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Todesdrama am Großglockner

899 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 07:04
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:In seiner Version hat er das aber praktisch unterlassen. In der Version des Abstürzens beim Klettern war das gar nicht möglich.
Da werde ich nicht so recht draus schlau:

Seine Version (Zurücklassen einer hilflosen Person, keine Hilfe, "sich selbst rettend") ist ja für ihn eigentlich viel nachteiliger, als wenn das Opfer beim Aufstieg abgestürzt wäre. Denn da wäre es für ihn unmöglich gewesen, noch was für sie zu tun. Seine Version dagegen geht ja eben schon Richtung "Aussetzen" oder gar "Tötung durch Unterlassen" (da Garantenpflicht als Bergführer und als Partner in einer Beziehung).

Als Verteidigungsstrategie war seine Geschichte nicht das Gelbe vom Ei. Der Richter hat aus der Auffindesituation und P.s Story sich das mildestmögliche Szenario zusammengezimmert. Ob das zwingend war, kann ich nicht beurteilen. Ein wichtiges Element ist sicher der persönliche Eindruck, den wir nicht haben. Es ist anders, wenn man als Richter einem Delinquenten in die Augen sehen kann, mit ihm spricht.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Deshalb schrieb ich gestern, dass das Urteil vielleicht härter ausgefallen wäre, wenn K. noch aussagen gekonnt hätte. Dann wäre die Beweislage eine andere. Wir kennen nur seine Version.
*g* Härter wäre es wohl nicht ausgefallen, weil K. dann noch gelebt hätte. Aber wenn sie postmortem noch erzählen könnte, dann würde sie vermutlich ein schreckliches Drama schildern.
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Was mir hier gerade zum ersten Mal ins Auge gestochen ist, war das hier schon mal Thema? Dann habe ich es überlesen. Die Ex-Freundin, die er"plärrend und schreiend" zurückgelassen hat, das war laut Link auch am Großglockner und auch "mitten in der Nacht".
Diese Aussage fand ich ziemlich Hammer. Zeigt sie ein Verhaltensmuster, das ins Bild passt und am Berg extrem gefährlich ist. Gäbe es einen Bergführerschein, müsste man ihn T. sofort entziehen. Schlimmer aber noch: Es könnte die Blaupause sein, was K. in dieser Nacht widerfahren ist. Nur: Es gibt zu wenige Beweise, dass man T. das vorwerfen könnte. Naheliegend ist es aber trotzdem, dass er K. behandelt hat wie seine Ex.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Die andere Variante, die der Richter nannte, ist kein Absturz. Siehe auch o. g. Focus-Artikel bzw. meinen vorherigen Post mit dem Zitat.
Andere Quelle mit 2 Varianten:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 19.02.2026:
Der Richter nimmt ein Szenario an, das für den Angeklagten wohl „schwer zu schildern“ sei. Er geht davon aus, dass die Frau nicht selbstständig abgeklettert ist. Vielmehr sei es wohl so gewesen, dass die Salzburgerin an der Stelle unterhalb des Gipfels blockiert war, so der Richter, und der Angeklagte sie nicht über die Stelle brachte. Zweites Szenario, das für den Richter plausibel erscheint: Die Frau kam zum Sturz, verlor ihren Handschuh, konnte dann nicht mehr weiterklettern, der Angeklagte musste sie zurücklassen.

Der Richter sagt, dass der Angeklagte die Situation „völlig falsch“ eingeschätzt habe. „Sie hatten null Ahnung.“
Das ist für mich ein wichtiges Zitat. Der Richter hat letztlich zugunsten von T. angenommen, dass seine Geschichte vom Zurücklassen einer sitzenden K. nicht stimmt. Ein Abstieg oder Abseilen von K. - nachdem sie von T. verlassen worden war - laut Sachverständigen sehr unwahrscheinlich war. Also, so der Richter, ist sie bereits beim Aufstieg abgestürzt. T. konnte sie ab da zu keinem Zeitpunkt mehr retten.

So kam er zu seinem milden Urteil. Das vermutlich auch generalpräventive Motive: Die Österreicher vermieten ihre Berge ja nicht nur an Touristen, sondern kraxeln selber daran rum. Eine harte Strafe hätte vermutlich unter der Bergsteigerzunft für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Weil es ja zigtausende "Bergführer aus Gefälligkeit" gibt, fast überall da, wo kein professioneller Bergführer an Bord ist.

