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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

03.09.2022 um 14:01
Ich finde es manchmal belustigend, wie die Verteidigung für jedes Indiz oder Verhalten von BT eine Erklärung findet.
Manchmal so abstrus, dass ich mich frage, glauben die das tatsächlich oder ist es denen im Grunde genommen auch egal.
Klar es ist deren Aufgabe, wofür sie sicher von der Familie auch gut bezahlt werden, aber trotzdem.

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Mordfall Charlotte Böhringer

03.09.2022 um 18:42
Zitat von kittykakittyka schrieb:Ich finde es manchmal belustigend, wie die Verteidigung für jedes Indiz oder Verhalten von BT eine Erklärung findet.
So wie diese hier beispielsweise:
Hinzu kommt, dass Benedikt Toth ein intelligenter Kerl ist, der kein solches Risiko eingegangen wäre: Erst am helllichten Tag in die Parkgarage zu radeln, durch die Baaderstraße, wo er bekannt ist wie ein bunter Hund. Und dann in der ersten Vernehmung auszusagen, er sei zuhause in der Badewanne gelegen – wohlwissend, dass die Nachbarschaft befragt werden würde.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/toth-anwalt-peter-witting-die-haft-hat-ihn-hart-gemacht-art-484084


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.09.2022 um 19:23
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Absolut. Denn wenn das Geld normal in der Brieftasche gewesen wäre, wäre es vielleicht nicht verdächtig gewesen.
Zumindest nicht sooo verdächtig.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Aber waren das Tat Blutspuren auf den Geldscheinen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass es "nur" DNA von CB war, die nicht weiter präzisiert wurde. Hast du dazu gerade nochmal was zum nachlesen?

Denn DNA-Spuren auf den Geldscheinen deuten zwar auch darauf hin, dass das Geld von CB stammt, aber Blutspuren sind natürlich gewaltiger als Indiz zu Werten, dass das Geld während der Tötung bzw. im Zusammenhang mit der Tötung entwendet wurde.
Stimmt, da muss ich mich präzisieren, danke für den Hinweis:
Ein aus Sicht der Staatsanwaltschaft zentrales Indiz für die Schuld des Angeklagten sind zwei 500-Euro-Geldscheine, die bei der Festnahme von Benedikt T. am 18. Mai 2006 in seiner Geldbörse gefunden wurden. An den Scheinen wurden Blutanhaftungen und DNS-Material von Böhringer und dem Angeklagten entdeckt. Nach dem Gutachten einer Rechtsmedizinerin ist aber nicht feststellbar, um wessen Blut es sich handelt.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mord-an-parkhaus-millionaerin-boehringer-prozess-neigt-sich-dem-ende-zu-1.282494
Zitat von kittykakittyka schrieb:Ich finde es manchmal belustigend, wie die Verteidigung für jedes Indiz oder Verhalten von BT eine Erklärung findet.
Manchmal so abstrus, dass ich mich frage, glauben die das tatsächlich oder ist es denen im Grunde genommen auch egal.
Der Anwalt von BT hat vor wenigen Jahren immerhin etwas bemerkenswertes gesagt, was ihm früher so wohl nicht über die Lippen gekommen wäre. Siehe hier ab ca. 39:28 Minute: "Ich kann doch nicht sagen er war nicht der Täter. Wie denn? Ich weiß es nicht.".
Quelle: Youtube: Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Spurensuche (2/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 12
Sitzt Benedikt zu Unrecht im Knast? - Spurensuche (2/2) | Wie gehen wir mit Schuld um? Folge 12
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Mordfall Charlotte Böhringer

