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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

04.07.2019 um 11:04
Zitat von emzemz schrieb:Selbst wenn man die Spur an dem Glas einer Person zuordnen könnte, so bedeutet das nicht, dass BT deshalb freigesprochen würde. Denn damit hätte man dieser anderen Person noch lange nicht eine Täterschaft bewiesen, sondern lediglich eine Anwesenheit in der Wohnung, während eines nicht näher einzugrenzenden Zeitraumes.
So ist es. Im Ursula Herrmann Thread hatte ich dazu das noch geschrieben:
Damit wir uns nicht falsch verstehen, solange die Spur nicht zugeornet werden kann ist folgendes möglich:

1. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Hermann und eine Trugspur im Fall Böhringer
2. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Herrmann und gehört einem Unschuldigen im Fall Böhringer
3. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Herrmann und gehört einem Täter im Fall Böhringer
4. die DNA Spur gehört einem Unschuldigen im Fall Herrmann und ist eine Trugspur Fall Böhringer
5. die DNA Spur gehört einem Täter im Fall Herrmann und ist eine Trugspur Fall Böhringer
6. die DNA Spur gehört einem Unschuldigen im Fall Herrmann und einem Unschuldigen im Fall Böhringer
7. die DNA Spur gehört einem Unschluldigen im Fall Herrmann und einem Täter im Fall Böhringer
8. die DNA Spur gehört einem Täter im Fall Herrmann und einem Täter im Fall Böhringer

Aber da braucht man eben Input um das ermitteln zu können. Das Gericht im Fall Böhringer hielt Variante 1 für die wahrscheinlichste. Jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Für mich wäre Variante 8 die gruseligste.
Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre (Seite 205) (Beitrag von JosephConrad)

Ob beide DNA Spuren "echt" sind, ließe sich bekanntlich durch eine Altersbestimmung mit Hilfe der beiden DNA Spuren herausfinden. Der Mann ist ja zwischen beiden Taten mehrere Jahrzehnte gealtert. Das ist aber leider in Deutschland verboten.

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04.07.2019 um 11:54
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Es entsteht dadurch einfach Raum für Zweifel...
Also Zweck erfüllt. Mit irgendwelchen Fantasiegeschichten kommen nämlich nicht mal Witting und Co. um die Ecke. Die findet man nur hier im Thread. Dein Eifer erinnert dabei an einen ehemaligen Schreiber. Als Neuuserin kennst du seine Beiträge vielleicht nicht: https://www.allmystery.de/fcgi/?m=mposts&user=194383&thread=km75045 :P:


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04.07.2019 um 12:52
Ich bin der Meinung, das von demjenigen. von dem die unbekannte DNA stammt vielleicht sogar niemals in der Wohnung der CB war.
Gerade, weil es auch so wenig Spuren von der DNA gibt.


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04.07.2019 um 13:16
@muscaria
Nicht, dass du mich da falsch verstehst. Ich bin nicht von BTs Unschuld überzeugt. Ich halte ihn aber auch nicht für zwingend schuldig. Bin da ehrlichgesagt relativ unschlüssig. Es spricht viel für seine Schuld. ABER es können eben auch viele Indizien anders gewertet werden. Vielleicht beisse ich mich zu sehr an der DNA-Spur fest. Ist möglich. Aber wie ich schon geschrieben habe, halte ich die Spur für einen wichtigen Teil der Indizienkette
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Damit wir uns nicht falsch verstehen, solange die Spur nicht zugeornet werden kann ist folgendes möglich:

1. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Hermann und eine Trugspur im Fall Böhringer
2. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Herrmann und gehört einem Unschuldigen im Fall Böhringer
3. die DNA Spur ist eine Trugspur im Fall Herrmann und gehört einem Täter im Fall Böhringer
4. die DNA Spur gehört einem Unschuldigen im Fall Herrmann und ist eine Trugspur Fall Böhringer
5. die DNA Spur gehört einem Täter im Fall Herrmann und ist eine Trugspur Fall Böhringer
6. die DNA Spur gehört einem Unschuldigen im Fall Herrmann und einem Unschuldigen im Fall Böhringer
7. die DNA Spur gehört einem Unschluldigen im Fall Herrmann und einem Täter im Fall Böhringer
8. die DNA Spur gehört einem Täter im Fall Herrmann und einem Täter im Fall Böhringer
@JosephConrad
Eben. Das sind die Optionen. Und deswegen sollte das mMn ausermittelt werden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.07.2019 um 13:44
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Und deswegen sollte das mMn ausermittelt werden.
Es wurde schon mit großem Aufwand versucht die DNA Spur zu validieren (Abgleich mit 250 + 300 = 550 Personen, s.u.).
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine neuen Verdächtigen. Vielleicht falls im Ursula Herrmann Fall wieder ermittelt werden sollte ...