Es ging also schon auch darum, die Anforderungen an eine Sorgfaltspflicht nicht zu hoch zu schrauben.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Aber anscheinend ist dieser Fall für den Richter ja nicht mal ein Grenzfall zwischen eklatanter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz, denn er sagte doch: "Die grobe Fahrlässigkeit ist erfüllt. Zwar nicht überbordend, aber erfüllt." Ich frage mich auch, ob sich er Richter hat einwickeln lassen. Empathie ist eine gute Eigenschaft, aber man kann sich auch von ihr davontragen lassen.
Ich glaube nicht. Der Richter ging von keinem Sachverhalt aus, bei dem man an bedingtem Vorsatz hätte denken müssen. Sondern von der Möglichkeit, dass K. beim hinaufklettern aus Entkräftung und Erschöpfung abgestürzt sei. Und von T. nicht mehr hätte gerettet werden können. Damit folgt er den Sachverständigen zur Auffindesituation und ignoriert insoweit T.s Einlassungen (s.o.).

PS: K. hing im Seil, ohne jede Verbindung zum Grund. Die Leiche massiv überstreckt. Die Augen offen. Das nennt sich wohl "Opisthotonus". Die Fotos der Bergretter müssen schrecklich gewesen sein.


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Todesdrama am Großglockner

um 07:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 19.02.2026:
Der Richter nimmt ein Szenario an, das für den Angeklagten wohl „schwer zu schildern“ sei. Er geht davon aus, dass die Frau nicht selbstständig abgeklettert ist. Vielmehr sei es wohl so gewesen, dass die Salzburgerin an der Stelle unterhalb des Gipfels blockiert war, so der Richter, und der Angeklagte sie nicht über die Stelle brachte. Zweites Szenario, das für den Richter plausibel erscheint: Die Frau kam zum Sturz, verlor ihren Handschuh, konnte dann nicht mehr weiterklettern, der Angeklagte musste sie zurücklassen.

Der Richter sagt, dass der Angeklagte die Situation „völlig falsch“ eingeschätzt habe. „Sie hatten null Ahnung.“
Das ist für mich ein wichtiges Zitat. Der Richter hat letztlich zugunsten von T. angenommen, dass seine Geschichte vom Zurücklassen einer sitzenden K. nicht stimmt. Ein Abstieg oder Abseilen von K. - nachdem sie von T. verlassen worden war - laut Sachverständigen sehr unwahrscheinlich war. Also, so der Richter, ist sie bereits beim Aufstieg abgestürzt. T. konnte sie ab da zu keinem Zeitpunkt mehr retten.
Aber wie passen dann die Blutspuren 10 Meter über ihr in dieses Bild? Sie war weiter oben und ist dann abgestürzt?

Eingeschlafen sitzend kann nicht sein, ihre Körper war nach hinten überstreckt und die Augen weit aufgerissen.


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Todesdrama am Großglockner

um 07:43
IMG 7971Original anzeigen (2,5 MB)
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:@KarloSamt Es hieß ein Handschuh und auch die Blutspur waren irgendwo weiter oben.
Die Stellen nochmals suchen schaffe ich nicht, sorry.
Vom Handschuh weiß ich nix. Nur dass sie einen! Verloren hat. Er gab ihr dann seinen Ersatz Handschuh.

Auf dem Bild von der Berwacht wurde ihr Leichnam abgeseilt steht in der Beschreibung. Auf der Kante rechts ist was rotes. Meine Frage war ob das Blut war von ihr.


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Todesdrama am Großglockner

um 08:01
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Seine Version (Zurücklassen einer hilflosen Person, keine Hilfe, "sich selbst rettend") ist ja für ihn eigentlich viel nachteiliger, als wenn das Opfer beim Aufstieg abgestürzt wäre. Denn da wäre es für ihn unmöglich gewesen, noch was für sie zu tun.
Tja, so ist das ist das immer mit dem Lügen, insbesondere in einer komplexen Gemengelage aus Vorwürfen.
Da gewinnt man dann keinen Überblick, welche Version jetzt eigentlich am Geschicktesten wäre.
Hier wäre es womöglich die Wahrheit gewesen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine harte Strafe hätte vermutlich unter der Bergsteigerzunft für erhebliche Unsicherheit gesorgt. Weil es ja zigtausende "Bergführer aus Gefälligkeit" gibt, fast überall da, wo kein professioneller Bergführer an Bord ist.
Das geht aber eigentlich gar nicht, in so einer Sache tourismusstrategisch zu denken. Und natürlich wäre es für den Tourismus nachhaltig gesehen viel besser, wenn jeder seine Verantwortung kennen würde bei solchen Unternehmungen.
Es geraten in Zeiten des Massentourismus zu viele Leute für ihre instagrammablen Momente in für sie nicht handhabbare Situationen.
Ich denke da zum Beispiel auch an die Brasilianerin Juliana Marins, die 2025 in einer geführten Gruppe auf dem Mount Rinjani alleine zurückgelassen wurde, weil sie nicht mehr konnte. Mutmaßlich, damit die anderen den Gipfelausblick nicht verpassen würden. Sie ist ja dann abgestürzt und nach vielen Stunden oder sogar Tagen Tortur gestorben.