03.09.2022 um 20:47
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Aber waren das Tat Blutspuren auf den Geldscheinen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass es "nur" DNA von CB war, die nicht weiter präzisiert wurde. Hast du dazu gerade nochmal was zum nachlesen?
Ich hab's mal aus dem Urteil rausgesucht:
(e.)
Auf zwei 500-€ Scheinen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, konnte DNA des Opfers nachgewiesen werden. Nicht zu klaren war, ob es sich dabei in einem Fall, bei dem es sich um eine Blutmischspur handelt, sogar um Blut des Opfers handelte. Diese Umstände wurden in dieser Gesamtschau nicht zulasten des Angeklagten gewertet, da nicht zu klären war, ob die DNA Spur vom Angeklagten nicht erst nach der Tat auf die Scheine gesetzt worden war. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte sich bei der Auffindung der Leiche mit (Blut-)DNA des Opfers z.B. an den Hände oder unter den Fingernägeln kontaminierte und die DNA-Muster des Opfer dann ach der Auffindung der Leiche unabsichtlich auf die zunächst lose in der Hosentasche getragenen 500-€ Scheine übertragen hat.



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04.09.2022 um 07:23
@Cpt.Germanica
@emz

Danke nochmals für die Auffrischung. Besonders interessant finde ich diese Passage:
Zitat von emzemz schrieb:ob es sich dabei in einem Fall, bei dem es sich um eine Blutmischspur handelt, sogar um Blut des Opfers handelte. Diese Umstände wurden in dieser Gesamtschau nicht zulasten des Angeklagten gewertet, da nicht zu klären war, ob die DNA Spur vom Angeklagten nicht erst nach der Tat auf die Scheine gesetzt worden war.
Das zeigt eben eindrücklich, dass das Gericht nicht jedes Indiz ausschließlich gegen BT gewertet hat. Der Umstand, dass das Geld in der Geldbörse versteckt war, ist/war gravierender als die Spuren auf den Geldscheinen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.09.2022 um 09:09
@Cpt.Germanica

Der Autor des Buches zum Thema äußerte mal, dass sein Freundeskreis auf eine Person zusammengeschrumpft ist, wenn es darum geht, ihn in Knast zu besuchen. Aber jetzt hat er ja den Ude. Und die Theatergruppe. Da wird's so schnell nicht langweilig.


