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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

22.01.2019 um 22:12
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es ist und bleibt eine Vermutung, die durch nichts belegt ist.
Es gibt ja auch noch eine Weinflasche, eine geringe Alkoholkonzentration im Blut von Frau Böhringer und Fußabdrücke.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Seine Handydaten belegen, dass er um 15.00 Uhr in bzw. im Bereich der Parkgarage eingeloggt war...lt. Urteil will er seine Tante aber gegen Mittag (12.00 Uhr?) besucht haben.
Es war eine ungefähre Zeitangabe. Wir haben schonmal darüber gesprochen das kaum jemand genauere Zeitangaben für Vortage machen könnte... zumal das für ihn kaum Relevanz hatte. Die Relevanz bekam es erst viel später, als er verdächtigt wurde.

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22.01.2019 um 22:15
Zitat von meerminmeermin schrieb:Es geht bezüglich des Themas Tasche also zusammengefasst vor allem um die beiden Themen Mord oder Totschlag und Alibi des Täters.
So ist es. Es ist schon tragisch, dass die Fotografien leider nicht für eine nähere Auswertung geeignet sind. Das hätte hier schnell weitere Klarheit bringen können. Zumindest was die Frage angeht, wann die Gegenstände aus der Handtasche in das Blut gefallen sind.

@Cassandra71
@Ma_Ve

Das mit dem Besuch und der Aussage der Zeugin S. ist interessant:


"(i.)
Die Zeugin S. führte aus, sie habe das Opfer am Tattag in dem Glauben verlassen, Frau Böhringer erwarte noch den Besuch ihres Anwalts (erg. = Rah). Als man der Zeugin in der polizeilichen Vernehmung mitteilte, dass der Anwalt den Termin bei Frau Böhringer abgesagt habe, meinte die Zeugin, dann hätte sie Frau Böhringer nicht heimgehen lassen. Das Opfer müsse deshalb noch jemand anderen erwartet haben. Die Verteidigung trägt vor, dass sich aus diesen Umständen ergebe, dass nach der Zeugin S. am Tattag noch ein weiterer unbekannter Besucher zu Frau Böhringer gekommen sei."

Dass die Kammer den Vortrag der Verteidigung diesbezüglich nicht zwingend fand, ist bekannt. Selbst in der Paraphrase durch das Gericht ist erkennbar, dass die Zeugin S. (sehr) sicher war, dass CB noch mit ihren Anwalt verabredet war. Offenbar hat S. erst durch die Polizei erfahren, dass der RA R. diese Verabredung abgesagt hatte. Aus den Gewohnheiten der CB - nicht alleine sein wollen, "klebriges festhalten" der Gäste, ergibt sich in der Wahrnehmung der Zeugin ein weiterer Besucher für CB zwingend. Es handelt sich also mehr als um eine bloße Vermutung der Zeugin S. Aber warum hat CB ihrer Freundin nicht gesagt, dass der Termin abgesagt worden ist?


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22.01.2019 um 22:16
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Es war eine ungefähre Zeitangabe. Wir haben schonmal darüber gesprochen das kaum jemand genauere Zeitangaben für Vortage machen könnte... zumal das für ihn kaum Relevanz hatte. Die Relevanz bekam es erst viel später, als er verdächtigt wurde.
Wann loggt sich ein Handy eigentlich ein? Sobald man in den Bereich einen Funkzelle kommt oder erst, wenn es "Handyaktivitäten" gibt?


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22.01.2019 um 22:22
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Wann loggt sich ein Handy eigentlich ein? Sobald man in den Bereich einen Funkzelle kommt oder erst, wenn es "Handyaktivitäten" gibt?
Ich denke gemeint ist der Anruf von Bence Toth an seine Verlobte, den er aus der Parkgarage tätigte.

Übrigens gab es um diese Zeit auch keinerlei Telefonaktivitäten von Frau Böhringer in ihrer Wohnung.


