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Todesdrama am Großglockner

581 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 00:23
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Er muss es gewusst haben, dass sie stirbt, wenn er sie allein lässt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nein, das muss er eben nicht.
Nach unseren Überlegungen jetzt hinterher ist das anzunehmen, aber am Berg in der aussergewöhnlichen Situation kann man das nicht unterstellen.
Das halte ich für nicht überzeugend.
Es zählt zum Allgemeinwissen, dass man Menschen die zu erfrieren drohen, nicht alleine lassen darf, weil sich ihre Körperfunktionen verlangsamen (Atmung) und sie dann einschlafen und sterben. Man muss sie unter allen Umständen wach halten.
Leute, die oft in den Bergen sind, wissen das erst recht.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Vielleicht hat er sich aufgrund seiner Hilflosigkeit eingeredet, sie werde die Nacht wohl überstehen im Biwak
Aber sie war doch gar nicht im Biwak.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Aber vielleicht erlaubte das sein Ego nicht, von den Bergrettern mit Hubschrauber vom Berg geholt zu werden.
Das kann in keinster Weise eine Entschuldigung sein.


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Todesdrama am Großglockner

um 01:21
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Das halte ich für nicht überzeugend.
Es zählt zum Allgemeinwissen, dass man Menschen die zu erfrieren drohen, nicht alleine lassen darf,
Es ist nicht klar, ob er dieses hätte erkennen müssen in dieser Situation.

Am Berg ist as eben nicht auf alle Fälle sso, wie Messner und die andere Bergsteigerin erklärten.
Da wird in Ausnahmesituationen auch mal im nachhinein irrational gehandelt.
Das hängt auch von der Persönlichkeit des handelnden ab.
Hier denke ich, hat der Verurteilte den Kopf verloren hatte , konnte vielleicht nichts weiter tun, oder hat sich aus egoistisch verhalten aus Selbsterhaltungstrieb erst selbst gerettet.
Ich kann da den Ausführungen von Messner u.A. durchaus folgen.
Er traf eine Entscheidung, aber es war wohl die falsche , wie sich heraus stellte.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Aber sie war doch gar nicht im Biwak.
Konnte er das wissen ?
Musste er es annehmen ?
War er nicht oberhalb und es war dunkel?
Hatte man Kommunikation diesbezüglich ?
Vielleicht sah er wirklich in dieser Situation keine anderte Möglichkeit ausser abzusteigen und Hilfe zu holen.
Vielleicht dachte er sie würde das überleben bis Hilfe kommt, was eine Fehleinschätzung war
Aber warum hat er nicht einfach telefoniert ?
Vielleicht hätte dies nichts am tragischen Ausgang verändert, aber warum lässt man das naheliegendste aus ?
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Aber vielleicht erlaubte das sein Ego nicht, von den Bergrettern mit Hubschrauber vom Berg geholt zu werden.
Das kann in keinster Weise eine Entschuldigung sein.
Soll es ja auch nicht.
Stimme Dir da voll zu. Der Mann war psychisch ungeeignet so eine Tour zu planen und zu führen.

Das dies aber manchmal auch der Beweggrund sein könnte, die immensen Kosten zu vermeiden, hat die Bergsteigerinn in der ZDF Reportage ins Spiel gebracht. Unabhängig jetzt von diesem Fall.
Hat mich sehr gewundert, das so etwas geschieht.


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Todesdrama am Großglockner

um 01:39
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das dies aber manchmal auch der Beweggrund sein könnte, die immensen Kosten zu vermeiden, hat die Bergsteigerinn in der ZDF Reportage ins Spiel gebracht. Unabhängig jetzt von diesem Fall.
Hat mich sehr gewundert, das so etwas geschieht.
oh ich hab da was vergessen:

Dies bezieht sich auf die nicht in Anspruchname des Hilfsangebotes durch Hubschrauber oder Bergrettung.


