhigung) ...
Was in der Zeitspanne dazwischen geschah wird kaum/nicht aufklärbar sein.
Absolut, ich finde die zeitliche Nähe auch sehr auffällig und die "Beruhigungs SMS" auch immer noch sehr suspekt. Es wundert mich auch, dass die Mutter darauf nichts erwiderte. Oder hab ich das nicht mitbekommen?
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Vielleicht war es nur ein halbherziger Versuch, weil sie selbst ambivalent war? Vielleicht sagte er auch: "Ach lass das, wir kommen schon weiter" und sie hat sich überzeugen lassen.
Oder eine brenzlige Situation löste sich in dem Moment erstmal in Wohlgefallen auf? @Silberstreif. vermutete ja schon, dass der Anruf während des Seilpendlers gewesen sein könnte.
Möglich ist sicherlich alles davon, wir werden es wohl nie erfahren. Interessant wäre es, wenn man wüsste, was genau die Fitness Uhren aufgezeichnet haben. Sie wurden ja beide ausgewertet und zeigten den kontinuierlichen Leistungsabfalls. Falls es Pulsmessung, EKG, SpO2 oä gab, müsste eigentlich erkennbar sein, wann es gravierendere Probleme gab. Auch wundert es mich, dass anhand dieser Auswertungen der Todeszeitpunkt nicht bestimmt werden konnte.
Zitat von Misses_FMisses_F schrieb:wird sie noch am Körper getragen und erst später entsorgt haben.
Zitat von Misses_FMisses_F schrieb:Aber wie ein User bereits erwähnte: man wird ihn wohl kaum durchsucht haben.
Ja, das war ich und das sehe ich auch immer noch so. Vll hat er sie auch gar nicht entsorgt und sie befindet sich immer noch in seinem Besitz.
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Ich meine wenn ich einen Autounfall verursache, und eine Person dabei später am Unfallort stirbt. Kann ich doch den Sanitätern nicht die Schuld geben?!
Er scheint sich ja keiner Schuld bewusst zu sein. Dementsprechend sind natürlich alle anderen schuld, haben falsch reagiert usw.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:56
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Um 3:40 dann der Notruf in dem er erst sagt „wir“ sind in der Schutzhütte und dann doch erwähnt, dass seine Freundin oben zurück gelassen hat.
Da hat der Alpinpolizist aber auch nochmal nachgefragt - erst auf die Nachfrage hin hat TP erklärt, er habe K. zurücklassen müssen ...
Was wäre nun gewesen, wenn der Alpinpolizist nicht noch einmal explizit nachgefragt hätte?
(Da wäre der davon ausgegangen, die beiden sind wohlbehalten im Schutzraum angekommen - wirklich, man schüttelt nur noch mit dem Kopf).
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:...
Als die Bergwacht ihn in seiner Hütte erreichte, gibt er die Antwort es ginge seiner Freundin „gut“?!
Völlig realitätsfern, um nicht zu sagen -verweigernd.
Insgesamt mein Eindruck: Der Veurteilte ist nicht ganz klar im Oberstübchen, sehr salopp gesagt.


Und dazu die vielen widersprüchlichen Aussagen.

Und auch der Verteidiger, der mit seiner Berufung wohl noch meint, mit der Vertretung des Angeklagten klingelt seine Kasse weiter ...
Mit ihm ist TP nicht gerade gut beraten. Der Richter war ihm schon beinahe unverständlich gut gesonnen, hat alles auch Widersprüchlichstes zu seinen Gunsten ausgelegt - der Verteidiger hätte unbedingt raten müssen, es mit dem Urteil gut sein zu lassen und es in Demut anzunehmen.

Mir kam noch in den Sinn, dass TP sich vielleicht weniger wg der 5 Monate auf Bewährung sondern vornehmlich gegen die verhängte Geldstrafe stemmt.
Diese entspricht ungefähr der Höhe der Kosten des Rettungseinsatzes (GAP = 400 €), denn wer die Rettung anruft/bestellt, ist später (je nachdem, wie die Umstände waren, die zur Bergrettung führten) derjenige, der zur Zahlung verpflichtet wird/ist.

