Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Todesdrama am Großglockner

899 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 12:45
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Selbst wenn, hätte er den nächsten Notruf absetzen müssen, als K sich nicht mehr bewegen konnte / nicht mehr vorwärts kam. Denn das war eine veränderte Situation. Und selbst wenn in der Hütte Kletterer gewesen wären, hätte K noch 4+x Stunden* bewegungslos an der Stelle ausharren müssen! Das muss ihm beim Weggang bewusst gewesen sein.
Wenn er wirklich bei K war (und nicht nur von weiter oben wartend beobachtet hat), hätte er vor dem Weggehen auch mit Ks Handy den Notruf wählen können und diese "Standleitung" bei ihr lassen können.
* Mir ist nicht klar, ob ein Hubschrauber eine Rettungstruppe zur Hütte hätte bringen können, ab 23 Uhr bzw ab 0.35 Uhr. Und ob diese von der Hütte zum Gipfel und dann weiter zu K hätte absteigen können. 50m vom Gipfel runter, hätten das freiwillige Hüttenschläfer überhaupt geschafft?
Natürlich, das sehe ich natürlich haargenau so.
Der eine Punkt ist, was er machen hätte müssen - ich persönlich kämpfe am meisten bereits mit dem Sachverhalt als Ausgangspunkt. Was ist genau passiert.
Wenn sie zum Zeitpunkt des Notrufs bereits "im Seil hing" (ich hatte das so verstanden, dass der Richter das annimmt), macht der Gesprächsablauf "in Bewegung bleiben" doch überhaupt keinen Sinn. Der macht nur Sinn, wenn sie erst später im Seil hing und er sie nicht mehr retten konnte, und dann hat er wiederum zu spät einen Notruf abgesetzt.

Verzeihung für die bergfachsprachlich vermutlich nicht korrekte Ausdrucksweise.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 12:46
Die Auffindesituation wird ja beschrieben mit "K. hing auf einem Felsvorsprung im Seil". Für Leute, die (wie ich) nichts über Bergsteigen wissen, assoziiert man mit "hängen" eigentlich, dass jemand mit den Füßen in der Luft hängt, keine Bodenhaftung hat. Das wiederum wird an manchen Stellen verneint - also ich weiß überhaupt nicht, wie man sich die Auffindesituation vorzustellen hat, kann jemand von den Berg-Erfahrenen dazu was sagen?


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 12:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:halb schrieb ich gestern, dass das Urteil vielleicht härter ausgefallen wäre, wenn K. noch aussagen gekonnt hätte. Dann wäre die Beweislage eine andere. Wir kennen nur seine Version.
*g* Härter wäre es wohl nicht ausgefallen, weil K. dann noch gelebt hätte. Aber wenn sie postmortem noch erzählen könnte, dann würde sie vermutlich ein schreckliches Drama schildern.
Meines Wissens kann sich der Tatbestand von Körperverletzung in Tötung ändern, wenn das lebensgefährlich verletzte Opfer nach seiner Aussage (z. B. im Krankenhaus) verstirbt. Und das Protokoll der Aussage von Verstorbenen kann in der Verhandlung verwertet werden.
Ich denke, das wird in Ö. nicht anders sein.
Du hast ja erfasst, um was es mir ging:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:noch erzählen könnte, dann würde sie vermutlich ein schreckliches Drama schildern.
Hätte K. noch erzählen können, hätte sie evtl. mancher Aussage des TP widersprochen bzw. der Richter hätte evtl. weniger Zu-Gunsten-Annahmen treffen können.
Ein Horror bzw. eine Tragödie ist es so oder so.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 13:01
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich denke, es war dem Gericht auch wichtig, dass es - wie auch die Staatsanwaltschaft - keine Anhaltspunkte für einen Mord gesehen hat. Die perfide Unterstellung, er habe so auf raffinierte und hinterhältige Weise seine Partnerin "los werden" wollen, ist eine Spukbild der Fantasie von Crime-Fans (der Gedanke kam mir auch sehr schnell), findet aber keinen Halt in den Indizien.
Mord, gar vorsätzlich, lässt sich mit der vorliegenden Faktenlage sicher nicht begründen, das ist ganz richtig.

