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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

18.07.2013 um 22:56
@Iudex

Danke! Ich glaub, dass war der einzige Gegenstand mit Blutanhaftung. Bei den anderen Gegenständen war es nicht sicher einscheidbar.

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Mordfall Charlotte Böhringer

18.07.2013 um 22:57
@aberdeen
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:Es geht dabei um die Frage, wie lange sich der Täter in der Wohnung aufgehalten hat.
Genau darum geht es.



Da diverse Gegenstände am Boden teilweise sogar auf den Blutspritzern lagen stellt sich die Frage wieso es an diesen Gegenständen keine Blutanhaftungen gegeben hat.

Erklären könnte sich dies aus der Tatsache, dass das Blut bereits getrocknet war als die Gegenstände auf den Boden fielen, dass dies also geschehen sein könnte als derTäter die Tasche später auskippte um einen Raubmord vorzutäuschen. In diesem Fall hätte zwischen dem Entstehen der Blutspritzer und den Fallen der Gegenstände allerdings ein längerer Zeitraum liegen müssen, da es keine Blutanhaftungen gab. Ein Zeichen dass das Blut zu diesem Zeitpunkt bereits getrocknet war.

Das würde dann aber nicht zu der Behauptung passen B. wäre nur kurz am Tatort gewesen.


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18.07.2013 um 22:58
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Die normale Form des Blendes heutzutage besteht für mich darin, durch Kredite sich Dinge zu leisten und finanzieren, um gut da zu stehen - aber nicht diese Form, die dieser Fall hier aufweist. So zumindest sind die Blender, die ich persönlich kenne, obwohl man weiß, dass die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen - na ja, wer's braucht!
Daran musste ich natürlich auch denken, aber man kann natürlich auch die diversen Plagiats"affären" in dieser Richtung deuten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.07.2013 um 22:59
Zitat von IudexIudex schrieb:Sag mal @meermin, führst du hier eigentlich Selbstgespräche oder warum postest du am laufenden Band und so schnell, dass dir überhaupt niemand antworten kann? Mehr Klasse, weniger Masse!
sie oder er postet sehr interessante Sachen. Ich habe mir auch schon mal die Frage gestellt dass Bence an NAchtag nochmal zur Wohnung gegangen sein könnte mit Handschuhen, die er bei der Tat nicht getragen hatte. Er hat sich also überlegt, es muß wie ein Raubmord aussehen. Sieht sich Handschuh an, tascht das Opfer mehrmals an, damit man Handschutzspuren finden und auch überall sonst, nimmt Geld weg und verbreitet dieses Durcheinander mit den Schubladen und so...vorher nimmt er noch die Zeitungen weg. Dann würde das auch mit den Zeitungen etwas logischer erscheinen. UND auch die Tatsache, dass die DNA von BT UNTER den Handschutzspuren gefunden wurden.


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18.07.2013 um 23:02
Und woher nimmt man die Gewissheit, dass sich das Mercedes Mäppchen ebenfalls in der Tasche befand?

Dieses Mäppchen kann tatsächlich während des Tatgeschehens auf den Boden ins Blut gefallen sein.

Der gesamte Inhalt der Tasche könnte allerdings beim Sturz auf den Boden erst einmal in der Tasche verblieben und erst später vom Täter ausgekippt worden sein als das Blut auf dem Boden bereits getrocknet war.


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18.07.2013 um 23:04
Das Mäppchen wird sie vielleicht in der Hand gehalten haben


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18.07.2013 um 23:04
@seguin
Ja, denke ich auch.

Aber wenn die Tasche erst ausgekippt wurde als das Blut bereits trocken war, dann hiesse das, dass der Täter sich entweder doch längere Zeit in der Wohnung aufgehalten hat oder aber dass er zurückam um weitere Spuren zu legen.

Oder jemand anders kam in die Wohnung und fand die tote Frau Böhringer und nutze die Gelegenheit zum Schnüffeln und Nachforschen und eventuell zum Stehlen.


