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Todesdrama am Großglockner

803 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 18:55
P.S.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Leider ist der Kommentar mit der gegebenenfalls "Unzuständigkit des Richters und stattdessen Geschworenengericht" im Live Ticker von Standard anscheinend geändert worden.
So findet man das jetzt im Standard Live Ticker 23.02 Uhr bei der Urteilsbegründung (ist glaube ich schon diskutiert worden)
Der Richter habe sich dagegen entschieden, den Akt der Staatsanwalschaft zurückzugeben, und anzuregen, einen Strafantrag wegen Aussetzung (mit höherem Strafmaß) einzubringen. "Zu Ihren Gunsten"

Vielmehr geht der Richter davon aus, dass es dem Angeklagten nicht mehr möglich gewesen wäre, die Verstorbene in eine noch sichere Position zu verbringen. Er begründet das, dass die Frau "de facto blockiert" gewesen sei – also nicht mehr weiter gekommen sei.
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Der zitierte Beitrag von Slaterator wurde gelöscht. Begründung: Reicht dann auch mit den Unterstellungen und wilden Spekulationen
Wie ich schon mal wo zitierte, hat die Mutter gesagt, K. hätte sich das nicht ausreden lassen mit Splitboard und den Schuhen diese Tour zu unternehmen. Immerhin hatte sie im Gegensatz zum Partner einen Biwaksack und Notfalldecke mit. Es hieß sie wären sonst gut ausgerüstet gewesen für so eine Tour. Die Sache mit dem Essen glaube ich T. nicht, das war wohl nur eine Darstellung um mehr Schuld der Verunglückten in die Schuhe zu schieben, wenn sie geschwächt war. Wer will noch nachweisen was sie im Lauf des Tages alles gegessen hat...


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Todesdrama am Großglockner

um 18:58
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Wer will noch nachweisen was sie im Lauf des Tages alles gegessen hat...
Ggf anhand des Mageninhalts?


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Todesdrama am Großglockner

um 19:00
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:gf anhand des Mageninhalts?
Sie waren 18 Stunden unterwegs!! Wie lange sind leicht verdauliche Nahrungsmittel wie man sie bevorzugt für so eine Tour nimmt, im Magen nachweisbar?! Selbst aus dem Darm haben sie sich nach 4 Stunden verabschiedet. Und wenn man es verträgt, wird man eher früher Kalorien zuführen, um den Rucksack für die Rest-Tour etwas leichter zu bekommen.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:10
Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:
Die Auswertungen von Sportuhr, Smartphones und einer Webcam ergaben, dass die beiden am vereisten Grat immer langsamer vorankamen – „zuletzt brauchten sie 5,8 Stunden für 91 Höhenmeter“, präzisierte der Staatsanwalt.
„Für mich ist der Eindruck entstanden, dass sich die Verunglückte in manchen Punkten täuschen hat lassen“, so Hofer, „tatsächlich eskaliert ist es am Frühstücksplatzl“. Es sei unter anderem durch die Uhren belegt, dass ab diesem Zeitpunkt Schwierigkeiten aufgetreten seien.
Das Sachverständigen-Gutachten der Gerichtsmedizin wird vorgezogen. Die Gerichtsmedizinerin erhebt das Wort. Ihre Grundaussage: „Es konnte festgestellt werden, dass die Frau an einer Unterkühlung verstorben ist.“ Den Todeszeitpunkt könne sie nicht mehr genau bestimmen.
Also die Uhren wurden ausgelesen, aber warum konnte man den Todeszeitpunkt nicht genau bestimmen?
Müsste das nicht von der Uhr her genau abzulesen sein, wann kein Puls mehr messbar war?
Auch müsste man doch nachvollziehen können, wann Kerstin sich selbständig bewegt hat.
Meine Vermutung ist, dass der Akku vorher leer war.
- -
Meine Frage ist erledigt, @Photographer73 . Auswertung der Uhren wurde am Anfang der Verhandlung erwähnt, wie man im o. g. Ticker nachlesen kann.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich glaube, dass die Uhren am Anfang des Prozesses erwähnt wurden. Vielleicht weiß



