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Aktuelle Vermisstenmeldungen

5.645 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Vermisst, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktuelle Vermisstenmeldungen

12.03.2021 um 01:40
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Natürlich kann es sein, dass es weitere Erkenntnisse durch die EB gibt, die womöglich auf eine Straftat mit dem Vermissten als Opfer hinweisen - aber das ist reine Spekulation. Darüber gibt es nichts zu Lesen in den Medien. Das wäre für mich jedenfalls eine eher schlüssige Begründung für die Belohnung.
Ich denke auch, dass das auf eine angenommene Straftat hinweist und nicht nur auf einen Vermisstenfall.
Im Fall Peggy Knobloch wurde auch eine Belohnung ausgesetzt, noch bevor ihre sterblichen Überreste gefunden worden waren. Aber so etwas ist tatsächlich eher selten.

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12.03.2021 um 05:49
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Offizielle Öffentlichkeitsfahndungen (egal ob nach möglichen Straftätern, Zeugen, Opfern) muss immer durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Also das ist erst mal alles korrekt.
Das glaube ich nicht. Eine Vermisstensache fällt doch zunächst in den Bereich der Gefahrenabwehr. Da kann die Polizei auch selbst tätig werden.
Allerdings sind Polizeibeamte Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, insofern besteht ja ein ständiger Verkehr untereinander.


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12.03.2021 um 11:23
Also wenn wir schon bei dem Thema sind, denke ich, schadet es bestimmt nicht, mal einen etwas genaueren Blick drauf zu werfen, ohne es jetzt allzu sehr zu vertiefen. Habe mir also die Mühe gemacht, ein bisschen Licht ins Dunkel von ausgelobten Belohnungen zu bringen. Es scheint leicht unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern gehandhabt zu werden, habe aber lediglich Bayern und NRW als die größten herausgesucht:

Bayern:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_3121_0_J_090/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und bei der Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Straftäter
NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=12959&val=12959&ver=7&sg=1&aufgehoben=N&menu=1
Aussetzung von Belohnungen und Sachzuwendungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und der Fahndung nach gesuchten Personen
Diese von offizieller Seite her ausgelobten Belohnung haben die Aufklärung zum Ziel und unterscheiden sich bei den Voraussetzungen gerne von denen, die privat ausgelobt worden sind. Als Beispiel mögen hier die Fälle Charlotte Böhringer (Die Familie von Benedikt T. hatte zuvor 250.000 Euro Belohnung für neue Hinweise ausgelobt, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines anderen Täters führen) und Frauke Liebs (Für Hinweise, die zur Ergreifung und zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen, ist eine Belohnung von insgesamt 30.000€ ausgesetzt) gelten, bei denen die Aufklärung allein nicht genügt, sondern jeweils die rechtskräftige Verurteilung eines Täters Bedingung ist.


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12.03.2021 um 12:54
Zitat von nairobinairobi schrieb:Das glaube ich nicht. Eine Vermisstensache fällt doch zunächst in den Bereich der Gefahrenabwehr. Da kann die Polizei auch selbst tätig werden.
Allerdings sind Polizeibeamte Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, insofern besteht ja ein ständiger Verkehr untereinander.
Mhhh da muss ich widersprechen, das ist schon so wie von mir geschrieben :)
Das ist in StPO §131a-c strikt geregelt:
§ 131a Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
(1) Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
§ 131c Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen

(1) Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__131a.html und folgende

Hervorhebung von mir eingefügt. Wenn keine Gefahr im Verzug ist (was im o.g. Fall zumindest zum Zeitpunkt der Vermisstenmeldung nicht der Fall gewesen sein dürfte) bedarf die Öffentlichkeitsfahndung einer Anordnung durch die Staatsanwaltschaft.


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12.03.2021 um 13:05
Zitat von emzemz schrieb:Also wenn wir schon bei dem Thema sind, denke ich, schadet es bestimmt nicht, mal einen etwas genaueren Blick drauf zu werfen, ohne es jetzt allzu sehr zu vertiefen. Habe mir also die Mühe gemacht, ein bisschen Licht ins Dunkel von ausgelobten Belohnungen zu bringen. Es scheint leicht unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern gehandhabt zu werden, habe aber lediglich Bayern und NRW als die größten herausgesucht:
Danke dir für die Mühe.
Leider konnte ich jetzt auf Basis deiner Recherche so schnell nichts Detaillierteres zu Schleswig-Holstein finden - aber hat sich definitiv gelohnt, mal die Erlasse aus Bayern & NRW durchzulesen.