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18.07.2013 um 23:06
@ Aberdeen

Also erstens ist gegen Abend keine ungewöhnliche Zeit, um bspw. von der Arbeit nach Hause zu fahren, sondern der Normalfall. Zweitens mutmaßt du ja selbst, dass Bence versucht haben könnte, sich unauffällig verhalten zu haben. Du gehst mit deiner Mutmaßung sogar noch weiter, indem du unterstellst, dass er gerade deswegen aufgefallen sein müsste. Das ist schon sehr konstruiert. Sollte er von jemand gesehen worden sein, wird dieser jemand das sofort wieder vergessen haben, weil es normal ist, dass Leute abends von der Arbeit nach Hause fahren.

Sollte er sich längere Zeit in dem halbwegs privaten Bereich vor der Wohnungstür aufgehalten haben, so wird das niemand bemerkt haben, weil dieser Bereich überhaupt nicht als Eingangsbereich zu einer Wohnung erkennbar war. Das wollte C.B. so.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.07.2013 um 23:11
Wenn später nachdem das Blut getrocknet war am Tatort Veränderungen vorgenommen worden sein sollten und der Täter unmitelbar nach der Tat nicht lange in der Wohnung blieb, wenn es also zwei Aktionen am Tatort zu unterschiedlichen Zeiten gegeben haben sollte, dann muss jemand die Tür mit einem Wohnungsschlüssel geöffnet haben.

Dabei könnte es sich allerdings um den Schlüssel von Frau Böhrigner gehandelt haben, falls dieser nicht im Mercedes Mäppchen war, das auf dem Boden im Blut lag. Wozu leider im Urteil nichts geschriebden wird.


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18.07.2013 um 23:40
Zitat von InterestedInterested schrieb:Man sah den Bence vielleicht nicht dort - man sah aber auch niemand anderen!
Das ist doch jetzt wirklich an der Sache vorbei. Wenn jemand zig Jahre irgendwo arbeitet, dann ist er ein bekanntes Gesicht in der Gegend. Ein "Unbekannter" würde ja überhaupt keine Beachtung finden, ich denke da müssten selbst wir beide uns drauf einigen können, oder?

@avatar455
Nein, ich kenne niemanden, ich hatte nur mal die Gelegenheit mich mit einer befreundeten Person zu unterhalten. Da kam dann das Thema "Geld & Bence" auf und es hieß nur "der Bence, der hatte immer viel Kohle dabei" und auf die Frage nach dem Geld was bei der Vernehmung gefunden wurde hieß es "er wollte sich ein Fahrrad kaufen und der Bence kauft sich kein normales Fahrrad, er hat das Geld sogar von seiner Tante bekommen, weil sie meinte er soll endlich mehr Sport machen".

@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wenns aber vielleicht doch jemand anders gewesen wäre, warum hätte ein Täter am nächsten Tag die Zeitungen mitnehmen sollen?
Richtig! Und hier kommt wieder mein gesunder Sachverstand ins Spiel! Wer, wenn nicht Bence, hätte das alles so getan und auch so durchziehen können? Wer hätte Interesse daran, dass die Zeitungen weggenommen werden und vielleicht sogar Interesse daran und Gelegenheit dazu sie dem Bence "unterzuschieben"? Eine Erklärung finde ich nicht, egal wie ich es drehe und wende. Selbst wenn ich auf einen "familiennahen" Menschen schließe, müsste immer noch viel zu viel, perfekt geplant sein um den Bence in der Form da reinzureiten.

@Iudex
Zitat von IudexIudex schrieb:ermutlich kommt ihr jeden zweiten Tag von der Arbeit nach Hause, ohne dass euch auch nur einer eurer Nachbarn sieht. Und wenn euch einer sieht, kann der eine Woche später nicht mehr sagen, an welchem Wochentag er euch gesehen hat. Warum? Weil es zum Zeitpunkt der Wahrnehmung ein völlig belangloses und unbedeutendes, weil normales Ereignis ist, dessen Details sofort vergessen werden.
Das ist falsch. Wenn im Nachhinein ein Zeitraum bzw. eine Person relevant wird, dann können sich Menschen sehr wohl an solche Sachen erinnern. Schon mal Aktenzeichen XY gesehen? Dort gehen oft zahlreiche Hinweise ein, dass jemand glaubt den Verdächtigen irgdendwo in Tatnähe gesehen zu haben. Im Falle von Bence ist mir so was nicht bekannt und wir reden hier von Tageslicht und nochmaliger Rückkehr an den Tatort (um die Zeitungen zu entwenden). Ich kenne nicht eine einzige Aussage a la "ich glaube den Bence gesehen zu haben." Das ist schon sehr ungewöhnlich für einen Fall, der sicherlich die gesamte Nachbarschaft beschäftigt hat. Ausserdem widerspreche ich Dir auch bzgl. Deiner Behauptung dass mich mein Nachbar nicht sieht. Er sieht mich sehr wohl, es ist ihm aber unwichtig. In so einem Fall gewinnt eine solche "Sichtung" enorm an Bedeutung und mein Nachbar kann sich mit Sicherheit daran erinnern.


