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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 18:54
Zitat von emzemz schrieb:Ich bin natürlich von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Hätte sich der Angeklagte anders eingelassen, wäre ich vielleicht zu einer anderen Überzeugung gelangt. Hätte er sich eingelassen, wäre ich vielleicht zu einem anderen Strafmaß gelangt, unter Umständen zu einer anderen Tat, selbst wenn es danach ein Tötungsdelikt gewesen wäre.
Hier wird eindeutig ein geringeres Strafmaß angedeutet, wenn man nur ein bisschen zwischen den Zeilen lesen kann.
Eigentlich steht das auch nicht mehr zwischen den Zeilen sondern auf den Zeilen
Was sollte er sonst meinen? Bei Einlassung ein höheres Strafmaß?

Einigen muss man den berühmten Zaunpfahl auch noch mit Signalfarben anstreichen

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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 19:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was das Erbe betrifft, hätte sich für BT da kein Unterschied ergeben. Aber natürlich wäre er, falls er die Tat als Affekttat gestanden und sie ihm als solche nicht hätte widerlegt werden können (woran angesichts der Indizienfülle viele Zweifel bestehen), als geständiger Totschläger gesellschaftlich ruiniert gewesen, allerdings Jahre früher aus dem Knast gekommen.
Er hätte damals den Hergang ja schlüssig belegen müssen und nachprüfbare Details nennen, die Tatwaffe sowie deren Verbleib (so dass man sie womöglich wieder hätte beschaffen können), die Herkunft des Geldes , die Vorbereitung, die Tatzeit, was er alles angefasst hat, etc.

Glaubst Du seine Verwandten nehmen insgeheim an, dass er die Tat begangen hat? Wenn nein und sie aufgrund eines Geständnisses von seiner Schuld überzeugt werden, so müsste er damit rechnen von ihnen auch "enterbt" zu werden. So gesehen hätte sich schon vieles für ihn ändern können.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.06.2021 um 22:27
Zitat von SonnenenergieSonnenenergie schrieb:Hier wird eindeutig ein geringeres Strafmaß angedeutet
Hier wird vor allem erstmal ein anderes Delikt "angedeutet". Und selbstverständlich wirkt sich ein aufrichtiges und bereuendes Geständnis auch auf das Strafmaß aus.

Von Deals und angemalten Zaunpfählen ist hier weit und breit nichts zu sehen. Warum das so skandalisiert wird, ist mir völlig schleierhaft.


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18.06.2021 um 22:53
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Glaubst Du seine Verwandten nehmen insgeheim an, dass er die Tat begangen hat? Wenn nein und sie aufgrund eines Geständnisses von seiner Schuld überzeugt werden, so müsste er damit rechnen von ihnen auch "enterbt" zu werden. So gesehen hätte sich schon vieles für ihn ändern können.
Was auch immer seine Verwandten annehmen, so sehr waren sie der CB nicht zugeneigt und ich könnte mich nicht erinnern, jemals bedauernde Worte zu ihrem Tod gehört zu haben. Nachteile haben sie keine erlitten, abgesehen von BT.


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18.06.2021 um 23:21
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Von Deals und angemalten Zaunpfählen ist hier weit und breit nichts zu sehen. Warum das so skandalisiert wird, ist mir völlig schleierhaft.
dann möchte ich es dir kurz erklären:

1. geringeres Strafmaß ist höchstwahrscheinlich, weil sie aktuell den juristisch schlimmsten Fall annehmen. Ich denke , er deutet hier auf eventuelle Affekte im Tatgeschehen an, was strafmildernd wirken würde.
2. Zum Thema Skandal. Ich würde es nicht gleich Skandal nennen aber so die Richtung dahin. Die Äußerung von dem Staatsanwalt zeigt mir, er sich offensichtlich nicht so sicher, dass die Tat ohne Affekt abgelaufen sein könnte.

Das wiederum bedeutet, man hätte dieses Strafmaß nicht drüber hinaus gehen lassen dürfen. Denn wir wissen ja, nur wenn man als Ankläger zweifelsfrei von einer dem Tatverdächtigen vorgeworfenen Tat überzeugt ist, sollte man diese auch zur Anklage bringen.

