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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2020 um 21:14
Ich verstehe das Problem nicht. Ich brauche mit einem (Zimmermanns-)Hammer nur einen richtig gesetzten Schlag, um jemanden zu töten. Das muss ich nicht an einem Holzklotz üben und schon gar nicht meine Schlagfrequenz trainieren.

Das, was BT an seiner Tante verübt hat, nennt man Übertötung.

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Mordfall Charlotte Böhringer

27.01.2020 um 21:26
Zitat von emzemz schrieb:Ich verstehe das Problem nicht. Ich brauche mit einem (Zimmermanns-)Hammer nur einen richtig gesetzten Schlag, um jemanden zu töten. Das muss ich nicht an einem Holzklotz üben und schon gar nicht meine Schlagfrequenz trainieren.

Das, was BT an seiner Tante verübt hat, nennt man Übertötung.
Und das wird der Wahrheit am nächsten kommen. Das Gericht hat sich mit der Linkshändigkeit des B.T. auseinandergesetzt. Es hat dazu einen Sachverständigen gehört. Der Sachverständige hat festgestellt, dass B.T. kein absoluter Linkshänder war. Diese Feststellung hat das Gericht mit weiteren Zeugenaussagen bestätigt gesehen.

Das kann man anzweifeln. Die Frage ist: Warum? Und welche besseren Erkenntnisse hat man?


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27.01.2020 um 23:13
Wie ich schon schrieb:
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ein Linkshänder kann in einer Rechtshänderwelt mit rechts mehr Dinge tun als ein Rechtshänder mit links. Faktisch gibt es daher keine Linkshänder, es gibt nur Beidhänder und Rechtshänder.
Es wird wohl kaum einen (gebürtigen) Linkshänder geben, der mit rechts nicht ordentlich zuschlagen kann.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im vorliegenden Fall könnte doch der Täter als Linkshänder mit der rechten Hand vorher geübt- und dann auch mit dem Hammer so zugeschlagen haben um später sagen zu können: "ich war es nicht, ich bin Linkshänder". Das hätte ich als Linkshänder so gemacht, denn wenn ich mit links zugeschlagen hätte, so wäre ich aufgrund der Tatsache, dass es nicht so viele Linkshänder gibt, erst recht in den Fokus der Verdächtigen geraten.
Wenn ihm bewusst war, dass sich die Schlaghand des Täters feststellen lässt, ja.

Die Frage, die sich mir aber immer noch stellt: Hat es sich denn nun wirklich verbindlich feststellen lassen, welche Schläge mit welcher Hand geführt wurden? Es scheint mir, als wären sich die Experten diesbzgl. nicht einig (ich meine jetzt nicht die "Experten" hier im Forum ;) ).


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28.01.2020 um 02:27
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im vorliegenden Fall könnte doch der Täter als Linkshänder mit der rechten Hand vorher geübt- und dann auch mit dem Hammer so zugeschlagen haben um später sagen zu können: "ich war es nicht, ich bin Linkshänder". Das hätte ich als Linkshänder so gemacht, denn wenn ich mit links zugeschlagen hätte, so wäre ich aufgrund der Tatsache, dass es nicht so viele Linkshänder gibt, erst recht in den Fokus der Verdächtigen geraten.
Die Technologie war 2006 noch recht neu. Kaum vorstellbar, dass der Täter sich hierzu bereits entsprechendes Wissen aneignen konnte. MMn hat sich das Gericht aufgrund der Neuartigkeit daher auch darauf festgelegt hat, dass alle Schläge mit rechts ausgeführt wurden. Der Anschlag der Eingangstür kam da uU für die Argumentation recht gelegen.