https://www.spiegel.de/panorama/indonesien-brasilianerin-stuerzt-in-vulkan-rinjani-und-wird-erst-nach-vier-tagen-tot-aufgefunden-a-77045cde-0ab3-470a-a756-9aeba748faa8
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gibt zu wenige Beweise, dass man T. das vorwerfen könnte. Naheliegend ist es aber trotzdem, dass er K. behandelt hat wie seine Ex
Ja, ich könnte mir gut vorstellen, dass er Kerstin das langsame Vorankommen und generell das ganze Desaster sogar angelastet hat und, getragen von Groll, deswegen vor sich rechtfertigen konnte, sie im wahrsten Sinne des Wortes hängen zu lassen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich glaube nicht. Der Richter ging von keinem Sachverhalt aus, bei dem man an bedingtem Vorsatz hätte denken müssen. Sondern von der Möglichkeit, dass K. beim hinaufklettern aus Entkräftung und Erschöpfung abgestürzt sei. Und von T. nicht mehr hätte gerettet werden können. Damit folgt er den Sachverständigen zur Auffindesituation und ignoriert insoweit T.s Einlassungen (s.o.).
Er selbst wahrscheinlich nicht, aber er hätte umgehend Rettungskräfte alarmieren müssen. (Unabhängig davon, wie groß die Erfolgsaussichten waren.) Nun ist es ja natürlich so, dass er von dem Vorwurf um 0:30 Uhr keine Rettung geholt zu haben freigesprochen wurde, was man anzweifeln kann, aber gut, hier steht Aussage gegen Aussage.
Allerdings hätte der Moment, wo sie endgültig gestürzt ist, nicht eigentlich früher sein müssen oder sehe ich das falsch?


So wie du es weiter oben oben ausgedrückt hast, finde ich es sehr treffend: Es wurde ein möglichst mildes Szenario zusammengezimmert.
Warum, darüber kann man noch streiten.


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Todesdrama am Großglockner

um 08:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Seine Version (Zurücklassen einer hilflosen Person, keine Hilfe, "sich selbst rettend") ist ja für ihn eigentlich viel nachteiliger, als wenn das Opfer beim Aufstieg abgestürzt wäre.
Wobei es ja eigentlich noch unlogischer ist, in einem Absturzszenario nicht zumindest zu versuchen, per Handy Hilfe zu holen. Insbesondere dann, wenn er vergeblich versucht haben sollte, sie selbst raufzuziehen.

Eventuell dachte er, dass er mit der Story vom plötzlichen Leistungsabfall und Bewegungsunfähigkeit zumindest einigermaßen sinnvoll erklären kann, weshalb er sein Handy nicht für Notrufe verwendet hat, sondern (angeblich) mit Kerstin abgesprochen schnellstmöglich zur Hütte wollte.


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Todesdrama am Großglockner

um 10:33
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Auf dem Bild von der Berwacht wurde ihr Leichnam abgeseilt steht in der Beschreibung. Auf der Kante rechts ist was rotes. Meine Frage war ob das Blut war von ihr.
Das kann man nicht sagen. Da Kerstin G. wegen der Windböen am Auffindeort nicht mit dem Hubschrauber geborgen werden konnte, musste ihr Leichnam "terrestrisch" geborgen und abgeseilt werden. Wo das Foto gemacht worden ist, ist jedenfalls für mich unklar. Wäre es Blut, wäre es schon sehr viel Blut. Dann kenne ich keine Zeugenaussage, es habe an dem Platz Blutspuren von G. gegeben, an dem sie auf ihrem Rucksack sitzend von P. zurückgelassen worden ist.

Zwar ist mir bekannt, dass sich G. an der Hüfte und an der Hand verletzt und dort geblutet hatte, als sie in der "Seilwinde" feststeckte. Aber das war Stunden vorher.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Er selbst wahrscheinlich nicht, aber er hätte umgehend Rettungskräfte alarmieren müssen.
Zitat von zehpizehpi schrieb:Wobei es ja eigentlich noch unlogischer ist, in einem Absturzszenario nicht zumindest zu versuchen, per Handy Hilfe zu holen. Insbesondere dann, wenn er vergeblich versucht haben sollte, sie selbst raufzuziehen.
Natürlich. Auch zu seiner eigenen Sicherheit. Es könnte Schock gewesen sein, P. war vielleicht geübter als G., aber diese Tour dürfte auch total an seine Grenzen gegangen sein (das mit zweimal Kotzen nehme ich ihm gerne ab). Und nun hängt seine Partnerin im Seil, er hat sie verantwortlich in diese Situation gebracht und nun ist er hilflos. Vielleicht gab es auch ein Dogma "Bergrettung ist was für Luschis, i brauch des need!"

Noch mal die Auffindesituation:
Die Fragen an Zeugen, Gutachter und P. lieferten beklemmende Einblicke. Immer wieder blendete der Richter auf zwei TV-Bildschirmen Fotos von Bergrettern ein. Zu sehen: Kerstin G.s Leichnam. Er hängt an einem Seil auf einem kleinen Felsvorsprung. Also rund zehn Meter unterhalb des Platzes, an dem P. seine Freundin gesichert haben will.