Im Böhringer-Urteil wurde dies wie folgt gewürdigt:
...

(1.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F führte glaubhaft aus, die Küche der Wohnung, die am Ende des Ganges links vor dem Durchgang zum kleinen Esszimmer liege, sei spurentechnisch bearbeitet worden. In der dortigen Geschirrspülmaschine sei im oberen Spülkorb ganz hinten links ein geschliffenes Wasserglas mit rundem Boden aufgefunden worden. Es habe sich dabei um das einzige Glas dieser Art in der Spülmaschine gehandelt. Die anderen Gläser seien entweder Wein-, Bier oder ungeschliffene Wassergläser hauptsächlich mit eckigem Boden gewesen. Das Glas von hinten links und auch die anderen Gegenständen aus der Spülmaschine seien auf DNA-Spuren abgerieben worden. Die Spur des geschliffenen Wasserglases mit dem runden Boden sei mit 2.8.0.34 bezeichnet worden. Auch das Wohnzimmer, das nach dem sogenannten Salon liege, sei nach Spuren abgesucht worden. Im hinteren rechten Eck dieses Zimmers befinde sich eine Kommode. Die Griffe und die Schlösser der Kommode seien abgerieben worden. Der Abrieb der zweiten Schublade dieser Kommode sei mit 2.14.0.13 bezeichnet worden.
(2.)
Der im Verfahren „Hermann“ tätige Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtet glaubhaft, er habe am 16.11.2005 von Beamten des Landeskriminalamtes Hermann-Asservate übergeben bekommen. Darunter habe sich ein Umschlag mit der Beschriftung „Deckel-E“ befunden. In einer offenen Tüte hätte sich neben anderen auch eine Sechskantschraube, bezeichnet mit „E-V“, befunden. Diese Schrauben seien in die Holzkiste aus dem Verfahren Herrmann eingedreht gewesen sei. Die Schrauben sei sichtlich „blank und sauber“ gewesen. Er habe (S. 173) weder Russ noch Magnabrush, was Anfang der 1980-iger Jahre zur daktyloskopischen Spurensicherung verwendet worden sei, an den Schrauben festgestellt. Auch in der Verpackungstüre seien keinerlei Rückstände von Russ/oder Magnabrush festzustellen gewesen. Er habe zunächst versucht, DNA mit dem sogenannten Waschverfahren zu sichern. Dafür habe er alle überbrachten Sechskantschrauben gemeinsam verwendet. Anschliessen habe er jede Schraube und damit auch die Schraube „E-V“ mit je einem Q-Tip noch im Gesamten, also Schraubenkopf und Gewinde, abgerieben. Für jeden Abrieb sei eine Spurnummer vergeben worden. Der Schraubenabrieb „E-V“ erhielt die Nummer J 73.03.3.
(3.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass die vom Glas aus dem Geschirrspüler Böhringer und die von der Kommode aus dem Wohnzimmer Böhringer sowie die von der Sechskantschraube von der Kiste Herrmann gesicherten DNA-Muster ohne vernünftigen Zweifel von einer einzigen Person stammten, die mit keiner der in beiden Verfahren, also Herrmann und Böhringer, untersuchten Vergleichspersonen übereinstimme. Die Polizeibeamten KHK’in B. bzw. KK F. führten glaubhaft aus, dass aus dem Verfahren Herrmann von über 250 Personen bzw. aus dem hiesigen Vergleichsspurenentnahmen von fast 300 Personen Vergleichsspuren vorlägen.
(ii.)
Die Kammer kann es aufgrund einer Gesamtschau der nachfolgend dargestellten Umstände als fern liegend ausschliessen, dass die DNA-Spur auf der Schraube im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste angebracht wurde. Die fragliche Schraube mit der Bezeichnung „E-V“ wurde im Jahr 1981 mit daktyloskopischem Spurensicherungsmittel eingepinselt und auch abgeformt. Sie wurde nach den Untersuchungen im Jahr 1981 nicht als Spurenträger im heutigen Sinne behandelt und wurde im Jahr 2005 gesäubert, dem mit der erneuten Spurensicherung beauftragten KOK N. übergeben. Die DNA Untersuchungen weiterer Schrauben der Kiste sowie deren Abformungen und Bohrlöcher verliefen negativ, so dass die DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ die einzige DNA-Spur auf den Schrauben darstellt. Aus den dargestellten Umständen schliesst die Kammer, dass durch die Behandlung der Schrauben im Ermittlungsverfahren das „Überleben“ von eventuell zunächst vorhandenen DNA-Spuren auf den Schrauben als fern liegend ausgeschlossen werden kann. Daher kann die aktuell (S. 174) aufgefundene DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ nicht im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste im Jahr 1981 auf die Schraube gesetzt worden sein, sondern erst nach Abschluss der kriminaltechnischen Untersuchungen im bayerischen Landeskriminalamt Anfang der 1980-iger Jahre. Wann genau die Spur gesetzt wurde, liess sich nicht feststellen. Dies ist für hiesigen Fall aber auch ohne Bedeutung.
(1.)