Es geht also weniger darum, daß ein Menschenleben "nur" so viel/wenig wert sei (das wurde rund um den Prozess immer wieder in der Art kommentiert), als eher darum, daß der Rettungseinsatz in irgendeiner Weise bezahlt/eingetrieben wird.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:00
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich gehe auch davon aus, dass sie den Notruf wählen wollte. Aber was passierte dann? Sie muss ja gemerkt haben, dass sie sich verwählt hat, keine Verbindung zustande kam. Dennoch gab es keinen zweiten Versuch.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Hier irritiert mich etwas die Zeitnähe.
Gegen 17:30 Uhr der erfolglose Versuch, die gewählte, inexistente 149-Nummer (Rettung: 140) und kurz nach 18 Uhr die SMS an die Mutter (zur Beruhigung) ...
Wenn man den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit oder gar des Erträglichen ist, dann gibt es oft keine kontinuierliche schlüssige Folge von Gedanken und Handlungen mehr. Das Fühlen zwischen Angst und Hoffnung, das Handeln abrupt und erratisch.

Wir kennen nicht die Kommunikation zwischen G. und P. Vielleicht hat G. nur gedroht, die 140 zu wählen? Und P. dann "nachgegeben"? Oder hat P. die G. manipuliert? Damit sie die Rettung kein zweites Mal ruft. Und bei der Mutter Entwarnung gibt?

Wir kennen nicht die Situation aus Sicht des Opfers zu dieser Zeit: Was verstand sie unter "Tour vorbei"? Da, wo sie am Berg waren, war doch kein Abstieg mehr möglich. Es blieben nur zwei Möglichkeiten runter zu kommen: Zum Gipfel oder Hubschrauber. Konnte sie denken, man sei nun gleich am Gipfel? Unwahrscheinlich.

Es sei nochmal daran erinnert, dass auch die Tour in ihrer Planung schon Harakiri war: Um 6.40 Uhr am Parkplatz los, um 21 Uhr auf dem Gipfel. Im Sturm? Und dann? Abfahrt im Mondschein und Übernachtung in der kalten Erzherzog-Johann-Hütte? Sehr lauschig. Auch im besten Fall also eine Tour von über 20 Stunden.
Zitat von Misses_FMisses_F schrieb:Und zu allem Übel "verliert" er auch noch die Bodycam! Wer's glaubt........
Wobei es er gewesen sein dürfte, der diesen Umstand zum "Akt" hat gelangen lassen, weil er danach gefragt hatte, ob sie gefunden worden sein. Wüsste man sonst, dass er eine Kamera dabei hatte?

"Cui bono" spricht angesichts des mutmaßlichen Ablaufs der Tour natürlich mehr dafür, dass sie nicht versehentlich verloren worden ist. Dann wäre es aber konsequent gewesen, nichts dazu zu sagen.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:04
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Er scheint sich ja keiner Schuld bewusst zu sein. Dementsprechend sind natürlich alle anderen schuld, haben falsch reagiert usw
Ich glaube sehr wohl, dass er sich der Schuld bewusst ist, aber sien Ego gestattet es nicht, das auch nach außen zuzugeben. Die Frage ist eben wieviel da Trauma hineinspielt.
Ob er jetzt den Notruf- Versuch mitbekommen hat oder nicht - sie müssen ja dort Auseinadersetzungen übers Aufgeben gehabt haben.
Kerstin wusste: erst haben sie zum Frühstücksplatzl deutlich länger gebraucht, und von dort sehr spät weg, dann kam die Seilblockade, die sie mehr als eine Stunde verlieren ließ, dann der Seilpendler wo sie sich verletzt hat (sie hat sich verletzt, nicht er!), und da wusste und spürte sie, es sieht schlecht aus. An dem Punkt muss er der gewesen sein, der sie (unter irgendeiner Androhung vielleicht?) überredet hat weiterzumachen, und dort spätestens war's nicht mehr wirklich mit gemeinsam geplant und entschieden - die Tour in ihren Tod.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Als die Bergwacht ihn in seiner Hütte erreichte, gibt er die Antwort es ginge seiner Freundin „gut“?!
Völlig realitätsfern, um nicht zu sagen -verweigernd.
Insgesamt mein Eindruck: Der Verurteilte ist nicht ganz klar im Oberstübchen, sehr salopp gesagt.
Ja eben! Das ist nicht mehr "bloß" das Ego. (da war noch nicht Gerichtsprozess, wo man sich genauer überlegt was man wie sagt).


