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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

01.08.2019 um 08:43
Zitat von jadajada schrieb:Es wird seit längerem darüber diskutiert, inwieweit Ermittler aus DNA-Spuren Merkmale zur TäterInnensuche verwenden dürfen. Es wird jetzt ein Gesetzesentwurf vom Justizministerium dazu eingebracht.
Für diesen Fall wäre das natürlich sehr interessant hinsichtlich des Alters. Der Spur-Spur-Treffer kann dann eindeutig klassifiziert werden. Damit könnte man dann abgleichen, ob der Spurenleger im Fall Herrmann und der Spurenleger der DNA am Glas in der Spülmaschine von Frau Böhringer zum Zeitpunkt der Verursachung ein unterschiedliches Altersprofil aufweisen. Ich halte das besonders im Fall Herrmann für wichtig. Dadurch ist bei evtl. neuen Ermittlungen definierbar ob die Spur dem Täter zugeordnet werden kann ODER falls die Spuren das selbe Altersprofil aufweisen, endgültig von einer Trugspur ( durch Kontamination oder ähnliches) ausgegangen werden muss.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass im Falle einer Identifikation als möglicher Tatverdächtiger im Fall Herrmann nicht automatisch auf eine Täterschaft im Fall Böhringer geschlossene werden kann. Dieser Umstand würde allenfalls belegen, dass Frau Böhringer diese Person kannte.

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03.08.2019 um 01:01
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Für diesen Fall wäre das natürlich sehr interessant hinsichtlich des Alters. Der Spur-Spur-Treffer kann dann eindeutig klassifiziert werden.
Gesetzesänderungen sind nicht vergleichbar mit einem Turbolader, mit dem man einen alten Golf II tunen kann. Gesetzesänderungen gelten ab dem Zeitpunkt, in denen sie verkündet werden. Sie gelten (grundsätzlich) für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit.

Wie stellst Du dir rein formell vor, dass diese Gesetzesänderung hier greifen kann?


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.08.2019 um 08:57
@Lichtenberg
Das könnte dann wahrscheinlich eher vom Fall Herrmann ausgehend passieren FALLS es dort zu neuen Ermittlungen kommen sollte. Und dann obliegt es den Juristen, die sich für den Fall Böhringer zuständig fühlen, zu prüfen ob und wie die Möglichkeiten aussehen die o.g. DNA erneut prüfen zu lassen. Das ist nicht meine Baustelle ob und wie das geht, da ich kein Jurist bin.


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04.08.2019 um 08:35
Zitat von meerminmeermin schrieb am 07.07.2019:Und die Zeugin hatte das GEfühl, dass noch Besuch erwartet wurde, ihr eigenes Wegschicken durch Frau Böhringer sah sie als Indiz dafür.
Warum hier immer wieder auf der Mutmaßung der Zeugin, Frau Böhringer hätte noch Besuch erwartet, rumgeritten werden muss, erschließt sich mir nicht. M.E. hat das Gericht diese Zeugenaussage vollkommen richtig eingeordnet...