Was aber sehr deutlich durchscheint, immer wieder, ist sein Ego.
Es wurde ja alles schon genannt, der zu späte Start, das Hinterherlaufen hinter jeder Zeitmarke, die spartanische Ausrüstung und der Umgang mit der Ex-Freundin -ebenfalls am Großglockner-, als er sie "plärrend" in der Dunkelheit zurückließ. Es muss ihm, aus irgendwelchen Gründen, unfassbar wichtig gewesen sein, diese Tour im Januar 2025 vollständig zu absolvieren, koste es, was es wolle. Und dann hat er den Preis nicht mal selber bezahlt, sondern Kerstin.
Hier: https://www.derstandard.de/story/3000000307822/grossglockner-prozess-tod-am-berg
finden sich Sätze wie dieser (Hervorhebung von mir):
Während Kerstin G. das Bergsteigen erst während der Corona-Pandemie für sich entdeckt hatte und es ihre erste Tour auf diesen Berg gewesen sein soll, hatte Thomas P. ihn bereits mehrfach bestiegen – und nicht nur den Großglockner. Man sagt, er habe Gipfel im Vorbeigehen genommen. In sozialen Medien inszenierten sich beide zeitgeistig als Eroberer: er mit nacktem Oberkörper in Shorts am Gipfelkreuz baumelnd, sie in ähnlicher Pose auf dem Dachstein. Selfies mit breit glücklichem Grinsen.
Und dann fällt der Begriff "Narzissmus":
2014 veröffentlichte Ruoß ein Buch über die Psychologie des Bergsteigens: "Zwischen Flow und Narzissmus“.
Viele Bergsteiger würden ein Umkehren vor dem Gipfel als Eingeständnis des Versagens und als Kränkung des Egos empfinden. Es sei für sie kaum akzeptabel, sich selbst in eine Situation gebracht zu haben, aus der man sich nicht mehr befreien könne. Das mache ein Aufgeben dann oft unmöglich.
In die Richtung gedacht, wird der Kreis rund. Da passen sehr viele Puzzlestücke zusammen.
Und es enthebt ihn nicht seine Verantwortung Kerstin gegenüber, dass sein möglicherweise krankhafter Ehrgeiz ihr Leben gekostet hat.
Es ist sicher gut, wenn das Gericht da noch mal genau drauf schaut und auseinander dividiert, gerade jetzt wo der Mordvorwurf durch das erste Urteil ja vollständig ausgeräumt werden konnte.

Dass er sich für vollkommen unschuldig hält, spricht ja nur für seine verzerrte Selbst- und Fremdwahrnehmung.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 13:14
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Das wiederum wird an manchen Stellen verneint - also ich weiß überhaupt nicht, wie man sich die Auffindesituation vorzustellen hat, kann jemand von den Berg-Erfahrenen dazu was sagen?
Direkt zur Auffindesituation nicht, aber was andere Bergsteiger zu dem Fall und dem Urteil denken, untem im Video ( Der Beitrag beleuchtet, was die Berufung juristisch bedeutet, wie Alpinrecht funktioniert und warum laut Alex Huber für fahrlässiges Handeln in einer Seilschaft kein Platz ist)

Youtube: Alex Huber: „Es gibt keinen Platz für verantwortungsloses Handeln!" | BLICKWECHSEL
Alex Huber: „Es gibt keinen Platz für verantwortungsloses Handeln!" | BLICKWECHSEL
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.



melden

Todesdrama am Großglockner

um 13:52
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Wie konnte er also davon ausgehen, einen Notruf in Gang gesetzt zu haben. Hätte er eine Notrufsituation geäußert, wäre über K gesprochen worden: Wo ist sie und in welchem Zustand
Sehr guter Einwand.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 14:09
In der Sache war die Situation mit der Ex-Freundin allerdings schon etwas anders gelagert: sie waren da nach ihrer Aussage auf dem Rückweg, irgendwo zwischen Stüdlhütte und Lucknerhaus. Also eher auf einem - wenn auch anspruchsvollen - Bergwanderweg

Da halte ich es für möglich, dass er - wie sie meinte - einfach grantig wurde und abhaute.