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18.07.2013 um 23:43
Das stimmt nicht, er müsste beweisen können, dass er nachweislich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht am Tatort war.


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18.07.2013 um 23:49
@sheldonC

Nein, du liegst leider daneben. Nur wenn zum Zeitpunkt der Wahrnehmung schon klar ist, dass diese Wahrnehmung von Bedeutung seun könnte, behält man sich diese. Und selbst dann geben zwei Zeugen nicht selten sich widersprechende Aussagen ab. Glaub mir, ich habe schon unzählige Zeugenvernahmen erlebt. Das menschliche Gehirn ist nicht so getaktet, wie du dir das vorstellst.

Außerdem ist Bence nicht nur zum Tatort, sondern primär zu seinem Arbeitsort zurückgekehrt. Also ein stinknormaler Vorgang für einen außenstehenden Dritten.


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18.07.2013 um 23:50
@tayo
Aber welcher Zeitpunkt wäre das? Man weiss doch gar nicht sicher wann Frau Böhrigner genau umgebracht wurde. (wennes um das Alibi für die Tat geht)

Den Tatzeitpunkt hat man doch gerade aus dem Verhalten des Zeugen rekonstruiert und dann anhand des Zeitraumes für den er kein Alibi hatte festgelegt. ( kurz vor den geführten Telfonaten aus seiner Wohnung mit Mutter und Schwiegermutter).

So wie es im Urteil beschrieben wird kann es meiner Ansicht nach sowieso nicht gewesen sein. Die Tatsache, dass zig Gegenstände die sich in unmittelbarer Nähe der toten Frau Böhrigner auf dem Fussboden befanden keine Blutanhaftungen enthielten spricht eindeutig gegen das ganze Konstrukt .

Eine Handtasche öffnet sich nicht nach Stunden von selber um ihren Inhalt in die Gegend zu katapultieren.


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18.07.2013 um 23:58
Wenn er den Zeitraum von ca. 16.00 Uhr bis 19.34 Uhr nachweisen könnte.


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19.07.2013 um 00:14
@tayo
Zitat von tayotayo schrieb:Wenn er den Zeitraum von ca. 16.00 Uhr bis 19.34 Uhr nachweisen könnte.
Um bei der Tasche und ihrem Inhalt zu bleiben: Frau Böhringer hat laut Aussage eines Zeugen noch von 18:00 bis ca. 18:15 mit diesem über die hauseigene Anlage telefoniert, lebte also zu diesem Zeitpunkt noch.

Frau Böhrigner wurde später ausgehfertig angefunden, sie hatte sich also für den Besuch ihres Stammtisches zurechtgemacht. Diese Sichzurechtmachen dürfte mindestens eine viertel Stunde in Anspruch genommen haben.

Demnach könnte man annehmen, dass Frau Böhringer frühenstens um halb Sieben bereit gewesen wäre das Haus zu verlassen.

Angenommen die Tat hätte in etwa um diese Zeit stattgefunden, dann wäre es zur Ablagerung der Blutsspritzer im Flur der Wohnung um kurz nach halb Sieben gekommen.

Die Handtasche müsste dann frühestens so gegen halb acht geöffnet worden sein bzw. sich geöffnet haben um ihren Inhalt über den Boden zu verteilen.

B. als angenommener Täter hätte danach noch nach Hause fahren müssen .

Wann hat er nochmal genau aus seiner Wohnung die beiden Telefonate geführt?

Diese Annahme geht wie gesagt vom frühest möglichen Tatzeitpunkt aus.


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19.07.2013 um 01:02
".... zur Abschätzung könne jedoch gesagt werden,dass sogenannte Standardtropfen,d.h. ein Tropfen mit 0,05 ml Blut bei einem Fall aus 60 cm Höhe auf helle Kacheln bei einer kontrollierten Raum- und Bodentemperatur von 19,6 bis 19,8 Grad nach 60 bis 75 Minuten komplett vertrocknet seien, so dass ein Verwischen durch Kontakt mit Gegenständen nicht mehr möglich sei.