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22.01.2019 um 22:35
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich denke gemeint ist der Anruf von Bence Toth an seine Verlobte, den er aus der Parkgarage tätigte
Dann wird er wohl gegen 15.00 Uhr in der Nähe der Parkgarage gewesen sein. Zumindest soviel steht fest.


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22.01.2019 um 22:50
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Dann wird er wohl gegen 15.00 Uhr in der Nähe der Parkgarage gewesen sein. Zumindest soviel steht fest.
Es stehen in diesem Kontext gleich mehrere Dinge fest:

  • Die Handydaten beweisen das Toth gegen 15 Uhr seine Freundin angerufen hat. Er befand sich zu der Zeit offenbar in der Parkgarage.
  • Weitere Zeugenaussage Frauke: "Gegen 15. Uhr rief Bence mich an und fragte mich, wann ich heim käme, weil wir am Abend gemeinsam kochen wollten. " (Zitat aus Wiederaufnahmeantrag)
  • Im Urteil stehen nur die Telefonate von Frau Böhringer bis 13:55 Uhr. Vermutlich aus gutem Grund.
  • Im Wiederaufnahmeantrag sagt Bence Toth das er nach Mittag - am frühen Nachmittag - in der Parkgarage war; er wusste den genauen Zeitpunkt nicht. Zitat aus dem Wiederaufnahmeantrag: "So kam es dazu, dass ich dann am 14. Bei ihr erschienen bin, wann genau weiss ich nicht, vielleicht am frühen Nachmittag."
  • Die Zitate das Frau Böhringer am Muttertag wieder alleine sei, wurden laut Wiederaufnahmeantrag am Morgen dieses Tages (10:31 Uhr) getätigt. Da war Bence Toth noch garnicht zu Besuch gewesen.


Meine Meinung: Hier passiert das Altbekannte. Eine ungefähre Zeitangabe (nach Mittag - gegen Mittag - gegen 12 - nach 12) wird zum Fakt erklärt. Dieser erklärte Fakt wird mit Telefonanrufen von Frau Böhringer widerlegt. Sie war um diese "Uhrzeit" also ständig am telefonieren.

Die wirklichen Fakten (Handyanruf um 15 Uhr aus der Parkgarage, Zeugenaussagen) fallen unter den Tisch. Die (nicht geführten) Telefonate von Frau Böhringer (14 bis 15 Uhr), die den Besuch bei der Tante stützen könnten, werden im Urteil nicht aufgeführt. Hier wäre natürlich eine Liste ALLER von Frau Böhringer getätigten Anrufe inkl. Zeiten wichtig. Ein Schelm.... ;)


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22.01.2019 um 23:29
@SirMarvel
Du drehst dir die Sachen auch immer so, wie es Grad in deine seltsamen Theorien passen.

Zitat aus Urteil:

Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M.
gesprochen. Keine der als Zeugen gehörten Telefongesprächspartner des Opfers berichten davon, dass Frau Böhringer einen bevorstehenden
oder einen stattgefundenen Besuch des Angeklagten am Muttertag
erwähnte. Vielmehr berichteten die Zeuginnen S. und M. und H. glaubhaft,
das Opfer habe an diesem Sonntag sogar vergeblich versucht, mit ihnen
jeweils eine Verabredung zum Mittagessen zu treffen. Ein derartiges
Verhalten des Opfers wäre nicht nachvollziehbar, wenn sie den
Angeklagten um die Mittagszeit erwartet hätte. Zudem berichtete die
Zeugin H. noch glaubhaft, das Opfer habe sich bei ihr darüber beklagt,
dass es am Muttertag wieder alleine war..


