watnu schrieb:Ich glaube nicht, dass er sie jemals oben gesichert hat, s. u., "unwahrscheinlich":
Silberstreif. schrieb:Dagegen dass er bei ihr auf dem gesicherten Standort war spricht, dass sie, die in ihren Rucksack den Biwaksack gepackt hat, diesen nicht haben will, wenn sie so friert.
Da müsste sie schon so desorientiert gewesen sein, dass ich nicht weiß, wie sie bis dorthin klettern konnte.
Da kann ich mir eher vorstellen dass sie sich alleine dorthin begeben hat, die Boots geöffnet hat, und dann nochmal losgegangen isr und mit den offenen Schuhen ausgerutscht ist.
Eichhörnchen schrieb:
Origines schrieb:Das ist für mich ein wichtiges Zitat. Der Richter hat letztlich zugunsten von T. angenommen, dass seine Geschichte vom Zurücklassen einer sitzenden K. nicht stimmt. Ein Abstieg oder Abseilen von K. - nachdem sie von T. verlassen worden war - laut Sachverständigen sehr unwahrscheinlich war. Also, so der Richter, ist sie bereits beim Aufstieg abgestürzt. T. konnte sie ab da zu keinem Zeitpunkt mehr retten.
Aber wie passen dann die Blutspuren 10 Meter über ihr in dieses Bild? Sie war weiter oben und ist dann abgestürzt?
Wenn Kerstin, wie der Richter vermutet, schon beim Aufstieg abstürzte, wie erklären sich dann die Blutspuren oberhalb, oder die geöffneten Schuhe und auch die fehlenden Handschuhe?
Die Blutspuren könnte man ja vielleicht noch so erklären, dass sie es dorthin schaffte, aber dann abrutschte.
Aber während sie im Seil dann hing, wird sie kaum ihre Schuhe geöffnet haben.
Wenn Thomas vorging und sie stürzte hinter ihm ab, dann konnte er sie anscheinend in der Position, nicht erreichen.
Also konnte er auch nicht die Schuhe öffnen.
Ich kann mir schon vorstellen, dass es in etwa so war, wie T es aussagte.
Allerdings gehe ich davon aus, dass er sie nach dem Notruf zwingen wollte in Bewegung zu bleiben.
Das könnten häßliche Szenen gewesen sein. Sie konnte einfach nicht mehr und er wollte aber, dass sie weiter geht.
Das würde auch zu dem Satz passen, dass er doch jetzt endlich gehen sollte.
Vielleicht hat er sie dann auch gar nicht mehr gesichert und den Biwak auch nicht angebracht, aus lauter Wut, dass sie sich seiner Anweisung widersetzt.
Thomas konnte doch auch nicht wissen, dass der Akku der Sportuhr leer war und nicht anhand dieser, genau ausgewertet hätte können, ob sie sich bewegte oder nicht und zu welcher Uhrzeit.
Wenn er gelogen hätte, wäre das sehr schnell aufgeflogen.
Warum die Sachverständigen davon ausgingen, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass sie vom Plateau rutschte oder alleine runter oder rauf klettern wollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Gerade Menschen, die kurz vorm Erfrieren sind, können unsinnige Dinge tun. Das spricht vielleicht auch für das öffnen der Schuhe und der Wunsch von diesem Berg runter zu kommen. Die unzureichende Sauerstoffsättigung in der Höhe und bei einer Lungenentzündung ist auch nicht ohne.
T. hat sich komplett falsch verhalten und muss sich für ihren Tod verantworten.
Sein Anwalt will bestimmt auf Verfahrensfehler hinaus, weil ihm damals nicht seine Rechte eindeutig vorgelesen wurden und er sich nicht als Beschuldigter wahrnahm.