In der jetzigen Situation muss aber mMn weit mehr dazu gekommen sein als reine Grantigkeit. Ggf eben die Erkenntnis, dass seine ganze Fitness wegen fehlendem Können nicht ausreichte, um die Partnerin zu retten. Dann trotzdem dableiben bzw das anderen mitteilen: das hat Superman ggf nicht gebracht. Was natürlich heißt, dass er völlig ungeeignet ist, solche Touren zu unternehmen

Obiges soll übrigens auf keinen Fall die Situation der Ex-Freundin verharmlosen. Es war objektiv auch gefährlich und muss subjektiv ganz scheußlich für sie gewesen sein. Bezeichnend ja auch dass sie ihrer Aussage zufolge einen anderen Rückweg nehmen wollte und sich nicht durchsetzen konnte.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 14:09
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Was aber sehr deutlich durchscheint, immer wieder, ist sein Ego.
Es wurde ja alles schon genannt, der zu späte Start, das Hinterherlaufen hinter jeder Zeitmarke, die spartanische Ausrüstung und der Umgang mit der Ex-Freundin -ebenfalls am Großglockner-, als er sie "plärrend" in der Dunkelheit zurückließ. Es muss ihm, aus irgendwelchen Gründen, unfassbar wichtig gewesen sein, diese Tour im Januar 2025 vollständig zu absolvieren, koste es, was es wolle. Und dann hat er den Preis nicht mal selber bezahlt, sondern Kerstin.
Ich denke, es ging darum, sie da hoch zu kriegen und sein Ego damit zu beweihräuchern.
Er war schließlich schon einige Male oben, es wäre also nur bedingt ein "Gewinn" für ihn gewesen.
Aber sie da hoch zu bekommen, die Frau ohne alpine Hochtourerfahrung (es war ihre erste Besteigung in dieser Richtung), die durch ihn als "Lehrmeister" diese Wahnsinnsaufgabe direkt beim ersten Mal schafft und ihm auf SM dann dankt, das macht natürlich was her.
Daher wird dann auch der Wind wehen, als es darum ging, dass sie es nicht schafft. In seinem Kopf hat er alles getan, dass sie es schafft und wenn sie dann "versagt", ist es eben ihre Schuld/Verantwortung und nicht seine.

Er wird nicht ohne Grund "unterlegene" Begleitung suchen. Es gibt keine Berichte/Hinweise, dass er jemals mit gleichwertigen Partnern - ob nun weiblich oder männlich - geklettert ist.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 14:14
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich glaube nicht, dass er sie jemals oben gesichert hat, s. u., "unwahrscheinlich":
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Dagegen dass er bei ihr auf dem gesicherten Standort war spricht, dass sie, die in ihren Rucksack den Biwaksack gepackt hat, diesen nicht haben will, wenn sie so friert.
Da müsste sie schon so desorientiert gewesen sein, dass ich nicht weiß, wie sie bis dorthin klettern konnte.
Da kann ich mir eher vorstellen dass sie sich alleine dorthin begeben hat, die Boots geöffnet hat, und dann nochmal losgegangen isr und mit den offenen Schuhen ausgerutscht ist.
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist für mich ein wichtiges Zitat. Der Richter hat letztlich zugunsten von T. angenommen, dass seine Geschichte vom Zurücklassen einer sitzenden K. nicht stimmt. Ein Abstieg oder Abseilen von K. - nachdem sie von T. verlassen worden war - laut Sachverständigen sehr unwahrscheinlich war. Also, so der Richter, ist sie bereits beim Aufstieg abgestürzt. T. konnte sie ab da zu keinem Zeitpunkt mehr retten.
Aber wie passen dann die Blutspuren 10 Meter über ihr in dieses Bild? Sie war weiter oben und ist dann abgestürzt?
Wenn Kerstin, wie der Richter vermutet, schon beim Aufstieg abstürzte, wie erklären sich dann die Blutspuren oberhalb, oder die geöffneten Schuhe und auch die fehlenden Handschuhe?

Die Blutspuren könnte man ja vielleicht noch so erklären, dass sie es dorthin schaffte, aber dann abrutschte.
Aber während sie im Seil dann hing, wird sie kaum ihre Schuhe geöffnet haben.

Wenn Thomas vorging und sie stürzte hinter ihm ab, dann konnte er sie anscheinend in der Position, nicht erreichen.
Also konnte er auch nicht die Schuhe öffnen.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es in etwa so war, wie T es aussagte.
Allerdings gehe ich davon aus, dass er sie nach dem Notruf zwingen wollte in Bewegung zu bleiben.
Das könnten häßliche Szenen gewesen sein. Sie konnte einfach nicht mehr und er wollte aber, dass sie weiter geht.
Das würde auch zu dem Satz passen, dass er doch jetzt endlich gehen sollte.
Vielleicht hat er sie dann auch gar nicht mehr gesichert und den Biwak auch nicht angebracht, aus lauter Wut, dass sie sich seiner Anweisung widersetzt.