Der beim LKA als daktyloskopischer Spurensicherer und Auswerter tätige Kriminalbeamte B. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft aus, die Holzkiste, in der Ursula Herrmann tot aufgefunden worden sei, sei kurz nach der Entdeckung zum LKA gebracht worden. Da es vor der Auffindung stark geregnet habe, sei die Kiste mit nassem Erdreich stark verschmutzt gewesen. Die Kiste sei daher zunächst gereinigt worden. Anschliessen seien u.a. alle Schrauben zur Sicherung von Werkezugspuren abgeformt worden. Nachdem das Drehmoment der Schrauben festgestellt worden sei, habe er die Schraubenköpfe im eingedrehten Zustand mit Spurensicherungsmittel zur Sichtbarmachung von Fingerabdrücken abgepinselt. An den Schraubenköpfen seien jedoch keine daktyloskopischen Spuren vorhanden gewesen. Anschliessend seien alle im Kistenkorpus befindlichen Schrauben entfernt und ihm zur daktyloskopischen Spurensicherung übergeben worden. Er habe sodann die Schrauben zunächst visuell nach Spuren abgesucht. Nachdem dies zu keinem Ergebnis geführt habe, habe er die Schrauben mit Spurensicherungsmittel überpinselt. Auch dies habe zu keiner Sicherung einer daktyloskopischen Spur geführt.
(2.)
Der ehemalige Sachverständige für Formspuren S. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft und überzeugend aus, die mit den Ermittlungen im Fall Herrmann beauftragten Personen hätten Anfang der 1980-iger Jahre die Schrauben natürlich als Spurenträger, aber eben im damaligen Sinne, behandelt. Es habe damals nur die Faserspurenuntersuchung, die Formspurenuntersuchung und die daktyloskopische Untersuchung gegeben. An DNA-Spuren habe damals noch niemand gedacht. Die damalige Behandlung als „Spurenträger“ habe natürlich nicht auf die Besonderheiten der DNA-Übertragung Rücksicht genommen. Nach Durchführung der genannten Untersuchung, insbesondere der Abformung aller Schrauben mit Mikrosil, seien die Schrauben eingeölt und eingetütet worden. Die Asservate und damit auch die Schrauben habe sein damaliger Chef Herr H. zunächst in seinem Zimmer und dann in einem Schrank auf dem Gang des Sachgebiets gelagert. Zugang hätten nur sein Chef, er und die Mitarbeiter des Sachgebiets sowie die Soko gehabt. Die Schrauben seien in der Regel beim LKA verblieben. Lediglich (S. 175) die Schraube „E-I“ und die hier relevante Schraube „E-V“ seien einmal im Original an die Soko in Fürstenfeldbruch ausgehändigt worden. Vermutlich habe man dort ein Muster benötigt. Im August 1988 seien die Ermittlungen und auch die Asservate an die Soko Herrmann des BLKA übergeben worden. Die Angaben von Herrn S. zur Behandlung der Schrauben nach Durchführung der damals üblichen Untersuchungen wurden durch eine Reihe von Zeugen bestätigt. So berichtete der für Physik sachverständige Zeuge Dr. P, der auch schon 1981 beim LKA beschäftigt war, dass damals die Reihenfolge der an der Kiste und ihren Teilen durchzuführenden Untersuchungen im Sachverständigenkreis besprochen worden sei. Nach Durchführung dieser Untersuchungen seien die Asservate dann „frei“ gewesen, d.h. es seine keine Schutzmassnahmen mehr nötig gewesen, da keine Untersuchungen mehr folgen sollten. Der Zeuge O., ein damaliger Mitarbeiter des kriminaltechnischen Instituts des BLKA führte glaubhaft aus, nach Durchführung der Untersuchungen habe auch er Kontakt zu den Schrauben gehabt. Man habe die Schrauben anfassen können, weil ja nach Abschluss der Untersuchungen „nichts mehr passieren“ habe können. Auch der Zeuge KHK a.D. B. von der Abteilung für Daktyloskopie berichtete glaubhaft, man habe nach Abschluss der Untersuchungen alle Asservate in die Hand nehmen können. Der sachverständige Zeuge S. erklärt glaubhaft, er habe damals im Nebenzimmer von Herrn H. und Herrn S. gearbeitet. Man habe als Mitarbeiter des Sachgebiets Zugang zu den Asservaten gehabt.
(3.)
Der Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtete glaubhaft, die Schraube sei ihm geputzt übergeben worden. Spuren der bei der daktyloskopischen Spurensuche damals verwendeten Mittel seien weder auf der Schraube „E-V“ noch in der Verpackungstüte der Schraube vorhanden gewesen (vgl. oben Teil E.9.m.i.2.).
(4.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass DNA-Spuren sehr empfindlich seien. Neben Feuchtigkeit würden auch mechanische Einwirkungen das Überleben der DNA als Spur verhindern. Auf die Untersuchungen im Fall Hermann bezogen führte sie überzeugend aus, dass insgesamt 17 Schrauben vom Deckel E – also dem Deckel, in dem sich die relevante Schraube befunden habe, auf DNA-Spuren untersucht worden seien. Lediglich an der Schraube „E-V“ sei eine DNA Spur feststellbar gewesen (Spur J. 73.03.3). Auf allen anderen 16 Schrauben sei keine DNA feststellbar gewesen. Weiter seien 33 Abformungen von Schrauben, die aus (S. 176) dem Deckel E stammten, und 28. Holzbohrungen mit jeweiliger Abformung untersucht worden. Sowohl die Untersuchungen der Abformungen als auch die Untersuchungen der Bohrungen seien bezüglich DNA negativ verlaufen. Sogar in der Abformung der Schraube „E.-V“ sei die DNA-Untersuchung negativ verlaufen.

