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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

12.03.2019 um 17:21
Gesetze sind Auslegungssache.

Es ist allgemein anerkannt, dass Normen und Sachverhalte interpretationsfähig sind. Der eine Richter sieht die Beweislage für einen Haftbefehl als nicht ausreichend an, der andere Richter unterschreibt. Der eine sieht die Schuld als gegeben an, der andere nicht. Das ist ganz normaler Bestandteil des rechtsstaatlichen Procederes und nicht außerhalb der Bindung an Recht und Gesetz.

Der Rechtsstaat verbietet auch keine regionalen Unterschiede und Mentalitäten. Die bilden sich heraus. Richter entscheiden unabhängig aber sind nicht unbeeinflusst von allem Möglichen. Warum sind die Strafaussprüche in Oberbayern im Schnitt rund 25% höher als im Bundesdurchschnitt? Weil die Straftäter dort brutaler sind?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wo-deutschlands-strengste-richter-sitzen-a-1230399.html

§ 257c StPO spricht jedenfalls von einer "Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten". Nicht von einem "Deal". Die dort genannten materiellen Voraussetzungen (inkl. Geständnis) sind auch auf eine Verständigung zwischen StA und Beschuldigten übertragbar, wobei freilich die Bindungswirkung nicht gegeben ist. Das Legalitätsprinzip verbietet eine Verständigung auf vorgerichtlicher Ebene nicht. Es setzt den (engen) Rahmen einer solchen Abrede. Mord als Totschlag zu werten, weil es vielleicht unter Einbeziehung eines Geständnisses einer gewesen sein kann, das ist nicht rechtswidrig.

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Mordfall Charlotte Böhringer

12.03.2019 um 17:36
@monstra

Auffällig ist, dass Du immer wieder alles durcheinander schmeißt, Du mal konkret und dann wieder verallgemeinernd wirst und Du offensichtlich nicht weißt, wovon Du da sprichst.

Und dann kommt sowas dabei heraus:
Zitat von monstramonstra schrieb:Gesetze sind Auslegungssache.
Sehr schön! Wie werden denn Gesetze ausgelegt? Und gibt es einen gemeinsamen Konsens? Ist das alles beliebig?
Zitat von monstramonstra schrieb:§ 257c StPO spricht jedenfalls von einer "Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten". Nicht von einem "Deal". Die dort genannten materiellen Voraussetzungen (inkl. Geständnis) sind auch auf eine Verständigung zwischen StA und Beschuldigten übertragbar, wobei freilich die Bindungswirkung nicht gegeben ist. Das Legalitätsprinzip verbietet eine Verständigung auf vorgerichtlicher Ebene nicht. Es setzt den (engen) Rahmen einer solchen Abrede. Mord als Totschlag zu werten, weil es vielleicht unter Einbeziehung eines Geständnisses einer gewesen sein kann, das ist nicht rechtswidrig.
Es ist hier schon versucht worden es Dir zu erklären. Du weigerst Dich es zu verstehen. Was Du hier schreibst, ist schlicht falsch. Was denkst Du, warum der § 136a StPO derart konkret gefasst ist? Und warum normiert der § 136a StPO ein absolutes(!) Verwertungsverbot?


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12.03.2019 um 17:52
Zitat von monstramonstra schrieb:Gesetze sind Auslegungssache.
Du meinst nicht "Auslegung" im eigentlichen Sinne, also dass man darüber rätseln kann, was der Gesetzgeber mit der Norm wohl gemeint hat, weil die Norm als solche mehrdeutig oder unbestimmt ist? Du meinst mit "Auslegung" schlicht die Fälle, wo Rechtsanwender sich fragen, ob der ihnen vorliegende Sachverhalt sich schon oder noch nicht unter die betreffende Bestimmung subsumieren läßt, siehe den "dringenden Tatverdacht" bei § 112 StPO, richtig?

Nun ja, aber auslegungsfähig ist dort nichts mehr, wo der Gesetzgeber eindeutig und abschließend festgelegt hat, für welche Fälle die Verständigung im Strafverfahren in Betracht kommen soll. Und das ist nach der glasklaren Bestimmung des § 257 c StPO eben nur für die dort genannten Fallkonstellationen vorgesehen. Eine im Gesetz nicht enthaltene Erweiterung dieser Fallkonstellationen auf andere, oder wie der Jurist sagt, eine analoge Anwendung des § 257 c StPO auf das Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung, ist halt nicht möglich - und wird daher von den Rechtsanwendern auch nicht praktiziert.

