Mordfall Hinterkaifeck
01.05.2009 um 13:08Anzeige
tanja078 schrieb:Echt traurig, das dieses einst tolle Forum nur noch ein Schlachtfeld ist.Wohl wahr, Tanja...
maschenbauer schrieb:Danke fürs Wiederöffnen, September!Dem schließe ich mich vorbehaltlos an!
Und für Mätzchen wie Doppelaccounts sollte hier wirklich kein Platz sein,
da stimme ich Dir zu!
topfsekret schrieb: aber ist es denn überhaupt möglich, dass ein Richter einen Zeugen vereidigen lässt, wenn dessen Aussage nur auf Hörensagen und Vermutungen besteht?Ich weiß im Moment nicht, wie die StPO 1922 war. Aber ein Zeuge vor Gericht muss meines Wissens die Wahrheit sagen, nichts hinzuerfinden und nichts weglassen. Und eine Vereidigung kann sowohl vom Staatsanwalt als auch von der Verteidigung des Beschuldigten NACH der Aussage des Zeugen beantragt werden. Der Zeuge wird vor der Aussage auf die Wahrheitspflicht sowie die Möglichkeit einer Vereidigung hingewiesen. So ist meines Wissens der Stand von Heute. Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich um Berichtigung durch einen juristisch versierten User.
tanja078 schrieb: reicht da seine Aussage das die Victoria ihm gesagt das sie mit dem Vater GV hat?Wenn Vic das abgestritten hätte, hätte meiner Meinung nach L.S. schlechte Karten vor Gericht gehabt. Ich denke, das Gericht hätte ihm das eher als üble Nachrede oder Verleumdung ausgelegt.
Dies hätte sie bestimmt abgestritten, und so stünde ja Aussage gegen Aussage
kcefiak schrieb:Karl hatte sich kurz bevor er in den Krieg zog, mit Viktoria - möglicherweise auch auf Hinweis des Notars aufgrund der Kriegssituation - auf ein Testament bzw. eine notarielle Ergänzung geeinigt, die eine Zersplitterung des Erbes verhindern sollte (sprich: Viktoria ist Alleinerbin).würde der Vater nicht eher seinem Kind vererben?