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Todesdrama am Großglockner

um 15:05
Zitat von m_mucm_muc schrieb:
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Um 3:40 dann der Notruf in dem er erst sagt „wir“ sind in der Schutzhütte und dann doch erwähnt, dass seine Freundin oben zurück gelassen hat.
Da hat der Alpinpolizist aber auch nochmal nachgefragt - erst auf die Nachfrage hin hat TP erklärt, er habe K. zurücklassen müssen ...
Was wäre nun gewesen, wenn der Alpinpolizist nicht noch einmal explizit nachgefragt hätte?
Ist halt eine der vielen Merkwürdigkeiten in den Fall

Im Februar 2025 hat der Angeklagte noch die Aussage verweigert, man fragt sich warum, wenn er so völlig unschuldig ist
25. Februar 2025 -
Partner der Verstorbenen verweigert Aussage im Glockner-Drama
Neue Entwicklungen im Drama am Großglockner, bei dem Mitte Jänner eine Frau verstarb. Ihr Partner verweigert die Aussage, gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
https://www.kleinezeitung.at/kaernten/19399682/partner-der-verstorbenen-verweigert-aussage-im-glockner-drama


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Todesdrama am Großglockner

um 15:16
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Fairerweise muss man trotzdem sagen, dass wir nicht wissen können, was dieser 149-Verwähler bedeutet und ob er überhaupt irgendwas bedeutet. Es ist halt nicht die 140 gewesen, auch wenn ich es für wahrscheinlich halte, dass diese Nummer gemeint war.
Ich gehe auch davon aus, dass sie den Notruf wählen wollte. Aber was passierte dann? Sie muss ja gemerkt haben, dass sie sich verwählt hat, keine Verbindung zustande kam. Dennoch gab es keinen zweiten Versuch.
Um herauszubekommen, ob ein (149-)Notruf einen Grund gehabt haben könnte, haben wir am 21.02. eine Timeline erstellt. Manche Zeiten können leicht vaiiren, aber es ist erkennbar, dass die 149 im Zusammenhang mit Ks. 1,5-stündigen Seilpendler gestanden haben könnte, der sicherlich kräfteraubend war.

Da K. dort auch ihren Handschuh verlor Frage ich mich: Kann es sein, dass sie noch am Seil hängend den Notruf versuchte, weil TP es nicht tat? Wieso hat er K. dann überhaupt gefragt, ob sie einen Notruf abgesetzt hat (s. u., Quelle Handschuh)? Wieso hätte sie das tun sollen, wenn doch alles noch so easy war?

Und ich bleibe bei meiner Frage: Wollte man mit der SMS an die Mutter ihrem Anruf zuvorkommen, bei dem sie an Ks. Stimme gemerkt haben könnte, dass K. in keiner guten Verfassung ist? Die Eltern hätten sich in diesem Fall an die Bergretter wenden können. Am 21.02. war der zeitliche Zusammenhang zwischen 149 und Notruf eine weitere Frage, die Kuno426 klären konnte.

Quellen Handschuh und Zeiten:

Handschuh:
Das Opfer hat beim „Seilpendler“ ihren Handschuh verloren. „Ich habe ihr dann meinen Reserve-Handschuh gegeben“, so der Angeklagte. Als der Polizei-Hubschrauber kam, habe das Paar diesen wahrgenommen. „Ich habe Kerstin gefragt, ob sie einen Notruf abgesetzt hat – das hat sie verneint. Sie hat auch betont, dass es ihr gut gehe“, so ihr Freund. 10.59
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
(Ich glaube, an anderer Stelle steht, er habe von 149 u. SMS überhaupt nichts mitbekommen.)