Der Körper wirkt auf den Bildern stark überstreckt. Merkwürdig fand Hofer darüber hinaus, dass die junge Frau ihren Rucksack samt Splitboard auf dem Rücken trug. Ihr Partner P. beteuerte mehrfach, er wisse es nicht, warum das so sei.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/nach-grossglockner-urteil-sagt-richter-diesen-bemerkenswerten-satz_4d3e9242-4ca7-469d-8c78-da625f60df11.html

G. hing mit ihrem Hüftgurt im Seil.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:So wie du es weiter oben oben ausgedrückt hast, finde ich es sehr treffend: Es wurde ein möglichst mildes Szenario zusammengezimmert. Warum, darüber kann man noch streiten.
Da hast Du mich falsch verstanden. Das ist kein abwegiges Szenario, sondern eines, dass auf der Auffindesituation und damit einem objektiven Beweismittel beruht:
Es gebe mehrere Erklärungen für die merkwürdige Auffindesituation seiner Freundin, so Hofer. G. könnte etwa versucht haben, allein den Berg hinunterzuklettern und dabei gestürzt sein. Die medizinische Gutachterin und der Alpingutachter und Bergführer schätzten diese Möglichkeit jedoch als "äußerst unwahrscheinlich" ein. (...)

Eine weitere mögliche Erklärung: G. habe sich noch mit P. im Aufstieg befunden und sei an der Stelle, an der die Bergretter sie am nächsten Morgen auffanden, erschöpft zusammengebrochen. P., mutmaßt er, sei nicht mehr in der Lage gewesen, sie hochzuziehen. Aus diesem Grund, so der Richter, sei es die einzig sinnvolle Entscheidung für den 37-Jährigen gewesen, schnellstmöglich zur Erzherzog-Johann-Hütte abzusteigen, um dort Hilfe zu holen.
Quelle: s.o.

Ich denke, es war dem Gericht auch wichtig, dass es - wie auch die Staatsanwaltschaft - keine Anhaltspunkte für einen Mord gesehen hat. Die perfide Unterstellung, er habe so auf raffinierte und hinterhältige Weise seine Partnerin "los werden" wollen, ist eine Spukbild der Fantasie von Crime-Fans (der Gedanke kam mir auch sehr schnell), findet aber keinen Halt in den Indizien.
Das Gros der Zuhörer stürmte zum Ausgang, da sprach Hofer den verurteilten P. noch einmal an. "Ich sehe Sie nicht als Mörder", sagte er. (...) In den sozialen Netzwerken wird P. so tituliert. Und als Egoist, der nur sich selbst in Sicherheit bringen wollte. Hofer betonte, dass er den 37-Jährigen nicht als gefühlskalt wahrnehme. "Sie haben die Situationen nur falsch eingeschätzt", so der Richter.
Quelle: s.o.

Das ist ein wichtiger Satz: Der Richter hat vom Angeklagten ein Bild gewonnen, das wir an unseren Monitoren und Screens nicht gewinnen können: Als Mensch. Er sei nicht gefühlskalt, sondern habe mehrere Situationen falsch eingeschätzt. Das kann auch mir oder uns in Extremsituationen passieren. Je extremer, desto leichter. Deshalb Vorsicht mit Fernurteilen. Auch ich fand das Urteil viel zu milde. Aber ich bin nicht das Gericht, also kann ich das eigentlich gar nicht beurteilen.

Angesichts der von der Staatsanwaltschaft geforderten neun Monate (die den neuen Anklagepunkten entsprächen) folgen die fünf Monate den Anklagepunkten, die der Richter P. vorgeworfen hat. Vielleicht sollte man das einfach so stehen lassen und akzeptieren.


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Todesdrama am Großglockner

um 10:33
Zitat von KarloSamtKarloSamt schrieb:Meinst du diese Skizze?
Ja, genau, das war die Skizze des Alpenvereins. Ich danke dir fürs Einstellen.
Zitat von kobrilikobrili schrieb:Auf Bild 14/23 ist von einer glatten Kante die Rede. Diese Stelle hab ich schon öfter in diversen Galerien gesehen, aber so konkret als glatte Platte wurde es sonst nicht bezeichnet.
https://www.alpin.de/foto-video/galerien/61140/galerie_stuedlgrat_auf_den_grossglockner__alle_schluesselstellen_auf_einen_blick.html

