klara.verstand
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Todesdrama am Großglockner
27.02.2026 um 12:45Natürlich, das sehe ich natürlich haargenau so.Kuno426 schrieb:Selbst wenn, hätte er den nächsten Notruf absetzen müssen, als K sich nicht mehr bewegen konnte / nicht mehr vorwärts kam. Denn das war eine veränderte Situation. Und selbst wenn in der Hütte Kletterer gewesen wären, hätte K noch 4+x Stunden* bewegungslos an der Stelle ausharren müssen! Das muss ihm beim Weggang bewusst gewesen sein.
Wenn er wirklich bei K war (und nicht nur von weiter oben wartend beobachtet hat), hätte er vor dem Weggehen auch mit Ks Handy den Notruf wählen können und diese "Standleitung" bei ihr lassen können.
* Mir ist nicht klar, ob ein Hubschrauber eine Rettungstruppe zur Hütte hätte bringen können, ab 23 Uhr bzw ab 0.35 Uhr. Und ob diese von der Hütte zum Gipfel und dann weiter zu K hätte absteigen können. 50m vom Gipfel runter, hätten das freiwillige Hüttenschläfer überhaupt geschafft?
Der eine Punkt ist, was er machen hätte müssen - ich persönlich kämpfe am meisten bereits mit dem Sachverhalt als Ausgangspunkt. Was ist genau passiert.
Wenn sie zum Zeitpunkt des Notrufs bereits "im Seil hing" (ich hatte das so verstanden, dass der Richter das annimmt), macht der Gesprächsablauf "in Bewegung bleiben" doch überhaupt keinen Sinn. Der macht nur Sinn, wenn sie erst später im Seil hing und er sie nicht mehr retten konnte, und dann hat er wiederum zu spät einen Notruf abgesetzt.
Verzeihung für die bergfachsprachlich vermutlich nicht korrekte Ausdrucksweise.