Alternativ müsste die Anklage in der Schuldfrage wohl oder übel den kleinsten gemeinsamen Nenner suchen, den sie auch mit bestem Wissen und Gewissen vereinbaren kann


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18.06.2021 um 23:37
Zitat von SonnenenergieSonnenenergie schrieb:Denn wir wissen ja, nur wenn man als Ankläger zweifelsfrei von einer dem Tatverdächtigen vorgeworfenen Tat überzeugt ist, sollte man diese auch zur Anklage bringen.
Nach Überzeugung des Anklägers und des Gerichtes war das ein Mord. Und das ist rechtskräftig.

"Im Zweifel für den Angeklagten" heißt nicht, dass man, wenn man von einem Mord ausgeht, weil eben alle Indizien darauf hin deuten, da dem Angeklagten zugute halten zu müssen, dass er vielleicht dann doch "gute Gründe" oder im Affekt oder sonstwas haben könnte.

Nein, das läuft so nicht und das ist auch vom Staatsanwalt in dem Statement so nicht gemeint gewesen. Wenn nichts auf einen Totschlag oder auf eine Körperverletzung mit Todesfolge oder ähnliches deutet, dann ist das ein Mord, zumal BT hier ganz klar Mordmerkmale zugewiesen werden können. Und wenn man diese als erwiesen sieht, dann muss man nicht aus Spaß an der Freude irgendwas positives finden.

Ich weiß nicht, wo die skandalisierenden Verständnisprobleme beim Umgang mit der Äußerung des Staatsanwalts herkommen. Der einzige, der entlastendes hätte beitragen können ist hier, wenn überhaupt, der Angeklagte. Wenn der aber leugnet, dann gibt es halt nichts entlastendes. Und damit bleibt es bei den eindeutigen Indizien. Und beim Mord. Ganz einfach. Kein Skandal, nirgends.


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18.06.2021 um 23:38
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Glaubst Du seine Verwandten nehmen insgeheim an, dass er die Tat begangen hat? Wenn nein und sie aufgrund eines Geständnisses von seiner Schuld überzeugt werden, so müsste er damit rechnen von ihnen auch "enterbt" zu werden.
Auf jeden Fall ist er von ihnen bzw. genauer von deinem Bruder, der nun das ganze Erbe alleine hat, abhängig. Ein Zerwürfnis mit dem Bruder kann er sich nicht leisten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung hat er nicht, und im Gefängnis scheint er auch nicht die Chance nutzen zu wollen, eine zu absolvieren (anders als Andreas Darsow im Fall Babenhausen). Vielleicht tingelt er nach seiner Haftentlassung als Justizopfer durch die Talkshows, schreibt vielleicht ein Buch (wie Söring).

Der Bruder stellt ihn vielleicht nach der Entlassung irgendwie für die Garage ein, so dass er formal eine Anstellung hat, und er bekommt von da ein gewisses Gehalt. Vielleicht ist da auch jetzt schon vertraglich was geregelt, wer weiß das schon.


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19.06.2021 um 00:26
@Andante


Ich denke ,das die ganze Familie weiss das B.T die Tante erschlagen hat . Die eigene Schwester kannte ja ihre Schwester aus
dem FF ihren Sohn ebenso .

Mitgefühl oder Trauer ,kam von niemanden über den Verlust der C.B .

Das dieser überhebliche aggressive ,hochstabler Lügner Dieb und Mörder am Ende,dann doch das bekommt was er stets woĺlte stösst mir bitter auf !

Abhängig war er ja schon immer ...die Familie wird im schon genügend Geld zukommen lassen .

ICH hoffe nicht das BT sich jemals in diversen shows als unschuldiger präsentiert , was ein Hohn für jeden wirklich unschuldig verhafteten waere .


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19.06.2021 um 00:47
Zitat von Semmel55pepeSemmel55pepe schrieb:Ich denke ,das die ganze Familie weiss das B.T die Tante erschlagen hat .
Was sie einzelnen Familienmitglieder wirklich glauben oder auch nicht, weiß wohl keiner.
Zitat von Semmel55pepeSemmel55pepe schrieb:Mitgefühl oder Trauer ,kam von niemanden über den Verlust der C.B .
Auch anscheinend keine Dankbarkeit über das nicht gerade kleine Erbe. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass CB von ihrer Familie mehr oder weniger ausschließlich so als Melkkuh bzw. als sprichwörtliche reiche Erbtante angesehen wurde, bei der es selbstverständlich war, dass sie ihr Vermögen den nächsten Verwandten, darunter BT, hinterließ statt anderen (was CB rechtlich ohne weiteres gekonnt hätte - und auch hätte tun sollen, dann wäre sie noch am Leben). Aber ich kann mich da natürlich täuschen
Zitat von Semmel55pepeSemmel55pepe schrieb:Das dieser überhebliche aggressive ,hochstabler Lügner Dieb und Mörder am Ende,dann doch das bekommt was er stets woĺlte stösst mir bitter auf !
Na ja, ganz bekam er es nicht. Sein Erbteil ist ja in Händen seines Bruders, BT selber hat nichts und wird sein Erbe auch nicht zurückbekommen. Wenn sein Bruder ihn fallen lässt, könnte es übel für ihn aussehen.