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29.01.2020 um 00:12
Zitat von BeksBeks schrieb:MMn hat sich das Gericht aufgrund der Neuartigkeit daher auch darauf festgelegt hat, dass alle Schläge mit rechts ausgeführt wurden. Der Anschlag der Eingangstür kam da uU für die Argumentation recht gelegen.
Ich sehe es umgekehrt. Das Gericht berücksichtigte die Tatsache, wie der Anschlag der Eingangstür war, die Tatsache von BTs angeborener Linkshändigkeit, und zog daraus dann seine Schlüsse.

Es war nicht so, dass das Gericht sich vorher überlegt hat, wie es den BT am besten drankriegen könnte, und dann den Anschlag der Tür passend gemacht hat (für einen geborenen Linkshänder hätte der Anschlag andersrum sein müssen). Nein, der Anschlag war halt so, wie er war, einfach schon vorher da. Und äußerst ungünstig für einen Linkshänder, so dass selbiger zum kräftigen Zuschlagen nun mal die gar nicht so verkümmerte rechte Hand benutzen musste. Dass Linkshänder zwangsläufig die rechte Hand zu gar nichts gebrauchen (können): Die Falschheit dieser Behauptung war auch schon vor 2006 bekannt.


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29.01.2020 um 00:44
@Andante
Laut Urteil versetzte er dem Opfer aber auch die letzten Schläge mit der rechten Hand.
Das hätte er dann auch mit links machen können.
Aber ich denke, er war in der Lage, mit beiden Händen ähnlich kraftvoll und präzise zu agieren, vor allem , da das Opfer da bereits reglos dagelegen haben dûrfte.Die Schläge „ dazwischen „ können ja laut Urteil auch mit links ausgeführt worden sein.
Ich würde seiner Linkshändigkeit nicht so viel Bedeutung geben .


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29.01.2020 um 01:21
@emz
„Übertötung“ ja, Wut und unbedingter Zerstörungswille.
Vielleicht kommt die Anzahl der Schläge aber auch daher, dass er an der Tür mit „ rechts“ nicht präzise genug sein konnte, und ich gehe auch davon aus, daß er , wie es normal wäre, trotz allem eine Schlaghemmung hatte. Dann hat sie sich ja auch im Raum bewegt und reagiert ...
Die letzten Schläge sehe ich als „ Sicherheitsschläge“, dass sie wirklich tot ist .
Er ist ja kein Profikiller...
Aber mich wundert, dass lt Sachverständigem, seine linke Hand so wenig „ schwächer“ war, ich denke, da wurden auch Tests bzgl der Präzision gemacht , da hätte er sich ja schwächer darstellen können.
Aber wahrscheinlich war ihm das garnicht bewusst .
Petermanns Einlassing, das hätte sich erst im Raum abgespielt, entlastet die Anfangsphase und dreht in Richtung letzter Schläge mit rechts .


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29.01.2020 um 01:49
@Andante
Es geht nicht ums „drankriegen“, sondern dafür zu sorgen, dass dem Gericht die damals noch neue Technologie später nicht zum „Verhängnis“ wird. 2008 (während des Prozesses) konnte sich das Gericht nicht sicher sein, ob Jahre später nicht doch noch ermittelt werden könnte, mit welcher Hand die ersten 19-20 Schläge ausgeführt wurden.

Das Gericht stand somit vor der Wahl zwischen a.) Handwechsel nach einer bestimmt Anzahl von Schlägen (z.B. durch Ermüdung) oder b.) durchgehende Schlagausführung mit der rechten Hand.

Hätte sich das Gericht für Variante a.) entschieden und es hätte sich später herausgestellt, dass doch alle Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden, wäre dieser Punkt für die Verteidigung de facto „geknackt“ gewesen und hätte die Tür für ein WAV zumindest etwas geöffnet. Selbstredend hätte sich später auch herausstellen können, dass die ersten 19-20 Schläge, entgegen der Urteilsbegründung, mit links ausgeführt wurden. Diese Fehlinterpretation hätte dann allerdings für die Verteidigung keinen Mehrwert gehabt, da BT bekanntermaßen linkshändig ist.