Oje, die Namen. Bild 14/23 ist mit "glatte Platte" untertitelt (und ist kurz vor dem Gipfel). Die "glatte Kante", von der Anton Riepler sprach war eine Stelle noch vor dem Hubschraubereinsatz. Danke für das Bild von der "glatten Platte".
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Hab recherchiert: "Klapfl" ist die "große Platte" (schwierigste Schlüsselstelle der Tour) unterm Gipfel - die dürfte sie aber gerade noch geschafft haben(?)
Danke, @Silberstreif.
Das ist/wäre so bitter, die schwierigste Stelle noch geschafft.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:In der Bildergalerie hier zum Thread (Menüleiste oben unter dem Thread- Titel) siehst du Bild 2 eingezeichnet um wieviel Uhr ihre Kopf Leuchten jeweils wo waren, sie kamen kaum weiter hoch 20 bis 22 Uhr, das ist dort wo der Grat-Verlauf eine "Zacke" nach Osten macht, das dürfte sein nach einer Rampe " Querung in steiler Wand" (Schwierigkeit 3 BH);
Danke für den Hinweis zur Grafik in der Bildergalerie und deine Überlegungen Skizze und Grat-Verlauf der Bilder in Einklang zu bringen (diese Grafik von svensken hatte ich auch schon gesehen, die Zuordnung zur Skizze finde ich gar nicht so einfach).

Zur Schlüsselstelle kurz vor dem Gipfel: Ist die "glatte Platte" (Bild 14/23 aus dem Link von kobrili) gleichbedeutend mit der "großen Platte" (Foto eingestellt von Silberstreif in der Bildergalerie) bzw. mit "Klapfl"?


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Todesdrama am Großglockner

um 10:38
Was für ein Wahnsinn :-(

Frage: Die KG hatte ein Handy und dort oben gab es Netz. Sie wird allein zurückgelassen. So wie es TP schildert, bei Bewusstsein.

Ist wirklich denkbar, dass sie in der Situation nicht ihr Handy nimmt und einen Notruf absetzt? Kann sie so erschöpft gewesen sein, dass sie dazu nicht mehr in der Lage war?

Und was ist seine Erklärung, warum er erst abkletterte, bevor er einen Notruf absetzte? Hab ich das übersehen?

Dem angeblichen Notruf gegen 00:35 widerspricht der Gesprächspartner. Der alles daran setzte, Hilfe zukommen zu lassen. Das ist mehr als unglaubwürdig.

Wenn ich es richtig sehe, passt die Zeit auch nicht zum Geschehen ab 22 Uhr.

Er holt Hilfe? Greift aber nicht zum Telefon? Vergewissert sich nicht, ob ein Heli wirklich nicht fliegen kann? Retter im Anstieg sind?

Die einzige Erklärung, die ich für das Urteil finde, ist, dass der Richter davon ausgegangen ist, dass sie unrettbar verloren/schon tot war und er das wusste. Ansonsten hätte er ihm den unterlassenen Notruf um die Ohren schlagen müssen.


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Todesdrama am Großglockner

um 10:46
Zum Todeszeitpunkt bleiben die Angaben vage, obwohl ja die Sportuhr ausgewertet wurde. Möglich wäre, dass der Akku der Sportuhr bereits leer war., wie watnu schon überlegte. Oder man weiß es, will mit dieser Info aber keine Medienshow füttern, wie der Richter an anderer Stelle betonte (es gibt ja Gründe wie, dass auch nach dem Tod die Würde der Person geschützt wird oder auch die Angehörigen davor geschützt werden, dass solche Dinge öffentlich bekannt sind).

Es ist denkbar, dass der Richter die Uhrzeit des Todes kennt. Vielleicht weiß er, dass die Verstorbene nicht mehr zu retten war, ab dem Moment als sie blockiert war und der Angeklagte ihr nicht mehr helfen konnte, da er die Technik des Flaschenzuges nicht beherrscht.

Ich frage mich, wenn er in diesem Moment - ausgehend von dem Szenario, das der Richter für das wahrscheinlichste hält, K. war blockiert, er konnte ihr nicht helfen - dies sofort per Notruf kommuniziert hätte, ob man ihn irgendwie telefonisch hätte instruieren können, einen Flaschenzug umzusetzen. Aber vermutlich fehlte dafür grundlegendes Equipment.


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Todesdrama am Großglockner

um 10:46
Zitat von zehpizehpi schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Seine Version (Zurücklassen einer hilflosen Person, keine Hilfe, "sich selbst rettend") ist ja für ihn eigentlich viel nachteiliger, als wenn das Opfer beim Aufstieg abgestürzt wäre.
Wobei es ja eigentlich noch unlogischer ist, in einem Absturzszenario nicht zumindest zu versuchen, per Handy Hilfe zu holen. Insbesondere dann, wenn er vergeblich versucht haben sollte, sie selbst raufzuziehen.
Und hier kommt Aussage gegen Aussage, ob es ein Notruf war oder nicht ins Spiel. Wäre sie abgestürzt, hätte er mangels Kenntnissen (Flaschenzug) nur den Notruf absetzen können (hat er laut eigener Aussage)..schützen hätte er sie eh nicht können = milderes Urteil.
Hat er sie "nur" zurückgelassen, wäre ihm stärker als im Urteilsspruch geschehen anzulasten, dass er sie nicht gut genug geschützt hat. Das meint der Richter wohl.
Dass TP zwar behauptet, es hätte sich nicht um einen Absturz gehandelt, passt halt nicht ins Bild und glaubt ihm der Richter nicht - dass er einen Notruf absetzte aber schon ?!? Das wird dann wieder durch seine vermeintlich irrationalen Entscheidungen und Wahrnehmungen in dieser Extremsituation begründet.


