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Todesdrama am Großglockner

656 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 10:51
Zitat von svenskensvensken schrieb:Aber rein theoretisch ist auch ein Szenario möglich, etwas anders als das, was hier viele vermuten. Eines, das man nicht hundertprozentig ausschliessen kann, und was evtl. auch die Reaktion der Mutter erklärt. (...)
Wo ist da der Selbsterhaltungstrieb? die Ratio? Das kann man nicht alles allein Thomas P. in die Schuhe schieben.
Denkbar ist viel. Die Frage ist: Wie wahrscheinlich ist es. Denn rein theoretisch sind immer andere Szenarien denkbar. Die müssen vor Gericht auch nicht 100%ig ausgeschlossen werden, weil das a) oft gar nicht möglich ist und b) auch nicht notwendig. Denn das sind Restzweifel, die vielen Fällen natürlich innewohnen, die auf (nicht widerspruchsfreien) Indizien beruhen.

Festgehalten werden kann: Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. Weder vor und während des Aufstiegs, noch für den Schlüsselmoment, als der Angeklagte das Todesopfer zurückgelassen hat. Oder wer kann sich gut vorstellen, dass Kerstin G. ohne Rücksicht auf Verluste den Thomas P. den Stüdlgrat hinaufgejagt hat? Dafür spricht keine einzige bekannte Tatsache.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Der Richter hat unter Berücksichtigung der bekannten Fakten extrem für den Angeklagten geurteilt.
Das Urteil war sehr milde. Das mag vielleicht am persönlichen Eindruck liegen, den der Richter vom Angeklagten gewonnen hat. Zum anderen an der alpinistischen Erfahrung des Richters, die er selbstverständlich in seine Entscheidungsfindung mit einführen konnte. Urteile von Richtern unterliegen natürlich auch subjektiven Wertungen. Sind die sachlich, ist das völlig in Ordnung.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Frau hat sich ja bewusst in eine potentiell lebensgefährliche Situation begeben.
Auch ist sie am Frühstücksplatz nicht wieder abgestiegen, hat also ihre Kräfte überschätzt.
Zur "Mitschuld" von Kerstin G., weil das immer wieder kommt: Das ist eine Scheindebatte. Das Strafrecht kennt keine Mitschuld (im Gegensatz zum Zivilrecht). Sorgloses Verhalten wiegt sich nicht einfach gegenseitig auf. Jeder hat seine persönliche Pflicht zur Umsicht, zur Vorsicht, zur Sicherung, zur Hilfe, zur Nichtgefährdung anderer am Berg. Da zählt eben nicht nur mein Ego, sondern die Pflicht auf andere zu achten.

Wer sich eigenverantwortlich selbst gefährdet, der begeht keine Straftat. Sobald jedoch sorgfaltswidriges Verhalten einer zweiten Person hinzutritt und die Gefahr noch erhöht, dann sieht das anders aus. Ist das leichtfertige Tun oder Unterlassen dann kausal für den Erfolgseintritt (also der Tod wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten, wäre die richtige Sorgfalt angewandt worden), ist fahrlässige Tötung gegeben.

Bin ich auf dem Stüdlgrat im Januar unterwegs und mir begegnet ein fröhlich pfeifender Bergwanderer, ohne Seil mit nackten Füßen in Sandalen, dann muss ich die Bergrettung informieren. Es ist völlig sch... egal, ober der Typ Reinhold Messner II. ist, zu viel gesoffen, geraucht, psychotisch oder sonst etwas ist. Die Pflicht ist hier Schlimmeres zu verhüten.

Schließlich - und das ist auch zu bedenken - sind die Ereignisse auf den letzten Metern bis unter den Gipfel nur lückenhaft bekannt. Es gibt die Einlassung von P., die Eindrücke der Retter vom Tatort und von der Leiche, die Obduktion.

Wir wissen nicht, ob G. vielleicht auch mit ihren Kräften schon lange am Ende, völlig verzweifelt war, wie jene Zeugin einer Tour mit P., geplärrt und geröhrt hat. Ob es Auseinandersetzungen gab. Ob Stimmungsschwankungen, immer wieder Hoffnung "Wir haben es gleich geschafft...". Und auch ihre angeblich gute Kondition ist bei so einer Tour nichts wert. Ein Marathonläufer hätte wenig von seiner Kondition, wenn er vor einer senkrechten Felswand steht.


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Todesdrama am Großglockner

um 10:59
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Das passt ganz und gar nicht zusammen.
Hätte er ihr wirklich den Rucksack abgenommen, hätte sie ja, nachdem er dann aufbrach um an die Schutzhütte zu gelangen, sich den Rucksack wieder anlegen müssen.
Aber dafür dürfte sie zu diesem späten Zeitpunkt gar keine Kraft mehr gehabt haben - und ebenso zu wenig Kraft, um selber wieder abzusteigen ...
Das wird ja auch durch den Sachverständigen ausgeschlossen. Da reiht sich eine Lüge an die nächste.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Prozess sagte er auch aus, sie hätten nur deswegen so wenig Proviant dabei gehabt, weil die Rucksäcke schon so schwer waren - die Skiausrüstung, klar, die ganz aussen am Rucksack angebracht auch ungemein nach hinten zieht. Das bedeutet zusätzlichen Kraftaufwand, um sich aufrecht zu halten.
Aber für alle (Not-) Fälle noch eine ordentliche Ladung Müsliriegel einzupacken, hätten da nicht erheblich mehr an Gewicht ausgemacht. Jeder 5 Müsliriegel zusätzlich
Eben, solche Dinge wiegen nichts. Aber es bestärkt mich in dem Glauben, dass er sich für unbesiegbar hielt. Er brauchte all das nicht. Keinen Biwaksack, keinen Proviant, die empfohlene ständige Erreichbarkeit war für ihn anscheinend auch unsinnig.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Wie Richter Hofer es ausführte (frei zusammengefasst), TP ging bei seinem Tun inkl. Planung einzig und allein von sich aus, und übertrug das ohne gesonderte Überlegung 1:1 auf Kerstin.
Und das bei diesen unterschiedlichen Voraussetzungen, Ausrüstung und Erfahrung betreffend, der beiden.
So ist es. Und das ist mehr als fahrlässig.


