Mea schrieb:Ja. Aber langsam...es gibt ja auch noch den Verein und vielleicht ist der Verein der Pächter des Hofes. Könnte doch sein.
Aber dann wäre es doch recht einfach. Entweder hat der Verein Wege und Mittel, den Hof weiter zu führen - dann geht‘s in anderer Besetzung weiter.
Oder - was sehr viel wahrscheinlicher ist - der Verein war nur der Strohmann damit D. E. nicht als Privatperson auftreten musste. Der Verein hat realistisch kein Personal um auf dem Hof weiter zu machen, dann nimmt der Rechtsweg seinen Lauf. Verein löst sich auf, ist zahlungsunfähig etc., also endet auch der Pachtvertrag.
Ein Erbfall wäre ja nur möglich wenn D. E. persönlich Pächter war. Da die/der Erbe(n), hier war AFAIK von einem kleinen Sohn die Rede, den Pachtvertrag gar nicht weiterführen können und wollen, müssen die Hofeigentümer eine beidseitig sinnvolle Lösung finden, auch im eigenen Interesse.
Mea schrieb:War der Verein Pächter, muss dieser überlegen, wie es weiter gehen soll. Hinzu kommt, der Hof mit den Fragen, die hier diskutiert wurden (Wasserentnahme aus einem Bach, ggf. fehlende/unzureichende Abwasserlösung etc.) ist jetzt vielleicht auch Thema der örtlichen Behörden.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es nicht irgendeine Regelung gab. Und wenn es nur eine Bestandswahrung war.
Es ist kaum vorstellbar, dass jemand so einen Hof betreibt, im Laufe der Zeit hunderte, womöglich tausende Besucher hat - und bei der Gemeinde kommt keiner auf die Idee, das Fehlen einer Wasserver- und entsorgung zu hinterfragen? Dort wusste man über die Verhältnisse doch garantiert Bescheid…
Das wäre doch auch für jemanden, dem der Hof samt Betreiber ein Dorn im Auge ist, ein perfekter Ansatz gewesen um das Treiben auf dem Hof unterbinden zu lassen und ggf. sogar die generelle Nutzung des Hofs zu unterbinden, oder wenigstens massiv zu erschweren.
Da dieses nicht geschah muss es irgendeine Rechtsgrundlage bzw. ein legales Konzept für das auf diesem Hof praktizierte Wassermanagement gegeben haben.