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22.01.2019 um 23:40
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Du drehst dir die Sachen auch immer so, wie es Grad in deine seltsamen Theorien passen.
Nö, ich kenn nur offenbar den Fall und die Details besser als Du. :)
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M. gesprochen....
Dieser Anruf ging bis 14:08. Und? Wenn Herr Toth erst gegen halb drei (14:30!) bei der Tante war, welchen Aussagewert haben dann vorherige Anrufe der Tante und darin getätigte Aussagen? Was hat das mit einer Verabredung zum Mittagessen zu tun??


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22.01.2019 um 23:48
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Dieser Anruf ging bis 14:08. Und? Wenn Herr Toth erst gegen halb drei (14:30!) bei der Tante war, welchen Aussagewert haben dann vorherige Anrufe der Tante und darin getätigte Aussagen? Was hat das mit einer Verabredung zum Mittagessen zu tun??
Er sagte aber zwei mal, dass er so um den Mittag bzw. um 12.00 Uhr bei seiner Tante war und ganz wichtig. Der Besuch sei kurz und gut gewesen. Unter einem kurzen Besuch verstehe ich höchstens eine Stunde.


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22.01.2019 um 23:49
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Du drehst dir die Sachen auch immer so, wie es Grad in deine seltsamen Theorien passen.
Stümmt: Marvel ist ein Meister darin, Sachen, die nicht passen, passend zu machen. Das nennt man dann kognitive Dissonanz in Reinkultur. :-)


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22.01.2019 um 23:57
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Er sagte aber zwei mal, dass er so um den Mittag bzw. um 12.00 Uhr bei seiner Tante war und ganz wichtig.
Dann zitier doch bitte diese Aussage mal. Seine "Aussage" aus den Akten - dem Vernehmungsprotokoll bitte, das er nicht unterschrieb.

Und "um den Mittag" bedeutet nicht 12 Uhr! ;)

Im Wiederaufnahmeantrag sagte er, er wisse es nicht, vermutlich am frühen Nachmittag.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Stümmt: Marvel ist ein Meister darin, Sachen, die nicht passen, passend zu machen. Das nennt man dann kognitive Dissonanz in Reinkultur. :-)
Ok... solcherlei respektlose und verächtliche Kommentare kennt man ja nun schon. *gähn*.


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23.01.2019 um 00:03
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Dann zitier doch bitte diese Aussage mal. Seine "Aussage" aus den Akten - dem Vernehmungsprotokoll bitte, das er nicht unterschrieb.
Das erste Protokoll hat er unterschrieben und vom zweiten Protokoll weiss ich nix, dass er das nicht unterschrieben hat.
Und er hat im ersten Protokoll das gesagt, was im Urteil steht. Und im 2. Protokoll dürfte das auch stimmen, was er sagte, es wurde nämlich von seinem Anwalt nie korrigiert: weder in der Revision noch in der Verfassungsbeschwerde. Und es sieht doch viel mehr nach einer Anpassung aus, die er im Zivilprozess gemacht hat: Weil nun wusste er ja, was er sagen muss, damit es eher stimmt mit der Handyortung.


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23.01.2019 um 06:56
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Es gibt ja auch noch eine Weinflasche, eine geringe Alkoholkonzentration im Blut von Frau Böhringer und Fußabdrücke.
cassandra71
Irgendwo war noch die Möglichkeit angegeben, das sich Frau B. noch einen bis zwei Gläschen kurz vor ihrem Aufbruch zum Stammtisch genehmigte. Quasi, so zur Einstimmung...
Dann wäre der Wein noch nicht verdaut, und die Alkoholkonzzentration noch nicht im Blut nachzuweisen gewesen...


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23.01.2019 um 07:28
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Irgendwo war noch die Möglichkeit angegeben, das sich Frau B. noch einen bis zwei Gläschen kurz vor ihrem Aufbruch zum Stammtisch genehmigte. Quasi, so zur Einstimmung...
Dann wäre der Wein noch nicht verdaut, und die Alkoholkonzzentration noch nicht im Blut nachzuweisen gewesen..
Ich glaube man verstößt nicht gegen die Forenregeln wenn man auf Zeugenaussagen hinweist die nahelegen dass Frau B. weder auf Gesellschaft noch auf den Abend wartete, um sich ein Schlückchen zu genehmigen...