...
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04.07.2019 um 14:32
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Eben. Das sind die Optionen. Und deswegen sollte das mMn ausermittelt werden.
Du bist also der Ansicht, dass ein einjähriges Ermittlungsverfahren und eine Hauptverhandlung, die nochmals etwa ein Jahr gedauert hat, nicht ausreichend waren?

Wie stellst Du dir eigentlich so ein Ermittlungsverfahren vor? Und wie die Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung? Vielleicht als so eine Art Freizeitveranstaltung?


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04.07.2019 um 14:34
@JosephConrad
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:An DNA-Spuren habe damals noch niemand gedacht. Die damalige Behandlung als „Spurenträger“ habe natürlich nicht auf die Besonderheiten der DNA-Übertragung Rücksicht genommen.
...das spricht für eine Kontamination/ Verunreinugung an der Schraube.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Neben Feuchtigkeit würden auch mechanische Einwirkungen das Überleben der DNA als Spur verhindern.
...spricht dafür, dass die Original-DNA zerstört wurde.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Kiste sei daher zunächst gereinigt worden. Anschliessen seien u.a. alle Schrauben zur Sicherung von Werkezugspuren abgeformt worden.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Sogar in der Abformung der Schraube „E.-V“ sei die DNA-Untersuchung negativ verlaufen.
...lässt zwei Möglichkeiten zu: 1. Zum damaligen Zeitpunkt der Untersuchung (1981) war noch keine DNA an der Schraube vorhanden, ergo diese muss zu irgendeinem späteren Zeitpunkt an die Schraube gelangt sein.
2. Die DNA war so winzig und an einer so geschützten Gewunde-Stelle, dass sie trotz der o.g. Umstände überlebt hat.

