kokokokoko schrieb:Reicht nicht für eine Verurteilung.
Nein, das reicht noch nicht einmal für Untersuchungshaft. Der Fall könnte eine harte Nuss werden für Polizei und Staatsanwaltschaft. Wie Du ja auch schreibst, könnte selbst eine DNA-Spur unter Umständen "wegerklärt" werden. (Es ist ja schließlich nichts Ungewöhnliches, bei Nachbarn mal einen Kaffee zu trinken). Kommt allerdings natürlich darauf an, wo genau die DNA-Spur, wenn es denn eine gibt, gefunden wird. Sollte sie zum Beispiel auf dem Körper des Opfers gefunden werden, dann wäre sie schon hilfreich.
Die Polizei machte ja bei Aktenzeichen xy auch durchaus den Eindruck, ziemlich dringend auf Zeugenaussagen oder, besser noch, Mitwisser angewiesen zu sein. Aber für die Tat selbst gibt es ja nun mal definitiv keine Zeugen; da kann man also nur darauf hoffen, dass vielleicht jemand die Beschaffung oder die Entsorgung der Tatwaffe beobachtet hat - eine sehr schwache Hoffnung. Und ob es Mitwisser gibt? Ich glaube eher nicht. Es ist nur ein Gefühl, aber Mitwisser passen irgendwie nicht zu diesem Tätertyp.