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23.01.2019 um 08:38
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Du drehst dir die Sachen auch immer so, wie es Grad in deine seltsamen Theorien passen.
Das hat mit "drehen" nichts zu tun. @SirMarvel ist nur eher geneigt, BT glauben zu schenken, als Du.

Und es ändert auch nichts an der Tatsache, dass BT um 15.00 Uhr in der Nähe der Parkgarage war. Da beißt die vielzitierte Maus keinen Faden ab.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Um 13.55 habe das Opfer dann noch über 13 Minuten mit ihrer Freundin M.
gesprochen. Keine der als Zeugen gehörten Telefongesprächspartner des Opfers berichten davon, dass Frau Böhringer einen bevorstehenden
oder einen stattgefundenen Besuch des Angeklagten am Muttertag
erwähnte. Vielmehr berichteten die Zeuginnen S. und M. und H. glaubhaft,
das Opfer habe an diesem Sonntag sogar vergeblich versucht, mit ihnen
jeweils eine Verabredung zum Mittagessen zu treffen. Ein derartiges
Verhalten des Opfers wäre nicht nachvollziehbar, wenn sie den
Angeklagten um die Mittagszeit erwartet hätte. Zudem berichtete die
Zeugin H. noch glaubhaft, das Opfer habe sich bei ihr darüber beklagt,
dass es am Muttertag wieder alleine war..
Wenn man sich mal anschaut, wie hier argumentiert wird, dann kann auffallen, dass die Kammer häufiger so argumentiert: wenn man es Freunden/Bekannten/Verlobten etc. nicht erzählt hat, hat es nicht stattgefunden (Wettgewinne, etc. etc.). Aber das ist doch Schwachsinn! Ganz offenbar hat CB ihrer Freundin S. auch nicht erzählt, dass der Rechtsanwalt den Termin für Montagnachmittag abgesagt hat. Bleibt man in der Logik der Kammer, so hätte das auch nicht stattgefunden haben dürfen. Hat es aber. Wir lernen: auch Dinge, über die man seinen Freunden/Bekannten nichts sagt, können stattgefunden haben.

Außerdem ist sonnenklar, dass weder die Zeugin S., noch die Zeugin M., noch die Zeugin H. direkte Wahrnehmungen zu einem Besuch von BT am Muttertag 2006 gemacht haben. Die können darüber also tatsächlich überhaupt nichts sagen. Das würde sogar gelten, wenn die Freundinnen über einen Verabredung von BT zum Muttertag ausgesagt hätten. Hörensagen eben. Da könnte die Kammer noch 20 weitere Zeugen dieser Art auffahren; das würde es auch nicht besser machen.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Zudem berichtete die
Zeugin H. noch glaubhaft, das Opfer habe sich bei ihr darüber beklagt,
dass es am Muttertag wieder alleine war..
Hier wird noch ein "wieder" eingeführt, um die ganze Sache glaubwürdiger zu machen. Allerdings geht dieser Schuss nach hinten los, denn erstens wissen wir, dass CB "gerne" geklagt und gejammert hat und zweitens wissen wir, dass BT seine Tante in der Vergangenheit am Muttertag häufiger besucht hatte - quasi schon als feststehende Institution, da CB ja keine eigene Kinder hatte. Es spricht aus meiner Sicht daher genau so viel für den Besuch am Muttertag wie dagegen. Also: Glaubens- bzw. Interpretationssache.

Weitere Frage: wo war denn BTs Handy in der Zeit von, sagen wir mal, 11.00 - 15.00 Uhr sonst noch eingeloggt?
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Im Wiederaufnahmeantrag sagte er, er wisse es nicht, vermutlich am frühen Nachmittag.
Aber das ist natürlich ein Problem. Die Aussage kann auch einfach angepasst sein. Insofern sind Zweifel natürlich angebracht. Was lernt man daraus? Auch als Zeuge bei der Polizei nie vertrauensvoll vor sich hin brabbeln....Das kann einem böse auf die Füsse fallen.