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Todesdrama am Großglockner

um 19:26
Doch die Ausflüge endeten oft in einer Missstimmung. „Wenn ich Angst bekommen habe, wurde er schnell grantig“, sagt sie. An eine Glocknerüberschreitung erinnert sie sich noch gut: „Die Stimmung war schlecht. Er war grantig, ich am Ende meiner Kräfte. Anscheinend war ich ihm zu langsam, und auf einmal war er weg.“

Es war mitten in der Nacht, sie sei ganz allein gewesen, ihre Stirnlampe ging aus, ihr sei schwindlig geworden. „Ich habe geplärrt und geschrien. Das war auch unsere letzte Bergtour“, so die Zeugin.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article697776c6707d4aa207581f0d/grossglockner-schon-am-spaeten-nachmittag-versuchte-kerstin-g-die-bergrettung-anzurufen.html


Was mir hier gerade zum ersten Mal ins Auge gestochen ist, war das hier schon mal Thema? Dann habe ich es überlesen. Die Ex-Freundin, die er"plärrend und schreiend" zurückgelassen hat, das war laut Link auch am Großglockner und auch "mitten in der Nacht".
Mir war nicht klar, dass die Situation wirklich quasi eins zu eins genauso war wie mit Kerstin. Bei ihr dürften eben erschwerend die schlechten Witterungsverhältnisse dazu gekommen sein und möglicherweise der noch nicht abgeklungene Infekt der sie geschwächt hat, denn dass sie eine wirklich ausgezeichnete Kondition gehabt haben muss, haben ja verschiedene Menschen bescheinigt.

Ist das Gericht wirklich nicht näher auf diese Aussagen der Ex-Freundin eingegangen? Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Demzufolge war das also nicht seine erste Glocknerüberschreitung im Dunkeln? Ich bin fassungslos.

Und da bekommt auch diese Überlegung wieder eine neue Facette:
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich hab mich immer wieder gefragt, warum er weitergehen wollte, auch als am Frühstücksplatz ersichtlich war, dass sie den Gipfel nicht im Hellen erreichen werden. Eigentlich macht das ja keinen Sinn. Tiefste Nacht, es ist stockdunkel. Neben seinem extremen Ehrgeiz - was ist, wenn aber genau das der Reiz für ihn war; den Glockner, den er schon einige Male bestiegen hatte, auch bei Nacht zu bezwingen? Das steigert die Herausforderung doch nochmal enorm. Suchte er diesen Kick?
Mit seiner Ex-Freundin hatte er es nicht ohne Zwischenfall geschafft, hatte er irgendeinen absurden Ehrgeiz, sich da etwas beweisen zu wollen? Wobei die Erklärung ja auch nicht greift, es sei denn er wäre im absoluten Tunnelblick gewesen. Denn der 18. Januar verlief ja von Anfang an nicht planmäßig und dennoch hat er stur weiter durchgezogen und alle Ausstiegsmöglichkeiten ignoriert. Es muss dabei darum irgendeinen Kick gegangen sein!


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Todesdrama am Großglockner

um 19:38
Zitat von watnuwatnu schrieb:Meine Frage ist erledigt, @Photographer73 . Auswertung der Uhren wurde am Anfang der Verhandlung erwähnt, wie man im o. g. Ticker nachlesen kann.
Asche auf mein Haupt 😅