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04.09.2022 um 12:08
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Das zeigt eben eindrücklich, dass das Gericht nicht jedes Indiz ausschließlich gegen BT gewertet hat. Der Umstand, dass das Geld in der Geldbörse versteckt war, ist/war gravierender als die Spuren auf den Geldscheinen.
Du sagst es, und so lass mich das aufgreifen, im Wiki stöbern und die Mühe des Gerichts würdigen, mit der dieser Sachverhalt im Urteil ausführlichst dargelegt wird:
Die bei der Festnahme noch im Besitz des Angeklagten befindlichen 500-€ Scheine steckten nicht im üblichen Scheinfach der Geldbörse, sondern waren gesondert und klein zusammengefaltet in einem Fach unter der Münztasche des Geldbeutels des Angeklagten verstaut:
(1.)
Der Festnehmungsbeamte KHK K. berichtete glaubhaft, er habe nach der vorläufigen Festnahme des Angeklagten die Geldbörse des Angeklagten durchsucht. Unter dem Münzgeldfach des Portemonnaies habe er in dem darunter angebrachten Fach drei klein zusammengefaltete 500-€ Scheine gefunden.
(2.)
Auch der Umstand, dass der Angeklagte die drei 500 € Schiene gesondert und relativ versteckt in seinem Geldbeutel verwahrte, weist darauf hin, dass er den Besitz dieser Scheine möglichst verheimlichen wollte. Dies wiederum deutet auf eine unrechtmässige Herkunft der Scheine hin.
(iii.)
Der Angeklagte verschwieg zunächst das Mitsichführen von 1500 € die bei einer genaueren Durchsuchung seines Geldbeutels, in der Stückelung von drei 500-€ Scheinen, dort aufgefunden wurden.
(1.)
Der Polizeibeamte W. führte aus, der habe an dem Abend, an dem der Angeklagte in die Polizeihaftanstalt des PP München gebracht worden sei, dort Dienst verrichtet. Er könne sich an den Vorfall sehr gut erinnern, da er an diesem Tag in der Haftanstalt aushilfsweise tätig gewesen sei. Der Angeklagte sei von den Ermittlungsbeamten der Mordkommission gebracht worden. Dann sei dem Angeklagten das sichergestellte Geld vorgezählt worden. Der Angeklagte habe gesagt: „Das sei alles.“ Bei einer anschliessenden genaueren Durchsuchung des Geldbeutels sei dann noch ein grösserer (S. 128) Geldbetrag aufgefunden worden. Der Angeklagte habe dazu gesagt: „Ach, da ist ja auch noch was.“
(2.)
Die Angaben des Zeugen W. sind glaubhaft. Er schilderte seine Wahrnehmung ruhig und sachlich. Ein Interesse am Ausgang des Verfahrens war bei ihm nicht erkennbar. Seine Erinnerung war detailliert, was nachvollziehbar ist, weil der Dienst in der Haftanstalt für ihn keine Routine, sondern als Aushilfetätigkeit eine Ausnahme darstellte.
(3.)
Das in der Haftanstalt vom Angeklagten gezeigte Verhalten ist vor dem Hintergrund seiner bereits dargestellten beengten finanziellen Verhältnisse (vgl. oben Teil E.e.ii.1.d) nicht nachvollziehbar. Er hätte damit das Vorhandensein von ca. 1,5 Monatsgehältern in bar in seinem Geldbeute vergessen. Dies anzunehmen, ist lebensfremd und kann daher als fern liegend ausgeschlossen werden. Vielmehr deutet sein Verhalten darauf hin, dass er den Besitz des Geldes verheimlichen wollte. Ein Grund hierfür – ausserhalb des hier relevanten Tatgeschehens – ist nicht ersichtlich. Anhaltspunkte dafür, dass ihn die erfolgte Festnahme so beeindruckte, dass dieses Vergessen nachvollziehbar erscheinen würde, sind nicht gegeben. Der Angeklagte reagierte vielmehr auch nach der Festnahme noch situationsangepasst und überlegt. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass er auch nach dem Auffinden des Geldes noch versuchte, eine plausible Erklärung für die Herkunft (Geschenk, Wette, Erspartes) des Geldes zu geben. (S. 129)
Im Wiederaufnahme-Versuch der Kanzlei Witting liest sich die Entkräftigung dieses Sachverhalts dann wie folgt:
Ich habe ihr gesagt, ich sei schon dabei, mir ein Rennrad zu besorgen. Sie fragte nach, was das koste, ich äusserte sinngemäss, dass es Minimum 1.000 Euro sein würden. Sie reagierte damit, dass sie das ausgeben würde. Ich habe wieder abgewiegelt, anders als es dargestellt wird, war meine Tante nämlich durchaus grosszügig.
Sie hat mir dann zwei 500 Euro-Scheine übergeben, die ich zunächst an den Körper nahm. Ich weiss nicht genau wohin.
Hauptthema, warum sie mich bestellt hat, war die Fortführung der „Intrige“ gegen Herrn P. Ich habe die übergebenen zwei 500 Euro-Scheine und zwei bereits in meinem Besitz befindlichen Scheine zusammen gelegt ich habe sie in das normale Scheinfach eingelegt, die Faltung habe ich vorgenommen, damit die Scheine bei einer Öffnung der Börse nicht gleich auffallen.“...
„Auf Vorhalt von Blatt 117 Mitte des Strafurteils: War das ein Thema, ich hatte keinen Grund von dem Geldgeschenk zu berichten, ich wurde auch nicht gefragt. Ich habe mich in den Vernehmungen nicht komplett geöffnet. Es war nicht von Relevanz.