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23.01.2019 um 08:45
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:was er sagte, es wurde nämlich von seinem Anwalt nie korrigiert
Das weißt Du eigentlich gar nicht. Über den Inhalt des immerhin 14stündigen Plädoyers des Verteidigers ist gar nichts überliefert.


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23.01.2019 um 10:40
Zusammenfassend sei also festzuhalten, dass bei einer Spur von einem Kontakt auszugehen ist. Alle anderen Blutspuren müssen keinen Kontakt zu einem Gegenstand gehabt haben.


Dieser eine Satz aus der Urteilsbegründung , er wurde in Zusammenhang mit den sich am Boden neben dem Opfer liegenden Gegenständen getätigt zeigt meiner Ansicht nach das ganze "Elend" des Verfahrens, um es einmal so negativ auszudrücken, denn er sagt im Grunde aus, dass alles gekonnt haben könnte aber nichts wirklich gemusst haben muss. Es blieb also Vieles und vor allem in den für die Verurteilung wichtigen Bereichen letztendlich eine Interpretationssache des Gerichts.

Konkret geht es in obigem Textausschnitt um die Gegenstände , die neben dem Opfer auf dem Boden liegend gefunden wurden. Dass sich an der Stelle an der die Gegenstände gefunden wurden auch Blutspuren auf dem Boden befanden scheint erwiesen zu sein. Es ging also darum zu erklären, wieso sich zum einen keine Blutanhaftungen an den Gegenständen befanden und zum anderen keine Spuren der Gegenstände in den Blutspritzern am Boden zu finden waren.
Bei der Gegenstandsgruppe mit dem aus biomechanischer Sicht sehr unwahrscheinlichen Blutkontakt handele es sich um Gegenstände, die über am Boden befindlichen Blutantragungen zum Liegen gekommen seien und sie scheinbar bedecken. Der Schein trüge aber. Aufgrund der Form bzw. der Lage der Gegenstände sei ein Blutkontakt sehr unwahrscheinlich.

(i.)
Dies gelte für eine Blutspur unter der Handtasche. Die Tasche sei aber schräg an das Tischbein angelehnt gewesen. Die Blutspur war nahe am Tischbein. Ein Kontakt sei daher sehr unwahrscheinlich (Nummerierung (…) Spur 0).
(ii.)
Zwei Spuren seien von einer Puderdose verdeckt gewesen. Die Puderdose verjünge sich allerdings nach unten und habe nur mit einer kleinen Fläche Bodenkontakt. Sie deformiere zudem nur wenig. Ein Kontakt zu den darunter am Rand befindlichen Blutspuren sei daher sehr unwahrscheinlich (Nummerierung (…)Spur 17 + 18).
(iii.)
Eine Spur sei von einem Feuerzeug verdeckt gewesen. Die Spur sei am Rand des Feuerzugs gelegen. Das Feuerzeug steige aber an der dem Boden zugewandten Seite deutlich auf, so dass nur eine dünne „Mittellinie“ tatsächlich Kontakt zum Boden habe. Wenn das Feuerzeug, was er weder bejahen noch verneinen könne, nicht deutlich ge- (S. 110) schaukelt habe, sein ein Kontakt zur Blutspur sehr unwahrscheinlich (Nummerierung L (…) Spur 20).
Man hat sich sehr viel Mühe gegeben und sogar die genau Form der betreffenden Gegenstände analysiert. Nicht berücksichtigt wurde meiner Ansicht nach, dass die Gegenstände um die es ging wahrscheinlich mit Schwung aus der Tasche herausfielen und nicht vorsichtig auf den Boden gelegt wurden.