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Todesdrama am Großglockner

um 20:09
Ich möchte den Ticker noch zitieren indem es um den „Streit“ oder geladene Stimmung ging. Es waren am Morgen des 19. Januars TPs Bruder und Vater vor Ort. Auch Kerstins Vater war anwesend
„Die Stimmung war geladen“
Was die Befragung des Angeklagten damals in Kals betrifft, betont der Vater des Opfers: „Die Stimmung war mit der Zeit sehr geladen.“ Nun stellt Staatsanwalt Johann Frischmann seine Fragen – etwa das Handy des Angeklagten betreffend. „Der Freund meiner Tochter hat dem Polizisten sein Handy angeboten, aber er hat es nicht genommen oder nicht angeschaut – das weiß ich nicht mehr so genau“, so der Vater. Seine Zeugenaussage ist nun beendet.
Nichts vom Glockner-Vorhaben gewusst
Der Vater habe vorab nichts von der Glockner-Tour gewusst, seine Frau ebenfalls nicht. „Bei der Einvernahme meines Sohnes war ich zum Teil dabei, das war ein wenig komisch“, sagt er, „es ging vor allem um das Telefonat um 00.35 Uhr – ob dieses ein Notruf gewesen sei oder nicht“.
Er habe damals in der Nacht „mehrfach“ versucht, seinen Sohn telefonisch zu erreichen – ohne Erfolg. Den ersten Kontakt mit ihm habe er damals um 7.04 Uhr in der Früh gehabt – er sei vom Angeklagten angerufen worden.
Darüber bewusst nie gesprochen“
Warum Kerstin schließlich am Glockner oben geblieben sei, habe er mit seinem Sohn „bewusst nie besprochen“, sagt der Vater. Nun folgen diverse Fragen seitens des Staatsanwaltes und des Verteidigers – und zwischendrin auch wieder des Richters. „Haben Sie mit Ihrem Sohn jemals besprochen, wie man in einer Notsituation etwa am Stüdlgrat agiert?“, fragt der Richter. Lediglich „oberflächlich“, lautet die Antwort. Um 3.45 Uhr habe ein Polizist beim Vater angerufen. „Ja, dieser Anruf scheint am Handy auf, aber an das Gespräch erinnere ich mich nicht mehr. Wir konnten nicht schlafen, haben uns große Sorgen gemacht.“ Seine Einvernahme ist nun beendet
Über Kerstin war nichts bekannt“
Von der Notlage seines Bruders habe er erst am Morgen gegen 7 Uhr erfahren. „Ich wusste, dass er noch lebt – aber über Kerstin war nichts bekannt“, sagt er. Bei der zweiten Befragung in Kals sei er dabei gewesen. „Für mich ganz einschneidend war, dass es um ein Telefonat gegangen ist – und zwar gegen 00.30 Uhr. Der Polizist meinte: ,Der erste Anruf war kein richtiger Anruf‘“, schildert der Bruder.
Der Richter betont nun erneut, dass seitens der Retter auch Nachrichten an das Paar geschickt worden sind – Inhalt: „Habt ihr einen Notruf???“
Streitigkeiten: Nun wird es konkreter
Nun wird Richter Norbert Hofer konkreter, was die angeblichen Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin betreffen. Es gäbe einen Schriftverkehr – darin zum Beispiel der Vorwurf, dass der Alpinist seine Ex-Freundin „in einer Notlage zurückgelassen“ habe. Der Bruder betont daraufhin, dass er selbst nie derartige Probleme mit dem Angeklagten gehabt habe.
„Ich war in einem falschen Film“
Nun stellt Verteidiger Kurt Jelinek weitere Fragen – unter anderem zum Zustand von Kerstin. „Sie war am Ende komplett fertig. Ich habe mir gedacht, ich war in einem falschen Film“, so der Angeklagte. Er wird nun aus dem Zeugenstand entlassen.
Quelle: https://www.krone.at/4049197
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Ich finde es komisch, dass die durch die Uhren gewonnenen Erkenntnisse nicht zum Gegenstand der Verhandlung gemacht wurden und dass die Endposition von K ungeklärt einfach so hingenommen wurde
Um 7:10 circa bekam Hanser einer der Bergführer die Nachricht vom Heli gefunkt, dass Kerstin wahrscheinlich nicht mehr lebt. Sie stiegen dann auf und haben sie um 10 Uhr entdeckt.