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Todesdrama am Großglockner

um 02:13
Nochmal zur Ausnahmesituation unterm Gipfel:
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:dass er beim Anruf aus der Hütte um 3.30 Uhr dem Polizisten dann sagte: WIR sind jetzt in der Hütte
Akute Dissoziation:
In extremem Stress kann das Gehirn Wahrnehmung verengen, Realität selektiv ausblenden, Unvereinbares „auseinanderhalten“.
Wenn die Alternative wäre: „Mein Partner ist gerade gestorben und ich habe ihn verloren“, kann das Nervensystem kurzfristig schützen durch: „Er ist noch hinter mir.“
Das ist kein bewusster Entschluss. Das ist ein Überlebensmechanismus.
("PsychologIn" ChatGPT)

Die Version von T.P. betreff ihrer Position beim Verlassen ist anders als die tatsächliche Auffindesituation: ->

Erinnerungen unter Trauma sind lückenhaft, emotional überlagert, nachträglich rekonstruiert.
Wenn jemand lange an einer Version festhält, heißt das nicht automatisch Lüge. Es kann auch bedeuten: Diese Version ist psychisch stabilisierend.
Sie ist Teil der inneren Verarbeitung. Gerade wenn Schuld im Raum steht, kann Erinnerung unbewusst reorganisiert werden.
Das sagt über jemanden nicht automatisch Narzissmus, Kälte, Rücksichtslosigkeit.
Sondern eher extreme psychische Belastung, Überlebensschuld, Identitätsbruch, möglicherweise Abwehrmechanismen.

Bei Öffentlichkeit - verlangt klare Schuldzuweisung, und Medien vereinfachen; denn Ambivalenz wird schlecht ausgehalten.
Aber alpine Extremsituationen sind selten moralisch schwarz-weiß.

T.P. Fixiert sie zwar und denkt daran dass er in Bewegung bleiben muss und absteigen / Hilfe holen (sie kann sich nicht mehr bewegen) ->

Akute Stress-Situation: Typisch ist das sogenannte Task Fixation. Man fixiert sich auf EIN Problem.
Beispiel: „Ich muss sie hier runterbringen.“ „Ich muss Hilfe holen.“ „Ich darf das Seil nicht verlieren.“
Dabei können Dinge wie: Notfalldecke auspacken, Biwaksack aufbauen, Körperwärme geben, ruhige Ansprache zeitweise aus dem mentalen Feld verschwinden. Einfache Dinge wie Nähe, Kommunikation verschwinden, weil sie für das Gehirn in Extremsituationen (Adrenalinmodus) nicht dramatisch genug sind, es sucht nach Aktion = Lösung.
--------------------

Daher wohl auch machte der Richter diese Punkte nicht wesentlich zum Vorwurf.


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Todesdrama am Großglockner

um 02:28
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:("PsychologIn" ChatGPT)
KI ist ganz schlecht als Psychologin.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:akute Stress-Situation: Typisch ist das sogenannte Task Fixation. Man fixiert sich auf EIN Problem.Dabei können Dinge wie: Notfalldecke auspacken, Biwaksack aufbauen, Körperwärme geben, ruhige Ansprache zeitweise aus dem mentalen Feld verschwinden.
Extremst unglaubwürdig in diesem Fall, hat der Richter auch so gesehen.
Der Angeklagte hat nicht das Profil eines Menschen, der in Panikattacken verfällt, das sollte man der KI sagen.
Warum sollte denn der Angeklagte in extremen Stress verfallen? Weil seine Freundin nicht mehr weiterkann?
Ihm war es doch über Stunden völlig egal, dass sie immer langsamer wurde und das Ziel, mit ihr gemeinsam den Berg zu erklimmen, völlig unrealistisch wurde. Und als sie gar nicht mehr weiter kann, dann ist er plötzlich so unter Stress, dass er jedes klare Denken verliert und sich nicht mehr an die Decken erinnert.

Und bei seiner Ex Freundin, da hat er keine Panikattacke gehabt sondern bestenfalls eine cholerische Attacke, weil sie so langsam ist und sie am Berg in der Nacht alleine gelassen.


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