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Todesdrama am Großglockner

um 11:05
Zitat von BohoBoho schrieb:Er kann ihr auch einfach erzählt haben, gleich noch um die Ecke und wir sind da. Noch zwei Felsen, noch 30 Min und Du hast es geschafft. An sich war die Strecke ja nicht mehr lang, aber halt sehr schwierig. Sie hatte keine Ahnung, wo sie sich grad befindet (es war zudem ja auch noch dunkel), wie weit es noch ist und welche Hürden auf den nächsten X Höhenmeter noch vor ihr liegen. Sie musste blind dem vertrauen, was er ihr sagte.
Genau das ist ja auch im Urteilsspruch angemerkt, dass 'die tatsächliche Schwierigkeit der Route in kombinierten Fels-Eis-Gelände verschwiegen bzw. bagatellisiert wurde und die Begleiterin im Glauben gelassen wurde, der Gipfel und die Erzherzog-Johann-Hütte wären erreichbar und ein Weitergehen alternativlos sei.'
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Das halte ich für nicht überzeugend.
Es zählt zum Allgemeinwissen, dass man Menschen die zu erfrieren drohen, nicht alleine lassen darf
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es ist nicht klar, ob er dieses hätte erkennen müssen in dieser Situation.
Ich denke ja. Dass eine körperlich und psychisch geschwächte Person, die bei Minusgraden (gefühlte Temperatur von -20 Grad wegen des Windes) ohne Decke und bewegungsunfähig an exponierter Stelle eines Berges liegt, innerhalb weniger Stunden erfrieren wird, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Zumindest hätte er damit ernsthaft rechnen müssen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das dies aber manchmal auch der Beweggrund sein könnte, die immensen Kosten zu vermeiden, hat die Bergsteigerinn in der ZDF Reportage ins Spiel gebracht. Unabhängig jetzt von diesem Fall.
Hat mich sehr gewundert, das so etwas geschieht.
Ja, immer wieder erstaunlich, wieviele Leute ihr Leben lassen, weil sie nicht für einen Rettungseinsatz bezahlen wollen. In unserem System gibt es da ja in der Regel eine Lösung, und sei es durch einen Kredit. Auch das ist noch immer besser als zu sterben.


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um 11:30
Zitat von tempscutempscu schrieb:Diese ist zwar etwas weiter entfernt als die anderen, aber gibt nochmal einen anderen Eindruck:
- Um 18.10 Uhr tauchen die Stirnlampen oben links das erste Mal auf. Dann verbleiben sie bis 19.00 Uhr etwa an derselben Stelle.
- Gleichzeitig lässt sich zwischen 19.00 und 19.30 Uhr auch der Abstieg (zweier?) anderer Bergsteiger (Zeugen im Prozess?) unten links beobachten.
- Oben werden zwischen 19 und 20.00 Uhr scheinbar noch kleinere Fortschritte gemacht (vielleicht eine letzte kleinere Wand?).
- Zwischen 20 und 22.00 Uhr verbleiben die Stirnlampen an der erreichten Stelle.
- Ab 22.30 Uhr ist bis 00.00 Uhr recht deutlich ein Lichtpunkt zu sehen, der sich in Richtung des Gipfels zu bewegen scheint.
- Zwischen 00:00 Uhr und 01:30 Uhr sieht man dann wieder nichts (weder in der Wand noch am Gipfel).
- Auf den Bildern von 01:30 und 02:00 Uhr lässt sich vielleicht auf dem Gipfel (leicht linke Seite) wieder ein Lichtpunkt erahnen;
- Um 02:30 Uhr dann schließlich recht sicher, wie mit anderen Stellen übereinstimmend, oben rechts vom Gipfel herab der Abstieg von TP.
- Ab 03:00 Uhr fällt nichts mehr auf.
Danke für die Darstellung und und die zeitliche Einordnung. Demnach hat er sie vermutlich um 22:30 verlassen, um - so seine Aussage - Hilfe zu holen, weil sie da schon bewegungslos war. Ich möchte das gerne in Kontext zu dem Notruf setzen:

Um 0:30 kam es zum Notruf, und ich zitiere jetzt jeweils die Aussage des Polizisten und dann gegenübergestellt jene des Angeklagten:
Der Angeklagte habe dem Zeugen mitgeteilt, dass er und seine Freundin "langsam weiterkommen" würden. Der Zeuge habe auch dazu geraten, in Bewegung zu bleiben. Danach sei das Gespräch beendet gewesen. Für den Zeugen blieb unklar, ob es ein aktives Auflegen war, oder ob das Gespräch (beispielsweise aus technischen Gründen) auomatisch beendet wurde.

"Für mich hat sich das so dargestellt, dass der Herr ”[Nachname des Angeklagte] das Handy wieder verstaut hat". Auf eine erneute Kontaktaufnahme sei verzichtet worden. Er sei davon ausgegangen, dass keine Hilfe benötigt werde.