Laut Obduktion war sie mindestens 2 Stunden vorm Eintreffen der Rettungsmannschaft tot. Ich denke das konnte man anhand der Leichenflecken noch feststellen und der Totenstarre. Sie war ja gefroren und hatte schwere Erfrierungen an den Händen.


Frage an die Verfahrensexperten!!!
Wenn ihre Eltern, oder zumindest ihr Vater bei der zweiten Verhandlung als Nebenkläger auftreten. Könnte das ganze nochmal richtig aufgerollt werden?
Oder benötigt man da ein Wiederaufnahmeverfahren?
Es ist ja nur ne Revision?


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Todesdrama am Großglockner

um 20:09
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Mit seiner Ex-Freundin hatte er es nicht ohne Zwischenfall geschafft, hatte er irgendeinen absurden Ehrgeiz, sich da etwas beweisen zu wollen? Wobei die Erklärung ja auch nicht greift, es sei denn er wäre im absoluten Tunnelblick gewesen. Denn der 18. Januar verlief ja von Anfang an nicht planmäßig und dennoch hat er stur weiter durchgezogen und alle Ausstiegsmöglichkeiten ignoriert. Es muss dabei darum irgendeinen Kick gegangen sein!
Der Zwischenfall mit der Ex war erst beim Abstieg und nicht schon beim Aufstieg.

Somit hatte er eigentlich einen zeitlichen Vergleich und musste gewusst haben, dass zeitlich nicht zu schaffen war.
Und gerade weil Kerstin ja noch nie auf dem Großklockner war, ist doch vollkommen blöd dort Nachts auf dem Gipfel anzukommen. Gerade die tolle Aussicht sollte man doch genießen können.

Ich glaube nicht, dass es um einen Kick ging. Er war einfach stur und wollte das Durchziehen, was er sich vorgenommen hatte, ohne Rücksicht auf seine Freundin.
Er wurde laut Aussage seiner Ex auch grantig, wenn es nicht so lief, wie geplant. Er wird wahrscheinlich nicht mehr auf die Belange von Kerstin reagiert haben. Vielleicht kam es auch zum Streit und gerade in so einer Situation war das sicherlich auch eine psychische Belastung für Kerstin, die zu der noch Körperlichen hinzukam.


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Todesdrama am Großglockner

um 20:12
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:
Doch die Ausflüge endeten oft in einer Missstimmung. „Wenn ich Angst bekommen habe, wurde er schnell grantig“, sagt sie. An eine Glocknerüberschreitung erinnert sie sich noch gut: „Die Stimmung war schlecht. Er war grantig, ich am Ende meiner Kräfte. Anscheinend war ich ihm zu langsam, und auf einmal war er weg.“

Es war mitten in der Nacht, sie sei ganz allein gewesen, ihre Stirnlampe ging aus, ihr sei schwindlig geworden. „Ich habe geplärrt und geschrien. Das war auch unsere letzte Bergtour“, so die Zeugin.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article697776c6707d4aa207581f0d/grossglockner-schon-am-spaeten-nachmittag-versuchte-kerstin-g-die-bergrettung-anzurufen.html
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Ist das Gericht wirklich nicht näher auf diese Aussagen der Ex-Freundin eingegangen? Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Demzufolge war das also nicht seine erste Glocknerüberschreitung im Dunkeln? Ich bin fassungslos.
Ja, ich frage mich auch, warum der Aussage der Exfreundin keine größere Bedeutung beigemessen wurde. Wie kommt ein Richter vor diesem Hintergrund dazu, "zu Ihren Gunsten" zu urteilen? Und nach Prozessende auch noch zu sagen, dass er ihn nicht für einen Mörder halte wie die sozialen Medien es täten. Da läuft doch etwas nicht rund.
Wenn der Mann kein diagnostizierter Autist ist, der schlicht Emotion und Zustand seines Gegenübers nicht einschätzen kann, wüsste ich nicht, wie man das Geschehen zu seinen Gunsten deuten kann.