Nach allem fällt auch die zweite Argumentationsschiene des Schwurgerichts, die anlässlich der Festnahme abgegebenen Erklärung des Antragstellers, das bei ihm aufgefundene Bargeld sei (zum Teil) Geschenk seiner Tante, sei widerlegt, vollständig in sich zusammen. Ist so nahezu die Hälfte des bei ihm sichergestellten Geldbetrages nachvollziehbar erklärt, bleibt ohne indizielle Kraft, die aus welchen Quellen der verbleibende Teil entstammt.
Nach meiner laienhaften Einschätzung würde ich sagen, so lange man da nicht in der Lage ist, die Aussagen der jeweiligen Polizisten zu erschüttern, fällt da rein gar nichts vollständig zusammen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.09.2022 um 20:52
Der Angeklagte habe dazu gesagt: „Ach, da ist ja auch noch was.“
Meine Güte, stellt euch mal nicht so an.

Einem Studenten mit einem Nettoeinkommen von ca. 1.000 Euro kann es doch mal entfallen, dass noch 1.500 Euro in einem "Geheimfach" seiner Brieftasche stecken.

Wir wollen doch jetzt nicht päpstlicher werden, als der Papst? ;)


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04.09.2022 um 22:23
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wir wollen doch jetzt nicht päpstlicher werden, als der Papst? ;)
Richtig, so eine Summe hat man doch immer mal in irgendeiner Tasche, falls man mal Trinkgeld geben muss.


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05.09.2022 um 01:00
Sehr interessante Ausführung des Polizisten, das kannte ich so noch gar nicht. Den Satz "Ach, da ist ja auch noch was" kann ich mir sehr gut mit Bences Stimme vorstellen, er passt einfach zu seinem selbstgefälligen Schlawinertum. In die Richtung Bauernschläue ("Wurde nicht gefragt", "Hatte keinen Grund") geht auch die sogenannte Entkräftigung Wittings, die nun selbst in sich zusammenfällt. Also wenn das immer so läuft, wundert es nicht, dass nichts für ihn voran geht.


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05.09.2022 um 07:52
Bauernschläue erkenne ich da nicht. Jemand, der über Bauernschläue verfügt, begeht nicht so viele dumme Fehler oder weiß sie besser zu erklären. Bestes Beispiel ist die Fahr nach Augsburg. Da hätte er sich etwas Besseres einfallen lassen müssen. Hat er aber nicht.


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05.09.2022 um 10:18
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Einem Studenten mit einem Nettoeinkommen von ca. 1.000 Euro kann es doch mal entfallen, dass noch 1.500 Euro in einem "Geheimfach" seiner Brieftasche stecken.
Student? Der gute Benedikt war da schon lange kein Student mehr. Er war kurz davor Hilfsarbeiter in einem Parkhaus, wo man ihn rausgeschmissen hatte. Wo die Chefin das Personal aufforderte, es sie wissen zu lassen wenn ''er sich dort blicken lässt''

Andy


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.09.2022 um 10:56
Zitat von AndySternAndyStern schrieb:Wo die Chefin das Personal aufforderte, es sie wissen zu lassen wenn ''er sich dort blicken lässt''
Seine Aussage dazu ist, dass kurz vor der Tat angeblich wieder alles paletti zwischen beiden gewesen ist. Also nach dem Krach im Reifenlager.😅


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05.09.2022 um 11:00
Zitat von AndySternAndyStern schrieb:Student? Der gute Benedikt war da schon lange kein Student mehr. Er war kurz davor Hilfsarbeiter in einem Parkhaus, wo man ihn rausgeschmissen hatte. Wo die Chefin das Personal aufforderte, es sie wissen zu lassen wenn ''er sich dort blicken lässt''
Natürlich nicht, mein Fehler.

Allerdings hatte er sich den Ermittlungsbeamten gegenüber ja zu Beginn der Vernehmung als Student ausgegeben...


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05.09.2022 um 11:21
@kittyka

Nur war er der Einzige, der das wusste. Und die Schlüssel fürs Büro hatte er trotzdem nicht. So konnte er den Wunsch der Charlotte B., die Vertretung des Geschäftsführers zu übernehmen, gar nicht erfüllen. Aber auch nur ein komischer Zufall. Wie alles in dem Fall.