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Todesdrama am Großglockner

um 10:59
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Es ist denkbar, dass der Richter die Uhrzeit des Todes kennt. Vielleicht weiß er, dass die Verstorbene nicht mehr zu retten war, ab dem Moment als sie blockiert war und der Angeklagte ihr nicht mehr helfen konnte, da er die Technik des Flaschenzuges nicht beherrscht.
Und wenn K. tief gefallen ist, dann war sie womöglich durch den Sturz verletzt/bewusstlos/nicht ansprechbar und konnte kaum bis gar nicht mehr mitmachen, was den Flaschenzug vermutlich noch schwieriger macht. Und ab dem Sturz läuft ohnehin die Zeit. Eine Bergung per Flaschenzug muss sehr umgehend erfolgen, da die Gefahr eines Hängetraumas unmittelbar besteht.
https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Praktische-Tipps-gegen-Haengetrauma-405714.html


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Todesdrama am Großglockner

um 11:04
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist ein wichtiger Satz: Der Richter hat vom Angeklagten ein Bild gewonnen, das wir an unseren Monitoren und Screens nicht gewinnen können: Als Mensch. Er sei nicht gefühlskalt, sondern habe mehrere Situationen falsch eingeschätzt. Das kann auch mir oder uns in Extremsituationen passieren. Je extremer, desto leichter. Deshalb Vorsicht mit Fernurteilen. Auch ich fand das Urteil viel zu milde. Aber ich bin nicht das Gericht, also kann ich das eigentlich gar nicht beurteilen.
Das hast du gut gesagt.
Da T. wohl auch weiterhin Partnerinnen als Bergfexen sucht, halte ich eine Bewährungsauflage für sinnvoll, nämlich einen Kurs beim Alpenverein zu Gefahren im alpinen Gelände, Tourenplanung, Notausrüstung, Verhalten im Notfall (technisch sowie aktiv Hilfe organisieren), Umgang mit schwächeren Partnern vor und während der Tour. Gerne gegen Herabsetzung der Geldstrafe.


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Todesdrama am Großglockner

um 11:43
Zitat von kobrilikobrili schrieb:Wäre sie abgestürzt, hätte er mangels Kenntnissen (Flaschenzug) nur den Notruf absetzen können (hat er laut eigener Aussage).
Jedoch hat er in dem Gespräch 0:35 h, als er den Alpinpolizisten zurückgerufen hat, keine Angaben zu einer Sturzsituation gemacht. Das kann man doch als Fakt ansehen, oder?
Fragen um den Notruf

Warum hat Thomas P. keinen weiteren Notruf abgesetzt? Beim ersten Notruf habe man ihm gesagt, in Bewegung zu bleiben und dass kein Hubschrauber mehr kommen könne, erklärt der Angeklagte zum wiederholten Mal.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538


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Todesdrama am Großglockner

um 11:54
Ergänzung zu meinem vorigen Beitrag:
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Jedoch hat er in dem Gespräch 0:35 h, als er den Alpinpolizisten zurückgerufen hat, keine Angaben zu einer Sturzsituation gemacht. Das kann man doch als Fakt ansehen, oder?
Zum Kontakt mit der Alpinpolizei - Gespräch 0:35 h fragt der Richter:
"Sie telefonieren mit jemandem, von dem Sie sich Hilfe erwarten. Sie kriegen die Empfehlung: 'Gehen Sie weiter', 'Bleiben Sie in Bewegung'. Warum sagen Sie dann dem Telefonpartner nicht: 'Die [Vorname der Verstorbenen] kann nicht mehr."

Bei diesem Telefonat habe er noch nicht gewusst, dass sie nicht mehr weitergehen könne, sagt der Angeklagte.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet


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Todesdrama am Großglockner

um 11:54
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich denke, es war dem Gericht auch wichtig, dass es - wie auch die Staatsanwaltschaft - keine Anhaltspunkte für einen Mord gesehen hat. Die perfide Unterstellung, er habe so auf raffinierte und hinterhältige Weise seine Partnerin "los werden" wollen, ist eine Spukbild der Fantasie von Crime-Fans (der Gedanke kam mir auch sehr schnell), findet aber keinen Halt in den Indizien.
Ja, das habe ich auch vielfach gelesen und denke das auch nicht. Das ist halt diese typische Social-Media-Dynamik. Ich habe ja auch im Thread betont, dass ich nicht glaube, dass er sie ermorden wollte. Aber es gäbe ja mit Totschlag durch Unterlassen (und hier eben mit bedingtem Vorsatz) noch einen weiteren Straftatbestand, der zwischen fahrlässiger Tötung bzw. in Ö grob fahrlässige Tötung und Mord stünde. Oder ist das in Österreich so anders?
Schon klar, dass das es wirklich verdammt schwer nachzuweisen wäre. Könnte es sein, dass beim Rauskegeln des bedingten Vorsatz darauf abgestellt wurde, dass es nicht sicher gewesen wäre, ob eine Rettung überhaupt noch möglich gewesen wäre, wenn TP Hilfe geholt hätte? Also, dass sein Unterlassen dann auch tatsächlich ursächlich dafür war, dass sie starb. Aber genau das will mir ebenfalls nicht in den Kopf: Wenn TP noch absteigen konnte, hätten ja auch Retter im Rahmen einer terrestrischen Rettung aufsteigen können, wenn auch über die einfachere Route, oder?
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:So wie du es weiter oben oben ausgedrückt hast, finde ich es sehr treffend: Es wurde ein möglichst mildes Szenario zusammengezimmert. Warum, darüber kann man noch streiten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da hast Du mich falsch verstanden. Das ist kein abwegiges Szenario, sondern eines, dass auf der Auffindesituation und damit einem objektiven Beweismittel beruht:
Ich hatte dich so verstanden, dass in dem Urteil möglichst viele günstige Interpretationen des Verhaltens von TP zusammengefügt wurden und es so zu dem milden Urteil kam. Sorry, wenn das falsch gedeutet war.


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Todesdrama am Großglockner

um 11:54
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:@Doverex Der Hubschrauber war nicht möglich wegen Sturm, und die Bergrettung von unten hätte an die sechs Stunden zum Gipfel gebraucht, da ist es von der Adlerhütte näher. Es war deutlich nach Mitternacht, warum sollte da Licht im Haus sein?
Ich verstehe was Du meinst @Silberstreif.
aber ich denke da mal an, dass er wohl (seit es dunkel wurde) da drüben bei der Adlerhütte keinerlei Lichtschein den ganzen Abend & die Nacht wahrnehmen hat können.
Also warum, obwohl der Blick vom Stüdlgrad zur Adlerruhe gut ist, jemand überhaupt auf die Idee kommt - obwohl es dafür keinerlei Anzeichen gibt - da drüben wäre vielleicht wer?
Ausser ich nehme an, Bergsteiger sind in der dunklen Nacht ohne Lampen dort hin unterwegs. Verstehst Du was ich meine?

Also ich will damit andeuten, wie komme ich auf die Idee dass ich von dort Hilfe holen könnte, wenn ich da drüben (rund um die Gegend der Adlerhütte) den ganzen Abend & Nacht keinen einzigen Lichtschein stundenlang wahrnehmen kann?

"Es könnte dort vielleicht wer sein???", diese Idee wäre plausibel wenn ich mal ein Lampenlicht in der Nähe der Adlerhütte wahrgenommen hätte, irgendwann in der Dunkelheit etwa (Beispiel) zwischen 19 Uhr und 1:00 früh da drüben.

Und das die Adlerhütte geschlossen hat (ausser der Notraum) sagt mir schon der Blick um 19Uhr rüber, dass da keinerlei Licht ist sondern völlige Dunkelheit. Weil hier schon mal die Frage aufkam, hatte TP überhaupt gewusst, dass die Adlerhütte im Jänner geschlossen hat.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:10
Ich glaube, dass das Aufsuchen dieser "Schutzhütte" ein Rettungsversuch war, aber einer, der seiner eigenen Person galt. Wer sollte dort an dem Tag denn übernachten? Es war ja niemand unterwegs. Als man ihm sagte, die Schutzhütte sei offen, hat er sie zu seinem Schutz aufgesucht. er hätte - wenn sein Rettungsversuch Kerstin galt, zumindest später dezidiert nachgefragt, ob dort Leute sind.

Um 0:30 glaubte er lt eigener Aussage, K könne sich noch weiterbewegen. Die Empfehlung war, in Bewegung zu bleiben. Wie konnte er also davon ausgehen, einen Notruf in Gang gesetzt zu haben. Hätte er eine Notrufsituation geäußert, wäre über K gesprochen worden: Wo ist sie und in welchem Zustand? Und ganz gewiss hätte der Polizist später nicht noch geschrieben: "Braucht ihr Hilfe".