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Todesdrama am Großglockner

um 20:14
Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:
Maximilian Werner
Frage an den Angeklagten
Jetzt fragt der Richter den Angeklagten, wie er die Verstorbene genau sicherte und lässt sich exakt den Vorgang beschreiben.
Gibt es dazu eine Mitschrift?
Maximillian Werner schrieb im Live-Ticker vom Standard.


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Todesdrama am Großglockner

um 20:41
Hallo in die Runde, ich lese schon eine Zeit lang mit, bin ganz neu im Forum. Dieser Fall macht wirklich betroffen, es fällt schwer zu akzeptieren, wenn jemand so vermeidbar auf diese Weise zu Tode kommt.

Was mich u.a. beschäftigt an dem ganzen lückenhaften Sachverhalt: An welcher Position des Stüdlgrats waren die beiden als der Helikopter über ihnen kreiste?

Anton Riepler von der Bergrettung sagte kurz nach der Bergung zum Verlauf der Tour (Sendung ORF vom 27.01.2025, etwa bei Minute 4:20 des Beitrags), dass die beiden per Webcam beobachtet wurden und an einer Schlüsselstelle, die er „glatte Kante“ nannte, haben sie länger gebraucht, daraufhin hat man sich Sorgen gemacht und den Helikopter zur Erkundung hingeschickt. Dieser Stelle "glatte Kante" hat er Schwierigkeitsgrad IV zugeschrieben.

Quelle: Youtube: Tod am Großglockner | Thema 27.01.2025
Tod am Großglockner | Thema 27.01.2025
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Hier findet man unter Topos eine Skizze des Stüdlgrats:

https://www.bergsteigen.com/touren/klettern/stuedlgrat-grossglockner/

Und hier vom Alpenverein eine weitere Skizze mit Meter-Angaben zusätzlich zur Angabe des Schwierigkeitsgrads der einzelnen Kletteretappen.

https://www.alpenvereinaktiv.com/de/tour/grossglockner-3.798-m-ueber-stuedlgrat/12214513/#caml=a14,23k64k,7s7lno,0,0&dmlb=1
(Bild 2 in der Abfolge)

Ist euch klar, welche Stelle Anton Riepler im Video mit „glatter Kante“ meint auf die Skizzen bezogen? Wo könnten sie dann gewesen sein auf die Skizze bezogen, als sie vom Hubschrauber gesichtet wurden (der Schwierigkeitsgrad an dieser Stelle wäre interessant, um einzuschätzen, ob K. eventuell nicht winken konnte, da es einfach zu gefährlich gewesen wäre).

Und ebenfalls auf die Skizzen bezogen: Wo könnte die Stelle sein, an der K. geborgen wurde (Auffindeposition blockiert im Seil hängend). War es eventuell die Station „Klapfl“?

Die Diskrepanz zwischen Auffindeposition und der Angabe des Angeklagten, wo der Angeklagte K. zurückgelassen hat, wurde mit 10 Metern angegeben. Der Angeklagte sagte nach meiner Erinnerung aus, er hätte sie auf einem Plateau gesichert.

Könnt ihr anhand der Skizze erkennen bzw. zuordnen, ob die auf "Klapfl" nachfolgende Kletteretappe „Rampe“ ein Plateau sein könnte?

Sorry, ich kann die beiden Bilder der Skizzen nicht einfügen und auch nicht hochladen. Falls jemand helfen könnte, sehr gern. Versuche ansonsten bis morgen Nachhilfe zu nehmen und dies nachzureichen.


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Todesdrama am Großglockner

um 20:42
Zitat von emzemz schrieb:
Zitat von AgrimonyAgrimony schrieb:
Maximilian Werner
Frage an den Angeklagten
Jetzt fragt der Richter den Angeklagten, wie er die Verstorbene genau sicherte und lässt sich exakt den Vorgang beschreiben.
Gibt es dazu eine Mitschrift?
Maximillian Werner schrieb im Live-Ticker vom Standard.
Stimmt, das von Maximillian Werner klaute ich aus einem Beitrag von @watnu und kam dann irgendwie auf den Kronen Ticker, in dem fast das gleiche stand. Asche auf mein Haupt.