Konsequenzen:
zu 1: Daraus kann man die Konsequenz ziehen zu sagen :Wenn diese Spur verunreinigt ist aber genauso am Tatort Böhringer gefunden wurde, darf man berechtigte Zweifel hegen ob sämtliche DNA-spuren im Fall Böhringer überhaupt verwendet werden können. Man kann dann also daher gehen und sagen " es ist egal wo DNA von BT gefunden wurde, da bewiesen ist, dass das Labor unsauber gearbeitet hat, darf man das bei allen DNA-proben unterstellen". Das hätte die fatale Wirkung, dass ein evtl. Schuldiger freigesprochen werden müsste.

zu 2: Daraus ergibt sich die Pflicht / Möglichkeit den Spurensetzer zu ermitteln.

Das Gericht scheint sich aber relativ sicher zu sein, dass es sich um Möglichkeit 1 handelt. Dann ist es aus rein formaler Sicht aber inkonsequent den weiteren DNA-spuren zu folgen....

Das ist das Dilemma mit der DNA...


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04.07.2019 um 14:46
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Du bist also der Ansicht, dass ein einjähriges Ermittlungsverfahren und eine Hauptverhandlung, die nochmals etwa ein Jahr gedauert hat, nicht ausreichend waren?
Es kommt ja nicht auf die Länge der Ermittlungen an sondern auf die Effektivität. Verständlich, dass so ein Verfahren auch in einer begrenzten Zeit abgeschlossen sein muss. Aber ich bin mir nicht sicher, ob es das Gericht wirklich den gebotenen Weitblick hatte um die Umstände der Spur tatsächlich zu klären.


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04.07.2019 um 15:45
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Aber ich bin mir nicht sicher, ob es das Gericht wirklich den gebotenen Weitblick hatte um die Umstände der Spur tatsächlich zu klären.
Es ist immer wieder bemerkenswert, dass sich hier Teilnehmer finden die meinen eine höhere Kompetenz zu besitzen, als eine große Strafkammer bestehend aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern.

Und das alles Kraft eigener Überlegungen, ohne Kenntnis der Akten und des Urteils.

Darf man annehmen, dass Du den "Weitblick" besitzt, den Du beim Gericht anzweifelst?

Und warum bedarf es eines solchen "Weitblicks"? Warum also sollte ein Gericht in die Ferne schauen, wenn die abzuurteilende Tat in der Vergangenheit liegt?


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04.07.2019 um 15:57
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es ist immer wieder bemerkenswert, dass sich hier Teilnehmer finden die meinen eine höhere Kompetenz zu besitzen, als eine große Strafkammer bestehend aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern.
streitest du denn generell Fehlurteile ab, gibt es diese also gar nicht?

Wie kommen deiner Meinung nach Fehlurteile ansonsten Zustande, bei einer geballten Ladung Kompetenz? Angefangen bei den Ermittlungen bis hin zum Schuldspruch, mischen ja einige kompetente Personen mit.