Es ist schon noch so, dass sich Ermittler und Justiz an die Gesetze halten, auch wenn es manche überrascht ;-)


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12.03.2019 um 18:53
@Lichtenberg: Ich bitte um einen angemessenen Diskussionsstil. Im Übrigen war § 136a StPO war hier nicht Thema.

@Andante: Der Unterschied zwischen Auslegung, Subsumtion und Sachverhaltsermittlung ist mir klar.

So glasklar ist § 257c StPO nicht. Die Norm wird vielfach kritisiert und war u.a. Gegenstand einer BVerfG-Entscheidung, die lange Ausführungen zum Begriff der "Verständigung" macht. Und daran zeigt sich schon, dass die Norm natürlich auslegungsfähig ist. Und ein Sachverhalt muss darunter subsumiert werden, wobei es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Häufig Beides.

1. Auslegung: Was bedeutet z.B. "in geeigneten Fällen" (Abs. 1)? Lässt sich diese unbestimmte Rechtsbegriff grammatisch, systematisch, historisch, teleologisch auslegen? Was bedeutet "Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten"? Umfasst das auch Zwischenrufe, Beweis- oder Befangenheitsanträge usw.?

2. Subsumtion: Ist der Fall XY ein "geeigneter Fall" i.S.v. Abs. 1? Entspricht im Fall XY das Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten, das der Prognose des Gerichtes zugrunde gelegt worden ist.

3. Rechtswirklichkeit: Im Karlsruher Kommentar (7. Aufl. 2013) Rn. 5 heißt es:

In der Rechtspraxis ist die Umsetzung des Gesetzes in beschämender Weise fehlgeschlagen. In der (...) empirischen Studie über die Praxis der Verständigung im Strafverfahren zufolge haben etwa 30% der in Nordrhein-Westfalen anonym befragten Richter angegeben, ausschließlich an den Regelungen über das Verständigungsverfahren „vorbei“ zu verhandeln und in der Strafrechtspraxis mehr als die Hälfte aller Verfahren im Wege „informeller“ Verständigung zu erledigen....

So viel zur Gesetzeslage und Praxis.


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12.03.2019 um 19:18
Gesetze können nun mal nicht jeden Einzelfall erfassen, dann wären müssten sie angesichts der Vielfältigkeit der Lebenssachverhalte („jeder Fall ist anders“) hunderte von Seiten lang und würden doch nicht vollständig sein. Sie sind bewusst anstrakt formuliert, um dem Rechtsanwender Raum zu geben, den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt unter die Norm zu subsumieren.

Meister in der Kunst, gute abstrakte Gesetze zu formulieren, waren die Väter des Bürgerlichen Gesetzbuchs (in der Fassung vor der Schuldrechtsreform 2004). Leider ist diese Kunst mehr und mehr verlorengegangen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda sprach daher sehr bewusst von einer „abnehmenden Normqualität“.

Was passiert, wenn der Gesetzgeber versucht, kasuistische Gesetze zu machen, also solche, die explizit jeden Einzelfall erfassen, um damit (vermeintlich) höchstmögliche Gerechtigkeit zu schaffen, kann man in der Sozialgesetzgebung sehen. Dort versteht keiner - einschließlich der Fachleute - mehr, was dort Sache ist. Ähnlich im Steuerrecht.

Es hat schon seinen Sinn, dass Gesetze abstrakt formuliert sind und unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten wie zB „unverzüglich“, „geeignet“ etc. Denn sie ermöglichen es, jeden Einzelfall darunter zu subsumieren. Natürlich setzt das auch Vertrauen der Rechtsuchenden in die Rechtsanwender voraus.

Wenn Gesetzeslage und Praxis nicht immer übereinstimmen, muss das übrigens nicht immer Schuld der Praxis sein. Wenn Gerichte der Flut der Verfahren nicht Herr werden und den § 257 c StPO, sagen wir mal, sehr ausreizen, muss man evtl. darüber nachdenken, ob die Exekutive Justitia personell und sächlich am ausgestreckten Arm verhungern lässt. Denn die Finanzminister sitzen auf dem Geldsack und entscheiden über die Ausstattung von Gerichten und StAen mit Personal, Gebäuden und Ausstattung. Und dort ist nicht immer das Bewusstsein dafür vorhanden, dass die 3. Staatsgewalt, um zu funktionieren, mit dem Mindesten versorgt sein muss.