Dabei bin ich auch über einen Absatz gestolpert:
7. Die ausgesetzte Belohnung soll sich in ihrer Höhe an der Schwere der Straftat oder der Gefährlichkeit der gesuchten Person orientieren.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=12959&val=12959&ver=7&sg=1&aufgehoben=N&menu=1

Dann dürfte man also davon ausgehen, dass der Gesuchte mutmaßlich entweder Opfer eines Verbrechens wurde, oder es Hinweise auf die Gefährlichkeit des Gesuchten gibt (was ich tendenziell eher ausschließen würde, da die Belohnung ja erst über ein Jahr nach der Vermisstenmeldung ausgelobt wurde).


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12.03.2021 um 14:08
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Wenn keine Gefahr im Verzug ist (was im o.g. Fall zumindest zum Zeitpunkt der Vermisstenmeldung nicht der Fall gewesen sein dürfte) bedarf die Öffentlichkeitsfahndung einer Anordnung durch die Staatsanwaltschaft.
Nein, ohne Gefahr in Verzug nur durch Anordnung eines Richters. Hast du selbst zitiert.

Bei Gefahr in Verzug durch Staatsanwaltschaft oder durch ihre Ermittlungspersonen.

Edit:
Also ich meine Absatz 3. Die Öffentlichkeitsfahndung, um die es geht.


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12.03.2021 um 15:17
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
Hier haben wir aber eine vermisste Person. Da liegt weder eine Zeugeneigenschaft, noch eine Beschuldigteneigenschaft vor.


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12.03.2021 um 15:37
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Nein, ohne Gefahr in Verzug nur durch Anordnung eines Richters. Hast du selbst zitiert.

Bei Gefahr in Verzug durch Staatsanwaltschaft oder durch ihre Ermittlungspersonen.

Edit:
Also ich meine Absatz 3. Die Öffentlichkeitsfahndung, um die es geht.
Nein, schau mal. §131c Punkt (1) erster Teil (richterliche Anordnung) bezieht sich auf §131a Absatz 3 und §131b, hier trifft aber §131a Absatz 1 zweiter Teil (Anordnung StA) zu.

§131a, Absatz 1:
(1) Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
Zugehörig §131c - Hervorhebung von mir eingefügt
(1) Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__131a.html und folgende
Zitat von nairobinairobi schrieb:Hier haben wir aber eine vermisste Person. Da liegt weder eine Zeugeneigenschaft, noch eine Beschuldigteneigenschaft vor.
Vermisste Personen sind nicht explizit benannt, die rechtliche Einordnung gilt aber analog der des Zeugenbegriffs.

In §131a ff. StPO sind die Fahndungsmaßnahmen und speziell Öffentlichkeitsfahndungen zum Zweck der Aufenthaltsermittlung sowie der Identitätsfeststellung geregelt. Das betrifft genauso Zeugen - es gibt kein anderes Gesetz. Solltest du doch darüber stolpern, kannst du es ja gerne hier verlinken :)


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12.03.2021 um 15:56
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Nein, schau mal. §131c Punkt (1) erster Teil (richterliche Anordnung) bezieht sich auf §131a Absatz 3 und §131b, hier trifft aber §131a Absatz 1 zweiter Teil (Anordnung StA) zu.

§131a, Absatz 1:
(1) Die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen darf angeordnet werden, wenn sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
Zugehörig §131c - Hervorhebung von mir eingefügt
(1) Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__131a.html und folgende
Ja, aber wir reden von der Öffentlichkeitsfahndung. Hier steht:
(3) Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
Und § 131 a Abs. 3 darf nur durch den Richter angeordnet werden (ohne Gefahr im Verzug).


Vielleicht haben wir hier noch jemanden, der ggf. Jura studiert hat und somit Licht ins Dunkel bringen kann.


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12.03.2021 um 16:00
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Und § 131 a Abs. 3 darf nur durch den Richter angeordnet werden (ohne Gefahr im Verzug).
Ausschlaggebend ist hier aber, dass Absatz (3) sich auf eine vorliegende Straftat mit erheblicher Bedeutung bezieht (von mir hervorgehoben) und der Aufenthaltsort des BESCHULDIGTEN nicht anders erfolgsversprechend ermittelt werden kann. Das ist nicht der Fall (soweit wir wissen), und somit geht es hier um Absatz (1) und nicht um Absatz (3).
(3) Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__131a.html
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Und § 131 a Abs. 3 darf nur durch den Richter angeordnet werden (ohne Gefahr im Verzug).
Das ist ganz korrekt - aber wie oben gesagt, es geht hier gar nicht um Absatz (3), sondern um Absatz (1).