----- allerdings sei auch darauf hinzuweisen, dass die relevanten Bluttropfen in der Baaderstrasse abgeschätzt m e i s t deutlich kleiner seien, so das auch mit einer schnelleren Trocknungszeit zu rechnen sei."
Der entscheidende Satz dann aber kurz danach:
"Hieraus ergeben sich für die Kammer zwei Schlüsse:

a) Das Mercedes- Mäppchen, das hinter der Tasche rechts zum Liegen gekommen ist, fiel in noch feuchtes bzw. nicht völlig abgetrocknetes Blut. Dies ergibt sich aus den Antragungen am Mäppchen sowie der zur Kontur des Mäppchens passenden Wischspur am Boden . Aufgrund des Kontaktes zu noch auf das Mäppchen übertragbaren Blut kannjedenfalls hinsichtlich d i e s e s Gegenstandes nicht festgestellt werden er sei erst in gwissem zeitlichem Abstand nach der Spritzerentstehung zu Boden gefallen.

Somit kann im Hinblick auf diesen Gegenstand auch nicht geschlossen werden dass zwischen Spritzerentstehung und Kontakt des Mäppchens mit diesem die Trocknungszeit des Blutflecks vergangen sei.

Dann kann aber ebensowenig angenommen werden der Angeklagte scheide als Täter aus, weil die Zeit die ihm für die Tatbegehung zur Verfügung gestanden habe, nicht ausgereicht habe um so lange in der Tatwohnung zu bleiben bis der Blutfleck soweit getrocknet war, dass keine Kontakspuren mehr entstehen konnten.
Urteil S. 113

Es wurde demnach vorrausgesetzt dass sich das Mercedes Mäppchen wie alle anderen Gegenstände in der Tasche von Frau Böhrigner befunden hat. Das ist eine reine unbestätigte Annahme.

Das ganze Konstrukt hinsichtlich der Blutspuren fällt und steht mit dieser Annahme.

Niemand kann wissen ob sich das Mäppchen wie die anderen Gegenstände in der Tasche befand. Wenn es sich um ein Schlüsselmäppchen handelt ist dies sogar eher unwahrscheinlich, da Frau Böhringer sich ja beim Verlassen der Wohnung befunden haben soll als sie vom Täter überrascht wurde.


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19.07.2013 um 01:14
Es gibt nocheinen Punkt b., da wird festgestellt, dass alle anderen neben Frau Böhrigner gefundenen Gegenstände nicht zwingend in Kontakt mit noch flüssigem Blut gekommen sein müssten, auf Grund ihre Position beim Vorfinden.

Aber was heist das "nicht zwingend". Der Täter hat ein Blutbad angerichtet, die Gegenstände lagen teilweise auf den Blutspritzern als sie gefunden wurden.


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19.07.2013 um 06:59
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es gibt nocheinen Punkt b., da wird festgestellt, dass alle anderen neben Frau Böhrigner gefundenen Gegenstände nicht zwingend in Kontakt mit noch flüssigem Blut gekommen sein müssten, auf Grund ihre Position beim Vorfinden.

Aber was heist das "nicht zwingend". Der Täter hat ein Blutbad angerichtet, die Gegenstände lagen teilweise auf den Blutspritzern als sie gefunden wurden.
Ja, es entsteht der Eindruck, als habe sich die Kammer zu irgendeinem Zeitpunkt entschieden, einfach alle Indizien belastend zu werten.


@tayo
Zitat von tayotayo schrieb:Wenn er den Zeitraum von ca. 16.00 Uhr bis 19.34 Uhr nachweisen könnte.
Ein kürzerer Zeitraum würde auch reichen. Hier hat B. T. ausgesagt, dass gegen 19.02 angerufen worden sei, er diesen Anruf nicht entgegen genommen hat. Dies wurde aber dann nicht ent-, sondern belastend gewertet, da er angeblich nur in diesem Fall präzise Angaben zu einer Uhrzeit gemacht habe, was ja auffällig sei.