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05.09.2022 um 11:22
Ich habe noch eine Frage in die Runde zum Thema "Zeitungen":

Laut Urteil sagte BT in seiner ersten Vernehmung folgendes:
Er sei erst am Dienstag (16.05.06) gegen 09.00 Uhr in die Parkgarage gekommen. Er habe dort erfahren, dass Herr P. ein Mitarbeiter seiner Tante, bereits vor seinem Eintreffen in der Garage vergeblich versucht habe, die Tante telefonisch zu erreichen. Auch er versuchte mehrmals erfolglos, mit seiner Tante telefonisch Kontakt aufzunehmen. Dies sei aber kein Alarmzeichen für ihn gewesen, da die Zeitungen, die jeden und auch diesen Morgen der Tante an die Türe gehängt worden seien, entfernt gewesen seien. Das Fehlen der Zeitungen habe er um ca. 11.30 Uhr, aber noch vor 12.00 Uhr, anlässlich eines Gangs durchs Parkhaus selbst festgestellt.
Quelle: Urteil

Hat BT damit nicht Täterwissen offenbart?

Die Zeitungen wurden ca. gegen 8 Uhr an die Tür gehängt (siehe Urteil). Wenn CB die Zeitungen noch hereingeholt hätte, könnte ihr auch danach noch etwas zugestoßen sein. Die Schlussfolgerung "Zeitung noch da, nichts passiert" kann eigentlich nur ziehen, wer davon ausgeht, dass ihr nur vor 8 Uhr etwas zugestoßen sein kann. Dies ist aber Täterwissen.

Ich weiß nicht, ob das hier schon einmal besprochen wurde...


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.09.2022 um 11:24
Zitat von kittykakittyka schrieb:Seine Aussage dazu ist, dass kurz vor der Tat angeblich wieder alles paletti zwischen beiden gewesen ist. Also nach dem Krach im Reifenlager.😅
Genau: Die Relativerung der Beziehung zu seiner Tante war eines der Hauptgründe für mich, Benedikt für den Täter zu halten. Er hat schlicht und nachweisbar gelogen, was diese Beziehung angeht. Die Tante war mit ihm fertig, nachdem er sie belogen und bestohlen hat. Da war nichts paletti. Der infantile Narzisst stand am Abrund.

Andy


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.09.2022 um 11:37
Zitat von AndySternAndyStern schrieb:Der infantile Narzisst stand am Abrund.
Ja. Er musste aus seiner Sicht einfach handeln, da er seine Studiumslüge nicht mehr lange aufrecht halten konnte.
Die Wahrheit konnte er aber auch nicht sagen. Er zwar in einer Zwickmühle.


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05.09.2022 um 12:02
Zitat von NegusNegus schrieb:Die Zeitungen wurden ca. gegen 8 Uhr an die Tür gehängt (siehe Urteil). Wenn CB die Zeitungen noch hereingeholt hätte, könnte ihr auch danach noch etwas zugestoßen sein. Die Schlussfolgerung "Zeitung noch da, nichts passiert" kann eigentlich nur ziehen, wer davon ausgeht, dass ihr nur vor 8 Uhr etwas zugestoßen sein kann. Dies ist aber Täterwissen.
Ja, das ist ungewöhnlich. Wenn sie telefonisch nicht erreichbar ist ist es vollkommen irrelevant, ob die Zeitungen noch da oder schon weg sind. Nicht erreichbar sollte im Fall CB immer ein Warnsignal sein.

Aber er war ja selbst am Nachmittag noch tiefenentspannt, während sein Bruder geradezu in heller Aufruhr war und ihn eindringlich dazu aufforderte in die Garage zu kommen!
Zitat von AndySternAndyStern schrieb:Genau: Die Relativerung der Beziehung zu seiner Tante war eines der Hauptgründe für mich, Benedikt für den Täter zu halten. Er hat schlicht und nachweisbar gelogen, was diese Beziehung angeht. Die Tante war mit ihm fertig, nachdem er sie belogen und bestohlen hat. Da war nichts paletti. Der infantile Narzisst stand am Abrund.
Und musste schnell handeln, bevor das Testament zu seinen Ungunsten geändert wird. Er stand wirklich unter Zeitdruck!