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23.01.2019 um 10:58
Zitat von meerminmeermin schrieb:wahrscheinlich mit Schwung aus der Tasche herausfielen und nicht vorsichtig auf den Boden gelegt wurden.
Und erklärst du auch, inwiefern das für dich relevant ist? Hast du schon Mal eine Handtasche ausgeleert, weil du etwas gesucht hast und hast du dies aus 1.50 Meter Höhe getan, oder aus einer geringen Höhe, damit nichts beschädigt wird und nicht in alle Himmelsrichtungen springen?


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23.01.2019 um 11:45
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:wahrscheinlich mit Schwung aus der Tasche herausfielen und nicht vorsichtig auf den Boden gelegt wurden.
Und erklärst du auch, inwiefern das für dich relevant ist? Hast du schon Mal eine Handtasche ausgeleert, weil du etwas gesucht hast und hast du dies aus 1.50 Meter Höhe getan, oder aus einer geringen Höhe, damit nichts beschädigt wird und nicht in alle Himmelsrichtungen springen?
Klar, der Inhalt der Tasche könnte zwar zum einen beim Sturz der Tasche herausgefallen sein, in diesem Fall dürften die Gegenstände sich noch einige Male bewegt haben bevor sie am Boden in ihrer Endlage zum liegen kamen. Das gälte vor allem dann, wenn die Tasche mit viel Schwung zum Liegen kam.

Die Gegenstände könnten auch einfach aus der Tasche herausgerutscht sein, auch in diesem Fall, das Wort "herausgerutscht" sagt es bereits, hätten sie sich auf dem Boden noch bewegt.

Und es hätte zum dritten auch jemand die einzelnen Gegenstände aus der Tasche entnehmen und sie danach auf den Boden legen können.


Nur In diesem Fall , also wenn die Gegenstände vorsichtig auf dem Boden abgelegt worden wären würde die durchgeführte Analyse hinsichtlich der Form und Gestalt der Gegenstände meiner Ansicht nach Sinn machen.

Keinen Sinn würde die diesbezügliche Analyse allerdings machen, wenn die Tasche einfach ausgekippt worden oder aber wenn sie vom Tisch gestürzt oder in hohem Bogen während des Kampfgeschehens zu Boden gefallen wäre.

Dass der Täter die Gegenstände einzeln aus der Tasche entnommen und sie danach ganz ruhig und exakt auf dem Boden plaziert haben soll kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Es scheinen auch keine Spuren zu existieren, die für diesen Tathergang und ein Anfassen der einzelnen Gegenstände durch den Täter sprechen.

Ich gehe davon aus, dass sie Tasche so wie sie auf dem Foto zu sehen ist, ausgekippt und anschliessend die Brieftasche geöffnet und der Lederbeutel inspiziert wurde.

Aber gut, alles ist möglich, vielleicht wurde auch alles von Hand auf dem Boden plaziert.


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23.01.2019 um 13:17
CB hat noch einen Blick in den Spiegel geworfen, ihre Handtasche dabei auf dem Tischchen an der Kante rechts vorne abgestellt.
Sie öffnet die Tür, kommt zu Tode. Die Tasche, so würde ich es einschätzen, war aus weichem Leder und aus der Form würde ich schließen, dass man sie zum Shopper auseinanderklappen konnte. (Hatte selbst mal so ein Teil) Diese Taschen hatten keine Stabilität und ich möchte nicht ausschließen, dass sie langsam in sich zusammensackte, nach vorne kippte, vom Tisch fiel und sich so der Inhalt auf dem zwischenzeitlich getrockneten Blut verteilte.

Möglich wäre auch, dass beim Entdecken der Toten jemand an den Tisch stieß und die Tasche so hinunterfiel.

Gegen ein Auskippen spricht für mich, dass sich Teile des Inhalts auch auf der Tasche befinden, wenn ich das richtig erkenne.


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