Was nun für das Gericht noch fehlte war eine plausible Argumentation für Variante b.). Und genau dafür ist der Anschlag der Eingangstür die passende Erklärung.


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29.01.2020 um 01:53
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Aber ich denke, er war in der Lage, mit beiden Händen ähnlich kraftvoll und präzise zu agieren, vor allem , da das Opfer da bereits reglos dagelegen haben dûrfte.
Als erstes musste er zusehen, dass das Opfer möglichst schnell wehr- und kampflos daliegt. Bei einer Warteposition vor der - aus seiner Sicht - links angeschlagenen Tür musste er also, im Hinblick auf die sich aus seiner Sicht von nach rechts nach links außen öffnenden Tür, praktischerweise erst einmal kräftig mit rechts zuschlagen, um das ahnungslos durch eben diese Türöffnung erscheinende Opfer sehr schnell kampflos zu machen und am Schreien zu hindern. Das Gericht hatte keinen Anlass, dabei an einmögliches WAV oder sonstwas zu denken. Es hat schlicht die Sicht des Täters eingenommen, wie generell Gerichte mehr Einfühlungsvermögen in Täter haben als man sich vorstellt.

Später, als es um die Übertötung ging, mag er dann die linke Hand benutzt haben, um auf das bereits reg- und wehlose Opfer einzuschlagen, es ging ja auch nicht mehr um die Türsituation als solche (Tür war ja jetzt offen, der Weg ins Büro zum Testamentchecken frei), die Wohnungsinhaber als Hindernis eliminiert), wo eben angesichts der bestehenden Anschlagsituation der Tür mit der rechten Hand zu agieren die einzig "sinnvolle" Variante war,


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29.01.2020 um 02:02
@Andante
Du erklärst mir Dinge, die mir bekannt sind .Und warum die letzen Schläge mit rechter Hand ?
Laut Urteil.
Ohne Annahme der Tatbegehung an der Tür könnte es also auch ein Rechtshänder sein ?


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29.01.2020 um 02:07
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ohne Annahme der Tatbegehung an der Tür könnte es also auch ein Rechtshänder sein ?
Klar, ohne Annahme eines Motivs mitsamt Studienlüge, ohne Annahme eines fehlenden Alibis, ohne Annahme fehlender persönlicher Feinde von CB, ohne Annahme von allem außer dass es ein Rechtshänder gewesen sein könnte, könnte es auch ein Rechtshänder gewesen sein. Oder ein alien ;-)


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29.01.2020 um 02:15
Zitat von BeksBeks schrieb:Es geht nicht ums „drankriegen“, sondern dafür zu sorgen, dass dem Gericht die damals noch neue Technologie später nicht zum „Verhängnis“ wird.
Ich denke, du verwechselst da was. Nicht das Gericht war angeklagt, und nicht dem Gericht hätte daher etwas zum "Verhängnis" werden können, sondern dem Angeklagten. Und zwar allein aufgrund von dessen Verhalten, was ja dann auch sein - selbstverschuldetes - Verhängnis in Form von lebenslanger Haft wurde.


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29.01.2020 um 02:15
@Andante
Nein, mir ist sehr genau bewusst, was alles gegen ihn spricht . Aber ich versteh auch, dass die genaue Rekonstruktion der Tat Lücken hat, die aber in der Gesamtschau zu vernachlässigen sind .
Ich versteh aber auch die Verteidigung .
Das mit der Händigkeit ist hier wahrscheinlich nicht der Punkt .
Aber die Rekonstruktion der Tat ist wichtig, um die Zweifel auszuräumen .


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29.01.2020 um 02:21
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Aber die Rekonstruktion der Tat ist wichtig, um die Zweifel auszuräumen .
Es kann hier keine 100prozentig richtige Rekonstruktion der Tat geben, weil niemand Zeuge war. Dennoch ermöglichen die Indizien ein eindeutiges Ergebnis in Bezug auf die Täterschaft von BT.
Ebenso ermöglichen sie es im Fall Babenhausen in Bezug auf die Täterschaft des dort Verurteilten, obwohl dort bisher bis heute nicht geklärt ist, woher der Verurteilte die verwendete Tatwaffe hatte und wohin er sie entsorgt hat.