Thomas konnte doch auch nicht wissen, dass der Akku der Sportuhr leer war und nicht anhand dieser, genau ausgewertet hätte können, ob sie sich bewegte oder nicht und zu welcher Uhrzeit.
Wenn er gelogen hätte, wäre das sehr schnell aufgeflogen.

Warum die Sachverständigen davon ausgingen, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass sie vom Plateau rutschte oder alleine runter oder rauf klettern wollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Gerade Menschen, die kurz vorm Erfrieren sind, können unsinnige Dinge tun. Das spricht vielleicht auch für das öffnen der Schuhe und der Wunsch von diesem Berg runter zu kommen. Die unzureichende Sauerstoffsättigung in der Höhe und bei einer Lungenentzündung ist auch nicht ohne.

T. hat sich komplett falsch verhalten und muss sich für ihren Tod verantworten.
Sein Anwalt will bestimmt auf Verfahrensfehler hinaus, weil ihm damals nicht seine Rechte eindeutig vorgelesen wurden und er sich nicht als Beschuldigter wahrnahm.


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 14:17
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Zum Todeszeitpunkt bleiben die Angaben vage, obwohl ja die Sportuhr ausgewertet wurde. Möglich wäre, dass der Akku der Sportuhr bereits leer war., wie watnu schon überlegte.
Die Auswertung der Sportuhr belegt Ks. kontinuierlichen Leistungsabfall. Das widerspricht seiner Angabe des plötzlichen Leistungsabfalls. Krone-Ticker:
19. Februar 2026;
09:21
Staatsanwalt erhebt das Wort

Staatsanwalt Johann Frischmann erklärt, warum der Salzburger angeklagt wurde. Er listet einen Vorwurf nach dem anderen auf und führt diesen kurz aus. Dann spricht er über Auswertungen von Uhren und Webcams. „Daraus ergeben sich wertvolle Erkenntnisse“, betont Frischmann.
Staatsanwalt Johann Frischmann.
(Bild: Johanna Birbaumer)
19. Februar 2026;
09:24
„Kontinuierlicher Leistungsabfall“

Nun trägt Frischmann den zeitlichen Ablauf der verhängnisvollen Tour vor. Sprich: Er erklärt, wann sich das Duo in welchen Bereichen auf dem Großglockner aufgehalten hat. „Wir sehen, dass ein kontinuierlicher Leistungsabfall stattgefunden hat“, sagt er.
19. Februar 2026;
09:25
„Eine Vielzahl von Fehlern“

„Der Angeklagte sagt bisher jedoch, dass es keinen kontinuierlichen Leistungsabfall gegeben hat. Er spricht von einem plötzlichen Leistungsabfall. Doch unsere Ergebnisse zeigen etwas anderes“, sagt Frischmann, „es hat eine Vielzahl von Fehlern gegeben“.
Quelle: https://www.krone.at/4049197

- - - -
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:* Mir ist nicht klar, ob ein Hubschrauber eine Rettungstruppe zur Hütte hätte bringen können, ab 23 Uhr bzw ab 0.35 Uhr. Und ob diese von der Hütte zum Gipfel und dann weiter zu K hätte absteigen können. 50m vom Gipfel runter, hätten das freiwillige Hüttenschläfer überhaupt geschafft?
Das hängt wohl von der Uhrzeit ab, da die Windstärke zunahm. Es wäre evtl. noch möglich gewesen, wenn der Polizei-Hubschrauber-Besatzung per Funk o. a. die zuständigen Stellen informiert hätte.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 14:23
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Ich suche gerade nach den „Spuren von Blut circa 10 Meter oberhalb ihres späteren Fundorts“.
@Eichhörnchen, weißt du noch, woher du die Angabe 10 m hast?
Könnte es aus dem Podcast von Inside Austria sein?
https://inside-austria.podigee.io/
Da gab es Informationen die im Ticker nicht standen.
Ich erinnere mich an die Aussage des Richters an den Gutachter; wäre es möglich dass Kerstin 30 Meter Seil abrollt und versucht abzusteigen?!