Meine Frage beantwortet das aber nicht.


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Todesdrama am Großglockner

um 21:30
@Emil26 In der Bildergalerie hier zum Thread (Menüleiste oben unter dem Thread- Titel) siehst du Bild 2 eingezeichnet um wieviel Uhr ihre Kopf Leuchten jeweils wo waren, sie kamen kaum weiter hoch 20 bis 22 Uhr, das ist dort wo der Grat-Verlauf eine "Zacke" nach Osten macht, das dürfte sein nach einer Rampe " Querung in steiler Wand" (Schwierigkeit 3 BH);
der Hubschrauber war ca. 22.30 Uhr, da dürften sie über die schwierige Stelle eher schon hinweg gewesen sein.
Hängengeblieben dürfte sie sein auf "Rampe" über Klapfl wo drunter die Schlüsselstelle Felstwand "große Platte" Schwierigkeit 4 BH ist.
Ein Foto von der "großen Platte" ist Bild Nr. 10 in der Galerie


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Todesdrama am Großglockner

um 21:32
Behauptung von TP: Er habe K. auf ihren Rucksack gesetzt und habe sie mit einer Seilschlinge 10 m oberhalb der Auffindestelle an einem Felsblock gesichert. @Silberstreif. @Origines beantwortet ihr bitte meine Frage zu "10 m Seil"? War es um den Fels geschlungen, an dem er K abgesetzt haben will? Oder ist das nicht eindeutig bekannt. Wenn das lose Ende des Seils unbefestigt war, ergibt sich ein anderes Szenario.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Meine These: Thomas P. hat seine Begleiterin an der Stelle gesehen, in der sie aufgefunden worden ist. Bevor er weiter aufstieg. Das hat er nur deshalb nicht zugegeben, weil die Umstände, die dazu führten, strafrechtlich schwerer wiegen als ein das Zurücklassen, das ihm vorgeworfen wurde und für das er verurteilt wurde.
Das hatte ich genau umgekehrt herum verstanden.
Leider ist der Kommentar mit der gegebenenfalls "Unzuständigkit des Richters und stattdessen Geschworenengericht" im Live Ticker von Standard anscheinend geändert worden. Unmittelbar nach Prozessende schrieb ich noch:
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Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:So findet man das jetzt im Standard Live Ticker 23.02 Uhr bei der Urteilsbegründung (ist glaube ich schon diskutiert worden)
Der Richter habe sich dagegen entschieden, den Akt der Staatsanwalschaft zurückzugeben, und anzuregen, einen Strafantrag wegen Aussetzung (mit höherem Strafmaß) einzubringen. "Zu Ihren Gunsten"

Vielmehr geht der Richter davon aus, dass es dem Angeklagten nicht mehr möglich gewesen wäre, die Verstorbene in eine noch sichere Position zu verbringen. Er begründet das, dass die Frau "de facto blockiert" gewesen sei – also nicht mehr weiter gekommen sei.
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Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb am 20.02.2026:Das sind Zitate aus den jeweiligen Live-Ticker.
Kann mir jemand vielleicht erklären, welche Variante der Richter nun für wahrscheinlich hält bzw warum er "zu Gunsten" des Angeklagten nicht davon ausgehe, dass sie selbst abgeklettert sei?
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb am 20.02.2026:Das sind Zitate aus den jeweiligen Live-Ticker.
Kann mir jemand vielleicht erklären, welche Variante der Richter nun für wahrscheinlich hält bzw warum er "zu Gunsten" des Angeklagten nicht davon ausgehe, dass sie selbst abgeklettert sei?
Ich rätsle auch. Jedenfalls war das der Zeitpunkt, an dem der Verteidiger eine Pause verlangte. Vermutlich um zu besprechen, ob TP bei seiner Erklärung bleibt oder nicht.
Evtl., weil der Richter entgegen dem SV und Anderen für die richtige Idee hielt, dass TP zur geschlossenen Hütte lief, anstatt (weitere) Notrufe abzusetzen (weitere, weil für den Richter der 0.35 Uhr Anruf ein Notruf war)? Hilfe holen ist evtl. kein "Aussetzen". TP konnte nach u. g. Varianten-Annahme des Richters nichts mehr für K. tun. Hätte er sie oben am Fels ungeschützt erfrieren lassen, wäre das evtl. eindeutig als "Aussetzen" zu werten.
Wie lange hätte es hin und zurück gedauert, wenn er tatsächlich dort müde Bergsteiger im Notraum angetroffen hätte.
Live-Ticker-Zitate: Beitrag von klara.verstand (Seite 4)
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Auffindeort und mögliche Erklärungen durch den Richter laut FOCUS:
(…) Merkwürdig fand Hofer darüber hinaus, dass die junge Frau ihren Rucksack samt Splitboard auf dem Rücken trug. Ihr Partner P. beteuerte mehrfach, er wisse es nicht, warum das so sei.