Und was bitte meinst du mit "ihr eigenes Wegschicken durch Frau Böhringer"?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.08.2019 um 11:31
Hier noch einmal die Zeugenaussage, zitiert aus dem Gerichtsurteilund mein Kommentar dazu:
Zitat von meerminmeermin schrieb am 07.07.2019:
Die Zeugin S. führte aus, sie habe das Opfer am Tattag in dem Glauben verlassen, Frau Böhringer erwarte noch den Besuch ihres Anwalts (erg. = Rah). Als man der Zeugin in der polizeilichen Vernehmung mitteilte, dass der Anwalt den Termin bei Frau Böhringer abgesagt habe, meinte die Zeugin, dann hätte sie Frau Böhringer nicht heimgehen lassen. Das Opfer müsse deshalb noch jemand anderen erwartet haben. Die Verteidigung trägt vor, dass sich aus diesen Umständen ergebe, dass nach der Zeugin S. am Tattag noch ein weiterer unbekannter Besucher zu Frau Böhringer gekommen sei.
(ii.)
Bei der Äusserung der Zeugin handelt es sich jedoch um eine reine Vermutung, die jeglichen Tatsachenhintergrundes entbehrt. Sie hat keine eigenen Wahrnehmungen dazu gemacht, dass nach ihrem eigenen Aufbruch aus der Opfer- (S. 184) wohnung noch eine Person zu Frau Böhringer in die Wohnung gekommen ist. Die Zeugin hat auch das mit dem Opfer am Tattag zwischen ca. 17.38 Uhr und ca. 17.55 Uhr geführte Handytelefonat nicht aus dem örtlichen Nahbereich der Parkgarage geführt. Dies ergibt sich aus den glaubhaften Angaben der Zeugin KHK’in V., die ausführte, das Handy der Zeugin S. sei während dieses Gesprächs nicht in der Handyfunkzelle, die den Tatort abdecke, eingeloggt gewesen. Hieraus ergibt sich, dass es der Zeugin in diesem Zeitraum gar nicht möglich war, optische Wahrnehmungen an der Wohnung des Opfers hinsichtlich eventeuller Besucher zu machen. Die Zeugin S. hat hierüber auch nichts berichtet und auch keine Äusserungen des Opfers in diese Richtung vorgetragen. Reine Vermutungen, wie die vorliegende, sind nicht geeignet, einen Hinweis darauf zu geben, dass Frau Böhringer am Tattag, nachdem Frau S. die Wohnung verlassen hatte, noch einen weiteren „unbekannten“ Besucher erwartete.
Das Gericht hat diese Aussage zwar verworfen , mich überzeugen die Argumente des Gerichts allerdings nicht, denn die Zeugin war zuvor als Gast in der Wohnung von Frau Böhringer und sie war eine sehr gute Freundin des Opfers, kannte das Opfer und dessen Gewohnheiten und Verhaltensweisen also sehr gut und konnte diese einschätzen. Wieso das Gericht sich anmasst, es hier besser zu wissen, und diese Zeugenaussage einfach negiert erschliesst sich mir in keinster Weise. Und was für eine Rolle spielt es, wo die Zeugin sich bei dem letzten Telefonat mit Frau Böhringer aufhielt. Es ging der Zeugin ja nicht um eine Sichtung, sondern um eine Einschätzung der Lage in der Situation des Opfers kurz vor der Tat. Und die Zeugin hatte das GEfühl, dass noch Besuch erwartet wurde, ihr eigenes Wegschicken durch Frau Böhringer sah sie als Indiz dafür.

Die Zeugin spricht nicht nicht von Wegschicken, sondern von "Gehenlassen". Gemeint ist , meine Deutung , aber wohl dass sie in beiderseitigem Einverständnis geblieben wäre, wenn nicht ein anderer Gast erwartet worden wäre.
Diese Aussage muss auch in Zusammenhang mit der später gefundenen Weinflasche und ihrem Inhalt damals vor Verlassen der Wohnung durch die Zeugin und später beim Auffinden nach dem Tod von Frau Böhringer gesehen und bewertet werden.



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Mordfall Charlotte Böhringer

04.08.2019 um 12:07
Zitat von meerminmeermin schrieb am 07.07.2019:Und die Zeugin hatte das GEfühl, dass noch Besuch erwartet wurde,
Du sagst es "ein Gefühl". .. Frau Böhringer wollte doch auch noch zu ihrem Stammtisch.Da will man vorher sein Makeup auffrischen, einen Bissen essen, in Ruhe zur Toilette whatever... Vllt. half nur etwas pschologischer Druck, damit die Freundin ihr von der Pelle ging? Manche Leute haben halt kein Gespür dafür, wann es Zeit ist zu gehen.
Mir geht es öfter so, dass ich sogar ne Notlüge erfinden muss. Da tut man halt so als käme noch jemand oder man müsse selbst noch weg. Das mit dem " selbst weg" hat ja bei der Dame nicht gezogen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.08.2019 um 12:28
@Frau.N.Zimmer
Exakt. Und nach meinen Erfahrungen ist es in den Kreisen, in denen CB verkehrte, besonders ausgeprägt.