Zeiten
Unten ist Ergänzung zur Timeline: Beitrag von watnu (Seite 10) (in der Quelle, unter dem Link ist der Wortlaut der SMS an die Mutter anders.)
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb am 21.02.2026:@watnu Langsam lichtet sich der Nebel (um die zeitlichen Zusammenhänge zum Anrufversuch und sms). Hier "meine" Timeline.
Um 14:30 Uhr war man beim "Frühstücksplatzl "und ist nach 20 Minuten weitergestiegen.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette (10:34 Uhr)
Der Angeklagte erklärt, die Verzögerung durch den Seilverhänger habe etwa eineinhalb Stunden Zeitverlust gebracht. Nach 30 Minuten kam man zur "Schlüsselstelle", so Thomas P. Dort habe seine Freundin einen Seilpendler gehabt, nachdem sie ausgerutscht war. Dabei hat sie sich an der Hüfte und an einer Hand verletzt.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette (10.59 Uhr)
Lt Kurier grob geschätzt : 14.30 Frühstücksplatzl, 14.50 weiter, Verzögerung bis 16.20, Seilpendler 16.50 (+x). Dann evtl wieder eine Pause, Verletzung angeschaut / Handschuh ausgezogen und bei der Gelegenheit Handy zur Hand genommen. Falsche Nr gewählt, 17.30 Uhr. Auf Rückruf gewartet. Dann Nachricht an Mutter gesendet? 18.07 Uhr.
Kerstin G. habe um 18:07 Uhr an ihre Mutter geschrieben: "Wir sind fertig mit der Tour." Der Angeklagte hat dazu keine Wahrnehmung. Um 17:30 Uhr habe Kerstin G. versucht, die 149 zu wählen.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette (10.19 Uhr)
Inzwischen sind auch ausführliche Timelines online, die den Seilpendler beinhalten : Wikipedia: Tod einer Bergsteigerin am Großglockner im Jänner 2025
https://www.alpin.de/home/news/63399/artikel_zeugenaussagen__kontroversen_und_hintergruende.html

EDIT: Gerade meine o. g. Verwechslung gesehen. Seine Frage nach dem Notruf war nachts. Aber in Schwierigkeiten war sie auch schon nach dem Frühstücksplatz. A


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Todesdrama am Großglockner

um 15:17
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Für mich ist die Version plausibel, dass er sie tatsächlich auf dem Plateau schutzlos und egoistisch zurückließ und bestenfalls meinte, sie ruhe sich aus und komme dann nach (??).
Für mich wird auch immer deutlicher: er hat sie bereits früher verlassen - ähnliche Situation wie mit seiner Ex-Freundin:
Aber bei Schwierigkeiten sei er dazu geneigt, "dass er grantig wird, dass er sagt, 'Stell dich nicht so an'.
Sie kann nicht mehr, er ist genervt und wird grantig, weil eh schon viel zu spät und er mit der Tour bestimmt nicht angeben kann.
Also geht er vor und versucht sie so unter Druck zu setzen weiterzugehen (wenn man es positiver ausdrücken will, wollte er sie damit vielleicht pushen). Ob am Gipfel merkt er: Sie kommt ja gar nicht! Und er geht ab zur Hütte (absteigen bei Nacht geht ja nicht mehr, oder?).
Spätestens dort muss ihm bewusst gewesen sein, dass sie sterben wird!
Zitat von StreuselStreusel schrieb:Das ginge auch nicht so einfach. Sie gingen ja am Seil. Der erste muss Haken setzen, der zweite dann die Haken wieder lösen. Da kann man nicht überholen.
Sie müssen ja mehrere seuke dabei gehabt haben, oder?
Das, mit dem er dann alleine ging und das, mit dem er sie angeblich gesichert hatte und an dem sie dann hing...
"Als ich sie dann selbst gesehen habe, war das schon an der komischen Körperposition, wie sie dort lag, zu erkennen", erinnert sich der Bergretter betroffen.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/grossglockner-drama-bergfuehrer-zweifeln-an-alibi-des-freundes-der-erfrorenen-33_24662c58-59ad-4435-a91f-7f9369a62d73.html

Aber ging sie oder lag sie auf einem Felsvorsprung? Und war das Seil noch am Felsen befestigt,vso wie von P angegeben?

Ich finde auch, dass zu wenig gefragt wurde im Prozess und hoffe, dass im weiteren Verlauf tiefer darauf eingegangen wird. Vielleicht ist es sogar besser, wenn es kein alpinerfahrener Vorsitz wäre!?!?


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Todesdrama am Großglockner

um 15:29
Zitat von watnuwatnu schrieb:Handschuh:
Das Opfer hat beim „Seilpendler“ ihren Handschuh verloren. „Ich habe ihr dann meinen Reserve-Handschuh gegeben“, so der Angeklagte. Als der Polizei-Hubschrauber kam, habe das Paar diesen wahrgenommen. „Ich habe Kerstin gefragt, ob sie einen Notruf abgesetzt hat – das hat sie verneint. Sie hat auch betont, dass es ihr gut gehe“, so ihr Freund. 10.59
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
(Ich glaube, an anderer Stelle steht, er habe von 149 u. SMS überhaupt nichts mitbekommen.)
Als der Hubschrauber kam, fragt er sie, ob sie einen Notruf abgesetzt hat???
Alleine diese Aussage spricht doch Bände.....insbesondere darüber, dass hier kein "Team" unterwegs war, denn dann hätte er eine solche Frage nicht gestellt. Die Frage "da ist ein Hubschrauber, wie geht's Dir, sollen wir nach Hilfe fragen" wäre max. nachvollziehbar gewesen.
Wenn er aber hier schon vermutet, dass sie "heimlich" einen Hubschrauber gerufen hat....