Wo war er zum Zeitpunkt des Telefonats und wo war K? Er war - so legen es die Bilder der Webcam nahe - doch schon weit voraus? Wann will er sich denn 2 Stunden zu ihr gelegt haben? Das macht doch alles keinen Sinn.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:24
Eine weitere mögliche Erklärung: G. habe sich noch mit P. im Aufstieg befunden und sei an der Stelle, an der die Bergretter sie am nächsten Morgen auffanden, erschöpft zusammengebrochen. P., mutmaßt er, sei nicht mehr in der Lage gewesen, sie hochzuziehen.
Angenommen es war so, warum hat TP das nicht genau so kommuniziert? Das würde ihn doch entlasten.
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Es ist denkbar, dass der Richter die Uhrzeit des Todes kennt. Vielleicht weiß er, dass die Verstorbene nicht mehr zu retten war.
Auch hier: das öffentlich zu machen, hätte doch den Angeklagten ent- und nicht belastet.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:35
Ich habe im Thread keine Quellen für manche Aussage gefunden (was nicht heißt, dass es die nicht gibt). Es ist schwierig, alle Details zu erinnern. Damit wir in dem komplizierten Fall nicht eigene Annahmen mit den ("Zu-Gute"-)Annahmen des Richters vermischen:
Kann jemand von Euch mit Quelle bestätigen, was ich hervorhebe?

Blut
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb am 22.02.2026:Es hieß, es war etwas Blut im Schnee ein Stück über ihr. Da würde ich eher vermuten, dass
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Ich suche gerade nach den „Spuren von Blut circa 10 Meter oberhalb ihres späteren Fundorts“.
@Eichhörnchen, weißt du noch, woher du die Angabe 10 m hast?

Gefunden habe ich dazu:
Es seien auch keine weiteren Blutspuren – außer jene, etwas weiter oben – gefunden worden. (Die Spuren kamen vermutlich von Aufschürfungen/Verletzungen an der Hand.)
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
Längeres Standard-Zitat: Beitrag von watnu (Seite 2)

Etwas weiter oben müssen nicht 10 m sein, deshalb meine Frage.

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Handschuh
Es gab mehrere Situationen, in denen Handschuhe erwähnt wurden, die nichts miteinander zu tun haben müssen. K. wurde ohne Handschuhe gefunden. Der Richter erwähnte z. B. in seiner Sturz-Variante, K. könnte dabei einen Handschuh verloren haben.
Zitat von KarloSamtKarloSamt schrieb:
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Ein Handschuh lag anscheinend nahe der Blutspur.
Hast du dafür mal eine Quelle? Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber ich habe bisher nichts darüber gelesen.
Gefunden habe ich dazu
Die Einsatzgruppe habe einen Handschuh gefunden, die Sicherungsposition sei "spannend" gewesen, die Verstorbene habe keine Handschuhe getragen.
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Der Handschuh muss nach o. g. Zitat nicht nahe Blutspur gefunden worden sein.
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Aussage TP:
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Das Opfer hat beim „Seilpendler“ ihren Handschuh verloren. „Ich habe ihr dann meinen Reserve-Handschuh gegeben“, so der Angeklagte. Als der Polizei-Hubschrauber kam, habe das Paar diesen wahrgenommen. „Ich habe Kerstin gefragt, ob sie einen Notruf abgesetzt hat – das hat sie verneint. Sie hat auch betont, dass es ihr gut gehe“, so ihr Freund. 10.59
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
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@Origines und @Silberstreif. Gibt es für "10 m" Seil eine Quelle? Und gibt es eine Quelle, aus der hervorgeht, dass das andere Ende um den Felsen geschlungen war, an dem TP Kerstin fixiert haben will? Wie schon geschrieben (aber falsch ausgedrückt): Wenn das Seil nicht um den Felsen geschlungen war, sondern an einer anderen Stelle angebunden war, ergibt sich ein weiteres Szenario.

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Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:das von Maximillian Werner klaute ich aus einem Beitrag von @watnu
Deshalb o. g., was nichts zu heißen hat. Ich hatte es selbst gesucht und nicht gefunden :D


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Todesdrama am Großglockner

um 12:38
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Um 0:30 glaubte er lt eigener Aussage, K könne sich noch weiterbewegen. Die Empfehlung war, in Bewegung zu bleiben
Selbst wenn, hätte er den nächsten Notruf absetzen müssen, als K sich nicht mehr bewegen konnte / nicht mehr vorwärts kam. Denn das war eine veränderte Situation. Und selbst wenn in der Hütte Kletterer gewesen wären, hätte K noch 4+x Stunden* bewegungslos an der Stelle ausharren müssen! Das muss ihm beim Weggang bewusst gewesen sein.
Wenn er wirklich bei K war (und nicht nur von weiter oben wartend beobachtet hat), hätte er vor dem Weggehen auch mit Ks Handy den Notruf wählen können und diese "Standleitung" bei ihr lassen können.
* Mir ist nicht klar, ob ein Hubschrauber eine Rettungstruppe zur Hütte hätte bringen können, ab 23 Uhr bzw ab 0.35 Uhr. Und ob diese von der Hütte zum Gipfel und dann weiter zu K hätte absteigen können. 50m vom Gipfel runter, hätten das freiwillige Hüttenschläfer überhaupt geschafft?


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