Mord an Frauke Liebs
um 15:26Ich würde dir zustimmen, wenn Frauke das etwas anders gesagt hätte. (Wobei wir ihren genauen Originalwortlaut und Betonung in dieser Situation nicht kennen). Frauke hätte beispielsweise auch antworten können: Das zu erklären, wäre zu kompliziert (denn mein Entführer steht neben mir). Oder: Ich kann nichts dazu sagen (denn ich wurde entführt). Oder: Ich weiß, Du hast auf mich gewartet (aber ich wurde entführt). oder: Du weißt, wie ich ticke (und ich würde nicht freiwillig wegbleiben). Aber sie sagt stattdessen: Das weißt Du doch, Chris. Und dann nochmal: Du kennst mich doch.Zane schrieb:Oder man Interpretiert es einfacher:
Chris: „Warum bist du denn weg?"
Frauke: „Das weißt du doch, Chris." (Ich wurde entführt).
Ich interpretiere das einfach nur so, dass Frauke damit einfach nur sagen wollte, dass Chris doch checken müsste, dass Sie entführt ist. Und nicht das, Chris wissen müsste wer der Täter ist.
Auch wenn ich nicht zu viel hinein interpretieren möchte, glaube ich, dass hier mit diesem wiederholten DU und der dazugehörigen namentlichen Ansprache durchaus ganz konkret und gezielt Chris auf der Beziehungsebene angesprochen werden sollte. Weil er ein gewisses Vorwissen hat, das er und Frauke haben und andere nicht haben können. Chris erhält keine Antwort auf die Frage, sondern eine Feststellung und ein Rückspiel zu seinem eigenen Ich und auf sein eigenes nur ihm bekanntes Wissen. Auch wenn Frauke evtl keinen ganz konkreten Hinweis gegeben haben mag, so hätte sie dann doch Bezug auf eine gemeinsame Situation zwischen Chris und Frauke genommen. Und dann wäre die Antwort auf die Frage: Warum bist du denn weg? sehr wörtlich zu nehmen. Das muss kein gezielter Hinweis auf eine bestimmte Person sein. Aber dann eben doch auf eine Situation, von der Chris gewusst haben dürfte, aber evtl nicht in den Kontext setzen konnte.
Und deshalb darf man keine Altfälle neu beleuchten und alles neu überarbeiten und neu bewerten? Unter mehreren Faktoren, ist einer, dass der Täter möglicherweise in der Akte erfasst wurde oder das aus heutiger Sicht Einordnungen anders erfolgen würden, oä. Dann wurden bislang nicht die richtigen Fragen gestellt oder die notwendige Perspektive eingenommen oder die entsprechenden Verbindungen und Verkettungen oder so. Das ist dann teil einer Ermittlung und Neubewertung oder gar operativen Fallanalyse.Zane schrieb:Und das führt zu was? Nach 20 Jahren sind keine Digitalen Spuren mehr nachzuverfolgen vorallem im Bezug auf Handy oder Funkzellen.
Und wenn der Täter nicht dumm ist, sagt er einfach bei sämtlichen Fragen, "kann ich mich nicht mehr erinnern" was nach 20 Jahren nicht undenkbar ist.