Eine WhatsApp-Nachricht des Polizisten mit dem Inhalt "Braucht ihr Hilfe?" sei kurz nach dem Telefonat erfolgreich zugestellt worden. Ob bzw. Wann der Angeklagte diese Nachricht auch gelesen hat, sei ihm sunklar.
Quelle:[/quote] https://www.derstandard.de/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Demgegenüber sagt der Angeklagte
Nun kommt erneut das Telefonat um 00.35 Uhr zur Sprache. „Warum sagen Sie dem Telefonpartner nicht, dass sich Kerstin nicht mehr weiterbewegen kann?“, fragt Richter Norbert Hofer. „Da habe ich noch nicht gewusst, dass sie nicht mehr weitergehen kann“, lautet die Antwort.

„Warum haben Sie das dann nicht nachgeholt, als Sie die Notlage bemerkt haben? Das wäre die fundamentalste Information gewesen, das müssen Sie als Bergsteiger wissen“, so der Richter weiter. Die Antwort des Salzburgers darauf: „Ich bin davon ausgegangen, dass die Rettungskette durch das Telefonat in Gang gesetzt wurde.“
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
Der Alpinpolizist habe dem Angeklagten eine WhatsApp-Nachricht geschickt. Warum er nicht reagierte? Das Handy sei teilweise im Flugmodus gewesen, um Akku zu sparen. Vorhin erwähnte der Richter, dass laut dem Akt beide Personen eine Powerbank dabei gehabt hätten; jetzt sagt der Angeklagte, dass er keine Powerbank gehabt hätte.

Der Notruf sei "abgebrochen" worden, sagt der Richter, der Angeklagte entgegnet dass er "ganz normal aufgelegt" worden sei.

"Sie telefonieren mit jemandem, von dem Sie sich Hilfe erwarten. Sie kriegen die Empfehlung: 'Gehen Sie weiter', 'Bleiben Sie in Bewegung'. Warum sagen Sie dann dem Telefonpartner nicht: 'Die [Vorname der Verstorbenen] kann nicht mehr."

Bei diesem Telefonat habe er noch nicht gewusst, dass sie nicht mehr weitergehen könne, sagt der Angeklagte. Das muss also davor gewesen sei.
Quelle: Standardticker


Also auch hier gibt es so viele Ungereimtheiten.
Er sagte aus, er sei der Meinung gewesen, mit dem Anruf um 0:30 die Notrufkette in Gang gesetzt zu haben. Das widerspricht natürlich deutlich der Version des Polizisten (der ihm ja quasi "hinterhergelaufen" ist, welchen Grund sollte er haben, zu lügen).
Aber es widerspricht ja auch seiner eigenen Aussage, siehe obige Zitate:

- „Warum sagen Sie dem Telefonpartner nicht, dass sich Kerstin nicht mehr weiterbewegen kann?“, fragt Richter Norbert Hofer. „Da habe ich noch nicht gewusst, dass sie nicht mehr weitergehen kann“.
- "Sie telefonieren mit jemandem, von dem Sie sich Hilfe erwarten. Sie kriegen die Empfehlung: 'Gehen Sie weiter', 'Bleiben Sie in Bewegung'. Warum sagen Sie dann dem Telefonpartner nicht: Die [Vorname der Verstorbenen] kann nicht mehr." Bei diesem Telefonat habe er noch nicht gewusst, dass sie nicht mehr weitergehen könne, sagt der Angeklagte.

Er brach nach eigenen Angaben auf, um Hilfe für K in der Schutzhütte zu holen.

Wenn er nun selbst (!!) sagt, gedacht zu haben, dass sie alleine weitergehen könnte, dann hat er sie sehr wohl zurückgelassen.
Für mich ist die Version plausibel, dass er sie tatsächlich auf dem Plateau schutzlos und egoistisch zurückließ und bestenfalls meinte, sie ruhe sich aus und komme dann nach (??). Oder wie soll man die Aussage sonst verstehen? Dann macht auch Sinn, warum er sich nicht um den Biwak oder eine sonstige Versorgung scherte oder Notrufe absetzte. Er hat gewartet, war dann vermutlich selbst entkräftet, ihm ist bewusst geworden, dass sie nicht mehr kommt - und hat sich selbst in die Schutzhütte gerettet. Er hat sie insofern mE tatsächlich einfach zurückgelassen und sich nur um seine Sicherheit gekümmert. Gelogen ist dann aber auch zwingend, dass er dachte, im Telefonat die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben.

Wenn sein Ziel die Schutzhütte gewesen wäre, um dort nach Hilfe zu suchen, hätte er das im Telefonat erwähnt. Im Telefonat hätte man vermutlich und vlt klären können, ob sich dort Menschen befinden. In Bewegung zu bleiben, was ja nach übereinstimmenden Angaben der Ratschlag des Polizisten war, macht nur Sinn, wenn nicht jemand irgendwo alleine in unbekanntem Zustand (hier sogar hilflos) zurückgelassen wurde.

Ich fand das Verfahren zunächst wirklich sehr umsichtig geführt, weil der Richter so viel Expertise im Bereich hat und konkrete Fragen gestellt hat.
Nun beschäftigen mich aber bereits seit Freitag die Widersprüche im Ablauf. Und beim Nachlesen von - womöglich verkürzten, aber doch übereinstimmenden Live-Ticker - fällt mir auf, wie wenig Gelegenheit der Richter dem Angeklagten gab, sich offen zu äußern.
Statt "Erzählen Sie, wie war das dann, als Sie sie zurückließen", "Wie und war das dann, als sie anriefen" kamen nur sehr konkrete Frage "Warum haben Sie nicht gesagt, das K bewegungslos ist".
Hätte er diese Telefonat im Sinne eines Notrufs abgesetzt, hätte es sicher zu dem Zeitpunkt Fragen des Polizisten gegeben betreffend Standort von K., betreffend Ausrüstung von K. etc. Dass weder Polizist noch er erwähnen, über derartiges gesprochen zu haben, spricht einfach dafür, dass er dieses Telefonat nicht im Sine eines Notrufs geführt hat.