Ergänzend: "Ausschreibung" = "Fahndung", denn "Ausschreibung zur Fahndung"


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12.03.2021 um 16:07
Dein ursprüngliche Aussage war diese:
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Offizielle Öffentlichkeitsfahndungen (egal ob nach möglichen Straftätern, Zeugen, Opfern) muss immer durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.
Und die ist nicht korrekt, da Öffentlichkeitsfahndungen nicht immer durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

Ich würde vorschlagen, dass wir abwarten, ob sich noch jemand einschaltet, der es ganz genau weiß und dass wir ansonsten wieder zu den Vermisstenfällen zurückkommen, da aktuell niemand den anderen überzeugen kann. Alternativ PN. :)


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12.03.2021 um 16:10
@MarliPub
Die 14 jährige ist wieder da
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4862598?fbclid=IwAR0-C1i_eSZ8dTtcQKc7vAGCn2r_oVB_DirdV18TwIJYYaG3dzdqWoHE4JE
Hamburg (ots)

Zeit: 28.02.2021, 09:50 Uhr

Ort: Hamburg-Harburg, Harburger Poststraße

Die am 02.03.2021 veröffentlichte Vermisstenfahndung nach der 14-jährigen Mahtab G. ist erledigt.

Die Vermisste ist angetroffen worden und befindet sich inzwischen in der Obhut des Jugendamtes.

Alle Fahndungsmaßnahmen wurden eingestellt.
Quelle:



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12.03.2021 um 16:13
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Dein ursprüngliche Aussage war diese:
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:MarliPub schrieb:
Offizielle Öffentlichkeitsfahndungen (egal ob nach möglichen Straftätern, Zeugen, Opfern) muss immer durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden.
Da hast du recht, das ist nicht ganz korrekt bzw. nicht genau formuliert gewesen.
Ich hätte schreiben müssen:
"Offizielle Öffentlichkeitsfahndungen zu vermissten Personen, die nicht unmittelbar mit einer Straftat in Zusammenhang gebracht werden können, deren Aufenthaltsort aber ermittelt werden soll, müssen immer durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden (außer es ist Gefahr im Verzug, dann sind auch die Ermittlungspersonen dazu berechtigt)."

Da wir hier ja im Vermissten-Thread, und nicht im Straftaten-Thread schreiben, lasse ich nach wie vor alle (für diesen Fall) vorerst nicht relevanten §§ außen vor, hinreichend nun argumentiert in meinen letzten Posts.

Und ich will dich nicht überzeugen, das StPO sollte dich überzeugen ;)
@Rick_Blaine vielleich hast du kurz Zeit, §131a und ff. StPO zu überfliegen und meine Erklärung zum hier vorliegenden Fall zu bestätigen oder zu korrigieren? :) Merci


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12.03.2021 um 16:19
Ulrich R. aus der Nähe von Höxter ist leider anscheinend immer noch verschwunden. Die Berichte haben in den letzten Wochen auch stark nachgelassen, anscheinend gab es auch keine Sichtungen mehr. Ich frage mich, wo er steckt und hoffe, dass er noch lebt. Er sieht ziemlich sympathisch aus.

https://m.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Hoexter/Bad-Driburg/4378023-Landwirt-Ulrich-R.-aus-Loewendorf-wird-seit-vier-Wochen-vermisst-Familie-Polizei-und-Helfer-suchen-weiter-Wir-geben-die-Hoffnung-nicht-auf


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12.03.2021 um 17:13
Der Mann der Vermissten aus Padenstedt wurde tot gefunden

https://www.kn-online.de/Lokales/Neumuenster/Padenstedt-Ehemann-der-Vermissten-ist-tot-Suche-nach-Frau-geht-weiter


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12.03.2021 um 17:15
@fume113
Das lässt jetzt natürlich Raum für Spekulationen


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12.03.2021 um 17:57
Zitat von MoskvaMMoskvaM schrieb:Das lässt jetzt natürlich Raum für Spekulationen
Daran sollten wir uns halten, auch wenn uns die Verbindung klar erscheint.
Polizeisprecher Michael Heinrich: "Ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zum Vermisstenfall Beyring-Groosman gibt, wäre derzeit reine Spekulation. Zu den genauen Umständen werden mit Rücksicht auf die Angehörigen und aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine weiteren Angaben gemacht."
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Ulrich R. aus der Nähe von Höxter ist leider anscheinend immer noch verschwunden.
Das sieht nicht gut aus, mittlerweile wird er seit mehr als fünf Wochen vermisst.


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12.03.2021 um 21:31
puuuuhhhhh, das gibt tatsächlich Raum für Spekulationen...sieht nach einem Familiendrama aus?





@emz
Du bist echt toll!!


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12.03.2021 um 22:38
Zitat von fume113fume113 schrieb:Der Mann der Vermissten aus Padenstedt wurde tot gefunden
Wie furchtbar, dann ist jetzt die 11 jährige Tochter nach. 😢

Hoffentlich wird die vermisste Frau noch lebend gefunden, auch wenn die jüngsten Ereignisse nicht unbedingt hoffnungsvoll stimmen.


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