Das eigentlich Skandalöse ist m.E. etwas anderes.
Dass man nämlich - hier in dem Fall - als Jugendamt praktisch überhaupt keine Vorinformationen hat, außer dem, was einem die Familien erzählen und was man von einem Kindergarten, Schule oder Krankenhaus bekommt. Das Jugendamt hat sonst auf nichts Zugriff. Weder auf Vorstrafen in anderen Ländern noch auf Zulassungsdaten von Fahrzeugen noch wie die Leute ihr Geld verdienen noch auf Behandlungsdaten von Therapeuten, Krankenkasse etc. Teilweise wäre es auch völlig irrelevant (welches Auto fährt er und ist es selbst bezahlt?), teilweise nicht (gibt es eine Vorgeschichte gewalttätigen Verhaltens?). Es ist völlig sinnlos m.E., das zu diskutieren. Weil der Gegenentwurf ein Staat wäre, in dem alle Daten beliebig erhoben und beliebig zwischen Behörden zu beliebigen Zwecken ausgetauscht werden und der Betroffene darüber auch nichts erfahren darf, sonst verfehlt es ja den Zweck. Einen solchen Staat wollen die allermeisten nicht und deswegen wird sich daran auch nichts ändern, egal, ob es solche Typen wie in Stade angeht oder Leute. die in Weihnachtsmärkte fahren oder Kindergartenkinder auf offener Straße oder Bahnreisende im Zug abstechen. Das gleiche Thema haben wir auch bei Wiederholungstätern mit Sexualstraftraten.
Das ist aber gar nicht der Skandal, auf den ich eigentlich hinaus will.
Der Skandal ist, dass offensichtlich bei Behörden (Meldeamt, Zulassungsstelle, anscheinend auch Konsulaten bzw. Justiz im Ausland) Leute sitzen, die Zeitungen mutmaßlich gegen Geld Informationen zustechen, die die neugierige Öffentlichkeit dann lesen darf. Das ist Korruption. Und der Witz ist, dass diese Informationen, die gegen ein paar Euro abgegeben werden, von den Leuten, denen es aber möglicherweise zur Risikoeinschätzung genutzt hätte, niemals auf legalem Wege erlangt hätten können. Eine Zeitung holt sie sich. Beteiligte oder Betroffene haben keinen Zugriff drauf. Macht das so Sinn?
In dem Zusammenhang zitiere ich mal aus der Studie des Deutschen Beamtenbundes (hatte ich oben schonmal verlinkt), in dem auch dieser fehlende Informationsaustausch bemängelt wird:
1.5. Täter und besonders gefahrenträchtige Situationen
Über die übereinstimmend geschilderten besonders gefahrenträchtigen Situationen der
Zwangsräumungen, Inobhutnahmen von Kindern und Stromsperrungen hinaus wurde
auch auf Probleme bei der Durchsetzung von Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz
hingewiesen.
Darüber hinaus wird ein besonderer „Tätertyp“ nicht ausgemacht. Allerdings sind aggres-
sive und gewalttätige Täter und Täterinnen fast immer Wiederholungstäter, zumindest
als besonders aggressiv und gewaltbereit bekannt. Das wisse man aber nur durch eigene
Erfahrung oder durch Zufall, ein Informationssystem existiere weder behördenintern
noch erhalte man Auskünfte durch die Polizei. Allenfalls bestätige die Polizei Gefahren-
momente, wenn man selbst um Begleitung und eine Gefahreneinschätzung bitte. Eine Be-
sonderheit stellen hier die von allen thematisierten Reichsbürger dar.
Grundsätzlich werden eher bestimmte Situationen als gefahrenträchtig beschrieben und
bestimmte Persönlichkeitsausprägungen (impulsiv, aggressiv, respektlos) sowie negativ
verstärkende Umstände wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch hervorgehoben. Migranten
seien nicht per se problematischer, es gebe aber Fälle, in denen kulturelle Unterschiede
eskalierend seien. So akzeptierten Muslime häufig Frauen als Vollstreckungsorgan grund-
sätzlich nicht. Die Situation von Großfamilien oder zahlreichen Unterstützern, die schnell herbeitelefoniert würden, wenn die Vollstreckung anstehe, sei problematisch, weil derar-
tige Konflikte dann nur noch mit der Polizei gelöst werden können. Hier fallen aber Fami-
lien mit und ohne Migrationshintergrund auf.
Bei Migranten werden häufiger Osteuropäer als besonders unangenehm beschrieben. Sie
akzeptierten die Entscheidungen nicht und hätten ein anderes Rechtsverständnis. Mit
Migranten treten aber häufig besondere Verständnis- und Sprachprobleme auf.
Quelle:
https://www.dbb-hessen.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-hessen_de/PDF/2021/Studie_2021_Prof._Dr._Bannenberg_Gerichtsvollzieher__Arbeitsagenturen.pdf