Und noch mal abschließend: nicht jede Verständigung im Strafverfahren ist per se „böse“. Einem schuldigen Angeklagten kann sie durchaus Vorteile bringen und ihm viele Gerichtskosten ersparen. Und wenn ein Angeklagter die Verständigung nicht will, wird sie ihm schließlich nicht gegen seinen Willen aufgezwungen.


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12.03.2019 um 20:53
Zitat von monstramonstra schrieb:@Lichtenberg: Ich bitte um einen angemessenen Diskussionsstil. Im Übrigen war § 136a StPO war hier nicht Thema.
Der § 136a StPO war hier insofern ein Thema, als dass hier behauptet wurde, man könne als StA dem Beschuldigten Strafvergünstigungen oder sonstwie einen Deal anbieten. Hälst Du es für verfehlt, auf solche Behauptungen mit Hinweisen auf die StPO zu reagieren?
Zitat von monstramonstra schrieb:So glasklar ist § 257c StPO nicht.
Erstaunlich finde ich es, dass es (Dir) nunmehr um den § 257c StPO geht, zumal Du bisher ausschließlich den Blick auf die Ermittlungen hattest.

Man kann also festhalten: Der § 257c StPO wird heftig und zu Recht kritisiert.

Und nun will man (ernshat?) annehmen, dem Bence Toth wäre bereits im Ermittlungsverfahren ein Deal oder sonstwie eine Vergünstigung angeboten worden?


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12.03.2019 um 21:09
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ab Min. 1:20, hier spricht der Staatsanwalt selber.
Vielen Dank für für deinen Beitrag!

@meermin
Habe mir das Video "Anklage Mord - ein Freund vor Gericht" angeschaut
Es scheint tatsächlich was dran zu sein mit dem Deal! ( erst bei 1:21).


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12.03.2019 um 21:19
@Andante: Ja, so ist das. Wobei auch das BGB und die Rechtsfortbildung nicht für alle Fälle zu einer Lösung führten.

Zum Zitat des Staatsanwalts, der da sagt: Hätte sich der Angeklagte anders eingelassen, wäre er vielleicht auch zu einer anderen Überzeugung, vielleicht zu einem anderen Strafmaß gelangt, unter Umständen zu einer anderen Tat (@robernd):

Ja, die Tatumstände gäben vielleicht eine andere Bewertung her - vorausgesetzt, BT hätte gestanden, glaubhaft und widerspruchsfrei, in Übereinstimmung mit den anderen Ermittlungsergebnissen.

Ob BT das auch tatsächlich möglich gewesen wäre, hätte wieder davon abgehängt, wie es wirklich war. Und ob man ihm angesichts seines schwierigen Umgangs mit der Wahrheit auch geglaubt hätte. Ich sage mal so: War es tatsächlich Mord und hätte BT auf Totschlag "gemacht", dann hätte er schon sehr großes Glück haben müssen damit erfolgreich durchzukommen. Meist übersieht der teilgeständige Täter etwas und macht sich dann unglaubhaft.

Der Staatsanwalt gibt also lediglich die Rechtslage wieder. Ein "Deal" im Sinne eines Gebens und Nehmens war damit nicht angeboten.


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12.03.2019 um 21:35
Zitat von monstramonstra schrieb:Gesetze sind Auslegungssache.
Daher werden Gesetzestexte auch fortlaufend geändert, angepasst bzw. verbessert.


@monstra

Ich habe ein (zwei) Frage(n):

Nehmen wir mal an, BT hätte einen eskalierten Streit mit CB und darauf folgenden Totschlag angegeben. Hätte die Staatsanwaltschaft noch versucht die Mordmerkmale nachzuweisen?

M.M.n.
geht aus der Tatortspurenlage keine bewiesene Heimtücke hervor. Das Gericht hat die Spurenlage in der Gesamtschau als solche bewertet. Würde sich die Bewertung der Spurenlage ändern, wenn der Täter o.g. angibt?

Ähnlich bei dem Merkmal Habgier.
Wenn der Täter einen vorausgegangenen Streit angibt, also eine akute Situation, die eskaliert ist, funktioniert doch das Mordmerkmal nicht mehr. Ich muss mir doch bewusst sein, mir einen wertigen Vorteil zu verschaffen?