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Todesdrama am Großglockner

um 11:35
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Generell nimmt der Thread gerade eine Entwicklung, die mir zu sehr in Richtung Freibrief für TP geht.

Er, der routinierte Bergsteiger, hat seine diesbezüglich weit unerfahrenere Freundin im kältesten Winter mit schlechter Ausrüstung ins Hochgebirge mitgenommen — und als sie dann in einem prekären (Gesundheits)zustand war und nicht mehr weiterkonnte, jeden der sich regelrecht aufdrängenden Rettungsversuche vereitelt und sie in diesen lebensfeindlichen Bedingungen schutzlos und letztendlich sterbend zurückgelassen. Dann hat er seinen eigenen Arsch gerettet, indem er zur Schutzhütte gegangen ist. Das hat noch ganz gut funktioniert für ihn.
Daher finde ich es unpassend, endlos entschuldigende psychische Zustände zu konstruieren, die sein unfassbar verantwortungsloses Verhalten als geradezu alternativlos darstellen.
Das unterschreibe ich in allen Punkten und finde außerdem, dass es definitiv Faktoren gibt, die schnell deutlich machen, dass beim Verurteilten nicht nur einer wie auch immer geartete momentane Schockstarre vorherrschend sein könnte, die zum tragischen Verlauf der Tour und zum Tod der Freundin führte.

Ganz wichtig und an erster Stelle zu nennen ist sicher die Aussage der Ex-Freundin, die vor Gericht zu Protokoll gab, dass er sie ebenfalls bereits alleine in hilfloser Lage zurückgelassen hatte. Desweiteren fügte sie an, dass Freunde sie auf den Punkt hingewiesen hätten, den Verurteilten dafür anzeigen zu können. Ganz offensichtlich war die Situation an diesem Tag ja generell weniger lebensbedrohlich als in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2025 und dennoch hat der Verurteilte wie beschrieben reagiert. Es war ihm also kein gänzlich unbekanntes Verhalten, einen Menschen in einer hilfebedürftigen Lage alleine zurückzulassen. Hätte sein Verhalten zu einer Anzeige durch die Ex-Freundin geführt, wäre dieser Punkt sicher vor Gericht auch deutlich schwerwiegender eingestuft worden.

Abgesehen von den Widersprüchen, die hier ja auch schon zum Teil sehr ausführlich diskutiert worden z.B. Rucksack/ Splitboardabnahme der Freundin, bevor er alleine weiterging, kommen aber doch auch erschwerend die Punkte zum Tragen, die bereits im Vorfeld schief gelaufen sind, als er sich noch keineswegs in einer Stress-oder Schocksituation befand. Und da ist vor allem eben der fehlende Proviant zu nennen.
Alles, wirklich alles, so wie es sich darstellt, spricht dafür, dass der Verurteilte bis zu diesem Zeitpunkt einfach wahnsinniges Glück gehabt hat, dass ihm, bei der Art und Weise wie er seinen Touren geplant und durchgezogen hat, nicht schon früher der Verlauf auf die Füße gefallen ist.
Das es am Ende so tragisch eskaliert ist, mag er tatsächlich nicht einschätzen haben können. Ein so grausamer sinnloser Tod ist immer unvorstellbar, besonders vom warmen Wohnzimmer aus. Dennoch bleiben die oben genannten Faktoren bestehen, ebenso wie der Punkt, dass es ihm schlicht nicht gelungen ist, sich auf ihre Hilfsbedürftigkeit einzulassen, was in jeder Notsituation zwingend notwendig ist nachts am Berg im Winter aber sicher noch mal im ganz besonderen Maße.

Offen bleibt auch die Frage nach der gewählten 149. Tatsächlich wurde diese Nummer vom Handy der Freundin aus ja gewählt. Er will es nicht mitbekommen haben. Das würde bedeuten, dass er ihre Notlage wirklich komplett ignoriert hat. Natürlich kann es auch sein, dass sie in Eile die Null verfehlt und die 9 erwischt hat, weil sie wirklich nicht wollte, dass er diesen Hilferuf mitbekommt. Aber egal, aus welcher Sicht man auf diesen Vorfall blickt, kein Blickwinkel lässt den Verurteilten gut dastehen.


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Todesdrama am Großglockner

um 11:55
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Jedenfalls war das kein schwaches, hilfloses Mädchen im Schlepptau des TP, sondern eine überdurchschnittlich willensstarke Frau. Anders hätte sie es unter diesen Bedingungen nicht so weit geschafft. Das war eine Höchstleistung.
Zitat von svenskensvensken schrieb:Was, wenn sie unbedingt in Softboots gehen wollte, damit sie später mit dem Splitboard abfahren kann? Weil sie sich das eben in den Kopf gesetzt hatte. Hatte er denn selbst auch Ski dabei? Dann konnte er sie womöglich im Vorfeld der Tour nicht von den Softboots abbringen. Vielleicht hat er ihr ja gesagt, dass diese Ausruestung suboptimal ein wuerde, aber sie wollte es eben so durchziehen, against all odds? Habt Ihr schon mal mit irrationalen Menschen versucht zu diskutieren?
Zitat von IslandbeeIslandbee schrieb:Wäre der Mann in der Lage, seine Verantwortung sehen zu können, wäre das alles gar nicht so passiert.
Das sehe ich auch so. Im Urteil wurde ja auch erwähnt, dass davon ausgegangen wird, dass
ein Führungsverhältnis mit entsprechender Verantwortungsübernahme vorlag, auch wenn TP das abstritt.