Ich hab es im Kopf aber ich finde keine schriftliche Quelle.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 14:28
Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:Wenn Kerstin, wie der Richter vermutet, schon beim Aufstieg abstürzte, wie erklären sich dann die Blutspuren oberhalb, oder die geöffneten Schuhe und auch die fehlenden Handschuhe?
Die Absturzvariante war ja nur eine der Annahmen des Richters. Bisher ist nicht bestätigt, wo das Blut überhaupt war. Solange wir das nicht wissen, gehen wir evtl. von falschen Annahmen aus. Das bringt m. E. nichts.

Wenn sie z. B. zuerst auf dem Felsvorsprung "im Seil" hing und durch den starken Wind später evtl. frei hing, kann die Blutspur auch sehr nahe bei ihr gewesen sein.*
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:Könnte es aus dem Podcast von Inside Austria sein?
https://inside-austria.podigee.io/
Vielleicht weißt du o. jemand anderes hier noch, an welcher Stelle es sein könnte, wenn es zutrifft, und könnte es nachhören?

- -
* Wäre eine Erklärung für:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich denke, das ist ein Missverständnis. "Im Seil" muss nicht unbedingt ohne jeglichen Bodenkontakt heißen:
Kerstin G.s Leichnam. Er hängt an einem Seil auf einem kleinen Felsvorsprung. Also rund zehn Meter unterhalb des Platzes, an dem P. seine Freundin gesichert haben will.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/nach-grossglockner-urteil-sagt-richter-diesen-bemerkenswerten-satz_4d3e9242-4ca7-469d-8c78-da625f60df11.html



3x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 14:37
Zitat von watnuwatnu schrieb:Die Auswertung der Sportuhr belegt Ks. kontinuierlichen Leistungsabfall. Das widerspricht seiner Angabe des plötzlichen Leistungsabfalls. Krone-Ticker:
Sie hatte sich beim Seilpendler auch verletzt. Da ist es doch auch logisch, dass sie nicht mehr so leistungsfähig war.
Auch die Höhe nahm zu, die Sauerstoffsättigung ging runter, auch das erschöpft.

Das er das nicht wahrnahm, glaube ich ihm, weil er nur auf sich schaute und wahrscheinlich schon wegen der Seilblockade grantig war.
Sie traute sich vielleicht auch nichts sagen, oder er nahm das nicht ernst und sagte, dass sie sich nicht so anstellen solle.
Bei so einem ich-bezogenen Menschen ist es gut möglich, dass für ihn erst ein Leistungsabfall wahrnehmbar war, als sie nur noch kriechen konnte.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Die Absturzvariante war ja nur eine der Annahmen des Richters. Bisher ist nicht bestätigt, wo das Blut überhaupt war. Solange wir das nicht wissen, gehen wir evtl. von falschen Annahmen aus. Das bringt m. E. nichts.

Wenn sie z. B. zuerst auf dem Felsvorsprung "im Seil" hing und durch den starken Wind später evtl. frei hing, kann die Blutspur auch sehr nahe bei ihr gewesen sein.*
Man hätte ja auch eine Zeichnung anfertigen können, mit diesen Stellen, wo das Blut und der Handschuh war und wo sie hing und ob man sie da durch runterklettern hätte erreichen können, so dass man für die Bergung gar keinen Seilzug benötigt hätte.

All das wissen wir nicht und da hast du Recht, die Diskussion darüber bringt nichts.

Irgendwo las ich, dass die Bergretter meinten, dass wenn der Wind stärker gewesen wäre, bzw. sie erfasst hätte, dass sie dann abgestürzt wäre.
Ich muss das nochmal raussuchen, denn sie ist ja eigentlich schon abgestürzt.


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 14:49
Wieder an den Zeugen:
- "Hat es Spuren gegeben, die darauf hindeuten, dass die [Verstorbene] an dieser Stelle aktiv abgeklettert ist?"
Das verneint der Zeuge.