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19.06.2021 um 07:37
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn nichts auf einen Totschlag oder auf eine Körperverletzung mit Todesfolge oder ähnliches deutet, dann ist das ein Mord, zumal BT hier ganz klar Mordmerkmale zugewiesen werden können.
Korrekt.
Zitat von SonnenenergieSonnenenergie schrieb:Die Äußerung von dem Staatsanwalt zeigt mir, er sich offensichtlich nicht so sicher, dass die Tat ohne Affekt abgelaufen sein könnte.
Das wiederum bedeutet, man hätte dieses Strafmaß nicht drüber hinaus gehen lassen dürfen. Denn wir wissen ja, nur wenn man als Ankläger zweifelsfrei von einer dem Tatverdächtigen vorgeworfenen Tat überzeugt ist, sollte man diese auch zur Anklage bringen.
Nicht korrekt interpretiert.

Die Spurenlage und die Umstände der Beziehung der beiden mit den besonderen Entwicklungen vor der Tat offenbaren keine Affekttat und gleich zwei Mordmerkmale. Die liegen klar auf der Hand und sind einer Alternativauslegung nicht ebenbürtig.

Diese Mordmerkmale hätte der Angeklagte aber mit ganz viel Mühe zielgerichtet weglabern können, wie Angeklagte und Verteidigung das (speziell in diesem Fall) so machen. Und da hätte der StA dann eventuell nicht mehr dagegenhalten können. Aber ohne Einlassung sind die Spurenlage und der Kontext zweifelsfrei.

BT hat auf die kleine Lüge mit Aussicht auf Geringerbestrafung (aber Verlust des Erbes und Stigma des Totschlägers) zugunsten der großen Lüge (mit Aussicht auf Freispruch und Erbschaft) verzichtet. Er hat sich verzockt.

Aus "ich hab mich halt verzockt" wird nun gemacht "die Staatsanwaltschaft war sich nicht sicher." Das stimmt nicht. Der StA war sich sicher und blieb es ohne Einlassung des Angeklagten.

Was hätte er dem StA und dem Gericht vorlügen müssen für eine geringere Haftstrafe?

Die Spurenlage und Gesamtkonstellation gäbe meiner  Meinung nach nur her, dass nicht Habgier, sondern eine lebenslange Demütigung von BT durch das Opfer CB als Grund genannt wird, die sein ganzes Leben verpfuschte (keine Selbstverwirklichung etc.) und dass die Heimtücke mit einem kurzen Verhandlungsgespräch vor dem ersten Zuschlagen, aber direkt an der Tür ausgehebelt wird.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich weiß nicht, wo die skandalisierenden Verständnisprobleme beim Umgang mit der Äußerung des Staatsanwalts herkommen.
Das ist Ausfluss der Kampagnenarbeit. Die Leute sollen denken, dass die Wahrheit anders ist und auch die zuständigen Behörden davon wissen. Die Wahrheit ist aber so wie festgestellt (eindeutige Spurenlage), BT hat nur seine Chance auf anderes Verdrehen der Wahrheit verpasst. Die StA zockt bei einem Indizienprozess natürlich auch immer ein wenig (daher ist ein Geständnis von Vorteil), aber hier mit ganz geringem Risiko.


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19.06.2021 um 09:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Was hätte er dem StA und dem Gericht vorlügen müssen für eine geringere Haftstrafe?