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Todesdrama am Großglockner

um 15:32
@Origines

Alles super gefolgert, aber dann frage ich mich, was ist da vorgefallen (was sich kaum klären wird)?
Wenn ein Notrufversuch um 17:30 erfolglos war und der Angeklagte ernsthaft erst nach weiteren vielen Stunden kommuniziert, dass man nun doch in Not sei - um 0:35 immer noch alles ok (?!?), um dann um 03:30 Uhr des nächsten Tages ... und auch nur zögerlich, nach nochmaligem Nachhaken des Alpinpolizisten, damit rauszurücken, dass man Hilfe benötigt.

Bei den sehr vielen, wiederkehrenden Rettungsangeboten - durchweg alles abgelehnt.

Von mir aus nimmt man nicht den Zeitraum ab 18:30 Uhr, dann gerne ab 22:00 Uhr, das waren noch geschlagene weitere Fünfeinhalb Stunden bis 03.30 Uhr, WTF.

Das alles lässt, zumindest bei mir, überhaupt keine gute Schlussfolgerung für den Angeklagten mehr zu.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wobei es er gewesen sein dürfte, der diesen Umstand zum "Akt" hat gelangen lassen, weil er danach gefragt hatte, ob sie gefunden worden sein. Wüsste man sonst, dass er eine Kamera dabei hatte?

"Cui bono" spricht angesichts des mutmaßlichen Ablaufs der Tour natürlich mehr dafür, dass sie nicht versehentlich verloren worden ist. Dann wäre es aber konsequent gewesen, nichts dazu zu sagen.
Nicht unbedingt, denn sie haben ja anfangs andere Tourengeher getroffen, und die haben evtl. bemerkt, dass er eine Cam dabei hat. Da hat er dann proaktiv gesagt, dass er sie verloren hat.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:39
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Sie müssen ja mehrere seuke dabei gehabt haben, oder?
Das, mit dem er dann alleine ging und das, mit dem er sie angeblich gesichert hatte und an dem sie dann hing...
Abgestiegen ist er ohne eigenes Seil. Nutzen konnte er die ständig angebrachten Seile an schwierigen Stellen. (Siehe Videos)


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Todesdrama am Großglockner

um 15:41
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Sie kann nicht mehr, er ist genervt und wird grantig, weil eh schon viel zu spät und er mit der Tour bestimmt nicht angeben kann.
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Ob am Gipfel merkt er: Sie kommt ja gar nicht! Und er geht ab zur Hütte (absteigen bei Nacht geht ja nicht mehr, oder?).
Der Anruf um 0.35 wird vermutlich vom Gipfel aus erfolgt sein. Er kam oben an und sie kam nicht nach, sein Ziel war erreicht und da rief er an. Als aber klar war, dass kein Hubschrauber kommen kann und er jetzt ja auch zugeben müsste, dass er seine Partnerin schon vor mind. 1,5 Stunden hinter sich gelassen hat, hat er eben keine Hilfe gerufen.
Um 2.30 tauchte seine Lampe dann beim Abstieg auf - ich weiß nicht, wie lange man in etwa vom Gipfel bis zu diesem Punkt benötigt, aber 1 Stunde mind. dürfe hinkommen? Bei dem Video der Bergsteiger sah dieser Teil jetzt auch nicht so einfach aus. Vielleicht hat er sich davor auch noch etwas ausgeruht.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:46
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb am 19.02.2026:@Lanigiro
Das kann nicht sein.
Wer depressiv ist, kann so eine Tour überhaupt nicht unternehmen.
Das geht nicht, weil die Energie nicht da ist.
Wer nur eine depressive Verstimmung hat (wie wir alle mal) und sportlich in die Gänge kommt,
fühlt sich wieder fit und möchte sicher nicht sterben.