In Indizienprozessen lässt sich eben nicht jede Einzelheit nachträglich zweifelsfrei klären. Das ist aber unerheblich, wenn die Gesamtschau aller Indizien keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft eines Angeklagten zuläßt. Dass die Verteidigung Honig aus solchen nicht entscheidungserheblichen Zweifelsfragen saugen möchte und diese darum in den Vordergrund stellt wir hier die Frage, ob vor oder hinter der Tür, mit rechts oder mit links etc. pp., steht auf einem ganz anderen Blatt.


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29.01.2020 um 02:38
Und um das noch einmal klarzustellen: Was ein Gericht als Tathergang in ein Urteil schreibt, erhebt keinen Anspruch auf gottgleiche absolute Wahrheit.

Es ist schlicht das, was Richter, die ausnahmslos an allen Hauptverhandlungstagen von Anfang bis Ende dabei waren, alle Akten kennen, alles mitbekommen haben, was der Angeklagte, der Verteidiger, der Staatsanwalt , die Zeugen, die Gutachter sagen, am Ende im Sinne von § 261 StPO nach eingehender Beratung nach bestem Wissen und Gewissen für die Wahrheit halten. Und da steckt dann eben im Regelfall mehr geballte Beurteilungskompetenz dahinter als bei Zuschauern oder Gerichtsreportern, die nur sporadisch bei den Verhandlungen anwesend waren, die Akten nicht kennen, die Prozessordnung schon gar nicht, das StGB auch nicht etc.


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29.01.2020 um 02:39
@Andante
Mir ging es jetzt ausschl. um die Händigkeit und nicht um das Verhalten, o.ä. Sehe das daher auch anders. Es geht um "Revisionssicherheit". Und das wurde bei diesem Punkt erreicht. Sollten sich für Petermann & Co. nun diesbezüglich doch noch neue Erkenntnisse ergeben, kann dem Gericht das ziemlich egal sein.


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29.01.2020 um 02:47
Zitat von BeksBeks schrieb:Sollten sich für Petermann & Co. nun diesbezüglich doch noch neue Erkenntnisse ergeben, kann dem Gericht das ziemlich egal sein.
Stimmt, für ein WAV ist das, was Petermann und andere herausgefunden haben, herausgeschmissenes Geld.

Ich weiß aber gar nicht, weshalb ein Gericht so viel panischr Angst vor einem WAV haben sollte. Das ist dem Gericht doch wurscht. Selbst wenn ein WA-Antrag, selten genug, Erfolg haben sollte, wird die Sache sowieso an ein anderes Gericht zurückverwiesen, das dann arbeitsmäßig die Sache an der Backe hat.

Die Richter des ersten Gerichts haben weder Entfernung aus dem Dienst noch Gehalts- oder Pensionskürzung zu fürchten, bloß weil alle Jubeljahre mal ein WAV in einer Sache kommt, die sie entschieden haben. Woher kommt bloß die grottenfalsche Vorstellung, dass ein erfolgreiches WAV für Richter der Horror schlechthin wäre, den man mit allen Mitteln abwenden muss??


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29.01.2020 um 03:07
Zitat von BeksBeks schrieb:Es geht um "Revisionssicherheit".
Revision und WAV sind zwei verschiedene paar Schuhe. Da müssen wir klarstellen, wovon wir jetzt reden.

Im Fall BT geht es nur noch um die Wiederaufnahme eines längst rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses. Ein solches Wiederaufnahmeverfahren (WAV) unterliegt völlig anderen gesetzlichen Regeln als die Revision gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil.