Die Spurenlage und Gesamtkonstellation gäbe meiner Meinung nach nur her, dass nicht Habgier, sondern eine lebenslange Demütigung von BT durch das Opfer CB als Grund genannt wird, die sein ganzes Leben verpfuschte (keine Selbstverwirklichung etc.) und dass die Heimtücke mit einem kurzen Verhandlungsgespräch vor dem ersten Zuschlagen, aber direkt an der Tür ausgehebelt wird.
Überlege nur, wie man die Werkzeug-Abriebspuren im Schädel des Opfers hätte erklären wollen, hat man doch eher selten einen Hammer einstecken, wenn man zu einem Versöhnungsgespräch geht. Aber Witting als geübter Verteidiger hätte da bestimmt eine Theorie bereitgehalten.
Zitat von SonnenenergieSonnenenergie schrieb:Das wiederum bedeutet, man hätte dieses Strafmaß nicht drüber hinaus gehen lassen dürfen. Denn wir wissen ja, nur wenn man als Ankläger zweifelsfrei von einer dem Tatverdächtigen vorgeworfenen Tat überzeugt ist, sollte man diese auch zur Anklage bringen.
Das mit der Überzeugung, das gehört wohl eher zur freien richterlichen Beweiswürdigung.
Ansonsten schaut ja auch nochmal ein Gericht drüber, ob es eine Anklage überhaupt zum Verfahren freigibt.
Was auch immer in der Anklage steht, das Gericht darf beim Urteil drüber oder drunter bleiben, je nachdem, welche Erkenntnisse der Prozess zutage gefördert hat.

Das darf man sich nicht so vorstellen, dass da ein Staatsanwalt zu den Richtern geht und denen etwas von einem Deal erzählt, der wegen eines Geständnisses getroffen wurde, weshalb die sein vorgegebenes Strafmaß nicht überschreiten dürfen.


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19.06.2021 um 09:59
Mich würde in Zusammenhang mit der aufgefunden DNA Spur interessieren was unternommen wurde um die vermutete Verunreinigung , die letztendlich als Ursache der Entstehung angenommen wurde zu beweisen und den Verunreiniger zu finden. Im Fall der Heilbronner Phantom -Verunreinigung gelang es letztendlich eine Mitarbeiterin aus dem Bereich der Verpackung als Verursacherin zu identifizieren. Im Fall Böhringer/Hermann wurde nichts über eine Klärung der Verursachersuche bekannt. In diesem Zusammenhang empfinde ich den Hinweis auf die fehlende Tatrelevanz der Spur, da diese sich nicht im Tatbereich befunden habe als völlig unpassend. Entweder man geht von einer Verunreinigung aus oder man beurteilt eine Spur aus anderen Gründen als irrelevant. Beides anzunehmen macht zumindest auf mich den Eindruck als habe man sich bei der Erstellung der Anklage doppelt absichern wollen. Das wird legitim sein , erklärt aber leider nicht woher die Verunreinigung kam und wie sie entstand. Und solange das nicht geklärt werden kann muss angenommen werden, dass doch ein Zusammenhang der Spur zu beiden Taten bestehen könnte, denn es kann im Fall Böhringer nicht ausgeschlossen werden, dass die Tat gar nicht wie angenommen gleich nach Öffnen der Tür geschah.


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19.06.2021 um 10:30
Ich kann mir das nicht vorstellen, das man die Tat an CB noch als Totschlag oder Affekttat auslegen kann. 3-4 Schläge vielleicht. Aber nicht 24-25 wobei viele auch ausgeführt wurden, als CB schon am Boden und auch dem Bauch lag und überhaupt noch die Chance hatte sich zu wehren. Da hätte dann auch kein Staatsanwalt noch einen Deal aushandeln können - wenn BT sich drauf eingelassen hätte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.06.2021 um 10:32
@meermin

Beim Heilbronner Phantom hat es 2 Jahre und Spuren an 40 (!) verschiedenen Tatorten benötigt, um die Verursacherin zu finden.