@Iudex
Also erstens ist gegen Abend keine ungewöhnliche Zeit, um bspw. von der Arbeit nach Hause zu fahren, sondern der Normalfall. Zweitens mutmaßt du ja selbst, dass Bence versucht haben könnte, sich unauffällig verhalten zu haben. Du gehst mit deiner Mutmaßung sogar noch weiter, indem du unterstellst, dass er gerade deswegen aufgefallen sein müsste. Das ist schon sehr konstruiert. Sollte er von jemand gesehen worden sein, wird dieser jemand das sofort wieder vergessen haben, weil es normal ist, dass Leute abends von der Arbeit nach Hause fahren.Text
Da stimmte ich Dir gerne zu, aber dennoch geht das Argument aus meiner Sicht im Kern fehl. Denn

1. wäre es sehr wohl hoch auffällig gewesen, wenn B. T. Montags den ganzen Tag nicht auf der Arbeit war, aber abends sehr wohl (jedenfalls für eventuelle Mitarbeiter). Er durfte also im Bereich der Parkgarage auf keinen Fall gesehen werden.
2. meinte ich eher an beiden Tagen, das Geschehen an der Parkgarage, nicht unbedingt den Weg. Er musste ja sein Fahrrad verstecken, und auch mit Mordutensilien ungesehen wieder den Tatort verlassen.
Zitat von IudexIudex schrieb:Sollte er sich längere Zeit in dem halbwegs privaten Bereich vor der Wohnungstür aufgehalten haben, so wird das niemand bemerkt haben, weil dieser Bereich überhaupt nicht als Eingangsbereich zu einer Wohnung erkennbar war. Das wollte C.B. so.
Richtig, allerdings ist die Wohnungstür vom Parkdeck aus einsehbar. Daher wäre B. T. sowohl beim Warten auf sein Opfer als auch bei der Begehung der Tat ein hohes Risiko eingegangen. Zudem wusste er

a) gar nicht, ob Ch. B. überhaupt zu Hause war und,
b) ob sie auch alleine war.

Stellt Dir vor, die hätte Besuch gehabt? Tatsächlich hat es sogar eine Verabredung gegeben, die allerdings nicht stattgefunden hat. Dies konnte B. T. aber gar nicht wissen. Er war ja am Tattag nicht in der Parkgarage.


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.07.2013 um 08:43
@aberdeen

Das mag ja alles sein, was du schreibst. Fakt ist allerdings, dass C.B. am Montagabend von jemandem umgebracht worden ist. Das dürfte unstreitig sein. Es steht zudem fest dass kein Zeuge den Mörder gesehen hat. Es ist also definitiv jemandem gelungen, unerkannt zu bleiben. Warum sollte das nicht Bence gewesen sein? Er hätte tausend Gründe gehabt, an diesem Tag zu dieser Zeit die Parkgarage aufzusuchen. Das Konstrukt "niemand hat ihn gesehn, ergo kann er nicht der Täter sein" scheidet als Entlastungsargument aus.

Ebenso taugt nicht zu Bences Entastung der Umstand, dass C.B. Besuch hätte haben können. Dieser hätte gleichermaßen auch für jeden anderen Täter eine Gefahr bedeutet. Wenn du danach gehst, müsste C.B. heute noch leben, weil jeder Täter immer damit rechnen musste, dass Besuch anwesend sein konnte.


Ich habe mir übrigens mal die Mühe gemacht, juristische Fachzeitschriften nach diesem Fall zu durchforsten. Ergebnis: nichts. Wenn das Urteil so angreifbar wäre, wie es hier dargestellt wird, könnt ihr sicher sein, dass es Heerscharen von Juristen und sonstigen Fachverwandten gäbe, die sich darauf stürzen würden, um sich zu profilieren.

Nee nee Freunde, da sitzt schon der Richtige im Kittchen. Wenn es darum geht etwaig schlampige Arbeit der Justiz aufzudecken, gibt es wesentlich geeignetere Fälle.


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Mordfall Charlotte Böhringer

19.07.2013 um 08:58
Zitat von IudexIudex schrieb:Ich habe mir übrigens mal die Mühe gemacht, juristische Fachzeitschriften nach diesem Fall zu durchforsten. Ergebnis: nichts.
Vermutlich findet man dazu eher was in psychologischen Fachzeitschriften. :-D
Jedenfalls wäre der Fall dort meiner Meinung nach besser aufgehoben.


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