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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2019 um 20:35
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Allerdings hast Du behauptet, all das würde sich im Urteil finden.
Du machst das mit Absicht, oder? Kannst Du bitte mal korrekt lesen was ich geschrieben habe?

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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2019 um 20:36
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Du machst das mit Absicht, oder?
Du hast behauptet, dass sich Deine Unterstellungen im Urteil finden lassen.

Kannst Du das bitte belegen?

Du wirst doch in der Lage sein, die Stelle(n) im Urteil benennen zu können?


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2019 um 20:37
Lichtenberg... es ist extrem traurig das Du nicht lesen kannst oder willst. Jetzt muss ich mich sogar selbst zitieren, nur weil Du offenbar zu faul dazu bist. Das ist echt unglaublich!!
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:das Meiste davon taucht nicht nur im Urteil auf (wie das was zu den Schuhspuren gestern schon gesagt wurde), sondern war auch Gegenstand der Verhandlungen und Anträge.



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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2019 um 20:41
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Möglicherweise wichtige Beweismittel werden nicht gesichtet
Der Anrufbeantworter von Frau Böhringer wurde viel zu spät in Augenschein genommen, so dass die Daten schon gelöscht waren. Quelle: Das kam ausführlich in den Fernsehdokumentationen. Quelle aber auch hier: https://www.probence.de/unsere-kritik-1/kritik-an-den-ermittlungen/
Erstmal ist das ja nur eine Behauptung einer Partei. Im Urteil wurde das offenbar nicht diskutiert, sonst hättest du ja das zitiert.

Aber davon abgesehen: Wer hat denn die Daten zwischenzeitlich gelöscht? Oder wurden die durch neuerliche Anrufe überspielt?

Und zu den Zigarettenstummeln habe ich in deinem Beitrag nichts gefunden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2019 um 20:41
Spar Dir bitte deine infantilen Beleidigungen.

Wenn "das Meiste" im Urteil auftaucht, dann kannst Du das doch auch mit Hilfe des Urteils belegen. Tu das bitte.

Darüber hinaus bin ich gespannt wie Du belegen willst, was konkret Gegenstand der in der öffentlichen Verhandlung gestellten Anträge war. Wenn Du es aber behauptest, dann kannst Du es auch belegen.

Also, bitte!


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2019 um 20:46
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Spar Dir bitte deine infantilen Beleidigungen.
Infantil - und grundfalsch - ist wohl eher mir zu unterstellen ich hätte gesagt das Alles dazu im Urteil stehen würde.

Beleg das mal bitte. Also los, bitte!

Ich meinerseits habe alles belegt. Im übrigen hab ich auch nicht vor mich von Dir weiter provozieren zu lassen; im Interesse der Anderen hier, die den Fall verfolgen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2019 um 20:55
@SirMarvel

Deine Argumentation ist schlüssig und nachvollziehbar.

Es sieht aktuell danach aus, dass der Tathergang und DNA Spuren nicht so eindeutig zu halten sein werden, wie es seinerzeit im Urteil festgestellt wurde.

Demzufolge ist ein Wiederaufnahmeantrag gestellt worden. Meiner Meinung nach muss es ein Wiederaufnahmeverfahren geben, damit diese Dinge geklärt werden können!


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27.02.2019 um 20:57
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Demzufolge ist ein Wiederaufnahmeantrag gestellt worden. Meiner Meinung nach muss es ein Wiederaufnahmeverfahren geben, damit diese Dinge geklärt werden können!
Welchen der Wiederaufnahmegründe des § 359 StPO siehst Du als gegeben an?


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27.02.2019 um 21:10
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Welchen der Wiederaufnahmegründe des § 359 StPO siehst Du als gegeben an?
Fachleute äußerten kürzlich, die Vorschrift sei nicht dazu gemacht erfolgreich zu sein.

Als juristischer Laie käme für mich am ehesten der Punkt Nr 5 des Paragraphen 359 StPO in betracht.

Juristische Spitzenkräfte sehen möglicherweise noch andere Möglichkeiten, aber das kann ich nicht beurteilen.


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27.02.2019 um 21:23
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Als juristischer Laie käme für mich am ehesten der Punkt Nr 5 des Paragraphen 359 StPO in betracht.
Darauf will man möglicherweise hinaus. Allerdings wurden bisher nur alternative Tathergänge präsentiert und eben keine neuen Tatsachen und Beweise. Bekannte Tatsachen und (alte) Beweise werden "nur" neu interpretiert.