Achso, o.k.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 20.02.2026:Der Richter und erfahrene Alpinist dazu in seiner Urteilsbegründung:
„Der Grat im alpinen Gelände ist ein schmaler Grat“, sagt der Richter. „Wenn ihnen die Tour gelingt, dann sind sie der Hero.“
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343
Edit: o. g. ist zu kurz zitiert:
Wenn es ihm nicht gelinge, falle die Härte des Gesetzgebers auf den Mann ein. „Es ist unglaublich tragisch, was da passiert ist. Kein Urteil der Welt bringt Ihnen Ihre Freundin zurück.“
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343
Ich bin ohnehin verwundert, dass die Verhandlung nur einen Tag gedauert hat. Darüber hinaus kann ich mich nach wie vor nicht des Eindrucks erwehren, dass er seine Freundin gar nicht zurück haben möchte. So wie das gelaufen ist, sieht das nach mehr als Fahrlässigkeit aus.
Zitat von emzemz schrieb am 20.02.2026:Habe das Urteil und die Urteilsbegründung aus dem Live-Ticker vom Standard zitiert und der besseren Lesbarkeit halber ein bisschen neu formatiert.
Mir scheint die Zusammenfassung recht aussagekräftig.
Grob fahrlässige Tötung
Freiheitsstrafe für die Dauer von fünf Monaten, 240 Tagessätze zu je 40 Euro, Geldstrafe beträgt 9600 Euro.
Freiheitsstrafe wird für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehen.
Auf Bewährung! Unfassbar.
Zitat von returntosenderreturntosender schrieb am 20.02.2026:Für mich steht seit der Aussage der Ex fest was ich von dem Herrn halte.
Das geht mir genauso. Tja, Psychopathie ist eine Diagnose, keine Verbrechen. Es würde mich interessieren, ob er dahingehend begutachtet wurde.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 20.02.2026:Ungünstig ist es doch eher für ihn, wenn man sie auf dem Plateau gefunden hätte, ohne Kälteschutz. Wie soll sie da also hingekommen sein?
Es wurde im Vorfeld der Verhandlung aber so geschrieben, dass er sie auf einem Plateau zurückgelassen hat. Dass sie in den Seilen hing, schockiert mich fast noch mehr. Auf dem Plateau hätte sie selbst in ihren Biwak kriechen können.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 20.02.2026:Ich verstehe den Richter so oder so nicht. Er geht zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass er Hilfe holen wollte. Das kann ich nicht nachvollziehen. Er hätte sehr viel einfacher einen Notruf absetzen oder auf die vielen Kontaktversuche reagieren können. DAS wäre logisch gewesen.
Das ist derart merkwürdig. Es muss doch einen Grund geben, dass der Richter so sehr zu Gunsten des Angeklagten urteilt. Vielleich ist da im Vorfeld eine Absprache gelaufen.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 20.02.2026:Noch ein Punkt, den ich nicht verstehe: wenn sie bereits um 17 Uhr vermeintlich den Notruf wählen wollte, wieso hat sie um 21 Uhr dem Hubschrauber kein Zeichen gegeben? Hat er sie unter Druck gesetzt? Das passt einfach vorne und hinten nicht. Zu dem Zeitpunkt muss sie doch schon gewusst haben, dass die Situation alles andere als günstig ist.
Deshalb hatte ich so etwas wie Hilfe zum Selbstmord vermutet.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb am 20.02.2026:Ihrer Mutter schrieb sie um ca 18 uhr, dass sie bereits wieder unten seien... wahrscheinlich zur Beruhigung.
Vielleicht hat das gar nicht sie sondern er geschrieben. Zu dem Zeitpunkt wusste er ja noch gar nicht, dass jemand die Rettung verständigen und dass ein Hubschrauber kommen würde. Wer weiß, nach was das Ganze ursprünglich aussehen sollte.
Auch die falsch gewählte Notrufnummer. Vielleicht hat sie sich nicht vertippt, sondern es sollte nur so aussehen.
Zitat von parabolparabol schrieb am 20.02.2026:Der Fall ist letztlich überhaupt nicht aufgeklärt, es ist immer nur "im Zweifel für den Angeklagten". Angesichts der Vorgeschichte des Angeklagten, der schon mal jemanden in einer Notsituation alleine gelassen hat (und nicht aus Fahrlässigkeit sondern aus Aggression) hätte da man beim Angeklagten vielleicht noch mehr nachbohren müssen.
Da stimmt irgendetwas nicht. Dass der so gut weggekommen ist, ist doch Hohn.


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