Es seien auch keine weiteren Blutspuren – außer jene, etwas weiter oben – gefunden worden. (Die Spuren kamen vermutlich von Aufschürfungen/Verletzungen an der Hand.)
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

- - - -
Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:Irgendwo las ich, dass die Bergretter meinten, dass wenn der Wind stärker gewesen wäre, bzw. sie erfasst hätte, dass sie dann abgestürzt wäre.
Ja, ich erinnere mich, denn das habe ich auch mal im Zusammenhang mit der Auffindeposition zitiert. Versuchs mal mit der SuFu, Suchbegriff "Südkante" o. ä.
Es war jedenfalls irgendwas mit Süd... Vielleicht wissen es die Ortskundigen noch.
- - - -
Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:Warum die Sachverständigen davon ausgingen, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass sie vom Plateau rutschte oder alleine runter oder rauf klettern wollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Das war das Zitat, das du "geklaut" hast ;) Es ist schwer, sich alles zu merken bzw. nicht falsch zu erinnern bzw. nicht mit falschen Angaben im Thread zu vermischen. Deshalb fragte ich nach Belegen.
Wieder an den Zeugen:
- "Hat es Spuren gegeben, die darauf hindeuten, dass die [Verstorbene] an dieser Stelle aktiv abgeklettert ist?"
Das verneint der Zeuge.

Es seien auch keine weiteren Blutspuren – außer jene, etwas weiter oben – gefunden worden. (Die Spuren kamen vermutlich von Aufschürfungen/Verletzungen an der Hand.)
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Hier ist ein größerer Ausschnitt aus dem Ticker:
Beitrag von watnu (Seite 2)


1x zitiert1x verlinktmelden

Todesdrama am Großglockner

um 14:59
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ja, ich erinnere mich, denn das habe ich auch mal im Zusammenhang mit der Auffindeposition zitiert. Versuchs mal mit der SuFu, Suchbegriff "Südkante" o. ä.
Es war jedenfalls irgendwas mit Süd... Vielleicht wissen es die Ortskundigen noch.
Ich habs gefunden im Live-Ticker der Kronenzeitung:
„für uns war das ein Wunder, dass sie in dieser Position verblieben ist“. Bei noch stärkerem Wind „wäre sie über die Südwand abgestürzt“.
Das kann ich mir jetzt erstrecht nicht mehr vorstellen.
Wenn sie doch am Seil hing, müsste das Seil ja fest an ihr dran sein, wie hätte sie dann bei stärkeren Wind noch weiter abstürzen können?

Ich kann sowas ohne Bilder oder entsprechende Zeichnungen nur sehr schwer begreifen.


melden

Todesdrama am Großglockner

um 15:04
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Wie konnte er also davon ausgehen, einen Notruf in Gang gesetzt zu haben. Hätte er eine Notrufsituation geäußert, wäre über K gesprochen worden: Wo ist sie und in welchem Zustand
Sehr guter Einwand.
Vor allem, wenn man sich überlegt, wie der Ablauf vorher gewesen sein soll laut der Schilderung des Angeklagten:
Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?
Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?

Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Und dann geht es weiter im Liveticker ohne Infos, wie K.G. zu ihm oder er zu ihr gekommen ist. Oder soll das bedeuten, er hat gewartet, 0:35 h mit dem Alpinpolizisten telefoniert, dann kam sie angekrochen zu seiner Position und wurde plötzlich bewegungsunfähig?
Konnte Kerstin G. sich noch fortbewegen?

"Es war bitterkalt und wir waren beide erschöpft", beschreibt Thomas P. die Situation, als sie wieder vereint sind. Der Tee sei inzwischen gefroren gewesen. "Stimmt es, dass sich Kerstin G. zu diesem Zeitpunkt nur noch kriechend fortbewegen konnte?", fragt der Richter. Das sei dann tatsächlich der Fall gewesen. "Ich habe dann mit ihr ausgemacht, dass ich Hilfe hole", sagt der Angeklagte. Thomas P. hat darauf gehofft, dass andere Bergsteiger in der Adlersruhe sind.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Und ein weiteres großes Fragezeichen. Es soll ja in dem Gespräch 0:35 h darum gegangen sein, dass kein Hubschrauber mehr fliegen könne und sie sollten in Bewegung bleiben. Das würde ja schon implizieren, dass der Angeklagte irgendwelche Probleme kommuniziert hat.