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27.02.2019 um 21:42
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Darauf will man möglicherweise hinaus. Allerdings wurden bisher nur alternative Tathergänge präsentiert und eben keine neuen Tatsachen und Beweise. Bekannte Tatsachen und (alte) Beweise werden "nur" neu interpretiert.
Ich kann mich täuschen, aber ich vermute es ist nicht alles öffentlich was man hat.

In Paragraf 359 StPO Nr. 5 steht.....

wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,


Eine neue Tatsache ist meiner Meinung nach der schlüssiger erklärte Tatablauf im Kontext zur Spurenlage.

Die DNA Spur am Sakko wurde wohl im Zivilprozess als nicht zu halten eingestuft.

Eine weitere DNA Spur kann laut TV Berichten bei Frontal21 und RTL Punkt12 nicht so eindeutig dem Veurteilten zugeordnet werden wie es das Gericht seinerzeit tat. Die Spur kann auch vom Bruder oder der Mutter des Verurteilten stammen.

Daran wird man beim zuständigen Gericht vermutlich ganz schwer vorbei kommen.


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27.02.2019 um 21:45
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Darauf will man möglicherweise hinaus. Allerdings wurden bisher nur alternative Tathergänge präsentiert und eben keine neuen Tatsachen und Beweise. Bekannte Tatsachen und (alte) Beweise werden "nur" neu interpretiert.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

5.
"wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind "


als Laie würde ich denken, das trift auf BT zu, da es neue Gutachten geben soll.
Drücke BT die Daumen, dass der Wiederaufnahme erfolg hat!


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27.02.2019 um 21:48
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:als Laie würde ich denken, das trift auf BT zu, da es neue Gutachten geben soll.
Drücke BT die Daumen, dass der Wiederaufnahme erfolg hat!
Also nach dem, was bisher veröffentlicht wurde, sehe ich eine Wiederaufnahme eher skeptisch.
Die Tatsachen und Beweise müssen ja nicht nur neu sein, sondern sie müssen mit der Perspektive des Ausgangsgerichts gesehen werden und man muss zur Überzeugung gelangen, dass das Ausgangsgericht, wenn es dies alles bereits gewusst hätte, zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre.


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27.02.2019 um 22:08
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Drücke BT die Daumen, dass der Wiederaufnahme erfolg hat!
Wird schon schief gehen. Der Doktor Strate ist eine Koryphäe auf seinem Gebiet.
Ich denke, Bence T. ist schon mit einem Fuß auf freiem Fuß. Also mindestens mit einer Zehe. Dann sind da ja noch Petermann und der Anwalt mit der Glatze, dessen Namen ich vergessen habe.


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27.02.2019 um 22:25
@Rosenmontag

Besten Dank für das Zitieren des § 359 Nr. 5 StPO.

Was man als "Laie" so denken würde ist oftmals nicht das, was sich die Fachleute so gedacht haben.


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27.02.2019 um 23:28
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Was man als "Laie" so denken würde ist oftmals nicht das, was sich die Fachleute so gedacht haben.
Na ja, 2 Juristen 3 Meinungen, will sagen, dass auch die sog. Fachleute nicht immer einer Meinung sind. Ich bin jedenfalls kein Experte für WAV, so dass ich mir ohnehin kein abschließendes Urteil derzeit bilden möchte, ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht, zumal ich weder die Antragsschrift noch das oder die Gutachten gelesen habe.


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27.02.2019 um 23:46
Zitat von asadehasadeh schrieb:Na ja, 2 Juristen 3 Meinungen
Naja, und das Wetter ist kälter als draußen.

Will sagen: Sprüche klopfen bringt auch niemanden weiter.

Die Regeln zum WAV stellen keine Meinungen dar, sondern Voraussetzungen. Über diese Voraussetzungen wurde und wird viel diskutiert. Teilweise auch gestritten. Das ist alles sehr umfangreich und komplex und nicht mal eben zu verstehen.

Ein "Bauchgefühl" oder die oberflächlich als vermeintlich richtig erkannte Lösung eines Laien helfen da nicht weiter.

Die Gründe und die Voraussetzungen eines WAA sind keine Raketenwisseschaft. Aber sie sind durchaus komplexer als (sagen wir mal) die Funktionsweise eines Kompressors in einem Mercedesmotor. Und ein KFZ-Laie würde auch nicht auf die Idee kommen, diesen mal eben "verbessern" zu wollen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

28.02.2019 um 00:36
Zitat von asadehasadeh schrieb:Ausgehfertig.

