Gast_01 schrieb:ei einer derartigen Menge an Sachverhalten, die auf Fremdverschulden hindeuten, wäre es m.M.n. 1985 absolut nicht in Ordnung gewesen, hier nicht alle Hebel in Bewegung zu setzten.
Gut, da kann man auch genauso viel entgegen halten.
Das einzige was auf Fremdverschulden hat schließen lassen, war die Aussage eines unter Schock stehenden Mannes, der seit Jahren Jahren schon durch unbegündeten Verfolgungswahn aufgefallen ist, zudem Alkoholiker war, im Ehestress
Gast_01 schrieb:1. Stoll hat an diesem Tag die Vorahnung seiner Ermordung (nicht Suizid!) geäußert
Gut, ein durch unbegründete Paranoia mehrmals aufgefallener Mann , der nicht sagen kann werv denn eigentlich
War den Ermittlern seinerzeit schon bekannt.
Gast_01 schrieb:2. Stoll "ist ein Licht aufgegangen", was ihn veranlasste Stunden vor seinem Tod ein Buchstabenkürzel aufzuschreiben
Eines der schlimmsten Fehler diese Notiz eines psychisch auffälligen Menschen, die nur aus der Erinnerung der Frau nach einem halben Jahr stammt , diese Bedeutung beizumessen.
Etwaige Motivsuche hingegen jahrelang erfolglos.
Gast_01 schrieb:3. Stoll ist zu einer Irrfahrt durch das nächtliche Siegerland aufgebrochen, als ob er etwas zu erledigen hätte
Stoll ist los um ein Bier zu trinken. so offiziell.
Real hatte er gerade seiner Frau ein blaues Auge verpasst
Inwiefern weist da eine Irrfahrt auf eine Straftat hin. Ganz im Gegenteil
Gast_01 schrieb:4. Stoll hat bei Frau "Hellfritz" noch um Beistand vor "denen" nachgesucht
Nein, das hat er nicht. Er hat gesagt "heute Nacht werde was fürchterliches passieren"
Von "denen" war nie die Rede bei Frau Hellfritz .
Gast_01 schrieb:5. Stoll sprach von mehreren Personen im Auto
Dies ist der größte Gag.
Das muss man schon damals gewusst haben, das niemals 4 weitere Personen in dem mit Kindersitz ausgestatteten Golf gesessen haben können.
Nach endgültigem Ermittlungsstand ist das forensisch ausgeschlossen.
Gast_01 schrieb:6. Stolls Todesermittler haben ein falsches "Gutachten" erhalten
Das Gutachten war falsch, weil es auf falschen Annahmen beruhte und auf den Ausagen eines im Sterben liegenden psychisch kranken Mannes.
das ist ja das laienhafte bei den damaligen Ermittlern.
Man hätte erst einmal das Unfallgeschehen genau ermitteln sollen.
Auch fehlende Kommunikation zwischen Gerichtsmediziner und KFz Sachverständigen war ausschlaggebend.
Selbst seinerzeit hätte man das medizinische Gutachten nochjmals durch entsprechende Spuren im Wagen verifizieren müssen.
Jemand, der unangeschnallt (steht fest) auf dem Beifahrersitz transportiert worden wäre, hätte bei einem solchen Crash Spuren hinterlassen und wäre auch nicht im Sitz geblieben
Jeder Insasse hätte bei dem heftigen Crash entsprechende physische Spuren im Auto hinterlassen wie auch DNA.
Es gab aber nur Spuren die auf den Fahrer deuten. Mangels fehlender Spuren, die zwingend zu erwarten sind bei der Geschwindigkeit, kann nur der Fahrer im Wagen gesessen haben.
Dies wurde forensisch bewiesen.