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12.03.2019 um 21:36
@monstra

So kann man es sehen. Und ich staune: Ich bin mit Dir einer Meinung.


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12.03.2019 um 21:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Zum Zitat des Staatsanwalts, der da sagt: Hätte sich der Angeklagte anders eingelassen, wäre er vielleicht auch zu einer anderen Überzeugung, vielleicht zu einem anderen Strafmaß gelangt, unter Umständen zu einer anderen Tat (@robernd):

Ja, die Tatumstände gäben vielleicht eine andere Bewertung her - vorausgesetzt, BT hätte gestanden, glaubhaft und widerspruchsfrei, in Übereinstimmung mit den anderen Ermittlungsergebnissen.
Ja, das sehe ich auch so.
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Staatsanwalt gibt also lediglich die Rechtslage wieder. Ein "Deal" im Sinne eines Gebens und Nehmens war damit nicht angeboten.
Wieder Zustimmung.


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12.03.2019 um 21:45
@Andante

Sollte man an dieser Stelle erwähnen, dass der StA, von dem das Zitat stammt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der StA war, der auch das Ermittlungsverfahren geleitet hat?


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12.03.2019 um 21:52
Zitat von jadajada schrieb:Monstra schrieb:
Gesetze sind Auslegungssache.
Daher werden Gesetzestexte auch fortlaufend geändert, angepasst bzw. verbessert.
Hm, sehr viele Gesetze werden in Umsetzung von EU-Richtlinien geändert bzw. angepasst, da die EU-Mitglieder europarechtlich verpflichtet sind, diese Richtlinien in nationales Recht umzusetzen

Und andere Gesetzesänderungen passieren, weil neue Bundes- bzw. Landesregierungen mit geänderten Bundestags- bzw. Landtagsmehrheiten da sind. Da werden dann eben die neuen politischen Ziele durchgesetzt.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Sollte man an dieser Stelle erwähnen, dass der StA, von dem das Zitat stammt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der StA war, der auch das Ermittlungsverfahren geleitet hat?
Das ist wohl so. Dafür haben StAen und Gerichte Pressesprecher, dass nicht ausgerechnet der mit der Sache befasste StA oder Richter seine eigenen Entscheidungen bzw. Ansichten kommentieren muss.


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12.03.2019 um 21:54
Zitat von jadajada schrieb:Ich habe ein (zwei) Frage(n):
Das ist nicht einfach zu beantworten. Ich spekuliere:

Es kann sein, dass die StA nicht mit maximalen Verfolgungseifer Mordmerkmale ermittelt hätte wie ohne Geständnis. Da hätte wohl viel davon abgehängt, ob dem geständigen Täter geglaubt worden wäre, wie plausibel und detailliert seine Schilderungen gewesen wären.

Hätten Mordmerkmale aber auf der Hand gelegen, dann hätte ich als StA versucht, sie auch zu beweisen.

Wie es vorliegend damit ist, weiß ich nicht. Der Teufel liegt im Detail. Bei der Heimtücke kommt es auf die Bewertung der Tatortspuren an (da gibt es wohl Spielräume), bei der Habgier ist das Geld, das bei BT gefunden wurde, natürlich schon ein ziemlicher Killer. Eine entsprechende Einlassung hierfür durch ihn hätte vielleicht zu einer andere Bewertung geführt. Aber der Zweifel, ob nicht Habgier ausschlaggebend gewesen ist, der würde mir bleiben.


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13.03.2019 um 09:53
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Habe mir das Video "Anklage Mord - ein Freund vor Gericht" angeschaut
In diesem Filmbeitrag spricht der Staatsanwalt übrigens auch gleich mehrmals darüber, dass aus seiner Sicht die Gesamtschau der vorliegenden Indizien das Belastende für Bence Toth ausgemacht hätte, nicht die einzelnen Indizien für sich.

Ich finde das sehr interessant, da über diesen Punkt auch hier bereits oft diskutiert wurde.

Die Gesamtschau scheint , so sieht es mittlerweile aus, aber auf zumindest einigen nicht ganz richtigen Annahmen und Fehlschlüssen beruht zu haben. Die Auflauertheorie, so wie sie im Urteil dargestellt wird, scheint sich im Nachhinein als falsch zu erweisen, da an der Tür von aussen keine Spuren von Handschuhen bestätigt werden konnten. Blutspuren am Tatort verweisen ebenfalls auf einen anderen als vom Gericht angedachten Tatverlauf und bei der Untersuchung der Kleidung des Opfer scheint es auch zu schwerwiegenden Fehlern gekommen zu sein, die vielleicht zu eben so schwerwiegenden falschen Annahmen bezüglich des Täters führten.