Ob bei 2 Spuren in 2 Fällen auch so ein Aufwand betrieben wird, würde ich bezweifeln.
Das Heilbronner Phantom, in der Medienberichterstattung auch Frau ohne Gesicht, von der Polizei Unbekannte weibliche Person (UwP) genannt, war nach dem Polizistenmord von Heilbronn das Ziel einer umfangreichen Fahndung von 2007 bis 2009 in Süddeutschland, Österreich und Frankreich. Aufgrund von DNA-Spuren am Tatort wurde ein Zusammenhang zwischen diesem Mord und einer ganzen Reihe weiterer Straftaten im Zeitraum von 1993 bis 2009 vermutet. Die Spuren 40 weiterer Tatorte enthielten übereinstimmende genetische Fingerabdrücke.
[...]
Ende März 2009 kam schließlich heraus, dass es sich bei den in Heilbronn und an den anderen Tatorten erhobenen Spuren um diagnostische Artefakte handelte. Die zur Spurensicherung verwendeten Wattestäbchen waren verunreinigt, die DNA konnte man einer Verpackungsmitarbeiterin eines an der Herstellung beteiligten Unternehmens zuordnen.
[...]
Zum anderen war auch schon frühzeitig über eine Verunreinigung eines Teils der Ausrüstung zur Spurensicherung und -analyse spekuliert worden. Die gefundene DNA wäre dann die einer Person, die mit dem Wattestäbchen schon während dessen Produktion in Kontakt gekommen war. Dies konnte theoretisch schon beim Pflücken der Baumwolle geschehen sein.
[...]
Mit der Erkenntnis, dass die Wattestäbchen verunreinigt waren, mit denen die DNA-Spuren an einem Tatort in der Regel aufgenommen werden, endete die Fahndung nach dem Phantom.

Die zuständigen Polizeibehörden aller Orte, an denen die DNA des Phantoms festgestellt worden war, hatten ihre Abstrichbestecke von Greiner Bio-One in Frickenhausen bezogen. Das erklärte auch, warum in Bayern (dessen Polizei Wattestäbchen eines anderen Herstellers bezieht) keine derartigen DNA-Spuren festgestellt wurden. Damit war das Rätsel der merkwürdigen geographischen Verteilung der DNA-Fundstellen und der Verschiedenheit der Fälle, in denen sie auftauchten, gelöst. Die DNA-Verunreinigung auf den Wattestäbchen stammte von einer aus Oberschlesien stammenden Mitarbeiterin des Verpackungsbetriebs Böhm Kunststofftechnik im oberfränkischen Tettau-Langenau.
Quelle: Wikipedia: Heilbronner Phantom


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19.06.2021 um 11:48
Zitat von curtcurt schrieb:Ich kann mir das nicht vorstellen, das man die Tat an CB noch als Totschlag oder Affekttat auslegen kann. 3-4 Schläge vielleicht. Aber nicht 24-25 wobei viele auch ausgeführt wurden, als CB schon am Boden und auch dem Bauch lag und überhaupt noch die Chance hatte sich zu wehren. Da hätte dann auch kein Staatsanwalt noch einen Deal aushandeln können - wenn BT sich drauf eingelassen hätte.
Ob etwas Totschlag oder Mord ist, das hängt davon ab, ob eines der Mordmerkmale gegeben ist. Übertötung ist aber nun mal kein Mordmerkmal. Im vorliegenden Fall haben wir die Habgier.
Zu den hartnäckigsten rechtlichen Missverständnissen gehört die Annahme, dass sich Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) dadurch unterscheiden, dass als Mörder verurteilt wird, wer die Tötung geplant hat, wohingegen die spontane Tötung im Affekt kein Mord, sondern ein Totschlag sei.
Quelle: https://rechtstipp24.de/2017/12/22/mord-oder-totschlag-mit-planung-oder-spontan-im-affekt/
Totschlag im Affekt – Erregungszustand als Minderungsgrund
Wurde der Täter durch Misshandlung oder schwere Beleidigung ausgehend von dem Opfer derart in Rage versetzt, sodass er zur Tötung des Peinigers hingerissen war, kann sich dies strafmildernd auswirken.
Quelle: https://www.koerperverletzung.com/totschlag/
https://www.juraforum.de/lexikon/totschlag
Totschlag gemäß § 212 StGB - Definition, Strafe und Unterschied zu Mord einfach erklärt

https://www.juraforum.de/lexikon/mord
Was ist Mord? - Definition und Mordmerkmale gemäß StGB

Was meine nachfolgenden, extremst gestrafften Ausführungen anbelangt, so bitte ich die hier schreibenden Juristen ausdrücklich, etwaige Fehler geradezurücken.

Haben wir erst mal den Straftatbestand des Mordes (Mordmerkmal), so tut sich da nichts mehr, es bedeutet lebenslang. Keine Möglichkeit, die Strafe zeitlich zu begrenzen.

Haben wir Totschlag (fehlendes Mordmerkmal), so kann sich Affekt durchaus positiv in Form einer Strafrahmenverschiebung auswirken.