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.09.2022 um 14:00
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Bauernschläue erkenne ich da nicht. Jemand, der über Bauernschläue verfügt, begeht nicht so viele dumme Fehler oder weiß sie besser zu erklären. Bestes Beispiel ist die Fahrt nach Augsburg. Da hätte er sich etwas Besseres einfallen lassen müssen. Hat er aber nicht.
Er ist nicht dumm, aber er schafft es halt nicht, etwas konsequent weiter zu verfolgen. Jura nicht, Theaterwissenschaften nicht, und als er den Tod von Charlotte Böhringer plante, meinte er, es sei schon damit getan, den ultimativen Treff- und Zeitpunkt gefunden zu haben, wo ihm Tantchen keinesfalls entwischen, er aber kaum erwischt werden konnte, und als er dann die geniale Idee hatte, die Zeitungen zu entfernen, um unmittelbare Nachforschungen zu ihrem Verbleib hinauszuschieben, da machte er sich über etwaige polizeiliche Fragen keine Gedanken mehr.

Was er dann bei der Vernehmung zum Ablauf des nächsten Tages und seiner Augsburgfahrt sagt, ist wirklich atemberaubend wirr. Ich zitiere mal wieder aus dem Wiki:
(e)
Am Dienstag, den 16.05.06, sei er mit seinem Auto zur Garage gefahren und sei dort ca. zwischen 08.45 Uhr und 09.00 Uhr angekommen. Zu einem späteren Zeitpunkt der Vernehmung führte er aus, es könne auch sein, dass er mit dem Fahrrad dorthin gefahren sei. Er wisse es nicht mehr. Auf die gegen Ende der Vernehmung gestellte Frage, wann er letztmals ein Fahrradmit einem Hochdruckreiniger gereinigt habe, gab der Angeklagte an, dass er dies an jenem Dienstag letztmals gemacht hätte. Auf die Frage, warum er dies bislang noch nicht erwähnt habe, obwohl doch der Tagesablauf abgefragt worden sei, meinte der Angeklagte, es sei ihm entfallen und man habe ihn nicht danach gefragt. ...
Da er nichts zu arbeiten gehabt habe, sei er wieder nach Hause gefahren, weil er dort irgendetwas liegen gelassen habe. Auf die Frage führte er weiter aus, er wisse nicht mehr, was er liegen gelassen habe. Es könnten der Geldbeutel, Zigaretten oder Schlüssel gewesen sein. Nach diesen Ausführungen führte er aus, er müsse sich nun korrigieren, er sei nicht nach Hause gefahren, sondern mit seinem Auto Richtung Augsburg, um dort seinen bei einer Anwaltskanzlei arbeitenden Freund L. dem am Vortag von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war, einen Überraschungsbesuch abzustatten. Gegen 11.00 Uhr sei er in Augsburg angekommen. Er habe aber dann ausgerechnet, dass es ihm zeitlich nicht mehr möglich sein würde, seinen Freund zu treffen. Er habe nämlich zu Beginn der Mittagspause des Parkausangestellten P. um 12.00 (S. 28) Uhr wieder in der Garage zurück sein wollen. Er habe deshalb wieder umgedreht und sei gegen 11.45 Uhr an der Garage angekommen. Er habe einen Kontrollgang durch das Parkhaus gemacht und dabei festgestellt, dass die Tüte mit den Zeitungen seiner Tante nicht mehr am Türknauf zu ihrer Wohnung gehangen hätten. ...
Er weiß nicht mehr, ob er mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs war, die Fahrradreinigung ist ihm entfallen, was er deheim vergessen hat, weiß er auch nicht mehr, aber dass die Zeitungen nicht mehr da waren, daran erinnert er sich, na klar doch.


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