In diesem Zusammenhang habe ich nochmals über die Handtasche nachgedacht. Geht das Gericht davon aus, dass CB die Tür öffnete, um die Wohnung zu verlassen - dann hätte sie die Tasche ja zwangsläufig in der Hand gehabt - oder läßt das Gericht offen, ob der Mörder geklingelt hat und CB hat daraufhin die Tür geöffnet - dann hatte sie die Tasche nicht in der Hand, war aber auch nicht unbedingt schon auf dem Weg zum Stammtisch.....????

Wenn ich das richtig erinnere, legt das Gericht sich nicht fest, warum CB die Tür geöffnet hat.
Das Gericht legt sich da absolut fest und geht davon aus, dass:
- CB zum Stammtisch aufbrach (für eine Frau also gleichbedeutend mit: ausgehbereit bekleidet; Tasche, Schlüssel etc. dabei).
- CB die Tür öffnete (um hinauszugehen, nicht weil es z.B. klingelte)
- hinter der Tür bereits B.T. mit Handschuhen und Tatwerkzeug lauerte
- B.T. mit links die Tür aufhielt und mit rechts seine Tante direkt angriff bzw. die Tür aufhielt und CB zurückdrängte um sie dann direkt mit rechts anzugreifen.

Die Tasche ist dabei wirklich interessant, denn: wenn CB im Begriff war, die Wohnung zu verlassen und dabei die Tasche am Körper (unter dem Arm/auf der Schulter) trug, sie nichtsahnend die Tür öffnete, dann völlig überraschend angegriffen wurde, was würde dann aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Tasche passieren?


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28.02.2019 um 00:55
@Lichtenberg
Ja, ist eine Weisheit unter Juristen, solltest du also kennen und wissen, worauf sie gründet.

Solange du oder ich oder wir alle den Antrag und die Gutachten nicht gelesen haben, ist das alles nur Kaffeesatzleserei und allenfalls ein Bauchgefühl, bei dem einen besser, beim anderen schlechter. Eine seriöse Aussage lässt sich so nicht treffen und gerade ein Fachmann wüsste dies auch. Ohne vorherige Sichtung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen sollte man niemals eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. Oder magst du in Deinem Reallife für Halbwissen haften?

Ich wüsste nicht, warum ein einigermaßen intelligenter Mensch, ob juristisch vorbelastet oder nicht, die Voraussetzungen für ein WAV nicht verstehen sollte. Das ist ja an sich nicht so schwer, zumindest in der Theorie 😜 Ob die Vorraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, darüber lässt sich dann wieder trefflich streiten, selbst unter Juristen gibt es dann regelmäßig unterschiedliche Meinungen bis hoch zum BVerfG und wieder zurück. Da sind sie dann wieder, die 2 Juristen mit den 3 Meinungen....

@panta_rhei
Ja, die Tasche ist sehr interessant. Ich versuche mir das auch vorzustellen. Lässt sie die Tasche sofort los, dann müsste sie näher zur Türe hin liegen. Behält sie die Tasche länger in der Hand bis sie am Treppenabsatz und dem Tisch ist, dann würde ich auch an der Tasche Kampfspuren erwarten.

Wenn ich das richtig erinnere, waren Blutspritzer unter der Tasche und einigen Gegenständen aus der Tasche, nicht aber auf den Gegenständen? Das würde ja dann auch etwas über den zeitlichen Ablauf sagen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

28.02.2019 um 07:31
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Die Gründe und die Voraussetzungen eines WAA sind keine Raketenwisseschaft. Aber sie sind durchaus komplexer als (sagen wir mal) die Funktionsweise eines Kompressors in einem Mercedesmotor.
@Lichtenberg
Das ist genau das Problem in der Rechtsprechung. Würdes du ein Auto kaufen, von dem dir der Verkäufer lediglich versichert, dass es in der "Gesamtschau" aller Konstruktionsmerkmale funktioniert?
Nein, du forderst einen Beleg, dass es funktioniert. Du wärst auch mit einer Indizienkette, die alle Komponenten des Autos einzeln bewertet, nicht zufrieden. Du willst probefahren.

Du fragst ständig nach Belegen. Ist dir eigentlich klar, dass nur ein kleiner Teil möglicher Belege überhaupt zugänglich ist. Und das ist im Wesentlichen der Urteilstext. Wenn aber genau der angezweifelt wird, taugt er nicht, sich selbst zu belegen. Wäre der Urteilstext nicht zweifelhaft, würden wir hier nicht diskutieren.


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