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04.07.2019 um 16:08
Der Spur/Spur Treffer scheint zumindest in einen der beiden Fälle, den der Treffer betrifft ordentlich Bewegung gebracht zu haben, das kann man zumindest annehmen, wenn man diese Zusammenfassung, geschrieben vom Bruder Ursula Herrmans, einem Mann, der sich seit Jahren intensiv mit dem Fall Herrmann beschäftigt, liest.
2r2n schrieb am 13.01.2019:
Mazurek war im Aktenwust verschwunden. Die Soko, die 2003 oder 2004 neu gebildet wurde, hat sich zunächst hauptsächlich um DNA gekümmert. Ich selber musste meine DNA 2005 abgeben. Meine Recherchen haben ergeben, dass der Name Mazurek tatsächlich nicht mehr auf dem Schirm war. Ich stelle es mir so vor, dass im Vorfeld vom Januar 2007, wo seine Sozialdaten angefordert wurde (das ist aktenkundig), die Tatverdächtigen aus den 80ern nochmal gesichtet wurden (Als sich die Taiwan-Geschichte als abwegig herausgestellt hat, war es bereits Herbst 2006 geworden). Die Sichtung der Sozialdaten und der Stasi-Unterlagen hat keine Auffälligkeiten gezeigt und der Zeitraum von Beantragung und Genehmigung lag noch ein gutes Stück auseinander. Das war alles zwischen Januar und März 2007. Danach gab es jedoch ein Ereignis, das die Geschwindigkeit deutlich erhöhte: Nach dem Spur/Spur Treffer ging plötzlich alles Schlag auf Schlag und der Zeitabstand zwischen Beantragung und Genehmigung von Maßnahmen gegen Mazurek wurde deutlich kürzer. Irgendetwas an dem Spur/Spur Treffer muss die Behörden mächtig gestresst haben. Das war also der Zeitablauf:
Januar 2007: Anforderung der Sozialdaten
März 2007: Der Spur/Spur Treffer wird den Behörden bekannt
April 2007: Verdeckte Ermittler werden auf Mazurek angesetzt
Mai 2007: Überwachungsmaßnahmen treten in Kraft
Oktober 2007: Fund des TK 248, gleichzeitig Einholung der DNA
Und es stellt sich die Frage, warum nach Bekanntwerden des Spur/Spur Treffers plötzlich im Fall Herrmann wieder gegen einen ehemals Tatverdächtigen, der fast aus dem Blickfeld der Ermittlungen verschwunden war ermittelt , aber nicht unverzüglich dessen DNA überprüft wurde. Aus heutiger Sicht scheint die ganze Anklage gegen Mazurek auf äusserst wackligen Beinen zu stehen, ein ihn stark belastendes Gutachten wird sogar von Experten angezweifelt und obwohl man von mehrerern Tatbeteiligten ausging, wurde nur er alleine verurteilt und es fanden sich in seinem Umfeld keine weiteren Verdächtigen.

Warum also die mutmassliche Eile und die drastischen Massnahmen (verdeckte Ermittlungen) im Fall Herrmann, nachdem im Fall Böhringer die identische DNA gefunden worden war, eine DNA, die nicht dem observierten Mazurek zugeordnet werden konnte.

Man hat sich die Mühe gegeben verdeckt zu ermitteln, hat es aber nicht für nötig gehalten vorher die DNA des Verdächtigen mit den neuen Spuren abzugleichen. Diese Vorgehensweise wirft zumindest viele Fragen auf, ganz sicher nicht nur beim hier zitierten Bruder von Ursula Herrmann.
Die gefundene DNA Spur in der Wohnung Charlotte Böhringers verwies auf den Fall Herrmann. Hätte man nicht erwarten können, dass dort dann auch zeitnah DNA Abgleiche der mutmasslich Verdächtigen angeordnet worden wären?


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04.07.2019 um 16:18
JaneDoe-01 schrieb (Beitrag gelöscht):Vielleicht muss unsere Justiz auch einfach offener werden. Und offen sein für ggf. Nachermittlungen auch in angeschlossenen Fällen, wenn sich nach Jahren neue Hinweise ergeben.
Es ist ja nicht so, dass nach der Urteilsverkündung alles abgeschlossen ist.
Es gibt die Möglichkeit in Berufung und Revision zu gehen und ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen.


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04.07.2019 um 16:25
Zitat von emzemz schrieb:s ist ja nicht so, dass nach der Urteilsverkündung alles abgeschlossen ist.
Es gibt die Möglichkeit in Berufung und Revision zu gehen und ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen.
Das sind nur Lippenbekenntnisse. Eine Revision ist grundsätzlich keine Tatsacheninstanz. Eine Revision hat nicht die Aufgabe Feststellungen im Urteil zu überprüfen, sondern lediglich das Urteil auf sog. Formfehler hin .

https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-ist-der-unterschied-zwischen-berufung-und-revision_135372.html