Aber selbst wenn dem nicht so gewesen wäre - in einer gesunden Partnerschaft sollte generell gegenseitige Verantwortung übernommen werden.

Es kann ja durchaus sein, dass sie auch selbstbewusst, ehrgeizig war, an ihre Grenzen gehen wollte, sich ungern etwas sagen ließ usw. Aber dann setze ich voraus, dass der erfahrenere Partner an die Vernuft appelliert und sich durchsetzt und letztendlich das Ganze verhindert, wenn gar keine Einsicht vorhanden ist. Nicht als "Bergführer", sondern rein als Partner, einem geliebten Menschen gegenüber.

Stattdessen bestärkte er sie, verhinderte nichts, brach nicht ab, als es die Situation noch hergab. Lt. Urteil verschwieg oder bagatellisierte er sogar die Route. Er brachte sie also bewusst in Gefahr, bis sie nur noch auf allen Vieren kriechen konnte. Allein diese Vorstellung ist grauenhaft.

Wieviel Druck er ihr unterwegs evtl noch machte, wissen wir auch nicht. Aber wenn man von der Aussage der Ex ausgeht, wird es nicht zu wenig gewesen sein. Und da ist es völlig egal, ob sie "ein Beißer" war, wie sie beschrieben wurde oder nicht.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hätte Er durch aktives handfeln verhindern können das sie stirbt ?
Ja!

Im Vorfeld bereits, unterwegs und letztendlich auch in der letzten Situation. Davon ging ja auch der Richter aus.
Weitere detaillierte und vor allem schlüssige Erklärungen folgen seitens des Richters. „Wenn Sie anders agiert hätten, gehe ich stark davon aus, dass Ihre Partnerin überlebt hätte.“
https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196


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um 12:08
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es kann ja durchaus sein, dass sie auch selbstbewusst, ehrgeizig war, an ihre Grenzen gehen wollte, sich ungern etwas sagen ließ usw. Aber dann setze ich voraus, dass der erfahrenere Partner an die Vernuft appelliert und sich durchsetzt und letztendlich das Ganze verhindert, wenn gar keine Einsicht vorhanden ist. Nicht als "Bergführer", sondern rein als Partner, einem geliebten Menschen gegenüber.
Absolut, wenn mein Partner eine Schnapsidee hätte was die Ausrüstung einer abenteuerlichen Unternehmung angeht und sich davon nicht abbringen lässt, dann findet dieses gemeinsame Projekt eben besser gar nicht statt. Und wäre ich die mit der Schnapsidee, würde ich mir natürlich das Gleiche von meinem Partner erhoffen. Dass man mich nicht ins offene Messer rennen lässt.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:11
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das sehe ich auch so. Im Urteil wurde ja auch erwähnt, dass davon ausgegangen wird, dass
ein Führungsverhältnis mit entsprechender Verantwortungsübernahme vorlag, auch wenn TP das abstritt.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es kann ja durchaus sein, dass sie auch selbstbewusst, ehrgeizig war, an ihre Grenzen gehen wollte, sich ungern etwas sagen ließ usw. Aber dann setze ich voraus, dass der erfahrenere Partner an die Vernuft appelliert und sich durchsetzt und letztendlich das Ganze verhindert, wenn gar keine Einsicht vorhanden ist.
Er hätte einfach nicht weitergehen müssen und die Bergrettung rufen.
Er hat ja selbst gesagt, dass sie stets hinter ihm war - sie hat also zu keinem einzigen Zeitpunkt eine Führung übernommen oder die von ihm übernommene Führung durch eigenes Verhalten (nämlich vor ihm klettern) aufgehoben.
Er hätte Stop gesagt, es reicht jetzt, es geht nicht mehr, ich rufe die Rettung und wir schauen, wie es weiter geht.

Sie wäre dann nicht weitergegangen und ihn hätte ihn ignoriert - ihn zurückgelassen (so wie er es umgekehrt tat), das bezweifle ich doch sehr.

Er war der Erfahrenere, der die Strecke sehr gut kannte. Derjenige, der wusste, was da an Felsen und Hürden auf sie noch zukommen. Er konnte das sehr gut einschätzen, da er schon so oft dort war und die Strecke gemacht hat. Und so wie ich den Richter verstand, ergab sich alleine hieraus schon die Bergführer aus Gefälligkeit Tatsache, auch wenn TP es nicht so sieht.


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um 12:15
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Dass sie einen Biwaksack dabei hatte wusste er ja angeblich nicht.
Woher wusste er dann, dass sie angeblich nur Gummibärchen im Rucksack hatte?

- - - - -
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:will Ts Verhalten nicht entschuldigen - aber warum lässt sich frau darauf ein?
Das hat doch nichts mit dem Geschlecht zu tun. Sogar Fachleute lassen sich von unfähigen o. sogar falschen ÄrztInnen, PsychiaterInnen (z. B. Postl) und Finanzinvestoren (Benko u. a.) blenden.
Solange alles wunschgemäß und ohne Schwierigkeiten verläuft, ist die Inkompetenz selbsternannter bzw. von sich selbst überzeugter Experten oft nicht erkennbar.