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19.06.2021 um 12:14
Zitat von emzemz schrieb:Haben wir erst mal den Straftatbestand des Mordes (Mordmerkmal), so tut sich da nichts mehr, es bedeutet lebenslang
Richtig.
Zitat von emzemz schrieb:Haben wir Totschlag (fehlendes Mordmerkmal), so kann sich Affekt durchaus positiv in Form einer Strafrahmenverschiebung auswirken.
Im Ergebnis richtig. Totschlag „im Affekt“ kann gemäß § 213 StGB zu einer niedrigeren Strafe führen. Wobei § 213 StGB kein eigener Straftatbestand ist, sondern lediglich eine Strafzumessungsregel in Bezug auf den Grundtatbestand des Totschlags (= § 212 StGB) darstellt.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.



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19.06.2021 um 13:13
Da wir hier ja echt eifrig diskutieren, wo Totschlag aufhört und Mord anfängt, möchte ich an dieser Stelle mal kurz ein anderes, kürzlich verübte Verbrechen anführen.
Vor 2 Tagen wurden 2 Menschen erschossen von einem Täter, der bereits in U-Haft sitzt. Die Behörden haben einen Haftbefehl wegen 2-fachen Totschlags erlassen.

https://www.gmx.net/magazine/panorama/schuessen-espelkamphaftbefehl-zweifachen-totschlags-35917910

In diesem Fall ist jemand also mit einer Waffe losgegangen und hat 2 Menschen erschossen. Wer mit einer Schusswaffe losgeht, will töten. Da ist definitiv ein Tötungsvorsatz erkennbar.
Die Staatsanwaltschaft wird aber ihre Gründe haben ( vielleicht durch die Aussage des Beschuldigten) hier 2-fachen Totschlag anzunehmen.
Und das ist für diesen Fall auch relevant: Wenn BT sich eingelassen hätte, hätte der Staatsanwalt vielleicht zu Hinweisen kommen können, die eher für einen Totschlag sprechen.
Denn der alleinige Tötungsvorsatz, scheint , wie man an dem aktuellen Beispiel sieht, ja nicht zu reichen um einen Mord anzunehmen.
Wobei ich sagen muss, dass mich das im Fall der erschossenen Personen echt schockiert. Meiner Meinung nach ist das ein eiskalter Mord. Aber das tut hier im Fall BT nichts zur Sache.


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.06.2021 um 13:20
Zitat von emzemz schrieb:Haben wir erst mal den Straftatbestand des Mordes (Mordmerkmal), so tut sich da nichts mehr, es bedeutet lebenslang. Keine Möglichkeit, die Strafe zeitlich zu begrenzen.
Das stimmt nicht ganz. Mord bedeutet grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Gericht hat aber in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern und eine zeitige Freiheitsstrafe auszusprechen, etwa wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, aufgrund derer die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint. Dies hat der BGH z.B. entschieden in seinem Urteil vom 19.05.1981, Az: GSSt 1/81.

Quelle: https://www.iurado.de/?site=iurado&p=urteile&id=3332


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.06.2021 um 13:21
@LaBaLiLaDy

Das Ganze ist 2 Tage her, man hat erst mal bloß einen Tatverdacht, da wird natürlich jetzt weiter ermittelt, um ein klareres Bild zu bekommen. Wann und weshalb, dh wegen welcher Delikte irgendwann angeklagt wird, weiß die StA erst nach Abschluss ihrer Ermittlungen, und wie das Gericht nach der Hauptverhandlung entscheiden wird, kann man derzeit noch weniger wissen.


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19.06.2021 um 13:39
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Da ist definitiv ein Tötungsvorsatz erkennbar.
Ein Tötungsvorsatz ist auch bei Totschlag gegeben. Warten wir ab, ob sich noch ein Mordmerkmal herausbildet.
Das kann sich alles noch ändern.

Wir haben hier beispielsweise den Fall der getöteten Dr. Gerda Basse aus Leer diskutiert. Der Haftrichter kam da gleich mit Mord an, in der Anklage war es dann Totschlag und letztendlich kam Körperverletzung mit Todesfolge raus.
Zitat von justmarkjustmark schrieb:Das Gericht hat aber in Ausnahmefällen die Möglichkeit, ...
Und was hatte ich geschrieben? Ich sprach von extremst gestrafften Ausführungen, und wollte nicht unbedingt Ausnahmen anführen. Geht es doch erst mal darum, dass immer noch etliche User hier den Unterschied zwischen Mord und Totschlag nicht verstanden haben.


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