Es gebe mehrere Erklärungen für die merkwürdige Auffindesituation seiner Freundin, so Hofer. G. könnte etwa versucht haben, allein den Berg hinunterzuklettern und dabei gestürzt sein. Die medizinische Gutachterin und der Alpingutachter und Bergführer schätzten diese Möglichkeit jedoch als "äußerst unwahrscheinlich" ein.

Richter kippt überraschend wichtigen Anklagepunkt

Eine weitere mögliche Erklärung: G. habe sich noch mit P. im Aufstieg befunden und sei an der Stelle, an der die Bergretter sie am nächsten Morgen auffanden, erschöpft zusammengebrochen. P., mutmaßt er, sei nicht mehr in der Lage gewesen, sie hochzuziehen.

Aus diesem Grund, so der Richter, sei es die einzig sinnvolle Entscheidung für den 37-Jährigen gewesen, schnellstmöglich zur Erzherzog-Johann-Hütte abzusteigen, um dort Hilfe zu holen. Hofer strich deshalb den letzten Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft in seiner Urteilsbegründung.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/nach-grossglockner-urteil-sagt-richter-diesen-bemerkenswerten-satz_4d3e9242-4ca7-469d-8c78-da625f60df11.html

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In einem älteren Focus-Artikel (12/2025) wurde noch die eine weitere Möglichkeit erwähnt, die wohl vor Anklage geprüft wurde: Unterlassenen Hilfeleistung
Dass die Staatsanwaltschaft schon kurz nach dem Unglück Ermittlungen aufgenommen hat, ist bei Todesfällen in den Bergen, bei denen klares Selbstverschulden ausgeschlossen werden kann, üblich, hatte die Staatsanwaltschaft selbst kurz nach dem Glockner-Drama erklärt. In einem solchen Fall geht es dann darum, zu klären, ob der Person, der durch ihre größere Erfahrung eine "Führerrolle" bei der Tour zugeordnet werden kann, durch fehlerhaftes Handeln fahrlässige Tötung angelastet werden kann. Andernfalls wäre lediglich wegen des Verdachts unterlassener Hilfeleistung ermittelt worden.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/grossglockner-drama-bergfuehrer-zweifeln-an-alibi-des-freundes-der-erfrorenen-33_24662c58-59ad-4435-a91f-7f9369a62d73.html

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Zitat von RaissaRaissa schrieb:😅
:D :peace:


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Todesdrama am Großglockner

um 21:38
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Ist euch klar, welche Stelle Anton Riepler im Video mit „glatter Kante“ meint auf die Skizzen bezogen? Wo könnten sie dann gewesen sein auf die Skizze bezogen, als sie vom Hubschrauber gesichtet wurden (der Schwierigkeitsgrad an dieser Stelle wäre interessant, um einzuschätzen, ob K. eventuell nicht winken konnte, da es einfach zu gefährlich gewesen wäre).
https://www.alpin.de/foto-video/galerien/61140/galerie_stuedlgrat_auf_den_grossglockner__alle_schluesselstellen_auf_einen_blick.html
Auf Bild 14/23 ist von einer glatten Kante die Rede. Diese Stelle hab ich schon öfter in diversen Galerien gesehen, aber so konkret als glatte Platte wurde es sonst nicht bezeichnet.