In einer jungen Beziehung hat man zudem die hormonelle rosarote Brille auf. Wieso hätte sie ihm nicht glauben sollen, dass die Tour machbar ist.
Verliebtsein ist ein bisschen wie unter Drogen stehen
https://www.mdr.de/wissen/news/verliebt-verliebtsein-gehirn-hormone-oxytocin-dopamin-100.html
Zitat von watnuwatnu schrieb am 19.02.2026:
20:53
„Diese Tour hätte man ausschließen müssen“

Der Sachverständige konstatiert ein hohes Maß an Fitness bei beiden. Über den Gesundheitszustand von Kerstin am besagten Tag könne er nichts sagen. „Dass als erste Route in diesem hochalpinen Bereich für die Alpinistin diese Tour gewählt wurde, ist fragwürdig“, sagt er. Diese Tour hätte man aufgrund aller Gegebenheiten am 18. Jänner 2025 von vornherein „ausschließen“ müssen.
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
- - -
Beitrag von Nightrider64 (Seite 30) Zu Fehler erst am Frühstücksplatzl:
Er hätte evtl. schon anhand der Wettervorhersage im Voraus erkennen können, dass es an diesem Tag kritisch werden könnte.
Außerdem waren andere Bergsteiger auch so schlau, rechtzeitig umzudrehen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Fehler wurde am Frühstücksplatz



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um 12:18
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Offen bleibt auch die Frage nach der gewählten 149. Tatsächlich wurde diese Nummer vom Handy der Freundin aus ja gewählt. Er will es nicht mitbekommen haben. Das würde bedeuten, dass er ihre Notlage wirklich komplett ignoriert hat. Natürlich kann es auch sein, dass sie in Eile die Null verfehlt und die 9 erwischt hat, weil sie wirklich nicht wollte, dass er diesen Hilferuf mitbekommt. Aber egal, aus welcher Sicht man auf diesen Vorfall blickt, kein Blickwinkel lässt den Verurteilten gut dastehen.
Das macht mich auch sehr betroffen, weil er dann a) die Notlage entweder ignoriert hat, b) sie aktiv davon abgehalten hat, Hilfe zu holen oder c) sie von ihm so große Widerstände erwartet hat, dass sie dachte, sie muss das heimlich machen.
Alles bereits ganz schlechte Vorzeichen für das was dann kam.

Fairerweise muss man trotzdem sagen, dass wir nicht wissen können, was dieser 149-Verwähler bedeutet und ob er überhaupt irgendwas bedeutet. Es ist halt nicht die 140 gewesen, auch wenn ich es für wahrscheinlich halte, dass diese Nummer gemeint war.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:21
Hat er in der Schutzhütte auf die Bergretter gewartet oder hat er sich nach dem Notruf um 3:30 direkt auf den Rückweg ins Tal gemacht?

Hab darüber nichts gelesen oder es überlesen.


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um 12:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein Marathonläufer hätte wenig von seiner Kondition, wenn er vor einer senkrechten Felswand steht.
Ja genau. Sie hatte ihre Kondition wesentlich vom Berglaufen.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:dass er dieses Telefonat nicht im Sine eines Notrufs geführt hat.
Da ER angerufen oder rückgerufen hat, war der Grund dafür zu checken ob noch ein Hubschrauber kommen würde, weil er wusste, dass das die theoretisch letzte Chance für Kerstin war, weil sie da um 0.30 Uhr wahrscheinlich schon abgestürzt im Seil über den Felsvorsprung hing.
Vielleicht lügt er ja betreff ihrerEnd- Position, weil er sich schuldig fühlt dafür dass sie dort gelandet ist, weil er sie nicht gesichert hat in dem Moment. Oder weil sie mit der Schlüsselstelle mit ihrem Können und Ausrüstung völlig überfordert war, er sie aber stundenlang weiter getrieben hatte, behauptend sie muss den Gipfel schaffen, etc. Und das verdrängt er. Wie der Richter (der das Bild der Auffindesituation und dem Fels kennt) festgestellt hat, er versteht dass es für den Angeklagten sehr anstrengend ist sich mit der Situation dort oben am Ende zu beschäftigen.

Die allerletzte kleine theoretische Chance war dann, in der Adlerhütte Bergsteiger zu treffen, die Kerstin mit einem Flaschenzug über die Felssteilwand noch rechtzeitig bergen hätten können.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:53
Zitat von BohoBoho schrieb:Er hat ja selbst gesagt, dass sie stets hinter ihm war - sie hat also zu keinem einzigen Zeitpunkt eine Führung übernommen oder die von ihm übernommene Führung durch eigenes Verhalten (nämlich vor ihm klettern) aufgehoben.
Das ginge auch nicht so einfach. Sie gingen ja am Seil. Der erste muss Haken setzen, der zweite dann die Haken wieder lösen. Da kann man nicht überholen.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:57
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Da ER angerufen oder rückgerufen hat, war der Grund dafür zu checken ob noch ein Hubschrauber kommen würde, weil er wusste, dass das die theoretisch letzte Chance für Kerstin war
Nach des Angeklagten eigener Aussage hat er die Frau auf dem Rucksack sitzend und ohne Schutzdecke zurückgelassen. Er hätte sie im Biwak und in Schutzdecke gehüllt zurücklassen müssen.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Die allerletzte kleine theoretische Chance war dann, in der Adlerhütte Bergsteiger zu treffen, die Kerstin mit einem Flaschenzug über die Felssteilwand noch rechtzeitig bergen hätten können.
In der Schutzhütte war keiner, und selbst wenn da jemand da wäre, dann wären es entkräftete Bergsteiger gewesen, die dort Schutz gesucht haben, und ihm nicht hätten helfen können.
Und nach des Angeklagten eigener Aussage war er beim Erreichen der Schutzhütte nicht mehr in der Lage weiterzugehen, und er hätte deshalb niemanden mehr zur Stellle führen können, wo sich seine Freundin befand.
Was denn für Flaschenzug, woher hätte der herkommen sollen?