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04.07.2019 um 16:29
Zitat von meerminmeermin schrieb:Und es stellt sich die Frage, warum nach Bekanntwerden des Spur/Spur Treffers plötzlich im Fall Herrmann wieder gegen einen ehemals Tatverdächtigen, der fast aus dem Blickfeld der Ermittlungen verschwunden war ermittelt , aber nicht unverzüglich dessen DNA überprüft wurde. Aus heutiger Sicht scheint die ganze Anklage gegen Mazurek auf äusserst wackligen Beinen zu stehen, ein ihn stark belastendes Gutachten wird sogar von Experten angezweifelt und obwohl man von mehrerern Tatbeteiligten ausging, wurde nur er alleine verurteilt und es fanden sich in seinem Umfeld keine weiteren Verdächtigen.
Man kann nicht wissen, ob der Spur/Spur Treffer überhaupt einen Einfluß auf die Abläufe gehabt hat, oder einfach nur dazwischen kam. Er spielte in den Verfahren ja keine Rolle. Wenn man ihn sofort mit Herrn Mazurek hätte abgleichen wollen, so hätte man seine DNA heimlich besorgen müssen, um ihn nicht vorzuwarnen. Außerdem gab es ja noch andere unklare DNA Spuren an der Kiste. Ich pers. denke, der Treffer hatte damals keine Auswirkungen auf die Abläufe, man wollte handfestere Indizien gegen Herrn Mazurek sammeln. Es musste ja auch ausreichen, um einen Richter zur Genehmigung der DNA-Überprüfung zu bewegen.


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04.07.2019 um 16:32
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Das sind nur Lippenbekenntnisse. Eine Revision ist grundsätzlich keine Tatsacheninstanz.
Schon klar, das mit keine Tatsacheninstanz. Soll aber hin und wieder mal vorkommen, dass dann erneut verhandelt wird ;)

Ich erwähnte hierbei auch das WAV. Da gibt es immer wieder welche, die mal mehr, mal weniger Erfolg haben.


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04.07.2019 um 16:48
Zitat von emzemz schrieb:Ich erwähnte hierbei auch das WAV. Da gibt es immer wieder welche, die mal mehr, mal weniger Erfolg haben
Eher weniger als mehr. Aber um es überhaupt dahin zu schaffen müssen neue Beweise vorliegen. Die Hürden sind sehr hoch. Und da sehe ich den Knackpunkt. Ich spreche mich dafür aus, dass neue Hinweise, die objektiv zielführend sind, ausreichen sollten um neu zu ermitteln und ggf. ( je nachdem was die neuen Erkenntnisse ergeben) sollte dann von Rechtswegen ein WAV eingeleitet werden.


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04.07.2019 um 17:13
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:streitest du denn generell Fehlurteile ab, gibt es diese also gar nicht?
Lies bitte noch mal, was ich geschrieben habe. Du merkst doch selbst, dass zwischen meinem Posting und Deiner Frage kein innerer Zusammenhang besteht, oder?
JaneDoe-01 schrieb (Beitrag gelöscht):Ich hab einfach diesbezüglich zu viel erlebt um ein blindes Vertrauen in die Justiz zu haben.
Es ging nicht um "blindes Vertrauen" und was Du alles so tolles erlebt hast. Es geht um die Frage, ob Du meinst mehr Kompetenz oder einen größeren Weitblick zu besitzen, als eine große Strafkammer (dessen Berufsrichter gewiss noch einiges mehr erlebt haben, als Du).
JaneDoe-01 schrieb (Beitrag gelöscht):Ich war im Prozess anwesend. Habe es also selber gehört. Mein Bekannter wurde verurteilt. In dem Urteil steht: Das Opfer habe erlebnisorientiert berichtet....
Solche (entschuldige) Stammtischgeschichten gibt es regelmäßig. Nur ein, zwei Themen weiter wird sich lebhaft darüber beschwert, dass aber ein anderer nicht(!) verurteilt wurde und das, obwohl doch alles ganz offensichtlich war.

Was hat Dein "Bekannter" gemacht? Berufung eingelegt? Die Verhandlung fand doch vor dem Strafrichter (Amtsgericht) statt, oder?

Wenn er Berufung eingelegt hat: Wie ist das Verfahren ausgegangen?

Wenn er keine Berufung eingelegt hat: Warum nicht?


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