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04.08.2019 um 14:44
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:. Vllt. half nur etwas pschologischer Druck, damit die Freundin ihr von der Pelle ging? Manche Leute haben halt kein Gespür dafür, wann es Zeit ist zu gehen.
Mir geht es öfter so, dass ich sogar ne Notlüge erfinden muss. Da tut man halt so als käme noch jemand oder man müsse selbst noch weg. Das mit dem " selbst weg" hat ja bei der Dame nicht gezogen.
Die betreffende Freundin war aber schon ein grosses Mädchen und konnte sich selber beschäftigen, sie konnte ihrer Freundin Charlotte sogar in der Wohnung bei wichtigen Angelegenheiten eigenständig helfen, dass beweisst die Tatsache, dass sie an jenem Tag nachmittags die sich in der Wohnung aufhaltenden Handwerker beaufsichtigte. Und sie scheint durchaus ein Gespür dafür gehabt zu haben, wann es Zeit war ihre Freundin alleine zu lassen. Nur dachte sie, dass der Anwalt erwartet wurde und verliess deshalb die Wohnung. Erst als sie später erfuhr, dass der Termin mit dem Anwalt gar nicht stattgefunden hatte kam sie zu dem Schluss, dass dann anderer Besuch erwartet wurde.

Und Frau Böhringer hat ihr die Geschichte mit dem Anwalt ja auch keineswegs als Schutzbehauptung um sie loszuwerden vorgelogen. Den Anwaltstermin in der Wohnung für den Nachmittag gab es wirklich, er wurde nur abgesagt.

Ganz so einfach wie hier angenommen ist die ganze Geschichte um den mutmasslichen letzten Besucher also nicht, vor allem auch nicht, weil noch die Sache mit der Weinflasche und deren Inhalt und die Frage wer den Wein, der später verschwunden war getrunken haben soll hinzukommt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.08.2019 um 17:16
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Gesetzesänderungen gelten ab dem Zeitpunkt, in denen sie verkündet werden. Sie gelten (grundsätzlich) für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit. Wie stellst Du dir rein formell vor, dass diese Gesetzesänderung hier greifen kann?
Das ist natürlich spannend. Ich habe gestern im WWW gesucht und keine Veröffentlichung vom BJMV gefunden. Vielleicht findet jemand Texte zu dem Wortlaut der angestrebten Gesetzesänderung?

@Lichtenberg
Du hast natürlich Recht. Vorallem im Strafrecht, muss nach den geltenden Gesetzen zum Zeitpunkt der Straftat vorgegangen werden. (Art. 103 (2) GG.
Es gibt - wie so oft- einige Ausnahmen.

Das Material wurde am Tatort sichergestellt. Bis jetzt gibt es keine Zuordnung. Hier ist natürlich die Frage: Dürfen die Ermittler nach Erlass des evtl. neuen Gesetzestextes das Material näher auswerten?


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.08.2019 um 17:20
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die betreffende Freundin war aber schon ein grosses Mädchen und konnte sich selber beschäftigen,
Ja und? Vllt. hat sie trotzdem nicht geschnallt, dass sie gehen soll?

Das mit dem Wein ist doch hier auch schon 100 Mal durch :)
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Exakt. Und nach meinen Erfahrungen ist es in den Kreisen, in denen CB verkehrte, besonders ausgeprägt.
Das ist in allen Kreisen so, denke ich. Man will halt nicht direkt unhöflich werden. Manchen müsste ja direkt vor den Kopf stoßen, dass sie mal wieder gehen. Die Bekannte war vllt. so eine " Anhängliche". Vllt. Hatte Ch.B. sogar Angst, die Frau wollte noch mit zum Stammtisch?


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.08.2019 um 09:49
Wie dem auch sei, die Freundin ist gegangen und der Täter bzw. die Täter trafen Frau Böhringer alleine in der Wohnung an. Ob es einen Termin mit dem "Mörder" gab, weiss man nicht. Das Gericht geht davon aus, dass dies nicht der Fall war und Frau Böhringer beim Verlassen der Wohnung vom Täter an der Aussentür überrascht wurde. Gegen diese Annahme könnten aber einige der später aufgefundenen Spuren in der Wohnung sprechen.

Also steht die Frage im Raum, ob es einen Termin mit dem "Mörder" gab und wie dieser zustande gekommen sein könnte. Hat man sich mündlich bei einem Treffen verabredet? Oder rief der Täter an und kündigte sein Kommen an bzw. übermittelte, dass er jemanden vorbeischicken möchte?