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Todesdrama am Großglockner

um 12:58
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Fairerweise muss man trotzdem sagen, dass wir nicht wissen können, was dieser 149-Verwähler bedeutet und ob er überhaupt irgendwas bedeutet. Es ist halt nicht die 140 gewesen, auch wenn ich es für wahrscheinlich halte, dass diese Nummer gemeint war.
Das stimmt und sehe ich genauso.
Diesem Punkt kommt nur deshalb solche Bedeutung zu, weil es nur eins von vielen Gewichten ist, das die Waage nach unten drückt.


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um 13:11
Zitat von StreuselStreusel schrieb:Das ginge auch nicht so einfach. Sie gingen ja am Seil. Der erste muss Haken setzen, der zweite dann die Haken wieder lösen. Da kann man nicht überholen.
Wenn er aber Stopp sagt und die Tour damit erstmal anhält, dann hätte sie ihn überholen müssen, um aktiv die Tour weiterzugehen.
Es ging hier ja um die Frage, dass "sie sich nichts sagen lässt", sich nicht hätte davon abbringen lassen.

Er lief vorne, er hatte es in der Hand Stopp zu sagen und selbst, wenn sie dies nicht einsehen wollte, hätte sie ihn nicht zum Weitergehen zwingen können. Das alles hat sie zu keinem Zeitpunkt gemacht, sie lief brav immer hinter ihm, so wie die Tour von Beginn an aufgestellt war. Es war daher immer klar, dass er der Führer war und sie an ihm dran hing - wenn er nicht weitergegangen wäre, wäre die Tour für sie zu Ende gewesen. Genau DAS lag in seiner Entscheidung - mit seinem Wissen um den weiteren Verlauf des Restweges.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Die allerletzte kleine theoretische Chance war dann, in der Adlerhütte Bergsteiger zu treffen, die Kerstin mit einem Flaschenzug über die Felssteilwand noch rechtzeitig bergen hätten können.
Sorry aber BS. Ein einfach Anruf bei der Bergrettung hätte genügt, um zu Wissen, ob da Jemand in der Hütte ist - denn die hat ja ein Nottelefon. Damit hätte er gewusst, ob sich der (für ihn auch anstrengende) Weg überhaupt "lohnt" oder seine Kräfte eben aufsparen können, bis die Helfer von der Hütte hochkommen könnten. Wenn da zwei gehockt hätten und er mit denen wieder raufgemusst hätte, was hätte das bringen sollen? Er wäre spätestens dann auch so durch gewesen, dass er ggf. noch nicht mal den Rückweg geschafft hätte
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Dass sie einen Biwaksack dabei hatte wusste er ja angeblich nicht.
Was nun auch nicht zu der Aussage passt, dass man die Tour doch gemeinsam abgesprochen hätte....


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Todesdrama am Großglockner

um 13:14
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Ganz wichtig und an erster Stelle zu nennen ist sicher die Aussage der Ex-Freundin, die vor Gericht zu Protokoll gab, dass er sie ebenfalls bereits alleine in hilfloser Lage zurückgelassen hatte. Desweiteren fügte sie an, dass Freunde sie auf den Punkt hingewiesen hätten, den Verurteilten dafür anzeigen zu können.
Da fand ich ziemlich auffällig, in welcher Form und wie die Ex von TP
(zuvor ebenfalls am Großglockner zurückgelassen, wohl spätabends/nachts um 23:00 Uhr) im Prozess aussagte.
Maximilian Werner 19.2.2026, 18:41
"Ich habe nichts davon gewusst"
Der Richter führt aus, dass es ein Schreiben in den Akt gegeben habe, dabei könne es sich aber auch um ein Missverständnis gehandelt haben. Die Zeugin beschreibt, dass sie für wenige Monate mit dem Angeklagten zusammen war und einige alpine Touren mit ihm unternommen habe.

Außerdem hält die Zeugin eindeutig fest, dass sie von dem Schreiben im Akt nichts gewusst habe und das gegen ihren Willen geschehen sei.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401192/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
Maximilian Werner 19.2.2026, 18:43
Die Staatsanwaltschaft regte an, die Zeugin zu laden, wohl weil es im Akt Hinweise gegeben habe, dass sie vom Angeklagten einmal am Berg zurückgelassen worden sei.

"Wir haben sehr anspruchsvolle Sachen gemacht", sagt die Frau: Aber es sei nicht so gewesen, "dass ich sie selbst (wohl im Sinne von: alleine) nicht machen hätte können".
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401193/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
Maximilian Werner 19.2.2026, 18:45
Angeklagte hätte dazu geneigt, "grantig" zu werden
"Er hat sich schon immer darum gekümmert", sagt die Zeugin auf eine Frage, ob der Angeklagte sich bei Touren um sie gekümmmert hätte.

Aber bei Schwierigkeiten sei er dazu geneigt, "dass er grantig wird, dass er sagt, 'Stell dich nicht so an'." Die Zeugin betont, dass das nur ihre eigenen Erfahrungen seien und nicht wisse, ob sich der Angeklagte von ihr mehr erwartet hätte.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401194/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
Maximilian Werner 19.2.2026, 18:47
"I woar ganz alla"
Außerdem berichtete die Zeugin von einer Situation am Großglockner, bei der sie "geplärrt" habe und "am Ende meiner Kräfte" gewesen sei. "I woar ganz alla", der Angeklagte sei bei dieser Tour dann vorangegangen.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401195/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
Maximilian Werner 19.2.2026, 18:49
"Durchaus bewusst gewesen"
Die Zeugin hält fest, dass der Angeklagte sie nicht zu Touren überredet hätte, ihr sei "durchaus bewusst gewesen, auf was ich mich da einlass".
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401196/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet


Im Unterschied zur Ex:
Auf was genau sie sich einlässt, wird Kerstin leider nicht in vollem Umfang bewusst gewesen sein.
Maximilian Werner 19.2.2026, 18:50
Ohne Stirnlampe ganz allein
"Ich möchte nicht, dass das zur Polizei kommt, das ist etwas, was mir widerfahren ist", begründet die Zeugin, warum die Eingabe in den Akt gegen ihren Willen geschehen sei.