Ich erinnere mich bisher nur gelesen zu haben, dass der Alpinpolizist zwar bestätigte, dass zu diesem Zeitpunkt (0:35 h) kein Hubschrauber mehr hätte fliegen können, aber nicht, dass er es dem Angeklagten gegenüber so kommuniziert hätte. Werde das noch mal versuchen zu finden. Wenn der Alpinpolizist also kommuniziert hat, dass kein Hubschrauber mehr fliegen kann, dann muss T.P. schon eine Notlage vorgebracht haben. Das entschuldigt jedoch nicht, dass er später - wenn die Blockierung von K.G. in seiner Anwesenheit geschehen ist, wovon der Richter ausgeht, er dann kein zweites Mal angerufen hat.


3x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 15:04
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:ob die Blutspur vom Seilpendler ist, dem evtl. das Abrutschen vorausging.
Ich habe mich auch schon gefragt, ob der angebliche Seilpendler wo sie den Handschuh verlor, eben dieses Ausrutschen war, was in ihrer finalen Position endete.
Es gab ja sonst keine Zeugen bei der Tour.
Ja, das dachte ich auch schon. Aber das würde wohl nicht mit den Zeiten zusammenpassen, die ich im u. g. Post zusammengefasst habe? Das sieht man, wenn man u. g. Zitat anklickt. Aber auch hier: Solange es unbelegt ist, dass die Blutspur 10 m weiter oben war, bringt es m. E. nichts, zu spekulieren.
Vielleicht haben sich die 10 m verselbständigt, wie bei dem 10-m-Seil? Nicht alles, was sich über der Auffindestelle abgespielt hat, muss 10 m weiter oben gewesen sein. Bisher ist nur bestätigt, dass TP angab, sie 10 m weiter oben zurückgelassen zu haben.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Manche Quellen unterscheiden nicht richtig zwischen
1,5 Std. Seilverhänger/Seilblockade nach dem Frühstücksplatzl und späterem Sturz und Seilpendler.

Im Kurier-Zitat werden sie deutlich unterschieden:
EDIT, o. g. Satz ist korrigiert: Nicht alles, was sich über der Auffindestelle abgespielt hat, muss 10 m weiter oben gewesen sein.


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 15:23
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Ich erinnere mich bisher nur gelesen zu haben, dass der Alpinpolizist zwar bestätigte, dass zu diesem Zeitpunkt (0:35 h) kein Hubschrauber mehr hätte fliegen können, aber nicht, dass er es dem Angeklagten gegenüber so kommuniziert hätte. Werde das noch mal versuchen zu finden. Wenn der Alpinpolizist also kommuniziert hat, dass kein Hubschrauber mehr fliegen kann, dann muss T.P. schon eine Notlage vorgebracht haben. Das entschuldigt jedoch nicht, dass er später - wenn die Blockierung von K.G. in seiner Anwesenheit geschehen ist, wovon der Richter ausgeht, er dann kein zweites Mal angerufen hat.
Und der Alpinpolizist wiederum hat folgendes ausgesagt:
00:35 Uhr: Erstes Telefonat mit der Polizei. Der Angeklagte geht von einem Hilferuf aus. Der Polizist hingegen versteht: "Wir brauchen heroben nichts vom Hubschrauber, es ist alles in Ordnung." Laut späterem Gutachten bestand zu diesem Zeitpunkt bereits eine akute Notsituation.
Quelle: https://www.alpin.de/home/news/63399/artikel

Ich bin halt geneigt, der Version des Polizisten zu glauben, weil es besser dazu passt, dass TP danach (wie auch davor) keine Anrufe mehr entgegen nahm und auch nicht die SMS des Alpinpolizisten beantwortete.
Wenn ich Hilfe brauche und mögliche Helfer, die ich zuvor selbst kontaktiert habe, zurückrufen, dann stelle ich doch unbedingt den Kontakt her. In der Hoffnung darauf, dass eine terrestrische Rettung in Gang gesetzt wurde oder werden kann, der Hubschrauber doch noch kommen wird, whatever. Da klammere ich mich doch an jeden Strohhalm und lasse mein Handy nicht links liegen.

Und ich frage nochmal, möglicherweise kennt sich wer aus?
Wäre denn eine terrestrische Rettung nicht zu jeder Zeit dieser Nacht möglich gewesen, vielleicht nicht über die Stüdlgrat-Strecke, aber über eine leichtere?


2x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 15:25
N
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Vor allem, wenn man sich überlegt, wie der Ablauf vorher gewesen sein soll laut der Schilderung des Angeklagten:
Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?
Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?

Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Und dann geht es weiter im Liveticker ohne Infos, wie K.G. zu ihm oder er zu ihr gekommen ist. Oder soll das bedeuten, er hat gewartet, 0:35 h mit dem Alpinpolizisten telefoniert, dann kam sie angekrochen zu seiner Position und wurde plötzlich bewegungsunfähig?
Konnte Kerstin G. sich noch fortbewegen?

"Es war bitterkalt und wir waren beide erschöpft", beschreibt Thomas P. die Situation, als sie wieder vereint sind. Der Tee sei inzwischen gefroren gewesen. "Stimmt es, dass sich Kerstin G. zu diesem Zeitpunkt nur noch kriechend fortbewegen konnte?", fragt der Richter. Das sei dann tatsächlich der Fall gewesen. "Ich habe dann mit ihr ausgemacht, dass ich Hilfe hole", sagt der Angeklagte. Thomas P. hat darauf gehofft, dass andere Bergsteiger in der Adlersruhe sind.
Geht man davon aus, hat er sie
- entweder verlassen bzw ist vorausgegangen, bevor sie zu ihm ist, es dauerte ihm zu lange, ihm wurde immer kälter, im Ohr vielleicht noch die Empfehlung "in Bewegung bleiben", er dachte, sie schaffe es zu dieser Stelle und könne sich in ihren Biwaksack schützen oder noch schlimmer, er dachte gar nicht an sie, sondern hat sie schon "aufgegeben". Jedenfalls hat er sie dann also einfach hilflos zurückgelassen, man hatte ihm ja Bescheid gegeben, dass die Schutzhütte offen ist und er wusste, er könne sich dorthin retten.
- oder sie ist am Weg zu ihm abgestürzt.
"Wieder vereint" waren sie wohl eher nicht mehr, oder?

Völlig unverständlich aber auch hier wieder, warum er nicht nochmals sofort den Notruf wählte (bzw sogar Flugmodus einstellte).


1x zitiertmelden

Todesdrama am Großglockner

um 15:28
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Ich erinnere mich bisher nur gelesen zu haben, dass der Alpinpolizist zwar bestätigte, dass zu diesem Zeitpunkt (0:35 h) kein Hubschrauber mehr hätte fliegen können, aber nicht, dass er es dem Angeklagten gegenüber so kommuniziert hätte. Werde das noch mal versuchen zu finden
"Er meinte, sie kommen voran, aber langsam. Dann war das Gespräch zu Ende."

Um 0.35 Uhr habe er dann den Anruf von Thomas P. erhalten. "Ich war zuhause. Bis dahin hatte niemand sagen können, ob es tatsächlich die zwei sind. Die erste Frage war, ob er es ist auf dem Gifpel mit Kerstin G. - das hat er bestätigt. Er hat seine Position bestätigt. Ich habe ihn gefragt, warum sie nicht auf den Hubschrauber reagiert haben."

Thomas P. meinte jedoch auch um 0.35 Uhr noch: "Wir brauchen nix vom Hubschrauber, es ist alles in Ordnung." Matthias A. habe dann gesagt, dass eine Bergung aufgrund der Bedingungen ohnehin nicht möglich gewesen wäre, "wir aber mit dem Hubschrauber schauen wollten, ob es eine Notsituation ist."

"Ich habe ihm dann gesagt, dass sie schauen sollen, dass sie schnell weiterkommen müssen, dass sie rasch absteigen sollen und in Bewegung bleiben sollen. Er meinte, sie kommen voran, aber langsam. Dann war das Gespräch zu Ende."
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538

Ok, der Alpinpolizist sagt aus, ihm gesagt zu haben, dass eine Bergung aufgrund der Bedingungen nicht mehr möglich ist. Darin stimmen die beiden überein.

Womöglich hatte die berechtigte Nachfrage des Alpinpolizisten, warum sie zuvor keine Reaktion gezeigt hatten auf den Hubschrauber fatale Auswirkungen. T.P. war hier in der Situation, sich eingestehen zu müssen, dass K.G. in ernsthaften Schwierigkeiten ist (denn er hatte ja seit 40 min auf sie gewartet und sie kam nicht und er verstand nicht, was sie sagte). Auch das hätte er doch aber dann schon angeben müssen.

Laut Alpinpolizisten sagte er aber, sie kämen voran, wenn auch langsam. Das sagt man doch nicht, wenn man seit 40 min ohne Kontakt zur Seilpartnerin ist?


melden