BTs Revision gegen sein Urteil ist erfolglos geblieben, das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig. Er bekommt es nur noch durch ein erfolgreiches WAV mit nachfolgendem Freispruch aus der Welt geschafft. Also realistischerweise nie....trotz Petermann im 2. Versuch, nachdem das erste WAV schon missglückt ist.

Unabhängig von BT: Das, was gerne mal als Bemühen eines Gerichts um ein "revisionssicheres" Urteil verkauft wird, hat manchmal weniger mit falscher Tatsachenfeststellung durch das Gericht zu tun, dafür mehr mit dem - vergeblichen -, aber bewussten Versuch mancher Verteidiger, das Gericht zur Begehung von Verfahrensfehlern zu provozieren, etwa durch permanentes Stellen abstruser Beweisanträge, die das Gericht natürlich ablehnt, was dann als Revisionsgrund für die Verteidigung herhalten muss. Ein weites Feld.


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29.01.2020 um 07:15
Zitat von BeksBeks schrieb:Es geht um "Revisionssicherheit".
Die Revisionssicherheit ist nicht Ursache oder Ziel sondern Folge einer sorgfältigen gerichtlichen Verhandlungführung und Argumentation im Urteil. Wobei der damalige Vorsitzende der Kammer dafür bekannt war, sehr "revisionssicher" zu arbeiten.

Im Übrigen hat natürlich kein Richter Freude daran, wenn sein aufwändiges erarbeitetes Urteil durch den BGH gegenstandslos wird. Deshalb versucht er das vom ersten Tag der Befassung an auch zu vermeiden. Und weil er vom Ergebnis auch persönlich überzeugt sein muss, hängt dann schon auch Herzblut dran.

Es gibt auch Fälle, da ist von vorneherein klar, dass ein Urteil schwer halten zu sein wird. Da geht es aber meist um schwerwiegende Rechtsfragen. Ich denke an das erste Berliner "Raserurteil", das der BGH dann auch aufgehoben hat. Da war den Richtern klar, dass sie mit Mord Neuland betraten. Allerdings hatten sie ihre Entscheidung auch unzureichend begründet und mit Unterstellungen gearbeitet, die nach Ansicht des BGH nicht ausreichend aufgeklärt worden waren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.01.2020 um 10:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Und weil er vom Ergebnis auch persönlich überzeugt sein muss, hängt dann schon auch Herzblut dran.
Sicher, aber jedem Richter ist natürlich bei jedem Urteil klar, dass dieses von der nächsten Instanz kassiert werden kann. Dafür muss nicht er nicht einmal Fehler gemacht haben. Wenn etwa in einer zweiten Tatsacheninstanz durch irgendeinen Grund neue Tatsachen auftauchen, die im Vorprozess noch nicht bekannt waren und daher nicht berücksichtigt werden konnten, kann bereits aus diesem Grunde die zweite Instanz auf der Grundlage dieses zusätzlichen Stoffes die Sache anders sehen. Das passiert etwa im Zivilrecht sehr häufig.

Von daher ist es nicht etwa so, dass ein Richter tagelang Trauer trägt, wenn die nächste Instanz anders entscheidet, zumal diese Entscheidung nicht unbedingt richtig sein muss. Das ist quasi Routine. Bei Revisionen ist es halt unangenehm für die Strafkammer, die jetzt die Sache zurückverwiesen bekommt und die Arbeit damit hat. Als Richter möchte man den Kollegen so etwas nicht unbedingt antun.

Im Berliner Raser-Urteil hat die Strakammer in der Tat ganz bewusst Neuland betreten und natürlich mit einer - erfolgreichen - Revision gerechnet. Sie wollte aber den BGH mal zwingen, über seine bisherige Rechtsprechung nachzudenken und ihm die "Chance" geben, diese zu ändern. Manch klappt so etwas, manchmal nicht. Wenn es klappt, heißt es dann lapidar im BGH-Urteil: "Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf". Und dann freut sich die untere Instanz natürlich, weil sie mit ihren Argumenten überzeugen konnte.


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