Zeugen für eine direkte mündliche Terminabsprache scheint es nicht zu geben. Wenn der Termin bereits länger bestanden hätte, hätte er kurz bzw. unmittelbar nach dem Anwaltstermin stattfinden müssen, bzw. der Anwalt wäre eventuell sogar zum Zeitpunkt des Erscheinens des Täters noch anwesend gewesen. Vielleicht wurde der (angenommene) Termin aber auch ganz kurzfristig abgemacht und Frau Böhringer wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass der Anwalt nicht erscheinen würde.

Auf jeden Fall hätte man aufgrund dieser Fragen die zuletzt eingehenden und ausgehenden Telefonate besonders würdigen und untersuchen müssen. Gut möglich, dass hier eine Spur zum Täter zu finden gewesen wäre, wie auch immer.

Vorstellbar auch, dass Frau Böhringer ein Treffen zwischen bzw. mit Anwalt und dem letzten Besucher arrangieren wollte, bzw. ihr die Meinung des Anwaltes in Bezug auf die Absichten des letzten Besuchers wichtig gewesen sein könnte. Vielleicht ging es bei dem Anwaltstermin gar nicht um Bence und betriebsinterne Angelegenheiten, vielleicht, das könnte man zumindest einmal andenken, hatte sie etwas ganz anderes herausgefunden und wollte es dem Anwalt mitteilen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.08.2019 um 10:47
Zitat von meerminmeermin schrieb:Also steht die Frage im Raum,
Hier stehen keine Fragen mehr im Raum. Wie kommst Du darauf?

Nur weil man etwas nicht versteht, heißt es ja nicht gleich, etwas sei ungeklärt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.08.2019 um 12:59
Zitat von jadajada schrieb:Das Material wurde am Tatort sichergestellt. Bis jetzt gibt es keine Zuordnung. Hier ist natürlich die Frage: Dürfen die Ermittler nach Erlass des evtl. neuen Gesetzestextes das Material näher auswerten?
Wie @Lichtenberg schon treffend erklärt hat, werden die Ermittler wohl kaum einen Anlass oder eine rechtliche Grundlage haben die DNA nochmal neu auszuwerten. Jedenfalls nicht hier im Fall Böhringer. Im Ursula Herrmann Thread wurde das Thema jetzt natürlich auch erörtert (ist ja für den Fall auch von Bedeutung). Und da könnten die Möglichkeiten anders aussehen. Der Bruder von Ursula Herrmann strebt ja an, dass die StA erneut die Ermittlungen aufnimmt, aufgrund neuer Indizien. Wenn das klappen würde, dass evtl. neu ermittelt wird, könnte in diesem Zuge auch die DNA im Fall Böhringer nochmal untersucht werden. Ich zitiere jetzt mal mich selbst aus dem anderen Thread, um das einmal nachvollziehen zu können:
Ich finde die DNA-Spur an der Schraube auch dahingehend interessant, dass theoretisch auch die Möglichkeit einer Trugspur bzw. Kontamination bestehen könnte. Um das sicher auszuschließen bliebe ja nur der Vergleich durch Altersbestimmung der entsprechenden DNA im Fall Böhringer. Nur wenn die Ergebnisse darauf schließen lassen, dass die DNA im Fall Herrmann einer Person zuzuordnen ist, die ca. 20-30 Jahre jünger ist als der Spurenleger im Fall Böhringer, kann man voraussetzen, dass die DNA-Spur an der Schraube einem möglichen Täter im Fall Herrmann zugeordnet werden kann. Welche Bedeutung das für den Fall Böhringer hätte, ist erstmal zweitrangig.
Das bringt mich zu folgender Frage:
Angenommen die StA eröffnet ein neues Ermittlungsverfahren im Fall von Ursula Herrmann (ist jetzt nur hypothetisch, da wir das ja noch nicht wissen), würde oder könnte man dann im Hinblick auf die o.g. Klärung ob es sich um eine Trugspur handelt, die fragliche DNA im Fall Böhringer entsprechend untersuchen ? Oder könnte da wirklich der Haken sein, dass das Verfahren im Fall Böhringer abgeschlossen ist ? In dem Fall liesse sich die Herkunft der DNA nicht klären...
Daraufhin kam folgende Nachfrage bzw. Schlussfolgerung:
Andante schrieb:
Aber inwieweit die Altersbestimmung jetzt hilft, eine Trugspur auszuschließen, leuchtet mir bisher nicht so ganz ein. Vielleicht habe ich auch das Problem nicht so erkannt.....