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Todesdrama am Großglockner

um 21:56
Zitat von kobrilikobrili schrieb:Auf Bild 14/23 ist von einer glatten Kante die Rede. Diese Stelle hab ich schon öfter in diversen Galerien gesehen, aber so konkret als glatte Platte wurde es sonst nicht bezeichnet.
Danke für die Galerie! Wenn ich mir die Pictures der Galerie ansehe, denke ich nur, Wahnsinn, im wahrsten Sinne des Wortes, so eine Tour im Winter, in der Nacht, mit wenig Proviant, bei Sturm zu machen. Es ist nicht zu fassen!


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Todesdrama am Großglockner

um 22:10
Zitat von UTACUTAC schrieb:Danke für die Galerie! Wenn ich mir die Pictures der Galerie ansehe, denke ich nur, Wahnsinn, im wahrsten Sinne des Wortes, so eine Tour im Winter, in der Nacht, mit wenig Proviant, bei Sturm zu machen. Es ist nicht zu fassen!
Ja, das denke ich ebenfalls. Ich habe auch schon kleine Touren im Berchtesgadener Land oder in der sächsischen Schweiz unternommen, aber das hier wäre mir zu anspruchsvoll, besonders im Winter. Hut ab vor Kerstin, dass sie es überhaupt so weit geschafft hat.


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Todesdrama am Großglockner

um 22:17
Zitat von Emil26Emil26 schrieb:Sorry, ich kann die beiden Bilder der Skizzen nicht einfügen und auch nicht hochladen. Falls jemand helfen könnte, sehr gern. Versuche ansonsten bis morgen Nachhilfe zu nehmen und dies nachzureichen.
Meinst du diese Skizze?

c5o796b9Original anzeigen (0,6 MB)


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Todesdrama am Großglockner

um 22:24
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Hängengeblieben dürfte sie sein auf "Rampe" über Klapfl wo drunter die Schlüsselstelle Felstwand "große Platte" Schwierigkeit 4 BH ist.
Ein Foto von der "großen Platte" ist Bild Nr. 10 in der Thread-Galerie
Hab recherchiert: "Klapfl" ist die "große Platte" (schwierigste Schlüsselstelle der Tour) unterm Gipfel - die dürfte sie aber gerade noch geschafft haben(?)


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Todesdrama am Großglockner

um 22:25
Zitat von svenskensvensken schrieb:Wenn man nach den sichtbaren Lichtern geht, sind sie zwischen 20 und 22 Uhr mehr oder weniger stationär. Da Kerstin aber sehr viel weiter oben aufgefunden wurde, muss sie es ja von der Position um 22Uhr doch noch bis dorthin geschafft haben. Und das wäre doch noch mal ein ganz schönes und auch steiles Stueckchen bergauf. Evtl. war sie also gar nicht 100% entkräftet, sondern das da oben war ein Unfall (durch T's Verschulden womöglich?) und das Erfrieren trat dann gar nicht so sehr durch totale Erschöpfung ein sondern durch die Bewegungslosigkeit und die exponierte Stelle im Seil. Ich denke mir, dass da dann irgendwann der Blutkreislauf schlapp macht.
Ich bin AUCH der Meinung, dass sie es ziemlich weit nach oben geschafft hat: Kerstin ist dann irgendwann gestürzt und T konnte sie nicht mehr nach oben ziehen: Warum aber sagt er das nicht: Es würde nämlich erklären, warum sie ihren Rucksack noch getragen hat und er sie nicht in die Rettungsdecke hätte wickeln können.

Warum kommuniziert er das nicht? Falsche Eitelkeit? Er hebt jeden nach oben?


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