321meins schrieb:Für mich wusste der Täter dass Herrn Emminger alleine zuhause war, die Frage ist nur woher.
Der Tatverdächtige wohnt gleich nebenan. Als Nachbar bekommt man viel mit, die Lebensgewohnheiten des Opfers werden ihm bekannt gewesen sein.
Selma1898 schrieb:Ich komme noch mal auf den von den Ermittlern vermuteten Hörschaden zurück.
Ein im Umgang mit Waffen versierter Mensch wäre sich doch der Gefahr eines Knalltraumas bewusst. Würde derjenige dann so leichtsinnig sein, eine solche Waffe in einem Haus abzuschießen?
Ich sehe folgende Möglichkeiten:
Der Täter wusste um das laute Knallgeräusch und war vorbereitet, hatte Ohrenschützer dabei. Eine etwas komische Vorstellung, dass derjenige erst Ohrenschützer aufsetzt um dann zu schießen, aber es ist eine Möglichkeit.
Eine weitere ist, dass der Täter die Waffe nur zur Drohung mitgenommen hat, aber nicht mit der Absicht zu töten. Er wollte DE bedrohen, eine Verhaltensänderung erzwingen - und entgegen der Erwartung lässt sich DE aber überhaupt nicht beeindrucken, wird womöglich spöttisch oder macht sich lustig, es kommt ein Spruch wie „Dann schieß‘ doch!“. Daraufhin brennen dem Täter die Sicherungen durch und er drückt ab.
Da von mehreren Projektilen die Rede ist könnte der Täter entweder tatsächlich einen Hörschutz getragen haben - oder hat den lauten Knall „im Eifer des Gefechts“ in Kauf genommen.
Der erste Schuss/Knall könnte auch für den Täter überraschend laut gewesen sein, weitere Schüsse hat er dann womöglich unter dem Aspekt „Verdammt, aber jetzt habe ich keine andere Wahl und muss es zu Ende bringen.“ abgegeben; falls der erste Schuss nicht sofort tödlich war könnte der Täter befürchtet haben, dass DE überlebt und ihn später identifizieren kann. Der Täter könnte sich gezwungen gesehen haben, trotz der Lautstärke, erneut zu schießen.
Zaunkönigin schrieb:Für mich ist durchaus vorstellbar, dass jemand der berauscht von Wut ist und so eine Tat begeht, nicht über dieses Detail nachgedacht hat.
Ich halte sogar für vorstellbar, ggf. sogar wahrscheinlich, dass der Täter gar nicht mit Tötungsabsicht kam sondern etwas klären wollte - und zwar nachhaltig. Um ernst genommen zu werden hat er eine Waffe dabei. Der Streit eskaliert, die Einschüchterung funktioniert nicht wie erwartet. Dann sieht der Täter rot und schießt auf DE.
MissMary schrieb:So eine Mordphantasie ist ja auch eine psychische Entlastung. Ergo: Er fühlt sich durch den Nachbarn/Mann, wie auch immer gestört und hilflos. Er muss ohne Eingreifen zu können zusehen, wie sich das Business des Nachbarn immer weiter etabliert und muss befürchten, dass damit die Störungen für ihn immer größer und unberechenbarer werden.
Und das könnte auch nach der Tat die Rechtfertigung des Täters sein, mit der er sich selber beruhigt: „Hätte mich das Opfer nicht durch seinen Lebenswandel provoziert, hätte er sich bei meinem Gesprächsversuch kooperativ verhalten, hätte er sich beeindruckt gezeigt und mich nicht trotz der Waffe provoziert - dann wäre das alles nicht passiert.“
Es ist ja ein bekanntes Muster von Mördern oder auch Vergewaltigern, die Schuld beim Opfer zu verorten: hätte sie keinen kurzen Rock getragen, wäre es nicht zur Vergewaltigung gekommen. Hätte er mich respektiert und nicht ausgelacht, hätte ich nicht die Nerven verloren…
Dieses „Sich selber eine Rechtfertigung attestieren“ könnte dem Täter heute auch helfen, relativ unaufgeregt zu bleiben wenn er von Ermittlern befragt wird. In seiner Welt war der Mord vielleicht nicht ganz lupenrein richtig, aber sein Motiv nachvollziehbar und verständlich. Was hätte er denn machen sollen? Keiner wollte ihm helfen, keiner hatte Verständnis, also „musste“ er selber etwas tun…
Zaunkönigin schrieb:Sofern die Ermittlungen dazu führen, dass ein Tatverdächtiger angeklagt wird, werden wir dazu vielleicht etwas erfahren.
Ich vermute, dass es einer dieser Fälle ist, bei denen die Polizei den Täter kennt, aber keine gerichtssicheren Beweise hat. Es wird ja nicht darum herumgeredet, dass man den Nachbarn im Visier hat. Nur müssen aufgrund der Unschuldsvermutung pro forma auch andere Möglichkeiten offen gehalten werden (Eifersucht, Affairen etc.).
Dass der Fall bei Aktenzeichen XY auftaucht liegt vermutlich weniger daran, dass man bzgl. der Täterschaft völlig im Dunklen tappt, sondern dass Mitwisser und entferntere Hörensagen-Zeugen zur Aussage motiviert werden sollen.