Naja. Wenn beide Spuren das gleiche Altersprofil aufweisen, dann ist es wahrscheinlicher, dass sie von der selben Person ungefähr zur selben Zeit erzeugt wurde. Also bei den Untersuchungen 2006/2007. Somit wäre dann eine Trugspur oder Kontamination wahrscheinlicher...
Ich denke, dass dies der einzige mögliche Rahmen wäre, die DNA im Falle Böhringer erneut zu untersuchen.


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05.08.2019 um 21:54
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Hier stehen keine Fragen mehr im Raum.
So ist es. Heute in einer Woche jährt sich das Urteil zum 11. Mal. :note:

Wer nach dem Parkhausmord googelt und zufällig auf diese Seite stößt, wird sich verwundert die Augen reiben ob solcher absurden Fantasiegeschichten in Dauerschleife. Dass begründete Kritik daran häufig einfach gelöscht wurde, kann er ja nicht wissen.
So what ... kriegt er halt gleich einen entsprechenden Eindruck von Allmy. :)


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Mordfall Charlotte Böhringer

05.08.2019 um 23:15
Zitat von jadajada schrieb:Das ist natürlich spannend. Ich habe gestern im WWW gesucht und keine Veröffentlichung vom BJMV gefunden. Vielleicht findet jemand Texte zu dem Wortlaut der angestrebten Gesetzesänderung?
Einen Gesetzentwurf gibt es offenbar noch nicht, aber ein Eckpunktepapier der Bundesregierung aus Mai 2019 zur Änderung der StPO. Unter Punkt 7 wird die erweiterte DNA-Analyse behandelt.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/051519_Kabinett_Modernisierung_Strafverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Archiv-Version vom 10.08.2019)


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.08.2019 um 21:39
Es gibt ein neues Buch, das ein ausfuehrliches Kapitel ueber den Fall Ursula Herrmann enthaelt, Hunting Killers von Mark Williams-Thomas, das ist der fruehere Polizist, der heute als Journalist arbeitet. (Er hat den Fall Jimmy Savile aufgedeckt.) Dieses Kapitel bespricht auch den Fall CB, und der Verfasser beschreibt darin moegliche Loesungsansaetze. Das Buch gibt es im Moment kostenlos als Hoerbuch.

Der Verfasser hat sehr viel Erfahrung mit Ermittlungsarbeit, was man auch immer wieder heraushoert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.08.2019 um 18:50
Zitat von meerminmeermin schrieb am 05.07.2019:Angesichts des bis heute ungeklärten Spur/Spur Treffers im Fall Böhringer/Herrmann sollte auf jeden Fall jede weitere Entwickling in beiden Fällen im Auge behalten werden. Und von der Justizbehörde kann erwartet werden, dass , wenn neue Erkenntnisse vorliegen würden, auch neue Untersuchungen hinsichtlich dieser Spur vorgenommen werden. Im Fall Herrmann, das kann man mitverfolgen, haben der Bruder des Opfers und seine Verteidigung neue Erkenntnisse zusammengetragen und beantragt, dass neue Ermittlungen aufgenommen werden. Durch den Spur/Spur Treffer könnte sich diese Entwicklung auch für den Fall Böhringer über den wir hier diskutieren als bedeutsam erweisen.
Nur als Info:
Im Fall Herrmann wird es keine neuen Ermittlungen geben.
Im Fall des getöteten Mädchens Ursula Herrmann aus dem Jahr 1981 wird es keine neuen Ermittlungen geben. Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg am Dienstag mitteilte, böten neue Hinweise nach einer Prüfung keine Möglichkeit dafür. Aus den vom Anwalt eines Nebenklägers, Ursulas Bruder Michael Herrmann, eingereichten Hinweisen ergeben sich "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten anderer Personen", hieß es.
 https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-augsburg-fall-ursula-herrmann-1.4570230


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