Die einzelnen Indizien, so scheint es jedenfalls wackeln auf weiter Strecke, Vieles scheint reine Interpretationssache gewesen zu sein. Insofern glaubte man dem Staatsanwalt schon damals, dass er bei vernünftigem Verhalten Bences, aus seiner Sicht, schon damals zu einer anderen BEurteilung hätte kommen können. Der Staatsanwalt konnte damals nicht wissen, was bei den durch Herrn Petermann veranlassten Nachuntersuchungen herauskommen würde. Ich denke allerdings, dass die Ergebnisse der neueren Untersuchungen doch vielleicht Einfluss auf seine Gesamtschau der Indizien gehabt hätten, insbesondere, da durch diese neuen Erkenntnisse gleich einige wichtige Annahmen des Gerichts von damals verworfen werden müssten. (kein Auflauern, kein Türaufhalten mit der linken Hand, keine Tat in unmittelbarer Türnähe, keine sichere Nachweisbarkeit von Tatspuren des Täters am Opfer)


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13.03.2019 um 10:00
Zitat von meerminmeermin schrieb:Herrn Petermann veranlassten Nachuntersuchungen herauskommen würde.
Herr Petermann soll "Nachuntersuchungen" "veranlasst" haben?

Kannst Du das bitte belegen?

Darüber hinaus: Mit welcher Legitimation (denkst Du) kann Herr Petermann überhaupt Untersuchungen anstellen?


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13.03.2019 um 10:10
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Herrn Petermann veranlassten Nachuntersuchungen herauskommen würde.
Herr Petermann soll "Nachuntersuchungen" "veranlasst" haben?
Vielleicht ist "Nachuntersuchungen" der falsche Begriff, sorry. Ich sprach die nachträglichen Untersuchungen der aufgefundenen Spuren an.Dabei kam unter anderem heraus, dass es sich bei den an der Aussentür aufgefundenen Spuren keineswegs wie vom Gericht angenommen um Handschuhspuren handelt , die weiteren veröffentlichen Ergebnisse der nachträglich von Herrn Petermann in Auftrag gegebenen Untersuchungen sind hier hinlänglich bekannt.

Herr Petermann hat natürlich nicht im Auftrag des Gerichts gehandelt, wenn das bei dir so ankam tut mir das leid.


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13.03.2019 um 10:12
Zitat von meerminmeermin schrieb:In diesem Filmbeitrag spricht der Staatsanwalt übrigens auch gleich mehrmals darüber, dass aus seiner Sicht die Gesamtschau der vorliegenden Indizien das Belastende für Bence Toth ausgemacht hätte, nicht die einzelnen Indizien für sich.
Ist das nicht der Normalfall bei Indizienprozessen?


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13.03.2019 um 10:20
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Darüber hinaus: Mit welcher Legitimation (denkst Du) kann Herr Petermann überhaupt Untersuchungen anstellen?
Was soll diese Fragerei? Natürlich arbeitet Herr Petermann mit dem Verteidiger Bence Toths zusammen. Dass Herr Petermann von sich aus keine unrechtmässigen Untersuchungen einleitet und unrechtmässig Spuren von Instituten überprüfen lässt schliesse ich aus. Gibt es aus deiner Sicht Anlass zu solchen Vermutungen, oder was soll die Frage nach der Legitimation?


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13.03.2019 um 10:36
Zitat von meerminmeermin schrieb:Was soll diese Fragerei?
Ich verstehe die Frage nicht: Möchtest Du dich hier ungefragt äußern?

Mein Frage bezog sich darauf, was Du denkst welche Legitimation Herr Petermann hat. Meine Vermutung ist, dass Du dir nicht bekannt ist, dass Herr Petermann als Privat(!)Person im Auftrag einer Privatperson was auch immer untersucht. Er darf also im Rahmen seiner "Untersuchungen" nicht weniger, aber gewiss auch nicht mehr, als jeder andere, der was auch immer zu ermitteln gedenkt.

Man sollte das mal erwähnt haben, weil Du hier regelmäßig behauptest, dass die Feststellungen eines Gerichts gleichbedeutend seien mit den "Ermittlungen" privat beauftragter Gutachter.


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