Noch konkreter zur angesprochenen Situation am Großglockner, von vorhin: Das sei "mitten in der Nacht gewesen", sie sei "ganz allein" gewesen, ihre Stirnlampe sei ausgegangen, habe "geplärrt".

Außerdem sagt sie, dass sie nicht darauf geachtet habe, ob der Angeklagte einen Biwaksack bei den Touren mit dabei hatte.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401197/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
Maximilian Werner 19.2.2026, 18:52
Die Zeugin bekräftigt, dass die Tour auf den Großglockner mit dem Angeklagten die letzte gemeinsame mit ihm gewesen sei. Laut eigenen Angaben dauerte die Beziehung mit ihm fünf Monate.

Keine Fragen der Verteidigung, die Zeugin ist entlassen und darf gehen.
Quelle:
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401198/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet




Ich empfand ihre Aussagen äußerst zurückhaltend. Überaus bedacht, keinerlei Vorwurf in irgendeiner bzw. seine Richtung zu streuen.
Das ist einerseits sehr in Ordnung, dennoch frage ich mich, ob das aus Angst vor möglicher Rache (des TP) so besonders behutsam ausgesprochen wurde - denn inhaltlich war das ja schon sehr heftig Erlebtes.
M.E. so distanziert, weil sie mit TP in keinster Weise mehr zu tun haben will und daher keinerlei Angriffsfläche bieten möchte - daher wollte sie auch auf keinen Fall zur Polizei.
Nach ihrer Großglockner Nacht trennte sie sich.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:28
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Nach ihrer Großglockner Nacht trennte sie sich.
Das ist so klar wie Klossbrühe. Jemand, der einen ohne eigene Not, am Berg im alpinen Gelände nachts allein lässt, der lässt einen auch in anderen kritischen Lebenssituationen allein. Das ist zumindest meine Einschätzung.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:33
Meines Wissens folgte darauf nicht unmittelbar die Trennung, es wurden nur keine Touren mehr unternommen. Stand so im Kurier Live Ticker.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:33
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Und wäre ich die mit der Schnapsidee, würde ich mir natürlich das Gleiche von meinem Partner erhoffen. Dass man mich nicht ins offene Messer rennen lässt.
Ganz genau.
Zitat von BohoBoho schrieb:Er hätte einfach nicht weitergehen müssen und die Bergrettung rufen.
Er hat ja selbst gesagt, dass sie stets hinter ihm war - sie hat also zu keinem einzigen Zeitpunkt eine Führung übernommen oder die von ihm übernommene Führung durch eigenes Verhalten (nämlich vor ihm klettern) aufgehoben.
Er hätte Stop gesagt, es reicht jetzt, es geht nicht mehr, ich rufe die Rettung und wir schauen, wie es weiter geht.
Es wäre tatsächlich so einfach gewesen. Und deshalb kann ich Ausnahmezustand usw auch nicht gelten lassen, da er sich max zum Ende hin in diesem befand.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Fairerweise muss man trotzdem sagen, dass wir nicht wissen können, was dieser 149-Verwähler bedeutet und ob er überhaupt irgendwas bedeutet. Es ist halt nicht die 140 gewesen, auch wenn ich es für wahrscheinlich halte, dass diese Nummer gemeint war.
Ich gehe auch davon aus, dass sie den Notruf wählen wollte. Aber was passierte dann? Sie muss ja gemerkt haben, dass sie sich verwählt hat, keine Verbindung zustande kam. Dennoch gab es keinen zweiten Versuch.
Zitat von parabolparabol schrieb:der Schutzhütte war keiner, und selbst wenn da jemand da wäre, dann wären es entkräftete Bergsteiger gewesen, die dort Schutz gesucht haben, und ihm nicht hätten helfen können.
Und nach des Angeklagten eigener Aussage war er beim Erreichen der Schutzhütte nicht mehr in der Lage weiterzugehen, und er hätte deshalb niemanden mehr zur Stellle führen können, wo sich seine Freundin befand.
Richtig, deshalb ist diese ganze Überlegung seinerseits für die Tonne. Auf so eine Idee würde man vll kommen, wenn kein Handy vorhanden wäre, aber dem war ja nicht so.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Ich empfand ihre Aussagen äußerst zurückhaltend. Überaus bedacht, keinerlei Vorwurf in irgendeiner bzw. seine Richtung zu streuen.
Das ist einerseits sehr in Ordnung, dennoch frage ich mich, ob das aus Angst vor möglicher Rache (des TP) so besonders behutsam ausgesprochen wurde - denn inhaltlich war das ja schon sehr heftig Erlebtes.
M.E. so distanziert, weil sie mit TP in keinster Weise mehr zu tun haben will und daher keinerlei Angriffsfläche bieten möchte - daher wollte sie auch auf keinen Fall zur Polizei.
Nach ihrer Großglockner Nacht trennte sie sich.
Ich könnte mir vorstellen, dass sie sich evtl auch Vorwürfe macht oder darüber nachdenkt, ob eine Meldung ihrerseits den Tod von K hätte verhindern können.


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